Hier finden Sie alle Redebeiträge von Heinrich Aller im Plenum des Niedersächsischen Landtages in der 15. (2003 - 2008) und 16. Wahlperiode (ab 2008). Aufgeführt sind alle eigenständigen Redebeiträge - nicht enthalten sind beispielsweise Wortmeldungen in Fragestunden gegenüber der Landesregierung. Diese finden Sie allerdings in den vollständigen Steno-Protokollen der Landtagssitzungen - sie können direkt beim Niedersächsischen Landtag eingesehen werden: http://www.landtag-niedersachsen.de/stenoberichte_wp_16/

2012

Rede am 09.11.2012 | 2020 - das Jahr der Weichenstellungen - Länderfinanzausgleich, Solidarpakt II, Schuldenbremse, neue EU-Förderperiode - Wo sieht die Landesregierung ihren Handlungsauftrag bei d...

Rede am 09.11.2012 | 2020 - das Jahr der Weichenstellungen - Länderfinanzausgleich, Solidarpakt II, Schuldenbremse, neue EU-Förderperiode - Wo sieht die Landesregierung ihren Handlungsauftrag bei d...

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich das Fazit gleich an den Anfang stellen. Die Beantwortung der 47 Fragen, die wir unter diesem Tagesordnungspunkt gestellt haben, ist eine echte Fleißarbeit gewesen. Dafür bedanken wir uns, insbesondere weil die Rechtsfragen und die Probleme richtig beschrieben worden sind.

(Beifall bei der SPD)

Was jedoch fehlt, ist die politische Einordnung der föderalen Ausgleichsleistung mit all ihrer Brisanz vor dem Hintergrund der aktuellen und der künftigen Auseinandersetzung um die Ausstattung und die Verteilung der Finanzmasse in Deutschland. Es fehlt auch die klare Positionierung der Landesregierung zu den bekannten Reizbegriffen wie Wettbewerbsföderalismus und Anreizfunktionen. Wir verstehen unter Anreizfunktionen eben nicht die Zu- oder Abschläge bei Steuern, sondern, wenn überhaupt, die Frage, wie man mit der verbesserten Steuerausschöpfung umgehen könne.

Wir sind auch der Meinung, dass es um Vereinfachung, Transparenz, vor allen Dingen aber um die Beibehaltung eines solidarischen Länderfinanzausgleiches geht. - Kein Wort dazu von der Landesregierung, wie das umgesetzt werden könnte! Das gilt natürlich auch dafür, dass ein niedersächsisches Gesamtkonzept mit Blick auf 2020 fehlt.

Damit ist klar: Entweder wollte die Landesregierung diese Fragestellung zu diesem Zeitpunkt nicht auf die Tagesordnung nehmen, oder sie konnte es objektiv nicht. Beides wäre ein Grund nicht nur für Kritik, sondern dazu, sie zur Aufgabe ihrer Regierungstätigkeit anzuregen.

Dabei steht viel auf dem Spiel. Ich nenne einmal einige Summen, die vielleicht deutlich machen, warum wir mit dieser Anfrage ein Warnsignal setzen wollten. Die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sind in der Mipla 2012 bis 2016 mit 1,758 Milliarden Euro angegeben, die aus Bundesergänzungszuweisungen mit 890 Millionen Euro. Das sind zusammen rund 2,6 Milliarden Euro. Hätten wir die im Mipla-Zeitraum nicht zur Verfügung, sähe es mit dem Haushalt schlecht aus, noch schlechter, als es im Augenblick der Fall ist.

In der Antwort auf die Große Anfrage bezieht sich die Landesregierung gemäß unserer Frage auf die Jahre 2007 bis 2012. Da sind es zusammen immerhin 1,7 Milliarden Euro gewesen, die über den solidarischen Länderfinanzausgleich nach Niedersachsen geflossen sind. Für eine vorausschauende Politik muss man sich natürlich mit den Entwicklungen auseinandersetzen, die bereits jetzt erkennbar sind.

Hier spielt z. B. eine Rolle, wie es mit den EU-Förderprogrammen weitergeht. Für die Zeit bis 2020 werden wir 1 Milliarde Euro weniger erhalten als bisher, also nicht mehr 2,5 Milliarden Euro, sondern, wenn wir Glück haben, etwas mehr als 1,5 Milliarden Euro.

Wir wissen, dass die Schuldenbremse, die hier in Niedersachsen, aber auch in anderen Bundesländern aufgrund der grundgesetzlichen Regelung ab 2020 voll ihre Wirkung entfaltet, natürlich auch die Verteilung der Mittel über den Länderfinanzaus-gleich beeinflussen wird. Das gilt auch für die kumulierten Auswirkungen der übrigen Förderprogramme vom Bund über die Länder in Richtung Kommunen. Wir stehen vor dem Problem, dass es in vielfältigen Aufgabenbereichen der niedersächsischen Landespolitik einen gewaltigen Sanierungsbedarf gibt. Diese Sanierungsmaßnahmen hat diese Landesregierung durch ihre Sparprogramme nach hinten geschoben. Irgendwann werden sie aber haushaltswirksam werden. Auch diese Situation terminieren wir, als spätesten Termin, auf das Jahr 2020. Hinzu kommen die Probleme der Kommunen mit immer noch rund 5 Milliarden Euro Kassenkrediten.

Überhaupt nicht diskutiert und einbezogen sind die Folgewirkungen der demografischen Entwicklung und das, was die Landesregierung in den letzten Jahren ausgeblendet hat: das Thema Doppik. Wie bewerten wir nun eigentlich das, was in der Antwort von der Landesregierung richtigerweise als allgemeines Problem dargestellt worden ist, vor dem Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung um den noch bis 2019 gültigen Vertrag über Länderfinanzausgleich, BEZ und Soli? - Wir wissen, dass diese Landesregierung bei der Beantwortung der Großen Anfrage nicht in der Lage war, ein eigenes Konzept vorzulegen. Wir wissen aber auch, dass insbesondere Bayern schon längst einen Schritt weiter ist und wieder vor dem Bundesverfassungsgericht klagen wird. Sein Ziel ist die vorzeitige Aufhebung der gesetzlichen Grundlage. Wenn man das ins Verhältnis zu dem setzt, was der Kollege Hilbers von der CDU nach einer Konferenz der finanzpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktionen verkündet hat, wird einem aus niedersächsischer Sicht angst und bange.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Da braucht Ihnen nicht angst und bange zu werden!)

In der Überschrift der Presseinformation hat er sich mit fast genau denselben Vokabeln geäußert, die Bayern und Hessen nicht müde werden, in die öffentliche Debatte einzubringen. Jetzt hört man auch noch, dass der hessische Ministerpräsident angedroht hat, dass, wenn sich die Ministerpräsidenten in der Frage der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs nicht bis Ende dieses Jahres einigen, auch Hessen zum Bundesverfassungsgericht gehen und Klage einreichen werde.

Angesichts dieser akuten Bedrohung sind wir der festen Auffassung, dass die Halbwertzeit der wichtigen Aussage, die die Landesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage getroffen hat - nämlich: an dem Grundsatz „Pacta sunt servanda“ solle festgehalten werden, also die jetzige rechtliche Grundlage solle nicht infrage gestellt werden -, gering ist. Wir sehen die Gefahr, dass durch die Klageerhebung zwar nicht bereits ein Urteil gefällt, aber doch schon der Boden für massive Veränderungen im Länderfinanzausgleich bereitet wird nach dem Motto: Die Geberländer wollen nicht mehr zahlen, dann kriegen die Nehmerländer auch nichts.

Um das gleich klarzustellen: Auch wir sind natürlich dafür, dass Niedersachsen von einem Nehmerland zu einem Geberland wird. Das ist gar nicht die Frage. Wir verbinden das aber mit der ganz klaren Ansage, dass wir dann nicht wie Bayern sofort anfangen würden, darauf zu bestehen, dass das, was wir an Steuereinnahmen haben, auch in Niedersachsen bleiben solle. Diese unsolidarische Haltung gegenüber den übrigen Ländern in der Bundesrepublik werden wir nicht verfolgen.

(Beifall bei der SPD)

Wenn man das zusammenfasst, gibt es nach meiner Einschätzung die Verpflichtung, aus nieder-sächsischem Interesse über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg eine Position zu erarbeiten, die auch bei den künftigen Verteilungskämpfen, die mit Sicherheit unter dem Eindruck der Schuldenbremse, des Fiskalpakts, der Soli-Diskussion neben Länderfinanzausgleich und BEZ kommen werden, dafür sorgt, dass die niedersächsische Haushaltssituation durch die Veränderung, die 2020 kommen wird, nicht nachhaltig gestört wird.

Deshalb sind wir der Meinung, dass man fünf Punkte gemeinsam erörtern sollte. Auf die müsste man sich dann auch verständigen - egal, was die FDP dazu äußert. Das Erste wäre ein Bekenntnis zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der gesamten Republik. Diese wichtige Aussage ist nicht verhandelbar, weil auch im Grundgesetz abgesichert.

Wir wollen auch - das muss genauso klar sein - am Solidarprinzip statt eines Wettbewerbs-Länderfinanzausgleichs festhalten. Wir wollen die Grundsätze der bisherigen Anreizmöglichkeiten, die sich jetzt in der Grundlage des Länderfinanzausgleichs befinden, durchaus diskutieren, aber nicht in dem Sinne - wie vorhin gesagt -, dass sie mit Zu- und Abschlägen auf Steuern angereichert werden. Wir wollen Vereinfachung und Transparenz. Wir wollen eine aufgabengerechte Ausstattung der politischen Ebenen. Auch dazu muss der Länderfinanzausgleich, auch dazu müssen die Ausgleichssysteme einen Beitrag leisten.

Die Ausfinanzierung der öffentlichen Haushalte insgesamt führt ganz klar und eindeutig zu der Debatte darüber, wohin es mit den öffentlichen Finanzen gehen soll. Diese Diskussion als Grundlage für eine faire Auseinandersetzung in der Landespolitik um Haushalt und mittelfristige Finanzplanung hat diese Landesregierung verhindert. Sie schiebt jetzt ein Sondergesetz nach, um wieder einen Effekt zu erhaschen. Das trägt nicht dazu bei, beim Thema Landesfinanzausgleich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Landesinteresse sicherzustellen.

In dem Sinne bitte ich die Fraktionen des künftigen Landtags, sich darum zu kümmern, wie der Länderfinanzausgleich gestaltet werden soll. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Rede am 22.06.2012 | Verantwortung wahrnehmen - Fiskalvertrag und ESM ratifizieren - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4875 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4927neu

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Situation für die Beratung der Anträge von SPD, CDU und FDP ist kompliziert, weil auch die Dynamik der europäischen Politik, soweit sie in Deutschland abgewickelt wird, kompliziert ist. Wenn wir gestern diskutiert und verabschiedet hätten, wäre alles viel leichter gewesen.
Aber da es gestern die Einigung zwischen den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf der einen Seite und den Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen auf der anderen Seite mit der Bundesregierung gegeben hat, verschieben sich die Parameter ein bisschen. Ich bin sehr dankbar, dass wir in Vorgesprächen klären konnten, dass wir die beiden Anträge, die schon auf der Tagesordnung standen - einschließlich des jetzt ganz aktuell eingebrachten Änderungsantrags der SPD-Fraktion -, gemeinsam erörtern und dann sicherlich darüber abstimmen können.
Ich setze voraus, dass CDU und FDP für ihren Antrag die sofortige Abstimmung beantragen wer-den. Damit ist es möglich, dass der SPD-Änderungsantrag in seiner jetzigen Ausrichtung auf den ursprünglichen SPD-Antrag umgeswitcht werden könnte auf den Antrag der CDU und der FDP - mit sofortiger Abstimmung -, und damit wäre er im Verfahren. Das ist mit der Landtagsverwaltung besprochen worden, und das ist ein gangbarer Weg. Das finde ich auch angemessen.
Ich sage das aus folgendem Grund so deutlich: Wenn wir gestern diskutiert hätten, hätte die SPD aus einer ganz anderen Position gegenüber der CDU, der FDP und der Bundesregierung argumentieren müssen, nämlich in die Richtung, dass Fiskalpakt und ESM als gemeinsamer Abstimmungsgegenstand für uns überhaupt nicht diskutabel gewesen wären, weil wir seit Monaten zwei Aspekte in den Mittelpunkt gestellt haben, die von der Bundesregierung und auch von den drei Regierungsparteien in Berlin nicht akzeptiert worden sind.
Das eine war der Weg, den Sarkozy und Merkel zur Durchsetzung des Fiskalpakts in Verbindung mit dem ESM beschritten haben, nämlich weitest-gehend ohne die Beteiligung der Opposition und des Parlaments insgesamt. Das war nicht hinnehmbar. Deshalb hat die SPD ihren Antrag hier im Landtag bereits im März eingebracht, der diesen Gegenstand in den Mittelpunkt gestellt hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch erst ganz kurzfristig im Sinne einer Klage der Grünen entschieden, dass die Information und die Beteiligung des Parlaments zwingend erforderlich sind, wenn es um Vertragswerke dieser Größenordnung und dieser weitreichenden Bedeutung geht. Damit war ein Punkt, den wir hier sehr früh angesprochen haben, der aber nie Zustimmung gefunden hat - auch in den Ausschüssen nicht -, weitestgehend geklärt, nämlich im Sinne unseres Antrags vom März.
Aber in diesem Antrag sind noch einige weitere Aspekte enthalten, die darüber hinausgehen. Insbesondere haben wir auch aus niedersächsischer Sicht Wert darauf gelegt, dass die Fragen eines Wachstumspaktes - so haben wir ihn genannt - und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation mit besonderem Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit behandelt werden.
Außerdem hatten wir immer gesagt: Die Finanz-transaktionssteuer ist eine Bedingung für die Zustimmung zum Fiskalpakt und zum ESM. Auch das ist in den Ausschussberatungen immer wieder infrage gestellt worden.
Ich will das alles, auf die Vergangenheit bezogen, nicht wiederholen. Im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien hat der An-trag der SPD keine Mehrheit gefunden. Er ist von CDU und FDP abgelehnt worden.
Der Antrag der CDU und der FDP ist neueren Datums; er stammt aus diesem Monat. Aber auch er ist im Grunde inhaltlich teilweise schon wieder durch die Vereinbarung überholt, die auf der Bundesebene zwischen den Fraktionen und der Bundesregierung geschaffen worden ist.
Deshalb haben beide Anträge inhaltlich sozusagen das Problem, dass sie Richtiges, Erledigtes und vielleicht auch Kontroverses enthalten. Aus diesem Grund haben wir auf der Grundlage der Ergebnis-se der Vereinbarung von gestern einen Änderungsantrag eingebracht, der - zugegebenermaßen aus SPD-Sicht - versucht, einige wichtige Elemente aktuell aufzubereiten. Wir sind schon der Überzeugung, dass es Sinn macht, dass ein Landesparlament wie das in Niedersachsen, das immer wieder den Anspruch erhebt, Teil der Debatte um die Krisenbewältigung in Europa zu sein, und das immer wieder sagt, dass es aktuell bei der Suche nach Lösungen mitreden will, Dinge zusammenfasst und darstellt. Im Kern geht es darum, dass wir unsere eigenen Parteien in Berlin bei der Suche nach der Zweidrittelmehrheit unterstützen, und es geht darum, dass wir über die Landesebene im Bundesrat sicherstellen, dass auch dort die entsprechende Mehrheit erreicht wird. Sonst wäre die ganze Arbeit für die Katz.
Deshalb ist in diesem Änderungsantrag, den wir jetzt vorgelegt haben, klargestellt worden, dass wir natürlich begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt geklärt hat, wie das Verfahren inner-deutsch in Richtung Bundesebene und Landesparlamente, was Transparenz und Mitwirkungsrechte angeht, geregelt werden muss. Wir haben in den Forderungen der Opposition hier dargestellt, dass neben Fiskalpakt und ESM mindestens vier zentrale Punkte in diese Vereinbarung einbezogen sind. Das ist natürlich die Finanztransaktionssteuer mit der klaren Ansage, wir wollen die Mitverursacher dieser Krise in die finanzpolitische bzw. finanztechnische Abwicklung der Krisenbewältigung einbeziehen.
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Herr Kollege Aller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Sohn?
Heinrich Aller (SPD):
Ja, wenn es nicht zu sehr von meiner Rede abgeht.
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Das geht gar nicht von Ihrer Zeit ab; die wird angehalten.
Dr. Manfred Sohn (LINKE):
Sie kriegen sogar anderthalb Minuten geschenkt.
Herr Aller, weil Sie ja ein Herr der Zahlen sind, habe ich einmal eine Frage, bevor Sie die anderen Punkte nennen. Könnten Sie vielleicht diese Punkte Transaktionssteuer, Impulse sofort, Programm Jugendarbeitslosigkeit und Einsatz für weitergehende Lösungen quantifizieren, was das an Impulsen für die Wirtschaft brächte, und könnten Sie das in den Vergleich zu den Effekten setzen, die der Fiskalpakt der Wirtschaft Europas durch die Begrenzungen entzieht? Könnten Sie vielleicht diese beiden Zahlenblöcke einmal zueinander in Relation setzen? - Erst dann macht es ja finanzökonomisch Sinn.
Heinrich Aller (SPD):
Ich gebe Ihnen zwei Antworten.
Die erste Antwort: Dass die Relation zwischen dem, was über die Finanztransaktionssteuer he-reinkommt, und dem, was als Risiko auf der anderen Seite sozusagen zu berechnen ist, in keinem vernünftigen Verhältnis steht, das weiß jeder, und das bestreitet auch niemand. Die Frage ist, ob man überhaupt etwas tut, wenn man die Möglichkeit hat, etwas tun zu können. Deshalb die Finanztransaktionssteuer. Da beziehen wir uns auf das, was das Europäische Parlament beschlossen hat. Die rechnen mit 35 bis 37 Milliarden, möglicher-weise aufgeteilt auf Europa und die Teilnehmerländer. Immerhin ist das ein bisschen mehr, als wir beide in der Hosentasche haben.
(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Woher kennen Sie meine Hosentasche?)
Ich finde es eigentlich ganz gut, dass eine Basis zur Mitfinanzierung durch die Verursacher politisch durchgesetzt wurde, nachdem das über Monate und Jahre gar nicht möglich war. Jetzt ist es vereinbart - ohne Sie; das muss ich leider feststellen - zwischen CDU/CSU, FDP und - wer hätte daran gedacht? - Grünen und SPD. - Das ist die erste Antwort.
Die zweite Antwort: Wir wollen diese erheblichen Impulse für Wachstum und Beschäftigung. Wir wollen ein Sofortprogramm gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Eine Jugendarbeitslosigkeit von 50 % im Süden Europas ist eine Katastrophe und eine tickende Zeitbombe. Und wir wollen weitere Lösungen bei der Einbeziehung dessen, was wir als Stabilisierungsmaßnahmen bei der Erreichung der Finanzstabilität ins Auge gefasst haben.
Trotzdem müssen wir heute feststellen, dass einige Punkte noch nicht geklärt sind. Das gilt insbesondere für die Altschuldenfrage. Die ist nicht vereinbart und bleibt auf der Tagesordnung, ist aber nicht Gegenstand der gemeinsam verabredeten Strategie.
Ganz wichtig ist: Ausgeklammert wurde auf Bundesebene die Frage, wie innerstaatlich das umgesetzt werden soll, was denn Fiskalpakt und ESM sowie das Paket, das geschnürt worden ist, aus machen würden - ich sage nur die Daten 2020, 2017 oder 2014 - beim Wirksamwerden der Schuldenbremse entweder aus der deutschen Regelung, der Länderregelung oder des Fiskalpaktes. Wenn wir auch das noch in der nächsten Beratungsfolge sicherstellen können, dann okay. Sonst - so kann ich Ihnen sagen - ist die Zweidrittelmehrheit noch längst nicht in trockenen Tüchern.
Letzte Bemerkung: Wir haben im Augenblick die Situation, dass Verfassungsklagen angedroht worden sind und dass der Bundespräsident erklärt hat, dass er die derzeitige Vereinbarung in Gesetzesform nicht unterzeichnen würde. Vielleicht haben wir noch ein bisschen Zeit. Aber wir wollen, dass wir diesen Prozess zeitnah und aktuell in der Sache politisch und verfassungspraktisch begleiten und zum Erfolg bringen. In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen würden.
Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 10.05.2012 | Kritische Zwischenbilanz nach Richtfest für neue JVA in Bremervörde Landesregierung ist gefordert: PPP/ÖPP-Strategien gehören auf den Prüfstand - allgemein verbindliche Richtli...

