Der Gesetzgeber sollte die Mahnungen von Feuerwehrleuten ernst nehmen!, meint der SPD-Landtagsabgeordnete Heinrich Aller nach seinen Erfahrungen in mehreren Veranstaltungen in seinem Wahlkreis, in denen die Forderung nach Rauchmeldern in öffentlichen Gebäuden diskutiert wurde.

Zu Recht verlangten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Klarheit zu Fragen der Verantwortlichkeit und Schadenersatzpflicht, wenn auf die Installation von relativ preisgünstigen Sicherheits-vorkehrungen aus Kostengründen verzichtet würde. Auf gar keinen Fall dürften Fragen des vorbeugenden Brandschutzes an der Frage Pflicht- oder freiwillige Aufgabe scheitern.

Aller will die Sachlage jetzt durch eine Kleine Anfrage im Landtag grundsätzlich klären lassen. Die Kommunen als Eigentümer und die Feuerwehren trügen eine große Verantwortung für die Sicherheit insbesondere für öffentliche Gebäude und Einrichtungen mit großem Publikumsverkehr. Wiederholt habe sich in der jüngsten Vergangenheit bei Bränden gezeigt, dass durch Rauchmelder größere Personen- und Sachschäden hätten verhindert werden können. Vor allem müsse endlich klargestellt werden, welche Qualität Vorschläge bzw. Empfehlungen der örtlichen Feuerwehr zur Brandschutzfragen haben, meint der Abgeordnete.

Doch auch bei Wohnungsbränden gehört das Thema Rauchmelderpflicht auf die Tagesordnung: Bei Wohnungsbränden sind nach Auskunft des statistischen Landesamtes in 2001 insgesamt 64 und in 2002 insgesamt 52 Menschen in Niedersachsen ums Leben gekommen. Daher hatte die SPD-Landtagsfraktion Ende des letzten Jahres einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Rauchmelderpflicht in Wohnungen eingebracht, um weiteren Personen- und Sachschäden bei Bränden vorzubeugen. Dieser Gesetzesentwurf wurde von der CDU/FDP-Landtagsmehrheit abgelehnt. Heinrich Aller will das Thema Rauchmelder nun erneut im Landtag zur Debatte stellen.