Rede am 10.05.2012 | Kritische Zwischenbilanz nach Richtfest für neue JVA in Bremervörde Landesregierung ist gefordert: PPP/ÖPP-Strategien gehören auf den Prüfstand - allgemein verbindliche Richtli...

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ziemlich sicher, dass der Ausschussempfehlung gefolgt wird und CDU und FDP diesen Antrag ablehnen. Das wundert uns auch nicht: Vor der Wahl und mitten in der Debatte über die Schuldenbremse wollen beide Fraktionen abtauchen und sich nicht in der Frage festlegen, wie ÖPP bzw. PPP künftig in Niedersachsen angewendet werden sollen.
Was uns dann aber doch wundert, ist, dass diese beiden Fraktionen innerhalb von 48 Stunden ihre Meinung zu dem, was der Niedersächsische Landesrechnungshof und die anderen Rechnungshöfe öffentlich gemacht machen, völlig geändert haben. Die Rechnungshöfe haben nämlich kritisiert, dass bei Maßnahmen wie dem Bau der JVA Bremervörde nicht nachprüfbar gewesen ist, welches eigentlich die wirtschaftlichere, die vernünftigere Variante gewesen wäre: die klassische Eigenerledigung oder PPP. Damit verstößt man prinzipiell gegen das, was wir gemeinsam als Entscheidungsgrundlage verabredet haben.
Diese Art und Weise, wie Sie im Zusammenhang mit der Schuldenbremse mit ÖPP bzw. PPP um-zugehen, haben wir zum Anlass genommen, unseren Antrag einzubringen. Wir werden die Beschlussempfehlung des Ausschusses deshalb auch ablehnen. Eigentlich würden wir erwarten, dass CDU und FDP heute Farbe bekennen und noch einmal mit uns gemeinsam bekräftigen, dass PPP bzw. ÖPP nur nach sorgfältigster Prüfung zur Anwendung kommt, und zwar dann, wenn es wirtschaftlich vergleichbar und auch vernünftig ist. Wir wollen, dass das im Einzelfall überprüft wird. Dar-auf komme ich noch genauer zu sprechen.
Da die Rechnungshöfe dieser Landesregierung so deutlich ins Stammbuch geschrieben haben, dass die Wirtschaftlichkeit von ÖPP bzw. PPP gerade bei der JVA Bremervörde nicht eindeutig zu klären war, hätten wir schon eine positivere Auseinandersetzung mit dieser Kritik erwartet. Immerhin heißt es wörtlich: „Deshalb war ein Abgleich der Nominalwerte ohne monetarisierte Risiken nicht möglich.“ Auf Hochdeutsch heißt das: Ein echter Vergleich zwischen klassischer Eigenerledigung und PPP ist nicht angestellt worden.
Wenn das denn so ist, dann hätten wir gerne Klarheit darüber, wie in Zukunft große Investitionen oder Maßnahmen unter dem Eindruck der Schuldenbremse gestaltet werden sollen. Genau diese Fragen haben wir mehrfach gestellt. Heute Morgen hat sich der Finanzminister wiederum schlichtweg geweigert, darzustellen, wie in den Jahren bis 2017 - ganz zu schweigen von den Jahren bis 2020 - PPP zum Einsatz kommen soll bzw. Ei-genmittel investiert werden sollen. Diesen Forderungen, die wir im Zusammenhang mit der Mipla und der Investitionsplanung gestellt haben, wollen Sie ausweichen. Gleichzeitig wollen Sie für die Zeit bis zur Wahl ein Instrumentarium schaffen, um gegenüber der investierenden Wirtschaft gute Argumente zu haben.
Am besten hat das die Staatssekretärin Frau Hermenau im Vorwort zu der Broschüre des Bauhandwerks deutlich gemacht. Sie hat dort zwar über die positiven Aspekte von PPP bzw. ÖPP berichtet, aber die Probleme - z. B. dass ÖPP kein zusätzliches Geld in die Kassen des Landes bringt - überhaupt nicht angesprochen. Sie hat auch nicht darauf hingewiesen, wie schwierig es ist, in einem PPP-Verfahren Investitionen auf den Weg zu bringen, wenn, wie wir ja alle fordern, der Nachweis erbracht werden muss, dass es eine vernünftige Lösung ist, über PPP-Modelle zu investieren.
Wir haben gesagt, diese Punkte müssen wir auf-klären. Wir wollen sehr deutlich herausstellen, dass wir das Spielchen „heute wegducken; das Instrument ÖPP sozusagen offenhalten und suggerieren, man hat zusätzliches Geld für künftige Investitionen, wenn man verstärkt in ÖPP abwandert“ nicht mitmachen. Wir fordern Sie deshalb auf, unserem Antrag zuzustimmen.
Ich will das noch einmal am Beispiel der JVA Bremervörde deutlich machen. Darauf haben die Rechnungshöfe in ihren Berichten explizit Bezug genommen. Ich will gar nicht noch einmal vertieft auf die Berichte eingehen oder sie vorlesen, aber sie decken sich in vielen Teilen mit dem, was Ihr eigener Justizminister öffentlich zum Verfahren und zu diesem doch gewaltigen Investitionsprojekt von fast 290 Millionen Euro erklärt hat.
Der zweite Punkt, auf den die Berichte eingegangen sind, ist auch interessant: Es soll ein Justizzentrum in Hannover gebaut werden. Dazu sind drei verschiedene Alternativen geprüft worden: PPP, Eigeninvestitionen und Mietkauf. Herausgekommen ist, dass offenkundig die dritte Variante, die, die eigentlich am schlechtesten abgeschnitten hat, genommen werden soll, weil man aus ordnungspolitischen Gründen - wie die FDP vermutlich sagen wird - nicht selbst investieren wollte und sich nicht getraut hat, die PPP-Variante zu wählen, die als Nächstes infrage gekommen wäre.
Noch deutlicher hat die FDP selbst erklärt, wie man künftig ÖPP einsetzen will, nämlich im Zusammenhang mit der Debatte über Contracting. Da hat Herr Grascha, der hier vorne ganz aufmerksam zuhört,
(Christian Grascha [FDP]: Immer, wenn der Vorsitzende spricht!)
fast wörtlich gesagt, man wolle die Option Contracting - was nichts anderes ist als die Privatisierung und Auslagerung von Dienstleistungen und Investitionen des Landes - auch mit Blick auf die Schuldenbremse aufrechterhalten.
(Christian Grascha [FDP]: Wenn es wirtschaftlich vernünftig ist, machen wir das natürlich!)
Wenn Sie das schon so deutlich sagen, verwundert es uns nicht, dass Sie heute unserem Antrag nicht zustimmen wollen.
Dass Sie, Herr Grascha, sich weigern, diese Veröffentlichungen zu PPP zu bewerten und die Bewertungen dem Parlament darzustellen, ist der erste große Fehler. Denn damit vermeiden Sie, einmal Bilanz darüber zu ziehen, was bisher in Niedersachsen erreicht worden ist. Wenn Sie dann aber auch noch nicht einmal für eine Klarstellung im Zusammenhang mit der Schuldenbremse sorgen, wird deutlich, dass Sie mit der Ablehnung unseres Antrages dieses Instrumentarium im Gegenteil erhalten wollen: sozusagen eine Escape-Strategie mindestens über den Wahltag hinaus.
(Glocke der Präsidentin)
Dass Sie auch nicht sagen wollen, wie Sie die großen Investitionsvorhaben - mit oder ohne PPP - künftig finanzieren wollen, ist noch schlimmer.
Auch nicht mittragen wollen Sie die Durchsetzung von einheitlichen Richtlinien für PPP - mindestens für Deutschland, möglichst für Europa - über den Bundesrat.
(Glocke der Präsidentin)
Es kann doch nicht sein, dass es aufgrund von unterschiedlicher Anwendung von PPP zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Ein letzter Satz!
Heinrich Aller (SPD):
Unser Antrag stellt sicher, dass wir in diesem Bereich Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Planungssicherheit, Rechtssicherheit, vor allem aber auch Kontrolle haben. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
(Zustimmung bei der SPD)

Rede am 08.05.2012 | Kein Verkauf des Deutschen Windenergie-Instituts (DEWI) durch das Land Niedersachsen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4574

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal ist es gut, dass man als Letzter und vor allem nach Herrn Hilbers redet. Er hat eben deutlich gemacht, dass Windenergie für diese Landesregierung von CDU und FDP keine strategische Bedeutung hat.
(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Das ist so billig!)
Herr Hilbers, Sie als Teil der diese Landesregierung tragenden Koalition haben sich eben von der Möglichkeit verabschiedet, Landespolitik durch ein eigenes Institut aktiv zu beeinflussen, und zwar nicht nur im Bereich der Forschung, sondern ins-besondere dort, wo es darum geht, einen wichtigen Beitrag zur Markterschließung und zur strategischen Ausrichtung deutscher Windenergie zu leisten.
Wer das will, der muss so handeln wie Sie und ordnungspolitisch argumentieren. Das aber tun die drei Oppositionsparteien offenkundig nicht, weil sie sagen: Es macht Sinn, dass wir auch im Bereich der Forschung eigene Kompetenzen entwickeln, die durchtragen, und es macht Sinn, dass wir im Bereich der Dienstleistungen, in dem Normierung und Lizenzierung stattfinden, den Fuß in der Tür haben.
Nicht anders handeln die amerikanischen Investoren, die genau diesen Punkt aufgegriffen und dar-über hinaus erkannt haben, dass das DEWI für die langfristigen amerikanischen Windinteressen wert-voll sein kann. Dagegen setzen wir unser Konzept.
Was Sie immer leise verschwiegen haben, ist die Tatsache, dass die Veräußerung unter dem Beschlussvorbehalt des Landtages steht. Die Opposition hat einige Punkte vorgetragen, die ein besseres, ein tragfähiges und ein nachhaltiges Konzept möglich machen. Selbst die Linken haben gesagt: Man muss ja nicht voll im Staatsbesitz bleiben, sondern man kann sich durchaus auch Beteiligungen vorstellen. - Das will ich noch einmal an den Anfang gestellt haben.
Dann gibt es einige wenige Punkte, die Sie in der Debatte nicht zur Kenntnis nehmen wollten. Für uns ist völlig klar, dass der Finanzminister die Richtung bestimmt hat und drei Fachressorts völlig untergebuttert worden sind.
(Detlef Tanke [SPD]: So ist es!)
Weder der Wirtschaftsminister noch die Ministerin für Wissenschaft und Kultur, noch der Umweltminister haben eigenständige Interessen in die Diskussion eingebracht.
(Detlef Tanke [SPD]: Das ist schlimm!)
CDU und FDP haben abgenickt. Das ist die Situation, vor der wir stehen.
(Beifall bei der SPD)
Weiterhin haben Sie den Landesrechnungshof angesprochen. Wenn Sie sich die Daten aus dem Bericht des Landesrechnungshofs und die Beschlussfassung des Landtags ansehen, werden Sie feststellen, dass der Landesrechnungshof sei-ne Aussagen schon vor der Energiewende gemacht hat. Vor der Energiewende! Nach der Energiewende haben alle Fachleute gesagt: Windenergie ist das zentrale Zukunftsprojekt für die nachhaltige Energiegewinnung. - Man könnte den Landesrechnungshof ja fragen, ob sich zumindest die Rahmenbedingungen verändert haben.
(Olaf Lies [SPD]: Hat er wohl vergessen!)
Auf diese Idee kommen Sie aber gar nicht, weil Sie es nicht wollen und weil es Ihnen ordnungspoli-tisch nicht in den Kram passt. Wir jedoch sind fest davon überzeugt, dass das DEWI nach der Energiewende einen ganz anderen Stellenwert im norddeutschen Raum hat als vorher.
(Detlef Tanke [SPD]: So ist es!)
Außerdem hat der Landesrechnungshof gesagt: Gebt dem DEWI doch Zeit, sich umzustrukturieren und sich am Markt neu zu orientieren.
Die klare Ansage des Landtages mit den Stimmen von CDU und FDP war: Sorgt dafür, dass der Forschungsanteil beim DEWI verbessert wird! - Nach allem, was heute gesagt worden ist, unterstelle ich Ihnen: Sie haben keinen einzigen Finger krumm gemacht, um das DEWI im Forschungsbereich zu stärken. Nicht einen einzigen Finger! Für die Flugzeugindustrie haben Sie 20 Millionen Euro eingestellt. Für das DEWI haben Sie aber nicht einmal einen Bruchteil dieser Summe bereitgestellt, weil Sie gesagt haben: Dieses Institut wird zum Verkauf freigegeben.
Betrachtet man dies vorbehaltlich der erkennbaren Vorgaben, stellt sich die Frage: Warum ein Bieter-verfahren? Warum nicht eine offen organisierte Verkaufsverhandlung und ein offener Diskussionsprozess, auch um die Wünsche nach Standortsicherung, Arbeitsplatzsicherung, Arbeitsrechtsicherung, Forschungsanteilen und Forschungsstrate-gien zu berücksichtigen? - Sie haben ein Bieterverfahren gewählt, weil Sie am Schluss nämlich sagen konnten: Entscheidend ist einzig und allein der gebotene Preis. - Damit sind Sie aus jedem Begründungszwang heraus. Damit kommen wir jetzt zu ein paar Einzelheiten, die ich nicht kommentieren, sondern nur feststellen will.
Die ursprünglich von UL gebotene Summe belief sich auf 28 Millionen Euro. Im Laufe des Verfahrens sind jedoch 7,6 Millionen heruntergehandelt worden mit einer Begründung, die ich nicht nach-vollziehen kann, sodass genau 19,33 Millionen herausgekommen sind. Somit sind dies bei einer Gesamtsumme von 20 Millionen Euro exakt 100 000 Euro, die UL mehr geboten hat als der TÜV Rheinland, die ein amerikanisches Unter-nehmen mehr geboten hat als ein deutsches. Es gehören schon hellseherische Fähigkeiten dazu, wenn man im Bieterverfahren genau 100 000 Euro mehr bietet als der Mitbewerber.
(Olaf Lies [SPD]: Das ist doch merk-würdig! Zufall!)
Noch stutziger wird man, wenn man weiß, dass die notarielle Beglaubigung des Kaufangebotes von UL genau einen Tag nach den vom TÜV Rheinland notariell beglaubigten Verträgen festgelegt worden ist. Man kann daraus keine Schlüsse ziehen. Aber die Fakten sind eben so, wie sie sind.
Dass KPMG für die Beratung der Landesregierung und die Durchführung des Verfahrens über eine halbe Million Euro Honorar bekommen hat, hat der Kollege Klein schon angesprochen. Für ein solches Ergebnis hätte ich die Summe nicht ausgegeben.
Zieht man eine Zwischenbilanz, dann ist für uns völlig klar, dass die Landesregierung ganz bewusst auch aus haushalterischen Gründen den Verkauf des DEWI vorangetrieben hat mit dem Ziel, eine erkleckliche Summe zu generieren. Das kann man machen, wenn man das ordentlich begründet.
(Christian Grascha [FDP]: Das ist ja nicht verwerflich!)
Nach unserer Auffassung ist es aber nicht ordentlich begründet, weil es auch wirtschaftlich unsinnig ist, Herr Kollege, da die Nebeneffekte - das Klein-gedruckte in diesem Vertrag - langfristig zum Nachteil Niedersachsens und der Windenergie in Norddeutschland sein werden.
(Beifall bei der SPD)
Das ist der entscheidende Unterschied zwischen Ihnen und uns.
Wenn man bei dieser Frage so argumentiert wie wir, dann können Sie sagen: Nur ablehnen reicht nicht. Was machen Sie denn anders? - Das haben Sie ja im Ausschuss auch schon versucht zu fragen.
(Christian Grascha [FDP]: Ich habe es gefragt!)
Natürlich ist es eine andere Situation, wenn wir die Verhandlungen bei null anfangen und das in eine Verhandlung einbringen, die die Stärkung des norddeutschen Standortes für Windenergie als übergeordnetes Ziel hat - mit DEWI, mit einer Einflussnahme des Landes durch Beteiligung, mit geeigneten Partnern, mit dem Ziel, Forschung weiter auszubauen, und mit dem ausdrücklichen Ziel, die internationalen Positionen, die wir über DEWI längst erreicht haben, nicht nur zu sichern, sondern auch als Marktchancen absichernde Strategie zu verstehen.
Wenn man das in eine neue Struktur von DEWI verhandeln und geben würde, hätte man heute nicht nur abgelehnt, sondern auch die Chance auf eine vernünftige Lösung für die Zukunft bekommen.
Deshalb wird die SPD den Antrag der Landesregierung, gestützt von CDU und FDP, also Beschlussvorschlag Haushaltsausschuss, ablehnen. Dem Antrag der Linken werden wir nicht zustimmen, sondern uns enthalten, weil wir schon im Ausschuss gesagt haben: Vorrang hat die Ablehnung des Antrages der Landesregierung. Wenn wir die Mehrheit haben, werden wir sehen, ob wie Sie für eine bessere, eine nachhaltige Strategie für das DEWI gewinnen können.
Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Rede am 22.02.2012 | Europäische Union, Mitgliedstaaten und Regionen: Gemeinsam die Staatsschuldenkrise bewältigen! - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4449

Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einleitend eine kurze Rückbesinnung auf die vorangegangene Antragsdiskussion. Unser Antrag zum Thema Europa ist mehr als vier Monate alt. Der nachgeschobene Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP als Reaktion auf unseren Antrag ist aber gerade 14 Tage alt und hat wie schon der eben behandelte Antrag zum Bodenpersonal auf den Flughäfen nur eine einzige Funktion, nämlich die, die Möglichkeit zu schaffen, dem SPD-Antrag nicht zustimmen zu müssen und mit einem anderen Antrag, der inhaltlich jedoch viel schwächer ist, die eigene Position durchzudrücken. Ich halte es für wahrscheinlich, dass dieses Spielchen bis zur Wahl immer wiederkehren wird; in der Sache aber hilft das uns, glaube ich, überhaupt nicht weiter.
(Beifall bei der SPD)
Was das Thema an sich angeht, liege ich, glaube ich, richtig, wenn ich feststelle, dass heute Morgen ganz viele glücklich und zufrieden waren, dass sich die Finanzminister der Eurozone auf das 130-Milliarden-Euro-Paket geeinigt haben. Ich kann mir - wenn das nicht geklappt hätte - gar nicht vorstellen, was in den nächsten Tagen und Wochen in Europa insgesamt - und nicht nur in der EWU - losgewesen wäre. Deshalb sehe ich auch denen, die sich mit dem Paket kritisch auseinandersetzen, gelassen entgegen; denn echte, durchsetzbare Alternativen gibt es derzeit, glaube ich, nicht.
Das Griechenland-Problem muss gelöst werden; aber das ist eben nur eine Etappe auf dem Weg zu einem solide finanzierten Europa und zu einer Überwindung der Folgen - das sage ich jetzt ganz bewusst - der Finanzkrise, der Wirtschaftskrise und der Schuldenkrise. Da liegt einer der entscheiden-den Unterschiede zwischen unserem Antrag und dem Antrag von CDU und FDP. Sie reduzieren dieses Problem, das wir in Europa und weltweit haben, auf das Problem „Staatsschuldenkrise“ und am liebsten nur auf das Problem „Staatsschuldenkrise in Griechenland“. Das ist falsch, weil die Zusammenhänge zwischen dem, was sich ohne Zweifel an Schulden aufgebaut hat, und dem, was Finanzkrise und Wirtschaftskrise ausmacht, völlig außer Acht gelassen werden. Deshalb ist unser Antrag in sich schlüssiger und weist auch den richtigen Weg.
Wir brauchen einen Konsens - den fordern wir - bei der Überwindung der Folgen dieser Krisen. Die Folgen sind offenkundig. Wir sind Getriebene der Finanzmärkte. Nicht die Politik setzt die Zeit und die Inhalte, sondern die Finanzmärkte und im Zweifelsfall die Ratingagenturen. Wir haben das gemerkt: Jedes Mal, wenn ein Teilergebnis in der politischen Abstimmung gestanden hat, haben die Ratingagenturen wieder nachgelegt, und die Politik musste wieder springen. Das geht so nicht weiter.
Das Zweite, was ich feststellen muss, sehen ganz eindeutig inzwischen viele so: Man beobachtet in der großen Finanzpolitik, dass Hunderte von Milliarden Euro innerhalb von wenigen Tagen hin- und hergeschoben werden, um ein Paket zu schnüren. Das ist die eine Sache. Sicherlich ist das derzeit unvermeidlich bei der Bewältigung der Schuldenkrise und im Hinblick auf die Vermeidung der Folgen, die es gäbe, wenn man es nicht in den Griff bekäme. Gleichzeitig ist es aber so, dass - festgemacht am Beispiel Griechenland - die Bevölkerung dafür zahlt. Sie zahlt dafür, dass die Politik - ein-schließlich der Europapolitik - und die Finanzaufsicht - das gilt auch für die Stabilitätskriterien - nichts getan haben, was gegriffen hat. Dass die Bevölkerung für das zahlen muss, was wir jetzt an Notoperationen vornehmen müssen, ist auf Dauer nicht hinnehmbar.
Die Rückwirkungen auf die deutsche Gesellschaft sind in den Zeitungen nachzulesen. Auch hier wird mit den Folgewirkungen dessen Angst gemacht, was die Finanzmärkte im Augenblick sozusagen bei der Bereitstellung der Milliardenbeträge abwickeln. Weil ich diesen Zusammenhang kenne, komme ich auf den Punkt, den wir für uns eigentlich einmal klarstellen wollen: Welche Rolle spielt der Niedersächsische Landtag bzw. spielen die Fraktionen in diesem Landtag bei der Debatte um die Zukunft Europas? Wenn man die Reden hört, glauben wir immer, dass wir ein gewichtiges Wort mitreden. Wenn man aber nun guckt, wie wir uns in diese konkreten Themen „Finanz- und Wirtschaftskrise“ sowie „Schuldenkrise“ eingebracht haben, dann sieht man, dass wir vor vier Monaten mit unserem Antrag genau im richtigen Zeitpunkt auf dem Markt waren. Wir haben einige Punkte festgemacht; aber dieser Antrag kam nicht von der Rampe.
Jetzt, nachdem das Ergebnis - insbesondere zu der Staatsschuldenkrise Griechenlands - auf dem Tisch liegt, kommt ein Antrag der CDU und beendet plötzlich auch diese Debatte. Das geschieht aber zu einem Zeitpunkt, zu dem wir alle Möglichkeiten der Einflussnahme - jedenfalls als Parlament - nicht genutzt haben. Ich kann das für die Zukunft nur fordern: Das muss anders werden. Ich will das auch ausdrücklich hier noch einmal zu Protokoll geben.
(Beifall bei der SPD)
- Danke schön für den Riesenbeifall.
Es wird völlig unterschätzt, dass es inzwischen darauf hinausläuft, dass wir eine Wirtschafts- und Währungsunion und eine Europäische Union haben, die im Begriff ist, von 27 auf 28 Mitgliedsstaaten zu wachsen. Aber das, was Eurokrise und Eurowirtschaftsraum angeht, stellt praktisch nur noch die Hälfte dessen dar, was sich in Europa gesamtpolitisch abspielt.
Es ist kaum noch hinzunehmen, dass wir über Griechenland reden und akzeptieren, dass David - aber diesmal David Cameron - eine rein an Großbritannien orientierte Politik macht und sich sozusagen aus der Solidarität ausklinkt, die wir in Euro-pa in den Mittelpunkt stellen müssen. Unsere Forderungen, die wir aufgestellt haben, beziehen sich darauf, in der praktischen Politik Antworten auf drei Punkte zu geben, die wir für ganz wichtig halten.
Erstens. Wir müssen die Finanztransaktionssteuer als europäisches Projekt durchsetzen.
(Beifall bei der SPD)
Das hat das Parlament beschlossen. Das gehört auch in die deutsche Politik.
Zweitens. Wir müssen dafür sorgen, dass wir als Deutsche Solidarität nicht nur dann definieren und auch nutzen, wenn sie uns wirtschaftliche Vorteile bringt, sondern Solidarität ist auch das Grundprinzip, wenn es um Krisenbewältigung geht.
(Glocke des Präsidenten)
Drittens. Wir sind streng und strikt dafür, dass wir das Thema Eurobonds zu Ende diskutieren und praktisch anwenden. Denn das, was im Augenblick passiert, ist nichts anderes als die Bewirtschaftung von Riesensummen mit dem Ziel, die Zinsen möglichst erträglich zu machen, ohne aber dass man das günstigere und das handhabbare Instrument „Eurobonds“ in die Finger nimmt. Diese Ablehnung der Eurobonds ist der Kern Ihres Antrages, den Sie gegen den SPD-Antrag gesetzt haben. Ich bin ziemlich froh darüber, dass diese Klarheit auch zum Ausdruck kommt.
(Christian Grascha [FDP]: Wir auch!)
Denn die Schuldenbremse, die zusätzlich von Ihnen eingefügt worden ist, - - -
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Letzter Satz, Herr Aller!
Heinrich Aller (SPD):
- - - ist in den Stabilitätskriterien bzw. im Stabilitätspakt schon angelegt worden. Das ist nichts Besonderes, das neu wäre. Von daher wäre es besser, Sie stimmten unserem Antrag zu. Er ist umfangreicher und zeitlich besser aufgestellt.
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Vielen Dank, Herr Aller!
Heinrich Aller (SPD):
Bitte! - Damit komme ich zum Schluss: Stimmen Sie unserem Antrag zu!
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

2011

Rede am 07.12.2011 | Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2012/2013 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2012

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bemühe mich, etwas kürzer zu berichten, als der Herr Präsident zu diesem Tagesordnungspunkt eingeleitet hat. Der mündliche Bericht umfasst die Beratungen im Haushaltsausschuss zu dem gesamten Komplex des Doppelhaushalts 2012/2013.
Mit seinen Beschlussempfehlungen in den vom Herrn Präsidenten eben genannten Drucksachen empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und FDP, gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE und bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2012/2013 unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage mit den jeweils aus den Empfehlungen ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dieses Abstimmungsergebnis entspricht im Übrigen dem zum Haushaltsbegleitgesetz, auf das ich in diesem mündlichen Bericht kurz eingehen werde.
Einstimmig beschlossen wurden die Empfehlungen zu den Einzelplänen des Landtages, des Staatsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs. Die Empfehlungen zu allen anderen Einzelplänen sind mit der Mehrheit der Stimmen der CDU- und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Grünen und der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion beschlossen worden. Wie üblich, sind die Fachausschüsse des Landtags an den Haushaltsberatungen beteiligt worden und haben Mitberatungen durchgeführt.
Mein folgender Bericht konzentriert sich auf die Kernbereiche der Haushaltsberatungen, nämlich auf den Haushaltsplan selbst und auf das Haushaltsgesetz unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage; das ist relativ ungewöhnlich. Hinsichtlich des Haushaltsbegleitgesetzes, das von den Regierungsfraktionen eingebracht worden war, beschränke ich mich auf wenige Anmerkungen und verweise im Übrigen auf den in der Drucksache 4242 veröffentlichten ausführlichen schriftlichen Bericht.
Im Rahmen seiner Haushaltsberatungen, die auch in diesem Jahr vom Landesrechnungshof begleitet wurden, hat der Haushaltsausschuss den kommunalen Spitzenverbänden nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung wieder Gelegenheit gegeben, sowohl zu den Gesetzentwürfen als auch zu den von den Koalitionsfraktionen hierzu vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen.
Ich komme zum Zahlenwerk des Haushalts, dem Hauptgegenstand der politisch kontrovers geführten Diskussion im Haushaltsausschuss. Zur abschließenden Beratung im federführenden Ausschuss unterbreiteten die Vertreter der Regierungsfraktionen einen aus der sogenannten politischen Liste und der sogenannten technischen Liste bestehenden Änderungsvorschlag, der schließlich, aufgeteilt in die jeweiligen Einzelpläne, Eingang in die Empfehlungen des Haushaltsausschusses gefunden hat und die in den Drucksachen 4251 bis 4266 vorliegen.
Die Sprecher der Koalitionsfraktionen betonten, unter Berücksichtigung der ihrerseits vorgeschlagenen Änderungen am Doppelhaushalt 2012/2013 sei ein Dreiklang aus Konsolidieren, Investieren und Modernisieren gelungen. Der Doppelhaushalt unterstreiche in Zeiten der europäischen Schuldenkrise den Willen, bereits ab 2017 ohne neue Kredite auskommen und die Bedingungen der Schuldenbremse früher einhalten zu wollen. Damit werde zugleich die Absicht deutlich, konsequent solide Finanzpolitik zu machen, ohne wichtige Bereiche oder gar Zukunftsinvestitionen zu vernachlässigen. Sie hoben insbesondere hervor, dass im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr für 2012 eine Kreditabsenkung von 775 Millionen Euro vorgesehen und 2013 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von weniger als 1 Milliarde Euro veranschlagt seien.
Die Schwerpunkte ihres Änderungsvorschlages beträfen die Zukunftsthemen „Infrastruktur“, „Bildung“ und „Investitionen in den ländlichen Raum“. Darüber hinaus seien ca. 1 800 Stellenhebungen in den Bereichen der Steuerverwaltung, der Polizei sowie der Justiz vorgesehen. Man habe nicht nur wichtige Investitionen eingeplant, die aus den 30 Millionen Euro globale Mehrausgabe für Investitionen generiert werden könnten, sondern zugleich auch die noch vorhandenen Spielräume genutzt, um weitere wichtige Vorhaben anzustoßen. Insgesamt handele es sich in beiden Jahren um Investitionen in Höhe von 122 Millionen Euro bei 137 Millionen Euro Mehrausgaben. Es seien Beschlüsse für den Haushalt gefasst worden, die ein dauerhaftes Einsparpotenzial von bis zu 1,8 Milliarden Euro jährlich bedeuteten und deswegen immer wieder Möglichkeiten böten, bei Investitionen - so hieß es wörtlich - „etwas draufzulegen“.
Ein Vertreter des Finanzministeriums erläuterte in den Ausschussberatungen unter Hinweis auf die in der Ergänzungsvorlage veranschlagten zweimal 30 Millionen Euro eigenfinanzierte Investitionen und die kalkulierten Minderausgaben beim Zinstitel, bei einer Gesamtbetrachtung komme die technische und die politische Liste am Ende zu einem ausgeglichenen Ergebnis. Das Rechenwerk, also beide Listen mit dem Haushaltsplanentwurf und der Ergänzungsvorlage, sei in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Er wies außerdem darauf hin, dass in dem Zweijahreshaushalt insgesamt knapp 500 Millionen Euro mehr eigenfinanzierte Investitionen veranschlagt worden seien, als die geplante Nettokreditaufnahme ausmache. Artikel 71 der Verfassung werde also - so die Mehrheit im Ausschuss - zweifelsfrei eingehalten.
Ein Ausschussmitglied der SPD-Fraktion kritisierte dagegen, dass der von den Koalitionsfraktionen inflationär benutzte Begriff „Konsolidierung“ im krassen Gegensatz zu dem stehe, was in den Haushaltsplänen für 2012 und 2013 tatsächlich vorzufinden sei. Zeichen einer Konsolidierung sei-en dort jedenfalls nicht festzustellen.
Das Ausschussmitglied erklärte des Weiteren, das Zahlenwerk der Haushalte 2012 und 2013 könne nur ausgeglichen werden, weil weiterhin Kreditermächtigungen aus früheren Jahren genutzt würden, Vermögen veräußert und schließlich auf Glück gehofft werde. Das noch größere Problem bestehe darin, dass nicht einmal ansatzweise deutlich werde, wie die erkennbaren Handlungsbedarfe für die Jahre ab 2014 befriedigt werden sollten. Das belaste zukünftige Regierungen.
Nach dem Eindruck der SPD-Fraktion handele es sich bei der vorhin bereits erwähnten politischen Liste lediglich um „Wahlgeschenke mit der Gießkanne“, bei denen niemand vergessen und alle Bereiche in irgendeiner Form bedient würden. Die SPD-Fraktion bedauere, dass das Vorgehen der Regierungsfraktionen nicht Teil einer nachhaltigen Strategie, sondern vielmehr Ausdruck von einmaligen Aktionen und Transaktionen sei. Das grundsätzliche Problem, nämlich das strukturelle Defizit in den Haushalten in der Größenordnung von 1,85 Milliarden Euro, wie es der Landesrechnungshof festgestellt habe, bleibe indes weiterhin bestehen.
Das Ausschussmitglied der SPD-Fraktion betonte außerdem, dass der Haushalt auf öffentlichen Druck hin zwar verfassungsgemäß aufgestellt worden sei, aber eine nachhaltige Haushaltswirtschaft grundsätzlich anders aussehe. Von einem Meisterstück lasse sich bei diesem Doppelhaushalt jeden-falls nicht sprechen. Es sei auch erstaunlich, wie schnell sich die Fraktionen der CDU und der FDP mit einem Doppelhaushalt hätten anfreunden können.
(Glocke des Präsidenten)
Zusammenfassend stellte das Ausschussmitglied der SPD-Fraktion fest, dass die Regierungsfraktionen mit dem vorgelegten Doppelhaushalt keine Verantwortung für das Land übernähmen, sondern es sich vielmehr um einen Haushalt handele, der der kommenden Landtagswahl geschuldet sei.
Der Vertreter der Fraktion DIE LINKE wies darauf hin, dass sich die Mehrheitsfraktionen keinen Millimeter vorwärts entwickelt hätten, um durch eine neue Steuerpolitik auf längst überfällige Einnahmeverbesserungen zu drängen. Er hob hervor, dass auch dieser Haushaltsplanentwurf und die dazu von den Fraktionen der CDU und der FDP vorgelegten Änderungen keine Rettung im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl mit sich brächten. Seine Fraktion plädiere für eine grundsätzlich andere Haushaltspolitik und lehne daher diesen Haushalt ab.
Das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterrichtete den Ausschuss bereits jeweils im Rahmen der Einzelplanberatungen über die von seiner Fraktion geplanten Änderungsvorschläge und kündigte für die Schlussberatung im Plenum einen abgerundeten Änderungsantrag seiner Fraktion an.
In der Schlussberatung im Haushaltsausschuss hob das Ausschussmitglied der Grünen zunächst hervor, dass sich einige Punkte des CDU/FDP-Änderungsvorschlags zu geplanten Mehrausgaben mit dem eigenen Änderungsantrag deckten. Das gelte z. B. für die Bereiche der Schulpsychologen und der Kitas sowie die Gedenkstättenarbeit. Eine insgesamt auskömmliche Gegenfinanzierung sei jedoch nicht dargestellt worden. Hinsichtlich der Schuldenbremse äußerte das Ausschussmitglied der Grünen Zweifel, dass dieses Ziel erreicht werde.
(Glocke des Präsidenten)
- Ich bin gleich fertig, Herr Präsident. Ich fasse zusammen. Der Ausschuss hat mit Blick auf die vielen Einzelanträge, die Gegenstand der Beratungen sein werden, schlussendlich vorgeschlagen, am Ende meiner Berichterstattung dar-um zu bitten, dass der Haushaltsplanentwurf so, wie er vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen vorgeschlagen wurde, vom Landtag angenommen werde.
Lassen Sie mich abschließend noch all jenen herzlich Dank sagen, die an diesem Gesamtkunstwerk mitgearbeitet haben, nämlich einer große Zahl von Mitarbeitern aus den Ministerien, der Landtagsverwaltung und - ich glaube, das kann man sagen - dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, ohne den die Beratungen auf keinen Fall zu einem formal glücklichen Ende hätten geführt werden können. Ich bitte im Sinne des Ausschusses für Haushalt und Finanzen um Zustimmung.
(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Rede am 09.11.2011 | Aktuelle Stunde: Lehren aus Eurokrise: Niedersachsens Sparkassen und Genossenschaftsbanken stärken - Großbanken vergesellschaften - Antrag der Fraktion Die LINKE - Drs. 16/4165

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut uns leid, dass e und c unleserlich gewesen sein sollen.
Ich möchte zwei Vorbemerkungen zu dem machen, was Herr Dr. Sohn hier vorgetragen hat.
Erstens. Es war hundertprozentig sicher, dass die Linke im Niedersächsischen Landtag nach dem Erfurter Parteitag ein entsprechendes Thema für die Aktuelle Stunde bzw. einen Entschließungsantrag bringen würde, damit auch im Niedersächsischen Landtag das Ergebnis des Erfurter Parteitages pflichtgemäß zum Gegenstand einer Debatte gemacht wird.
Herr Dr. Sohn, wir sind enttäuscht, dass Sie keinen Entschließungsantrag eingebracht haben.
(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Der kommt noch!)
Dann nämlich hätten wir in der Sache diskutieren und darüber abstimmen können. Stattdessen ha-ben Sie sich darauf verständigt, nur die Botschaft vom Erfurter Parteitag zu verbreiten. Das ist nach unserer Einschätzung zu wenig.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das war erst der Anfang!)
Zweitens. Sie haben mehrfach das Dreisäulensystem angesprochen. Wir müssen uns darüber verständigen, ob wir über das gleiche Dreisäulensystem reden, also über das System aus öffentlich-rechtlichen Banken, aus genossenschaftlichen Banken und aus privaten Banken. Wir haben im Landtag immer gemeinsam die Meinung vertreten, dass diese drei Säulen zusammen den deutschen Finanzplatz und das deutsche Kreditwesensystem im Vergleich zu vielen anderen stark machen.
(Beifall bei der SPD und bei der FDP)
Wenn Sie sich aus diesem Verständnis verabschieden, indem Sie die dritte Säule verstaatlichen oder, wie Sie sagen, vergesellschaften wollen, dann müssen Sie die Frage beantworten, ob das Vergesellschaftete immer und in allen Punkten richtig und erfolgreich gewesen ist. Aber diese Debatte führen Sie vorsichtshalber gar nicht.
(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Doch!)
Ich sage in aller Deutlichkeit: Die Aussage „too big to fail and too public to fail“ ist richtig und gilt weltweit. Unsere politische Aufgabe ist es, das Ganze unter den Bedingungen unseres Dreisäulensystems so zu regeln, dass wir im Wettbewerb inner-halb Europas, im Wettbewerb der drei Säulen untereinander, aber vor allen Dingen auch im globalen Kontext noch optimal handlungsfähig bleiben.
Mit dem Patentrezept, das Sie eben genannt haben - Rückholen der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung auf der einen Seite und Vergesellschaftung auf der anderen Seite -, tun Sie so, als sei das im Handstreich zu erledigen. Aber tatsächlich ist das völliger Unsinn, ist das völlig gegen die Rechtslage und entspricht überhaupt nicht den europäisch durchgeklagten Rahmenbedingungen für das Kreditwesen innerhalb Europas.
(Beifall bei der SPD und bei der FDP)
Diese Art von Showpolitik, die Sie hier betreiben, tut so, als seien die Vorteile des öffentlich-rechtlichen und des genossenschaftlichen Kreditwesens nicht Argument genug, aus Deutschland heraus in anderen Teilen Europas für diesen Weg, den wir vertreten, zu werben.
Es mag Sie irritieren, und auch mich hat es irritiert, aber in Großbritannien hat die konservativ-liberale Regierung in ihrer Koalitionsvereinbarung die Schaffung und Unterstützung von sogenannten mutuals, also Genossenschaftsbanken, angekündigt, angelehnt an das grundsätzliche Programm der öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland. In Großbritannien hat man gemerkt, dass die Großbanken die Bereitstellung von Krediten und die Finanzunterstützung für den privaten Sektor nicht allein leisten können. Auch dort findet also ein Umdenkungsprozess statt.
Kommen wir zurück auf die These „too big to fail and too public to fail“! Für mich ist völlig klar, dass die Politik die Spielregeln zu organisieren hat, da-mit beide Systeme funktionieren. Da haben wir aus der Eurokrise - insofern ist die Überschrift Ihrer Aktuellen Stunde richtig, obwohl es eigentlich „Finanzkrise“ heißen müsste - gelernt. Der Weg dahin ist aber national nicht mehr organisierbar. Herr Dr. Sohn, Sie selber haben es ja zugegeben: Für den Fall, dass wir mit den Gesetzen, die Sie in Deutschland durchsetzen wollen, in den Kampf in Europa und vor dem Europäischen Gerichtshof eintreten müssen, passiert bis dahin gar nichts. Aber wir wollen, dass auch jetzt schon etwas passiert. Deshalb muss die Politik weiter konsequent dafür streiten, die Erfolge, die wir im Bereich der Regulierung und Kontrollierung bis jetzt schon erzielt haben - die neuen Eigenkapitalrichtlinien, die Möglichkeiten der Einlagensicherung und die Fragen der steuerlichen Begleitumstände -, auf eine möglichst breite Basis zu stellen.
Was Sie aber machen, ist die Abmeldung aus die-sem alltäglichen handwerklichen Arbeiten. Ich bedauere das, weil wir sicherlich davon ausgehen können, dass Sie das öffentlich-rechtliche und das genossenschaftliche Kreditwesen an sich unter-stützen wollen. Hier jedoch eröffnen Sie einen Nebenkriegsschauplatz, der am Ende zu keinem Erfolg führen wird, jedenfalls nicht so einfach, wie Sie es dargestellt haben.
So weit unser Kommentar zu dieser wundersamen Aktuellen Stunde. Schönen Dank.
(Lebhafter Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der FDP)

Rede am 13.09.2011 | Im Interesse der niedersächsischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Land muss sich zur „Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie“ auf europäischer Ebene positionieren - Antrag der...

Rede am 13.09.2011 | Im Interesse der niedersächsischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Land muss sich zur „Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie“ auf europäischer Ebene positionieren - Antrag der...

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag rufen wir ein Thema auf, das eigentlich eine Diskussion in den Ausschüssen verdient hätte. Es ist ein Beispiel dafür, wie sich europäische Politik weiterentwickelt und der Bund und die Länder die Chance hätten, Einfluss auf einen Diskussionsprozess zu nehmen, der mit „Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie“ überschrieben ist.
Die erste Phase der Beratungen hat im Ergebnis Folgendes gebracht: Es sind Punkte erarbeitet worden, die dringend einer Regelung auf europäischer Ebene bedürfen, die in Deutschland geklärt werden müssten, aber nicht geklärt werden und die in Phase II einem Konsensergebnis zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugeführt werden sollen. So weit der Stand der Dinge.
Die Frage, die uns als Landtag besonders interessieren sollte, ist, ob wir es ernst meinen mit der Chance, Einfluss auf einen laufenden Diskussionsprozess zu nehmen, oder ob das gilt, was wir immer wieder feststellen können: Auf der einen Seite fordern wir Mitbeteiligung, Mitverantwortung und die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, bevor die Entscheidungen in Brüssel gefallen sind. Dazu stelle ich fest, dass auf der anderen Seite der Diskussionsprozess in diesem Landtag inzwischen ein halbes Jahr gedauert hat, dass CDU und FDP in den Ausschüssen die Diskussion in der Sache praktisch verweigert haben und Niedersachsen deswegen heute in einem Zustand der Meinungslosigkeit verharrt. Denn eines haben CDU und FDP zumindest geschafft - sie haben gesagt: Den An-trag der SPD-Fraktion lehnen wir ab. - Das halte ich für peinlich; ich halte das sogar für einen Skandal, weil es dem widerspricht, was der Ministerpräsident und der Präsident dieses Landtages nach außen immer wieder deutlich machen: Niedersachsen muss sich in die Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene einbringen.
(Zustimmung bei der SPD)
Wer das nicht ernst nimmt, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, der macht sich natürlich zunehmend lächerlich in der Diskussion um das, was Sie einmal das Niedersachsen-Programm für Europapolitik oder so ähnlich genannt haben. Darin haben Sie auf vielen Seiten dargestellt, wo denn die Arbeitsfelder liegen sollen, auf denen sich Niedersachsen europäisch qualifizieren und einbringen soll. Davon bleibt nichts übrig, wenn es konkret wird.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Heiße Luft war das!)
In der Auseinandersetzung um die Arbeitszeitricht-linie geht es aber um einige Punkte, die auch in Deutschland vorgeklärt werden müssen, damit sie auf europäischer Ebene auf möglichst breiter Basis durchgetragen werden können. Ich halte das nach innen für dringend notwendig. Aber dieser Klärungsprozess kommt offensichtlich nicht weiter, weil CDU mit CDA auf der einen Seite und FDP mit den Neoliberalen auf der anderen Seite nicht einigungsfähig sind.
(Klaus Rickert [FDP]: Wer ist das denn?)
und sich zu den wichtigen Punkten, um die es eigentlich geht, nicht äußern wollen oder können.
(Zustimmung von Johanne Modder [SPD])
Dabei geht es um so wichtige Punkte wie Arbeits-zeit, Mindestruhezeiten, Urlaub, Opting-out oder die Frage, ob man im öffentlichen oder im privaten Sektor nicht schon Regelungen treffen könnte, die im Vorgriff auf eine europäische Regelung für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber sinnvoll sein könnten. Nach innen ist also wichtig, so etwas wie eine gemeinsame Plattform zu schaffen, um Orientierungshilfen in der Innenpolitik zu geben. Nach außen wird es langsam Zeit, in so zentralen The-men wie der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik Eckpfeiler einzurammen, die auch mit Blick auf die Euro-Diskussion den Zusammenhang zwischen Finanz- und Haushaltspolitik auf der einen Seite und Sozial- und Wirtschaftspolitik auf der anderen Seite aufzeigen.
Unser Antrag umfasst eine Reihe von Punkten, auf die ich gern eingehen werde. Aber vorher möchte ich deutlich machen, dass sich der Kern der Auseinandersetzung um die zentrale Aussage in der Grundrechtecharta dreht, die schlicht und einfach sagt:
„Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub.“
Das klingt sehr einfach. Aber in der Umsetzung in konkrete Handlungsschritte wird es offenkundig so kompliziert, dass CDU und FDP nicht mitmachen wollen, was wir in den fünf Punkten, die wir aufgezeigt haben, wollen.
Die ersten drei Punkte sind relativ problemlos. Wenn Sie ihnen nicht zustimmen, dann ist eigentlich jedes künftige Gespräch über europapolitische Mitwirkung mit Ihnen fast überflüssig. Da steht nämlich, dass die Regierung für Beschlüsse, die der Landtag gefasst hat, in die Pflicht genommen werden soll. Die Praxis ist genau umgekehrt: Die Regierung tut etwas, und wir laufen bei den Beratungen im Bundesrat, über den Bundestag in Richtung Brüssel hinterher.
Das Zweite ist, dass wir erwarten, dass der Diskussionsprozess um die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie weiter begleitet wird; denn wir sind der klaren Auffassung, dass allein die Auseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht zu einem Ergebnis führt. Das hat die Phase I der Beratungen deutlich gemacht. Wir brauchen so etwas wie politische Leitlinien, die deutlich machen, dass wir in Deutschland zu den Punkten, die ich gerade angesprochen habe, eine Meinung haben.
Dazu gehört der wichtige Punkt, in Deutschland Rechtssicherheit in strittigen Fragen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, privaten wie öffentlichen, zu schaffen. Dabei geht es ganz wesentlich um die Frage der Gesundheitseinrichtungen, der Betreuungsdienste sowie der Notfall-dienste wie Polizei und Feuerwehr in Niedersach-sen. Es geht aber auch um die Frage der Ausgleichszeiten für Ruhezeiten in Bereitschaftsdiensten. Das ist strittig. Ich habe es inzwischen satt, dass wir von Gerichten erklärt bekommen, was Politik eigentlich hätte regeln müssen. Wer den Mut nicht hat, sich da zu entscheiden, der hat natürlich Probleme in der Mitwirkung bei Regelungen, die wir auf europäischer Ebene durchsetzen wollen.
Deshalb meine herzliche Bitte, den Spiegelstrichen unter der Nr. 5 zuzustimmen, die sich um den Schutz der Gesundheit, die Begrenzung der Arbeitszeit auf 48 Stunden mit den Ausführungsbestimmungen, die wir hineingeschrieben haben, die Unterbindung der individuellen Opting-out-Regelung und die Durchsetzung einer verbindlichen Ausgestaltung zur Regelung von Bereitschaftsdiensten drehen. Nicht vergessen werden dürfen letztlich die Entwicklungen, die sich inzwischen im Arbeitsleben nachvollziehen lassen - aus der demografischen Entwicklung abgeleitet - und aus dem ableiten lassen, was man heute Work-Life-Balance nennt, unter den Bedingungen, unter denen wir heute Arbeitszeitregelungen zu fassen haben. Ich wäre sehr dankbar, wenn sich CDU und FDP noch umorientieren und dem Antrag zustimmen würden.
Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Rede am 16.03.2011 | JA zu einem gemeinsamen, solidarischen und friedlichen Europa - NEIN zur Ermächtigung zu Eingriffen in die Haushaltshoheit von EU-Staaten und zum marktradikalen „Pakt für Wettb...

Rede am 16.03.2011 | JA zu einem gemeinsamen, solidarischen und friedlichen Europa - NEIN zur Ermächtigung zu Eingriffen in die Haushaltshoheit von EU-Staaten und zum marktradikalen „Pakt für Wettb...

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dieser Antrag zeigt exemplarisch, wie schwierig es ist, im Kontext der europäischen Zusammenhänge in einem Landtag zum richtigen Zeitpunkt den richtigen Beschluss zu fassen. Für meine Fraktion darf ich in Richtung der Linken erst einmal sagen: Es war wichtig, dass dieses Thema auf die Tagesordnung gekommen ist; denn allein durch die Terminvorgaben muss sich die deutsche Politik darauf einrichten, dass sie zum Thema Stabilitätspakt, Euro und vielen anderen Punkten, die damit zusammenhängen, Stellung beziehen muss. Wenn sie das nicht tut, dann wird das Verfahren so weiterlaufen, wie es bis jetzt gewesen ist, und wer-den immer weniger und immer Mächtigere immer mehr beschließen.
Das, was in Bezug auf den 24./25. März jetzt vor-programmiert ist, ist die Zustimmung zu der Änderung, die Frau Flauger hier dargestellt hat. Ich glaube aber nicht, dass dann, wenn wir den Antrag heute beschließen, in Gänze das erreicht wird, was Sie eigentlich erreichen wollen, Kolleginnen und Kollegen von den Linken. Sie wollen ja auch inhaltlich auf den Prozess Einfluss nehmen. Deshalb schlage ich vor, dass wir den Antrag in den Ausschuss überweisen und ihn sehr schnell bearbeiten; denn das Verfahren geht ja weiter. Die nationalen Parlamente werden sich mit dem auseinandersetzen, was in den ersten Beschlüssen durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs auf den Weg gebracht wird.
Der Hintergrund für die gesamte Diskussion, die stattfindet, ist, glaube ich, von meinen Vorrednern nur begrenzt richtig beschrieben worden. Denn der Ausgangspunkt - das darf man bei der Debattenlage, in der wir uns befinden, nicht vergessen - ist die Finanz- und Wirtschaftskrise, die im Wesentlichen nicht von den Staaten verursacht worden ist. Auslöser für die Finanzkrise waren die Finanzjongleure, die Spekulanten, die Banken und Börsen. Das, was wir jetzt diskutieren, Kollege Hilbers, ist eine sogenannte Eurokrise und eine sogenannte Verschuldenskrise. Die Verschuldenskrise wird aber nur unter dem Vorzeichen diskutiert, dass es bezüglich der öffentlichen Haushalte, vorrangig in europäischen Staaten, einer Lösung bedarf. Das Verrückte ist, dass die Schulden, die in öffentlichen Haushalten jetzt nachzulesen sind, das Ergebnis von massiven Stützungsaktionen der Finanzmärkte sind. Das ist alles weggewischt.
(Reinhold Hilbers [CDU]: Das stimmt ja gar nicht!)
Deshalb gehört in den Kontext dieser Diskussion auch die Frage, die ganz nach vorne gestellt wer-den muss: Wie beteiligen wir die Verursacher der Finanzkrise an der Lösung bezüglich der Schulden, die jetzt in den öffentlichen Haushalten aufgetaucht sind? - An der Stelle habe ich vom Kollegen der CDU kein Wort dazu gehört, ob das überhaupt noch Thema ist. Frau Merkel hat dieses Thema offensichtlich auch schon zur Seite gelegt. Deshalb sage ich für die SPD: Uns ist es sehr wichtig, dass dieser Zusammenhang nicht aufgelöst wird.
Es gibt eine weitere Komponente, die nicht unter den Tisch fallen darf. Im Zusammenhang mit den Problemen, die wir bei der Finanzkrise hatten, konnten sich auch hier im Haus die Fraktionen kaum noch halten, wenn es darum ging, Regulierungsvorschläge für die Finanzmärkte auf den Tisch zu legen. Wenn ich mir überlege, dass die Finanzkrise im Jahr 2008 angefangen hat und wir jetzt im Jahr 2011 sind, und mir die schmale Bilanz der bisher entwickelten Regulierungsmaßnahmen ansehe, dann ist das, gelinde gesagt, eine Brüskierung derer, die sich vor Jahren hier hingestellt und gesagt haben: Wir legen den Ratingagenturen Zügel an. Wir diskutieren eine Finanztransaktionssteuer und führen sie ein. Wir sind dabei, Banken und Börsen zu regulieren. - Was ist denn übrig-geblieben? - Immer wird nach der Formel geantwortet: Was wir in Deutschland nicht können, muss auf europäischer Ebene erfolgen, und was auf europäischer Ebene nicht möglich ist, muss inter-national passieren, und wenn das nicht möglich ist, passiert gar nichts.
Das heißt, wir haben inzwischen wieder den Rückwärtsgang eingelegt und bewegen uns wieder hin zu dem Zustand in der Zeit vor der Finanzkrise. Viele Dinge entwickeln sich im neoliberalen Umfeld wieder so, wie wir es eigentlich nicht haben wollen.
Deshalb können wir dem Antrag der Linken nicht in der vorliegenden Fassung zustimmen. Wir können aber der Intention zustimmen, in den Prozess, den die Regierungschefs auf den Weg gebracht haben, einzugreifen, weil einige wenige Dinge für uns Sozialdemokraten so wichtig sind.
Eine Reduzierung der Diskussion auf Stabilität, Beseitigung der Europroblematik usw. ist zu kurz gegriffen. Deshalb sind wir auch dafür, dass wir das, was im Zusammenhang mit einer Wirtschaftsunion angedacht ist, forcieren und mit den finanzpolitischen Fragestellungen zusammenführen. Das ist völlig unstrittig. Aber wir meinen nicht, diese beiden Komponenten reichten bei einem neuen Pakt zusammen mit den Durchgriffsmöglichkeiten aus, die an- und ausgedacht sind. Das tragen wir nicht mit, schon gar nicht, wenn sich die Parlamente in Deutschland und das Europäische Parlament nicht in die Ausgestaltung dessen einbringen können, was dieser Pakt später leisten soll.
Dazu will ich ganz deutlich sagen: Mir ist noch gut im Ohr, wie hier der Lissabonvertrag diskutiert worden ist und im Zentrum der Auseinandersetzung stand, die soziale Ausrichtung dieser Europäischen Union zu betonen. Alle Fraktionen hier im Hause haben deutlich gesagt: An dieser Stelle gibt es prinzipiell keine Kontroverse. Aber wenn ich mir anschaue, wie diese Kontroll- und Sanktionsmechanismen in dem Wettbewerbspakt, der jetzt Europakt genannt wird, durchgreifen sollen, dann wird dadurch deutlich, dass Teile des Lissabonvertrages über diese Hebel - Finanzen und Wirt-schaft - ausgehebelt werden können, die im sozialen und ökologischen Bereich oder im Bereich der nachhaltigen Ausgestaltung der Europäischen Union überhaupt Voraussetzung sind, damit Euro-pa zusammenwachsen kann, Herr Hilbers.
Wer das nicht versteht, läuft Gefahr, dass der Prozess um die Debatte über die Schulden in den öffentlichen Haushalten, die Europroblematik dazu führen, dass wir die Menschen noch weiter von der europäischen Idee und von der Basis für gemein-same europäische Politik entfremden.
Letzter Punkt: Deutschland wird sich daran gewöhnen müssen, dass wir als Exportland Nummer eins, als wichtigste Volkswirtschaft, als bevölkerungsreichstes Land den größten Beitrag für diese solidarische Ausgestaltung des Europaktes tragen müssen. Das ist eine Wahrheit, die Frau Merkel monatelang verschleiert hat. Sie hat gesagt, sie könne sogar verhindern, dass Deutschland über-mäßig herangezogen werde. Das, was jetzt auf dem Tisch liegt, ist die Kapitulation der Bundesregierung, gemessen an ihren eigenen Ansprüchen.
Deshalb sagen wir: Es muss massiv nachgearbeitet werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung, den Antrag der Linken in die Ausschüsse zu überweisen. Ich glaube, man kann aus ihm etwas machen, wenn man einiges weglässt, anderes umformuliert und das Richtige drinlässt. In diesem Sinne sind wir zu einer konstruktiven Diskussion bereit.
Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der LINKEN)

Rede am 15.03.2011 | Ressourcenschutz und Sparpolitik - Contracting als Lösungsweg - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3284

Danke schön, Frau Präsidentin. - Was Herr Klein gemacht hat, fand ich richtig toll, weil dadurch deutlich wurde, dass es Anträge gibt, die notwendig und richtig sind, und dass es Anträge gibt, die unwichtig und überflüssig sind. Der Antrag von CDU und FDP gehört zur zweiten Kategorie.
(Christian Grascha [FDP]: Da kennen Sie sich ja aus!)
In dem Antrag fordern CDU und FDP von der eigenen Landesregierung, was die Landesregierung schon tut. An dieser Tatsache ändert auch der vehemente Vortrag von Herrn Dreyer nichts.
Ich zitiere einmal aus der Unterrichtung und der Antwort der Landesregierung auf eine fast gleich-lautende Initiative von CDU und FDP von vor drei Jahren, weil Herr Dreyer gerade ja mit großer Sorgfalt versucht hat, deutlich zu machen, der Energieeinspareffekt sei die wichtige Neuerung in dem Antrag von CDU und FDP und der Rest sei gewissermaßen State of the Art, aber für die Energieeinsparungsvariante brauche man den Impuls von CDU und FDP im Landtag. In der Antwort und Unterrichtung durch die Landesregierung auf die vor genau drei Jahren gestartete Initiative von CDU und FDP steht wörtlich: „Im Zuge der vom SBN“ - das ist das Staatliche Baumanagement Niedersachsen - „kontinuierlich angestrebten Erhöhung der Energieeffizienz der vom Land genutzten Liegenschaften und Gebäude werden beide Contracting-Varianten, Energieliefer-Contracting und Energieeinspar-Contracting, als Realisierungsinstrumente geprüft.“ Das war vor drei Jahren.
Aus dem jetzt vorliegenden Antrag der Landtagsmehrheit von CDU und FDP muss ich schließen, dass die Landesregierung, gestellt von CDU und FDP, mit einem Umweltminister Sander - FDP -, einem Innenminister Schünemann - CDU -, einem Finanzminister - CDU -, der für das SBN zuständig ist, nicht das getan hat, was CDU und FDP schon vor drei Jahren gefordert haben.
Herr Dreyer, wenn das alles stimmt, wäre es recht und billig, dass Ihr Antrag hier unsere Zustimmung bekäme. Da aber die Landesregierung mehrfach unterrichtet und erklärt hat, sie tue schon alles, was Sie jetzt fordern, ist der Antrag folgerichtig überflüssig. Wenn Sie sich eine Abstimmungsniederlage gegenüber der Opposition und den Klugen in Ihrer eigenen Fraktion ersparen wollen, dann sollten Sie den Antrag rechtzeitig zurückziehen.
Da Sie das aber nicht tun, komme ich auf das zurück, was Sie heute gesagt haben. Ihre Einleitung war so bombastisch, dass ich gedacht habe, Sie wollten über die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke reden. So hoch haben Sie die Bedeutung dieses Antrages gehängt. Sie haben von Schöpfung geredet, die im Zusammenhang mit Contracting eine Rolle spiele. Das war schon gewaltig, gemessen an den Erfolgen, die Sie bis jetzt erreicht haben.
Wenn man sich einmal die fünf Spiegelstriche in Ihrem Antrag anschaut, dann haben Sie ein Riesenproblem in der Darstellung. Alles, was in fünf Spiegelstrichen beschrieben wird, mündet in dem gewaltigen Sprung nach vorne, nach einem Riesenaufwand mindestens einen Modellversuch durchzuführen, um Hinweise an die Kommunen geben zu können, wie man es denn machen soll. Wenn das das Ergebnis eines so wortreichen Beitrages gewesen ist, dann sollten wir wirklich nicht wertvolle Zeit mit solchen Debatten vergeuden.
(Ulf Thiele [CDU]: Sie haben sich mit dem Thema wirklich nicht hinreichend befasst!)
Sie haben mit diesem Antrag auch den Eindruck erweckt, die Kommunen hätten keine Ahnung von Contracting.
(Ulf Thiele [CDU]: Es gibt ein rechtliches Problem, Herr Aller!)
- Dass Sie sich als zuständiger Generalsekretär nun aufregen, kann ich verstehen; denn Sie müssen ja sozusagen die CDU-Kommunalpolitiker gegen Ihre Landespolitiker, die solche Anträge stellen, verteidigen.
(Beifall bei der SPD und bei der LIN-KEN)
Es sieht ja so aus, als seien die Kommunalpolitiker zu dusselig, Contracting einzusetzen, wenn es sich rechnet.
(Christian Grascha [FDP]: Was steht denn in unserem Antrag?)
Ich lese regelmäßig die Veröffentlichungen der kommunalen Spitzenverbände, in denen steht, dass das, was Sie fordern, schon jahrelang gemacht wird. Wenn in Oldenburg etwas in die Hose gegangen ist, dann ist im Einzelfall nicht so sorg-fältig geprüft worden, wie wir das fordern, Kollege Dr. Sohn.
Wir wollen die Abwägung zwischen einem Projekt-Contracting im Vergleich zu dem, was die öffentliche Hand selber leisten kann, und wenn die öffentliche Hand etwas besser selber machen und auch finanzieren kann, dann macht sie es selbst. Wenn es aber jemanden gibt, der es noch besser kann, dann wird es eben im Sinne von Contracting gemacht. Dass die Eigenfinanzierung und der fiskalische Gewinn immer dahinter stehen, ist doch logisch. Sonst mache ich es doch gar nicht erst.
Herr Dreyer, ich finde es ausgesprochen gut, dass Sie inzwischen bereit sind, Umwelt zu subventionieren. Sie haben eben ganz deutlich gesagt, selbst wenn es sich nicht rechne, müsse man in Verantwortung für die nachfolgenden Generationen bisweilen auch mal einen Euro drauflegen.
Ich halte zwei weitere Punkte für wichtig. Zum einen ist das die Information der Kommunen. Sie haben von den rund 1200 Kommunen geredet, denen entsprechende Information, Schulung und Beratung helfen könnten. Natürlich ist das richtig. Aber das gibt es schon längst. Wir hatten schon vor zehn Jahren Energieagenturen in Niedersachsen, wir haben die Bundesenergieagentur, wir haben die Beratungsinstrumente der kommunalen Spitzenverbände, wir haben die Schornsteinfegerinnungen, und wir haben die vielen nicht staatlichen Organisationen, die sich im Bereich des verantwortlichen Umgangs mit Energie tummeln und die dort auch beraten. Es gibt in sich geschlossene Konzepte zum Contracting und auch zum Intracting. Das ist völlig unstrittig. Intracting ist aber eine besondere Form des Contracting, wenn Sie schon abstufen von oben nach unten.
Ich habe auch gesagt, Contracting sei so etwas wie Public Private Partnership. Natürlich ist es das. Wenn ich als öffentliche Hand, als Land oder Kommune, mir Partner suche, um möglichst zeitnah und schnell effizient in Maßnahmen zu investieren, dann muss ich mir klarmachen, dass ich mit einem öffentlichen Partner natürlich auch einen Gewinnanteil einrechne. Aber solange sich dieser Gewinnanteil aus der insgesamt darstellbaren Einsparung refinanziert, wäre das grundsätzlich auch nicht falsch. Würde damit allerdings das Aus-der-Hand-Geben der kommunalen Kontrolle über die Einrichtungen einhergehen, wäre ich dagegen; denn das wäre dann in der Tat eine schleichende Privatisierung. Nach dieser Zusammenfassung will ich kurz erklären, warum wir einen Änderungsantrag gestellt haben.
(Christian Grascha [FDP]: Das würde mich auch interessieren, weil das ja im Ausschuss nicht ganz klar war!)
Die Kolleginnen und Kollegen, die hier abstimmen, sollen wissen, warum sie den Antrag von CDU und FDP ablehnen sollen. Sie sollen ihn in erster Linie ablehnen, weil er völlig überflüssig ist. Da Sie den Antrag nicht zurückziehen wollen, möchten wir vermeiden, dass der Eindruck entsteht, es gebe so etwas wie eine stillschweigende Zustimmung zu einem Antrag, den es eigentlich gar nicht hätte geben sollen. In dem Sinne bitte ich um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der SPD.
Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Danke schön, Herr Kollege Grascha. - Eine Kurzintervention zu Ihrer Rede möchte der Kollege Aller von der SPD-Fraktion machen. Sie haben für anderthalb Minuten das Wort. Bitte schön!
Heinrich Aller (SPD):
Schönen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Grascha, ich habe aufmerksam zugehört. Wenn ich Sie nicht völlig falsch verstanden habe, dann haben Sie eben sehr deutlich ausgeführt, dass Modelle wie Contracting - d. h. Auslagerung von Kosten von Leistungen, die originär das Land zu bezahlen hat, an andere - eine Möglichkeit wären, die Schuldenbremse zu umgehen. Sie haben gesagt, im Zeitalter der Schuldenbremse wäre das eine Möglichkeit der Haushaltsgestaltung.
Ich halte das für eine hochinteressante Variante. Wir sind sehr dankbar für diesen Hinweis der FDP. Wenn man das in größerem Stil, als das bei Contracting möglich ist, zu Ende denkt, dann kommt man zu einer Möglichkeit, unter dem Diktat der Schuldenbremse die eine oder andere Variante durchzuspielen, um Freiräume für politische Gestaltung zu bekommen. Statt die jahresfälligen Zins- und Tilgungsraten auszuweisen, könnten wir die Schuldenlast in die Zukunft verlagern - so haben Sie es eben jedenfalls, vielleicht nicht wissentlich, dargestellt -, indem wir langfristige Verträge mit Dritten machen.
(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Entdemokratisierung!)
In Wirklichkeit ist das aber eine Verlagerung laufender Kosten in die Zukunft. Wenn Sie das anders sehen, müssten Sie das klarstellen. Ich habe diesen Hinweis jedenfalls erst einmal mit Freude zur Kenntnis genommen.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 17.02.2011 | Ressourcenschutz und Sparpolitik - Contracting als Lösungsweg - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3284

Frau Präsidentin! Herr Dreyer, ich habe viel Sympathie für den Einstieg in Ihre Rede. Wenn Sie Ihrem Sohn, als er geboren wurde, gesagt hätten, Sie fangen jetzt mit dem Contracting an - denn seinerzeit hatte die SPD-Landesregierung schon das Contracting für sich erfunden und zehn Modellprojekte ausgesucht, an denen deutlich gemacht worden ist, wie Contracting vernünftig organisiert werden kann -, dann hätte diese Landesregierung vor acht Jahren auf das aufsetzen können, was die SPD-Landesregierung vorbereitet hatte,
(Beifall bei der SPD)
und dann hätten Sie Ihrem Sohn in Sachen vernünftige, praktikable und wirtschaftlich durchführbare Contracting-Modelle Vollzug melden können. Ihr Antrag aber hat mit Ihrer Rede überhaupt nichts zu tun. Ich habe einmal zusammengezählt, was so an Neuerungen in Ihrer Rede vorkam. - Im Verhältnis zum Antrag war da gar nichts. In der Quintessenz fordern Sie mit Ihrem Antrag die Landesregierung auf, zu prüfen, ob ein Modell umgesetzt werden kann, damit man Erkenntnisse gewinnen kann. James Watt hat vor 200 Jahren die ersten Erkenntnisse gehabt, wir vor 10 Jahren, und Sie fangen jetzt an, zu prüfen. Herr Kollege, ich glaube, Sie sind ein bisschen neben der Spur gefahren.
(Beifall bei der SPD)
Jetzt zum zweiten Punkt.
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Bevor Sie zum zweiten Punkt kommen, Herr Kollege Aller, möchte ich Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hilbers gestatten.
Heinrich Aller (SPD):
Klar. Aber nicht so lange. - Geht das von meiner Redezeit ab?
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Es geht nicht von Ihrer Zeit ab, auch Ihre Antwort nicht. - Herr Hilbers!
Reinhold Hilbers (CDU):
Herr Aller, Sie haben eben von zehn Modellprojekten gesprochen. Ich nehme an, dass das diejenigen gewesen sind, die Sie damals über die Niedersächsische Energieagentur in die Wege geleitet haben. Wie viele Projekte sind von diesen zehn Projekten denn umgesetzt worden?
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Herr Aller!
Heinrich Aller (SPD):
Das Problem ist, dass wir dann abgewählt worden sind und dass wir Ihnen das übergeben haben. Sie aber haben nichts realisiert. Das ist das Problem.
(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Ach so! Ihr habt also nichts hingekriegt! Nichts!)
Jetzt komme ich zu Ihrer Regierungszeit. Vor drei Jahren ist dieser Landtag darüber unterrichtet worden, was im Bereich der Energieeinsparung erledigt worden ist und was von der Landesregierung aufgrund entsprechender Landtagsbeschlüsse erledigt werden sollte. Ich lese Ihnen einmal vor, was in dieser Unterrichtung steht: „Energieeinsparungspotentiale in landeseigenen Liegenschaften zu prüfen und zu nutzen,“ - steht in Ihrem Antrag von heute auch - „das Contracting als Instrument für die Optimierung der Energieeffizienz in Landesliegenschaften zu prüfen und energiewirtschaftlich zu nutzen,“ - steht in Ihrem Antrag von heute auch - „die Informationen zur Nutzung des Contracting in kommunalen Liegen-schaften in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft auszudehnen,“ - steht in Ihrem Antrag von heute auch - „die Kommunen … zu beraten …“ Auch das steht in Ihrem Antrag.
Das war vor drei Jahren, meine Damen und Herren von der Regierungsseite. Was hat Ihre Landesregierung denn getan, sodass Sie heute einen solchen Antrag stellen müssen mit dem Ziel, dass die Landesregierung das tut, was dieser Landtag bereits vor drei Jahren beschlossen hat? - Nichts!
(Beifall bei der SPD)
Es ist doch schon lächerlich, wenn die Regierungsfraktionen einen Antrag stellen müssen, um ihren eigenen Laden auf Trab zu bringen. Unter diesen Bedingungen kann man diesen Antrag eigentlich nicht ernst nehmen. Ich tue es aber trotzdem; denn der Kollege Dreyer hat davon geredet, wie man energiewirtschaftlich, wirtschaftlich und haushaltsschonend arbeiten kann.
Wir haben in unseren Haushaltsanträgen mehrfach sogenannte rentierliche Investitionen in den Energiesektor gefordert und mit Haushaltsmitteln unterlegt. Das war kein Contracting, aber auch die Möglichkeit zum Contracting. Wenn ich das selber mache, Herr Dreyer, ist es tatsächlich so: Wenn ich es gut mache - wir trauen das dem Staatlichen Baumanagement im Gegensatz zu Ihnen zu -, dann muss ich nicht einmal den Gewinn für den Contractor mitbezahlen, sondern habe es im eigenen Haushalt. Das ist der entscheidende Unterschied.
(Beifall bei der SPD)
Wenn Sie diese Vorgehensweise, die Sie im Augenblick ja propagieren, ernsthaft zu Ende denken, müssen Sie eines machen: Sie müssen Ihren Antrag zurückziehen und sagen: Verwaltung, Finanzminister, Umweltminister, Wirtschaftsminister, tut das, was dieser Landtag euch aufgetragen hat, und setzt auch die Möglichkeiten von Contracting um.
Ich sehe die ganze Situation vor dem Hintergrund der Formulierungen im Antrag schlicht und einfach so: Möglicherweise haben Sie ein Problem mit der Schuldenbremse. Sie suchen jetzt Wege, wie Sie im Sinne von Public Private Partnership und Auslagerung von Kosten, die dann nicht mehr im originären Haushalt auftreten sollen, über Vertragswerke vorgehen können. Das mag ja ein guter Trick sein; er wird aber nicht funktionieren.
Am Ende jedoch ist eines klar: Wer in eine Anlage oder in Contracting investiert, bezahlt über die jährlich vereinbarte Vertragssumme hinaus auch die Investitionskosten für das mit, was ich einrichten muss. Der bezahlt auch das externe Personal mit, und letztlich wird er auch den Gewinn des Contractors mitbezahlen.
Im Ergebnis sind wir nicht generell gegen Contracting. Ich sage das, damit das nicht falsch verstanden wird. Wir sind aber dafür, dass die Grundsätze, die wir im Zusammenhang mit Public Private Partnership mehrfach erläutert haben, eingehalten werden. Man muss sich auf Liegenschaften des Landes konzentrieren, wenn ich das will, und muss sie definieren. Das steht in Ihrem Antrag richtig darin und hätte schon längst gemacht werden können. Und ich muss schließlich rechnen, ob sich diese Maßnahme unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten haushälterisch und fiskalisch lohnt.
Jetzt noch ein Wort zu dem, was mich mit Blick auf die Grundlage Ihres Antrags ein bisschen irritiert hat: Die SPD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage gestellt. In der Antwort auf diese Kleine Anfrage hat die Landesregierung darauf hingewiesen, wie sie selbst den fiskalischen und den haushälterischen Effekt von Contracting beurteilt. Ich lese Ihnen auch das einmal vor. Das konnte ich nicht auswendig lernen; ich muss es jetzt vortragen:
„Jährliche Energieeinsparungskosten in Höhe von 19,49 Millionen Euro würden somit jährlich Zinszahlungen in Höhe von 64,9 Millionen Euro gegenüberstehen.“ Da ging es um die Frage, was es mich kostet, wenn ich in energieeinsparende Maßnahmen investiere usw. Dann wird ergänzt: „Dieses Verhältnis würde sich durch im Rahmen von Contracting durchgeführte Maßnahmen nur unwesentlich ändern, da sich Contracting nur für Teilbereiche der betriebstechnischen Anlagen eignet.“
Daraus lese ich, dass die Landesregierung bei Maßnahmen der energetischen Erneuerung Contracting immer wieder und laufend prüft und bisweilen zu dem Ergebnis kommt, dass es funktioniert. Die Frage ist: Haben Sie es überhaupt einmal gemacht? - Sie können aber auch zu dem Ergebnis kommen, dass es sich nicht rentiert und nicht rechnet. Dann darf ich es nicht machen.
Stellt man das in einen Zusammenhang mit Ihrem Antrag, muss man sagen: Das, was schon ist, muss ich nicht extra beantragen. Wenn Sie es trotzdem beantragen müssen, dann hat Ihre Landesregierung seit acht Jahren nicht genug und seit drei Jahren das nicht gemacht, was dieser Landtag von ihr erwartet hat.
Deshalb ist das die schönste Vorlage, die Sie uns für den Fall gegeben haben, dass wir einen Zeugen der Anklage für die Unfähigkeit von drei Ministerien brauchen.
Schönen Dank.
(Starker Beifall bei der SPD)

2010

Rede am 07.12.2010 | Berichterstattung zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2011 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den soeben genannten Drucksachen empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreter der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen, die Gesetzentwürfe mit Änderungen anzunehmen.
In diesem Jahr standen die Beratungen des Haushaltsentwurfes, des Haushaltsbegleitgesetzes und der mittelfristigen Finanzplanung ganz unter den Auswirkungen der Finanzkrise, den Konsequenzen aus der Schuldenbremse und den für November erwarteten neuen Eckdaten aus der Steuerschätzung. In der Schlussphase der Beratungen haben sich dabei Mehreinnahmen von 915 Millionen Euro für das Jahr 2010 und 645 Millionen Euro für das Jahr 2011 ergeben. Auf diese Änderungen haben sich alle im federführenden Ausschuss vertretenen Fraktionen eingestellt: sowohl die Regierungskoalition in ihrem zum letzten Beratungsdurchgang vorgelegten Änderungsvorschlag als auch die Oppositionsfraktionen bei ihren Ankündigungen, für die Schlussabstimmung im Plenum Änderungsanträge vorzulegen.
Bevor ich Ihnen die Änderungsvorschläge des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den beiden Gesetzentwürfen erläutere, möchte ich noch kurz auf die Veränderungen eingehen, die Ihnen der Haushaltsausschuss zu den Einzelplänen und zum Zahlenwerk des Haushalts empfiehlt. Zur abschließenden Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen legten die Ausschussmit-glieder der Regierungsfraktionen einen Änderungsvorschlag vor. Dieser bestand aus einer so-genannten technischen und einer sogenannten politischen Liste.
Die Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen legten bei den Beratungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen Wert auf die Feststellung, dass eine solide Haushaltspolitik ein Markenzeichen von CDU und FDP sei. Ziel bleibe es, die weiteren Kreditaufnahmen des Landes jährlich um 350 Millionen Euro abzubauen und damit den Konsolidierungskurs fortzusetzen. Die diesjährige Novembersteuerschätzung zeige zwar eine positive Entwicklung der Steuereinnahmen. Trotzdem lägen die Einnahmeerwartungen weiterhin deutlich unter dem Niveau der Vorjahre. Die Fraktionen von CDU und FDP sähen das Land aber weiter auf einem guten Weg aus der Krise. Möglichst zum Ende der nächsten Wahlperiode solle ein Haushalt ohne neue Schulden vorgelegt werden.
Schwerpunkte der politischen Liste, also des Antrages der Fraktionen der CDU und der FDP, sind:
-finanzielle Ausstattung der niedersächsischen Oberschule plus 10 Millionen Euro,
-neue Ganztagsschulen plus 1,95 Millionen Eu-ro,
-Inklusion in der Schule plus 925 000 Euro,
-gemeinsame Betreuung von Kindern, mit und ohne Behinderung in Kindertagesstätten plus 700 000 Euro,
-Sprachförderung von Kindern unter drei Jahren plus 800 000 Euro,
-lebenslanges Lernen plus 1,2 Millionen Euro,
-Förderung des Landesprogramms „Familie mit Zukunft“ plus 4 Millionen Euro,
-Sanierung von Landesstraßen plus 10,5 Millionen Euro,
-Änderung der Mipla für den Landesstraßenbauplafond plus 15,5 Millionen Euro,
-Castoreinsatz-Überstundenausgleich der Poli-zei plus 500 000 Euro,
-Stellenhebungen bei der niedersächsischen Polizei plus 1,47 Millionen Euro,
-Modernisierung der Polizeihubschrauberstaffel plus 14 Millionen Euro.
Ich gehe davon aus, dass die Regierungsfraktionen weitere Details ihres Änderungsantrags in der Debatte erläutern.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte bereits zu den Beratungen der jeweiligen Einzelpläne im Haushaltsausschuss Alternativvorschläge vorgelegt. Ihr Ausschussvertreter legte Wert darauf, dass die Änderungen solide - u. a. auch durch Umschichtungen - finanziert seien. Für die Abstimmung im Plenum kündigte er wegen der Ergebnisse der Steuerschätzungen Veränderungen gegenüber den Entwürfen seiner eigenen Fraktion an. Die ursprünglichen Vorschläge der Fraktion zu den Einzelplänen hatten im Ausschuss keine Mehrheit gefunden.
Bei der anschließenden Beratung im federführen-den Ausschuss bezeichnete der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Änderungsanträge der Regierungskoalition als hilfreich und erfreulich. Seine Fraktion habe feststellen können, dass die Koalitionsfraktionen in gleichen Handlungsfeldern Akzente gesetzt hätten. Das helfe seiner eigenen Fraktion bei der Gegenfinanzierung einiger Punkte. Die Änderungsanträge sollten aber endgültig zur Plenarberatung vorgelegt werden.
Der Vertreter der Fraktion DIE LINKE erklärte, dass die von CDU und FDP als Fraktionen vorgeschlagenen Änderungen aus der Sicht seiner Fraktion den unsozialen Haushalt nicht sozialer machen würden. Deshalb lehne seine Fraktion diese Änderungen ab. Er kündigte für seine Fraktion an, rund 100 bis 200 solide gegenfinanzierte Ände-rungsanträge zur abschließenden Beratung einzubringen.
(Dr. Manfred Sohn [LINKE] lacht)
- Herr Dr. Sohn lacht über die eigene Ankündigung. Aber so ist das nun einmal.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Nein, wir haben das gemacht!)
Die Vertreter der SPD-Fraktion kritisierten, dass es im Haushaltsplanentwurf einige Positionen gebe, die eher nach dem Prinzip Hoffnung eingestellt worden seien und eine seriöse Planung vermissen ließen. Zum Beispiel seien die Einnahmen aus der Veräußerung von Landesvermögen mit 300 Millionen Euro angesetzt und durch die Regierungskoalition auf 100 Millionen Euro reduziert worden, ohne dass bisher gesagt werden könne, woher diese Einnahmen denn kommen sollten.
Die Vertreter der SPD-Fraktion mahnten an, dass man in den nächsten Jahren den Haushaltsplanentwurf deutlich seriöser aufstellen müsse. Sie wiesen darauf hin, dass beispielsweise im Landesstraßenbau die Ansätze nach wie vor nicht aus-reichten, um die Substanz von Landesstraßen zu erhalten. Die SPD-Fraktion sei auch der Auffassung, dass einige Positionen überwiegend Symbolcharakter hätten und nicht durchtrügen. Wenn beispielsweise das Familienservicebüro für ein Jahr weiterfinanziert werde, dann lasse das eine nachhaltige Finanzierung vermissen. Abschließend zu den Beratungen kündigten auch die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion einen eigenen Änderungsantrag für die Schlussabstimmung an.
Bei der Beratung des Einzelplanes 03 wurde im Ausschuss sehr ausführlich darüber diskutiert, wie künftig der Datenschutzbeauftragte in Niedersachsen in die Landesverwaltung eingebaut werden solle. Aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses entnehmen Sie, dass dieser Bereich vorläufig im Einzelplan 03 veranschlagt sein wird. Gleichzeitig hat der Ausschuss aber empfohlen, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Datenschutzbeauftragte zu einer obersten Landesbehörde aufgestockt werde und der Datenschutzbeauftragte künftig einen ei-genen Einzelplan bekommen solle.
Ich komme nun zu den beiden Gesetzentwürfen, die bereits im Plenum angesprochen worden sind. Der Ausschuss hat zu beiden Gesetzentwürfen die kommunalen Spitzenverbände und den Landesrechnungshof angehört. Den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen im Wesentlichen unverändert anzunehmen. Die Beschlussempfehlung zum Gesetz enthält zu § 1 die übliche Maßgabe und zu § 8 Abs. 3 eine unwesentliche sprachliche Veränderung.
Ich verzichte auf Hinweise auf weitere Veränderungen in den beiden Gesetzen und konzentriere mich auf die Darstellung der Einfügung des Artikels 7/1, nämlich die Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes. Dieser Änderungsvorschlag ist von den Regierungsfraktionen eingebracht worden. Mit dieser Änderung wird die Verteilung des Aufkommens aus der Feuerschutzsteuer zwischen den Kommunen und dem Land neu geregelt. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich im Rahmen einer Anhörung gegen diese Änderung ausgesprochen, weil sie zu ihren Lasten gehe. Dieser Kritik haben sich die Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen angeschlossen und die geplante Änderung abgelehnt.
Mit dem neu eingefügten Artikel 7/2, der Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes, werden die Fraktionszuschüsse um 1,5 % erhöht. Die Erhöhung dient überwiegend der Deckung der Kosten, die sich aus Tarifveränderungen ergeben. Alle Fraktionsvertreter - bis auf die Grünen, die nicht anwesend waren - haben dieser Empfehlung ihre Zustimmung gegeben.
Die Änderung in Artikel 8 zu dem Termin des Inkrafttretens des Artikels 7/1 geht auf eine Änderung der Regierungskoalition zurück. Durch dieses spätere Inkrafttreten sollen die Verhandlungsmöglichkeiten mit dem Land besser gestaltet werden können. Es ist vorgesehen, die Regelungen zum 1. Dezember 2011 in Kraft treten zu lassen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke auch in diesem Jahr allen am Haushalt Beteiligten in den Ministerien, aber vor allen Dingen auch in der Landtagsverwaltung, die die Abgeordneten bei ihrer Arbeit seit der Sommerpause unterstützt haben. Das war deshalb nicht einfach, weil wir durch die Veränderungen auch im Zusammen-hang mit der Steuerschätzung auf der Zielgeraden noch einige interessante Debatten haben führen können.
Damit beende ich meine Darstellung dessen, was der Ausschuss beraten und Ihnen vorzuschlagen hat, und bitte nun im Namen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, den vorgelegten Beschlussempfehlungen zu den Gesetzentwürfen und zu den Einzelplänen zuzustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)

Rede am 05.10.2010 | Konsequenzen aus dem ersten EU-Report deutscher Rechnungshöfe ziehen: Mehr Trans-parenz schaffen - Prüfungsverfahren intensivieren - Ein- und Ausgabengrundsätze der EU weiteren...

Rede am 05.10.2010 | Konsequenzen aus dem ersten EU-Report deutscher Rechnungshöfe ziehen: Mehr Trans-parenz schaffen - Prüfungsverfahren intensivieren - Ein- und Ausgabengrundsätze der EU weiteren...

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag hat heute fast Geburtstag: Er hat, nachdem der Bericht der Rechnungshöfe vorgelegt worden ist, fast ein Jahr gebraucht, um in dieses Plenum zur Abstimmung zu kommen. Das macht deutlich, wie sprechfähig die Regierungskoalition ist, wenn es darum geht, der eigenen Regierung einige Hin-weise zu geben, wie man vielleicht besser mit der Finanzierung von europäischer Politik umgeht. Es war ein Jahr der Verzögerung und des Versuchs, einen Antrag abzubügeln, der ursprünglich eigentlich nur zum Inhalt hatte zu sagen: Wir machen es so, wie es die Rechnungshöfe für richtig gehalten und empfohlen haben, nämlich: bessere Kontrolle, Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Förderprogramme und, wenn es dann Not tut, auch Konsequenzen aus dem ziehen, was die Rechnungshöfe aufgedeckt haben. Das haben wir als Erstes gesagt.
Als Zweites haben wir gesagt, diese Landesregierung müsse sich für Niedersachsen in die Diskussion um die Weiterentwicklung der Finanzierung der europäischen Politik einbringen, die Ausgabenpolitik überprüfen und auf neue Schwerpunkte einwirken.
An sich ist dieser Antrag relativ harmlos. Aber er trifft offensichtlich ins Volle; denn CDU und FDP haben auf Zeit gespielt und versucht, den Antrag durch zusätzliche Argumente zu etwas, was in dem Antrag so präzise gar nicht drinsteht, ablehnungsreif zu machen. So wurde versucht, in den Antrag hineinzugeheimnissen, die SPD sei für Steuererhöhungen und eigene Steuern in der EU. Tatsächlich haben die Sozialdemokraten und Sozialisten im Europäischen Parlament mit dafür gestimmt, dass man über eine EU-Steuer nach-denkt. Die Mehrheiten im Europäischen Parlament sind aber bekannt. Da haben die Konservativen und die Liberalen die Mehrheit.
(Reinhold Coenen [CDU]: Gott sei Dank!)
Die haben das ebenfalls beschlossen, sodass diese Ebene ein Zeichen gesetzt hat, das CDU und FDP hier in Niedersachsen bekämpfen wollen. Dass Handlungsnotwendigkeit besteht, ist völlig unstrittig. Ich lese Ihnen einmal eine Zahl vor, die deutlich macht, wie die Finanzierungsgrundlagen der europäischen Politik aus dem Ruder gelaufen sind. Die Zahl lautet: 33112422784756. Das sind 14 Stellen hinter dem Komma, die zur Grundlage gemacht werden, wenn es darum geht, die Mehrwertsteuerbeiträge zu berechnen. Kein Mensch steigt mehr durch die Finanzierung durch. Deshalb ist es folgerichtig, dass Iain Begg von der London School of Economics gesagt hat, das Ganze sei eine ziemlich bizarre Art der öffentlichen Finanzierungsorganisation, die weltweit kein anderes Beispiel kenne.
Eine wesentliche Forderung im Antrag der SPD-Fraktion ist die nach der Neudefinition der Einnahme- und Ausgabenentwicklung. Es ist schon auffällig, dass irgendwann im Zuge der Beratungen über diesen Antrag das europapolitische Konzept der Landesregierung vorgelegt worden ist. Wer geglaubt hat, dass in diesem Konzept der Landesregierung die Finanzierung und die Ausgabenpolitik Europas ein Schwerpunkt sein könne, der irrt. Ganze 2 von den insgesamt 80 Seiten befassen sich mit dem Komplex Finanzierung europäischer Politik und der Ausgaben- und Förderpolitik Europas, obwohl Niedersachsen in Deutschland ohne Zweifel eines der Bundesländer ist, die am meisten von dem profitieren, was an Europa gezahlt wird und dann wieder zurückfließt. Diese zwei Seiten - wenn man sie sich genau anschaut - machen deutlich, dass Deutschland und damit Niedersachsen trotz Absenken der Einnahmen der Europäischen Union in der fraglichen Referenzperiode mit 2,5 Milliarden Euro am besten abgeschnitten hat.
Zweitens haben wir in dem Antrag bessere Planungs- und Kontrollmechanismen für die Rechnungshöfe gefordert, um vor allem den Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit stärker unter die Lupe nehmen zu können. Denn eines ist in der Europadebatte doch unstrittig: Die Menschen, die Öffentlichkeit und viele Fachleute sagen, die mangelnde Transparenz in Europa führe dazu, dass die Dis-tanz zu den europäischen Politikfeldern immer größer werde. - Fehlinvestitionen sind das eine, mangelnde Kontrolle ist das andere. Gerade wir in Deutschland zeigen doch sehr häufig mit dem Finger auf andere der 27 Mitgliedstaaten, wo offenkundig Misswirtschaft, Korruption und anderes Millionenbeträge versickern lassen. Da gehört Kontrolle hin, da muss Rückmeldung her, und da müssen Konsequenzen bei der Gestaltung der europäischen Finanzpolitik möglich sein.
(Zustimmung von Johanne Modder [SPD])
Wenn das durch Ablehnung unseres Antrages als Diskussionsgrundlage verweigert wird, dann ist das auch ein Votum gegen die gute Arbeit der Rechnungshöfe. Wir würden dann der Öffentlichkeit auch deutlich machen, dass Sie sich gegen die konstruktiven Vorschläge der Rechnungshöfe sperren.
(Beifall bei der SPD)
Meine Damen und Herren, Sie haben versucht, die Themen „Europa - Steuern“ und „Finanzierung des europäischen Haushaltes“ sozusagen als Trittbrettfahrer unseres Antrags mit einzubringen. Sie haben so getan, als sei das, was die Landesregierung und die sie tragende Koalition in Niedersach-sen zur Grundlage gemacht haben, stimmig. Sie haben gesagt: keine Steuererhöhungen, keine Schuldenmacherei in Europa. Darüber kann man diskutieren. Aber es geht nicht, dass man gleich-zeitig einen Riesenkatalog aufstellt und formuliert, was man - vor allem Niedersachsen - von der europäischen Politik erwartet, nachdem wir in der laufenden Referenzperiode 2,5 Milliarden Euro erhalten haben. Wenn ich das in den letzten Ausschussberatungen richtig verstanden habe, dann ist diese Landesregierung nicht müde geworden, zu behaupten, man müsse an diese erfolgreichen Transferleistungen anknüpfen. Deshalb passt die sachgerechte Ausstattung des Europahaushaltes auf der einen Seite und die Forderung nach Sicherung von Rückflüssen, nach Finanzierung klassischer Europafachpolitiken und nach regionalen strukturellen Fördermaßnahmen auf der anderen Seite irgendwie nicht zusammen. Sie müssen sich einmal darüber klar werden, wie das laufen soll.
Da lobe ich mir doch den Europaabgeordneten Balz. Er ist kein Sozialdemokrat, er ist kein Grüner, er ist kein Linker - er ist ein CDU-Abgeordneter. Als es in der Debatte darum ging, ob man über EU-Steuern reden dürfe, hat er in seiner Funktion als Europaabgeordneter eine wunderschöne Aus-sage in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung gemacht, die ich Ihnen nicht vorenthalten will; denn er ist Ihr Abgeordneter aus Niedersachsen in Brüssel.
(Norbert Böhlke [CDU]: Ihrer auch!)
Er nannte das den „bekannten Pawlowschen Reflex in den Hauptstädten. Dort heißt es immer: Das kommt auf keinen Fall.“ Ganz im Gegenteil: Er hielte es sogar für vernünftig, wenn man über eine eigenständige Steuer redete, und könne sich vor-stellen, dass das die Finanztransaktionssteuer oder die CO2-Verschmutzungsrechtesteuer sein könne.
Ich finde, die Diskussion ist über CDU und FDP in diesem Landtag längst hinweggegangen. Ihre Europaabgeordneten sind weiter. Das heißt nicht, dass im SPD-Antrag die Forderung nach Steuern für die EU formuliert ist. Sie haben sie hineingeredet, und nun fällt die Diskussion auf Sie zurück. Sie müssen erst einmal im eigenen Lager Ordnung schaffen. Dabei wollen wir Ihnen gerne helfen. Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Rede am 16.03.2010 | Neukonzeption des Plenarbereichs des Niedersächsischen Landtages - Antrag mehrerer Abgeordneter - Drs. 16/2300

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Tatsache, dass aus der Fraktion der Sozialdemokratie hier so unterschiedliche Meinungsbilder vorgetragen werden, macht deutlich, wie intensiv, wie fachorientiert und wie offen diskutiert worden ist. Deshalb bin ich erst einmal sehr dankbar, dass wir die Abstimmung freigegeben haben und es möglich ist, in diesem Parlament unterschiedliche Positionen in aller Klarheit darzustellen.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Ich stimme für die Variante 1 von Professor Yi und tue dies aus guten Gründen. Diese Gründe wurden von Herrn McAllister - in Bezug auf das Verfahren - und von Herrn Möhrmann - in der sachlichen und fachlichen Begründung - schon gut vorgetragen.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)
Wenn sich Herr Dr. Sohn und der Chefredakteur der HAZ verbal und inhaltlich verbinden, dann werde ich bei der inhaltlichen Aussage skeptisch.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)
Einige Punkte des Verfahrens sind für mich aufgrund der Erkenntnisse von 2002/2003 von Anfang an ganz wichtig gewesen: Der erste Punkt: Das Verfahren ist ergebnisorientiert angelegt und gibt dem Landtag die zweite und letzte Chance, einen Landtagsneu- oder -umbau zu organisieren. Sonst braucht er es nie wieder zu versuchen. Ich bin dem Herrn Präsidenten dank-bar, dass es gelungen ist, die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und zeitweise auch der Grünen in diesen konstruktiven Prozess einzubeziehen.
Der zweite Punkt: Das Verfahren ist einvernehmlich mit Kommission, Jury und Wettbewerb auf den Weg gebracht worden und hat in der Bereitstellung von maximal 45 Millionen Euro mit der Verabschiedung des Haushalts 2010 gegipfelt. Da haben die Koalition und die SPD in diesem Punkt zusammengestanden und gesagt: Dies ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen. - Spätestens da hätte sich jeder, der Probleme mit dem weiteren Vorgehen gehabt hätte, melden müssen, Alternativen ansprechen und sagen müssen, was er will.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei der SPD)
Auch da hat sich die Öffentlichkeit noch nicht wesentlich in die Diskussion eingebracht. Nach der Vorlage des Wettbewerbsergebnisses war klar, dass es im Kern nur zwei Alternativen gab. Das war aber in der Kompromissbereitschaft des Wettbewerbs angelegt: Neubau - man sollte nicht immer nur von Abriss reden - oder Teilabriss und Teilrenovierung im Bestand. Über diese bei-den Alternativen war am Ende zwangsläufig zu entscheiden, und zwar nach meiner Einschätzung durch das Parlament. Deshalb ist alles Beiwerk der Debatte zur Seite zu schieben, weil die wesentlichen Kriterien, die als Vorgabe in den Wettbewerb gegeben worden sind, eingehalten wurden. Alle - dafür bin ich Herrn Professor Fingerhuth sehr dankbar -, die in der Kommission dafür gestimmt haben, dass Professor Yi auf Platz 1 gekommen ist, sind ja keine Deppen im Geschäft. Das sind hoch qualifizierte Leute, die mit 14 : 4 abgestimmt haben: Yi auf Platz 1, Gebhardt auf Platz 2. Diesem Votum habe ich mich angeschlossen.
(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)
Wenn ich die Debatte rückblickend betrachte, stelle ich fest: Kostenrahmen - kein Problem mehr, weil beide Projekte wenigstens gleich teuer würden, das eine mit hohem Risiko belastet. Denkmalschutz - neutralisiert in der Debatte und in der Bewertung durch die jeweiligen Wortmeldungen. Das Letzte, was ich für wichtig halte: Einbindung in das Stadtbild von Hannover. Da folge ich dem Oberbürgermeister voll und ganz und bin dankbar dafür, dass er sich so klar positioniert hat, viel klarer als andere. Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Rede am 20.01.2010 | Privatisierung führt nicht aus der Krise, sondern in die nächste - ÖPP-Vorstellungen der EU stoppen - Antrag zur Aktuellen Stunde der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2096

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, wie man aus zwei gleichen Papieren so unterschiedliche Ergebnisse herauslesen kann. Herr Hilbers, eines ist doch klar: Wenn ein anderer als die öffentliche Hand Kapital einbringt, dann erwartet er eine Rendite. Diese Rendite muss über die Laufzeit des PPP-Projekts erbracht werden; sonst investiert niemand sein privates Kapital. Der Kapitalertrag muss mindestens so hoch sein, wie er an anderer Stelle erreicht werden könnte.
Damit stehen wir vor dem Kernproblem. Finanziert werden sowohl öffentliche Investitionen als auch PPP letztlich durch den Bürger, durch den Steuerzahler. Deshalb ist der Begriff „Wirtschaftlichkeit“ bei der Beurteilung von PPP-Modellen so entscheidend. Uns hat es eigentlich nicht überrascht, dass im Zusammenhang mit der Krise ein erneuter Vorstoß unternommen wird, PPP-Modelle voranzutreiben.
Das scheinbar harmlose Papier der Europäischen Union mit vielen Seiten ist mir nur deshalb aufgefallen - ich habe dann versucht, das im Haushaltsausschuss zur Debatte zu bringen -, weil darin stand: Wir werden die Strukturhilfemittel möglicherweise so steuern, dass sie nur dann zur Verfügung gestellt werden - entgegen der Aussage „keine Diskriminierung“ -, wenn PPP-Modelle zur Wirkung kommen.
(Reinhold Hilbers [CDU]: Das steht nicht darin! - Gegenruf von Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Doch!)
So steht es darin. Genau das ist der goldene Zügel, die Steuerung hin zu mehr PPP. Das Zweite ist die Ausweitung des Katalogs für PPP-Modelle weit über den bisher im Mittelpunkt stehenden Baubereich hinaus auf Felder der Beschaffung und der Dienstleistung - ohne Ende, wie Sie feststellen werden, wenn Sie genau hingucken.
Nun war die Frage: Wie bringt sich Niedersachsen mit seinen durchaus positiven Erfahrungen eigentlich in diesen Diskussionsprozess ein? - Das ist eine Kernfrage unseres Anspruchs, an europäischen Entscheidungen mitzuwirken. Der Begriff „Mitteilung“ ist so harmlos, dass man sich kaum etwas Harmloseres vorstellen kann. Da teilt die EU mit: Wir haben da ein paar Ideen; hört euch die einmal an! - Jetzt geht das Verfahren los. Wir alle als Abgeordnete müssen in allen Fachausschüssen aufpassen, wenn solche Mitteilungen an uns weitergereicht werden. Das sind dicke Pakete Papier, die einen ersten Anstoß und eine erste Beteiligung bedeuten. Aber wenn wir nicht aufpassen, ist das Parlament außen vor und hat gar nichts zu sagen.
In diesem Fall haben wir durch Zufall, aber recht-zeitig interveniert. Das Wirtschaftsministerium musste Stellung nehmen. Wir haben sogar recht-zeitig vor der Stellungnahme der Landesregierung - nicht des Parlaments - zu den PPP-Themen die Möglichkeit gehabt, im Haushaltsausschuss zu hinterfragen: Was wollt ihr denn nun eigentlich? Dann ist ein mehrseitiges Papier vorgelegt worden, das im Fazit - da hat Dr. Sohn völlig richtig zitiert - schlicht und einfach sagt: Wir finden das toll. Wir stimmen dem im Großen und Ganzen zu. Wir begleiten das künftig je nach Sachlage. Wenn ein Parlament sich in einer zentralen Frage der Struktur- und der Finanzpolitik des Landes so enteiern lässt, hat es selber Schuld. Deshalb ist es gut, dass wir diesmal zum ersten Mal in dieser Klarheit - - -
Vizepräsident Dieter Möhrmann:
Herr Kollege Aller, ich möchte Sie bitten, den Ausdruck, den Sie eben verwendet haben, noch einmal zu überdenken.
Heinrich Aller (SPD):
Das ist ein Begriff aus der Tiermedizin. Der ist durchaus gängig; den kann man anwenden.
Vizepräsident Dieter Möhrmann:
Herr Kollege, dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
Heinrich Aller (SPD):
Oh, danke schön!
(Heiterkeit)
- Gleich kriege ich noch einen.
Es ist unerträglich, dass das Parlament in einer solchen Art und Weise praktisch ausmanövriert wird. Worum geht es? - Wenn Herr Hilbers sagt, wir wollen, dass jeder Einzelfall geprüft und nach Wirtschaftlichkeit beurteilt und entschieden wird, ist das in Ordnung. Warum schreibt die Landesregierung nicht heute schon in ihre Stellungnahme an den Bundesrat und damit nach Europa „Dies ist eine erprobte und in Niedersachsen gewollte Veranstaltung“? Warum prüft die Landesregierung nicht, warum sie sechs Jahre gebraucht hat und ihr erstes und einziges PPP-Projekt, eine Justizvollzugsanstalt, immer noch nicht auf die Reihe gebracht hat?
Der Grund dafür, dass die Landesregierung mit ihrer Justizvollzugsanstalt immer noch nicht weiter ist, liegt darin, dass das Verfahren kompliziert ist, und zwar insbesondere weil der Nachweis erbracht werden muss, dass das PPP-Projekt wirklich günstiger ist als das herkömmliche Verfahren der öffentlichen Bauverwaltung mit öffentlichen Mitteln.
Daran werden doch die Schwächen von PPP ganz deutlich. Die einem Wunschdenken entstammen-den Vorstellungen erweisen sich als nicht erreichbar. Deshalb kündige ich für die SPD an: Wir werden an diesem Beispiel begleitend tätig werden und gucken, wie die Landesregierung bei der europäischen Willensbildung zu einem zentralen Punkt, der die Kommunen, das Land, Deutschland insgesamt und verschiedene Branchen betrifft, weiter vorgehen wird. Herr Klein hat eine Bilanz aus der Bauwirtschaft vorgetragen: 144 Projekte und 4 % der Bausumme nach 15 Jahren aggressiven Lobbyismus für PPP. - Dieses Ergebnis ist relativ schwach. Deshalb braucht man wohl die Unterstützung aus Europa, wie sie jetzt angelegt ist. Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

2009

Rede am 17.12.2009 | Kommunale Haushalte in Not! Stabilisierungsfonds gibt Kommunen Planungssicherheit zurück - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1759

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag will die SPD-Fraktion den Kommunen in Niedersachsen in einer Notsituation helfen, wie es sie bisher noch nicht gegeben hat. Die makabere Wahrheit ist, dass es den kommunalen Haushalten auf dem Höhepunkt der Krise offensichtlich besser geht als in der Zeit der Bewältigung der Folgen der Krise. Das eigentlich Schlimme ist, dass diese Landesregierung tüchtig mithilft, die Situation zu verschlimmbessern.
(Beifall bei der SPD)
Meine Damen und Herren, der Tag nach der Verabschiedung des Haushalts ist der Beginn der neuen Haushaltsberatungen. Ich sage voraus: Der erste Nachtrag 2010 wird kommen, muss kommen, insbesondere auch um den Kommunen zu helfen.
(Beifall bei der SPD)
Was hier aufseiten der Mehrheit dieses Hauses bei der Beratung des Konjunkturprogramms II stattgefunden hat, war kaum nachzuvollziehen. Da werden 1 Milliarde Euro fremdes Geld ausgegeben, zu denen diese Landesregierung nichts beigetragen hat. Das ist Geld der Bundesregierung gewesen, schuldenfinanziert, Schulden, die hier insbesondere von der FDP kritisiert worden sind. Das Ganze wird dann betitelt mit der Überschrift „Initiative Niedersachsen“. Meine Damen und Herren, das ist Etikettenschwindel par excellence. Die Kommunen wissen das, die Bürger wissen das. Das Entscheidende aber ist: Die Bedingung, das Geld für die Bekämpfung der kommunalen Krise zur Verfügung zu stellen, war richtig. Das ist auch der Grund dafür, weshalb wir den Antrag gestellt haben, in der Krise über die Einrichtung eines Stabilisierungsfonds zu reden, wie er in Mecklenburg-Vorpommern und jetzt auch in Sachsen-Anhalt mit anderen Mehrheiten als in diesem Haus, in Rheinland-Pfalz aber auch von Sozialdemokraten erfunden, auf den Weg gebracht worden ist.
Wahr ist nämlich, dass in Niedersachsen mit 4,5 Milliarden Euro an Kassenkrediten ein absoluter Rekord erreicht worden ist, wie ihn zuvor kein anderes Bundesland und auch Niedersachsen nicht erreicht hat. Diese Landesregierung hat den Kommunen seit 2005 durch die Veränderung der Verbundquote beim kommunalen Finanzausgleich 660 Millionen Euro weggenommen, um den eigenen Haushalt zu konsolidieren. Sie nennen das sparen, in Wirklichkeit aber bedeutet dies, die Kommunen zum Schuldenmachen zu zwingen.
Jetzt kommt es aber knüppeldick: Im nächsten Jahr und in den Folgejahren werden die Auswirkungen der Krise die kommunalen Haushalte wegen wegbrechender Steuereinnahmen in massive Schwierigkeiten bringen. Obendrauf setzen Sie die Veränderungen des Finanzausgleichsgesetzes. Wenn man die auftretenden Probleme zusammen-rechnet, rechnen die Spitzenverbände mit Einbußen um 20 %. Ein Fünftel der Einnahmen wird bei den Kommunen von einem Jahr aufs andere nicht mehr vorhanden sein. Keine Kommune kann dagegen ansparen oder dagegen anarbeiten. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Ihre Art, mit den Kommunen umzugehen, unerträglich geworden ist.
(Beifall bei der SPD)
Statt in dieser kritischen Situation zu helfen, meine Damen und Herren, wollen Sie einem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zustimmen, das die Kommunen in den nächsten vier Jahren noch einmal eine halbe Milliarde Euro - nach Ihren eigenen Unterlagen 512 Millionen Euro - kosten wird. Es ist wirklich makaber, in einer solchen Situation einer Bundesregierung die Hand zu reichen, um die Kassen der niedersächsischen Kommunen zu plündern.
Meine Damen und Herren, die Kommunen befinden sich in der Zange. Einerseits brechen ihnen die Einnahmen weg, da die Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich plündert und sich beim Konjunkturprogramm II mit fremden Federn schmückt, und andererseits steigen ihre Sozialausgaben dramatisch an. Mithin ist die Handlungsfähigkeit der Kommunen extrem gefährdet. Von einer aufgabengerechten Finanzausstattung kann schon lange keine Rede mehr sein.
Deshalb haben wir den vorliegenden Antrag ein-gebracht. Wir wollen, dass in einer Art Sofortprogramm sichergestellt wird, dass den Kommunen für die Jahre 2010 und 2011 im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs ein Festbetrag in absoluten Werten gewährt wird, dessen Basis der Durchschnitt des Steueraufkommens der Jahre 2006 bis 2008 ist. Das ist Verstetigung, das ist Verlässlichkeit, und das schafft Planbarkeit.
(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das ist ein neuer Schuldenberg!)
Das bedeutet, dass wir die Diskussion um den Landeshaushalt, die gerade abgebrochen worden ist, allein schon wegen der kommunalen Finanzsituation sofort wiederaufnehmen müssen, um noch in 2010 das nachzuschießen, was die Kommunen tatsächlich brauchen, um handeln zu können: nämlich Geld in den Kassen.
Dieses Sofortprogramm soll uns Zeit verschaffen, in der wir uns Gedanken darüber machen können, wie ein Stabilisierungsfonds auf der Basis des rheinland-pfälzischen Modells gestaltet werden kann. In Rheinland-Pfalz läuft das nämlich sehr erfolgreich. Da hilft es auch nicht, dass das Innenministerium dagegen polemisiert; denn die Argumente, die das Innenministerium zusammengestellt hat, haben zumindest in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die CDU und die FDP nicht davon abhalten können, einen Stabilisierungsfonds auf die Tagesordnung zu setzen.
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung, Sie müssen sich auch darüber Gedanken machen, wie die Schuldenbremse wirken soll, wenn Sie zwar möglicher-weise den Landeshaushalt annähernd konsolidieren, aber die Kommunen gleichzeitig in die Schul-den treiben. Schließlich hat das Land gegenüber den Kommunen eine Fürsorgepflicht. Nach der Verfassung ist es Ihre Aufgabe, eine finanzielle Mindestausstattung der Kommunen sicherzustellen, damit sie ihre Aufgaben auf Dauer finanzieren können. In dem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)
- Weiterer Redebeitrag in derselben Debatte -
Herr Minister, wir sind uns doch einig, dass wir diese Diskussion gar nicht führen müssten, wenn Sie Ihre Rolle als Kommunalminister ordentlich ausüben und dafür sorgen würden, dass die Kommunen aufgabengerecht mit Finanzen ausgestattet werden.
(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])
Dies tun Sie aber nicht. Vielmehr helfen Sie mit - das habe ich vorhin an mehreren Stellen gesagt -, dass die kommunalen Haushalte geplündert wer-den. Seit 2005 haben Sie 660 Millionen Euro - auch dies steht in den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände - aus dem kommunalen Finanzausgleich herausgeschnitten. Sie werden in den nächsten vier Jahren den Kommunen mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz eine halbe Milliarde Euro wegnehmen. Gleichzeitig fordern Sie in dieser kritischen Zeit, dass sie mehrere Aufgaben zusätzlich erfüllen sollen.
Jetzt zu dem fröhlichen Zitieren aus Rheinland-Pfalz. Ist Ihnen denn bekannt, dass die kommunalen Spitzenverbände mit Macht darauf drängen, dass der Stabilisierungsfonds abgeschafft wird? Das ist mitnichten so. Zwei weitere Bundesländer haben gesagt: Wenn es auch die zweitbeste Lösung ist - Herr Briese, weil wir es nicht gleich hinbekommen, die kommunale Finanzausstattung auf eine neue, solide Grundlage zu stellen -, so müssen wir jetzt doch handeln, und zwar so, wie wir es gesagt haben: mit einem Sofortprogramm für 2010 und 2011 auf Grundlage der Durchschnittswerte von 2006 bis 2008. Dann kann man sich auch über andere Lösungen, u. a. einen Stabilisierungsvertrag, unterhalten.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 14.12.2009 | Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2010 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2010

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den soeben von der Präsidentin genannten Drucksachen empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreter der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen, die Gesetzentwürfe mit einigen Änderungen anzunehmen. Die das Haushaltsgesetz mitberatenden Fachausschüsse haben sich den Empfehlungen mit gleichem Abstimmungsergebnis angeschlossen. Der beim Haushaltsbegleitgesetz mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich diesem Teil der Empfehlung ebenfalls mit gleichem Abstimmungsergebnis angeschlossen.
Meine Damen und Herren, die Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2010 war durch einige Faktoren geprägt, die zum Teil erheblichen Einfluss auf seine ursprüngliche Fassung hatten und auch noch haben. Ich weise insbesondere darauf hin, dass noch immer nicht klar ist, wie sich die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise sowohl auf die Einnahmen als auch auf die Ausgaben auswirken wird. Die Ergebnisse der Steuerschätzung liegen zwar vor. Wie sie sich auf den Länderfinanzaus-gleich vor allen Dingen im nächsten Jahr auswirken werden, ist aber nicht klar.
Dass wir uns intensiv mit dem Dritten Nachtragshaushalt 2009 auseinandergesetzt haben, ist bekannt. Er wird vor dem Staatsgerichtshof beklagt. Die Steuersenkungspläne, die die neue Bundesregierung mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz verfolgt, sind, wie wir eben gehört haben, ein Problem. Die Eckdaten liegen zwar vor und sind in die Beschlussempfehlung zum Haushaltsplanentwurf eingearbeitet worden. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird aber erst am Freitag im Bundesrat verabschiedet, und die Landesregierung hat angekündigt, dass sie schon im Januar in einer Kabinettsklausur die Finanzplanung für Niedersachsen neu justieren will.
Auch die Initiative der Regierungsfraktionen und der Landesregierung zu dem sogenannten Zukunftsvertrag konnte noch nicht im Detail beraten werden. Vielleicht findet man in den laufenden Beratungen ja eine Lösung, wie den Kommunen im Blick auf ihre Kassenkredite Entlastung verschafft werden könnte. Ein Beschluss dazu liegt jedenfalls noch nicht vor.
Gleichwohl ist festzuhalten, dass sowohl durch die Anträge der Regierungskoalition als auch durch die Landesregierung das Zahlenwerk jeweils aktualisiert worden ist und damit die jeweilige Beratungsgrundlage geschaffen wurde. Bevor ich Ihnen die Änderungsvorschläge des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den beiden Gesetzentwürfen erläutere, möchte ich kurz auf die Veränderungen eingehen, die Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu den Einzelplänen und zum Zahlenwerk des Haushalts empfiehlt.
Zur abschließenden Beratung wurden im Ausschuss für Haushalt und Finanzen zwei Änderungsanträge vorgelegt. Hierbei handelte es sich um den Antrag der Fraktionen der CDU, der FDP und der SPD zu den Kosten der Neukonzeption des Plenarbereichs des Landtages und um einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der aus einer technischen und einer politischen Liste bestand. Ein Vertreter des Finanzministeriums hat das sich aus diesen Anträgen ergebende Deckungserfordernis für den Haushaltsplanentwurf 2010 erläutert:
Aus der sogenannten technischen Liste ergibt sich ein Mehrbedarf von insgesamt 46 Millionen Euro. Wie er sich im Einzelnen zusammensetzt, darauf möchte ich jetzt nicht eingehen; das liegt Ihnen in den Beratungsunterlagen vor. Der Mehrbedarf, der sich aus der sogenannten politischen Liste ergibt, beträgt 19 Millionen Euro. Auch insofern will ich nicht in die Einzelheiten gehen. In die sogenannte technische Liste sind das Ergebnis der Steuerschätzung vom 4. November 2009 sowie die prognostizierten Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes eingearbeitet.
Danach lassen sich die einzelnen Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushalts wie folgt darstellen:
- plus 108 Millionen Euro Mehreinnahmen Steuern (Steuerschätzung),
- minus 245 Millionen Euro Mindereinnahmen aus Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen (Steuerschätzung),
- plus 120 Millionen Euro Mehreinnahmen Förderabgabe,
- minus 264 Millionen Euro Mindereinnahmen Wachstumsbeschleunigungsgesetz,
- plus 126 Millionen Euro Kompensation des Bundes wegen der Kindergelderhöhung,
- plus 25 Millionen Euro Auswirkungen der obigen Positionen auf den kommunalen Finanzausgleich,
- minus 13 Millionen Euro für den Ausgleich zwischen Land und Kommunen wegen der Kindergelderhöhung.
Saldiert, so der Vertreter des Finanzministeriums, ergebe dies einen Betrag von minus 143 Millionen Euro.
Er wies ferner darauf hin, dass die Belastung des Landeshaushalts aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Höhe von netto 135 Millionen Euro durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden solle. Der Hintergrund hier-für sei, dass mit dem Dritten Nachtrag 2009 Rücklagen in Höhe von 745 Millionen Euro durch Kreditermächtigung gebildet worden seien. Davon seien bislang 595 Millionen Euro zur Finanzierung des Haushaltsplanentwurfs 2010 verplant. Mithin stünden noch 150 Millionen Euro Rücklagen zur Verfügung, die allerdings im Planungsjahr 2011 als Deckungsmittel eingeplant seien. Ein vorzeitiges Verbrauchen dieser Rücklage führe insofern zu einem höheren Handlungsbedarf im Jahr 2011.
Im Saldo führten die politische Liste - einschließlich Landtagsneubau - und die technische Liste - ohne Wachstumsbeschleunigungsgesetz, einschließlich Steuerschätzung - zu einem Deckungsbedarf von rund 68 Millionen Euro. Wegen der guten Liquiditätslage im laufenden Jahr 2009 habe die zusätzliche Kreditermächtigung aus dem Dritten Nachtrag 2009 bislang nicht in Anspruch genommen werden müssen. Die deswegen seinerzeit im Haushaltsplanentwurf 2010 veranschlagten Zinsbelastungen von 95 Millionen Euro fielen somit im Jahr 2010 nicht an. Dies geschehe erst im Jahr 2011. Diese Zinsersparnisse sollten zur Deckung der benötigten Mittel herangezogen werden.
Der fraktionsübergreifende Antrag von CDU, FDP und SPD zur Neukonzeption des Plenarbereichs wurde im Ausschuss für Haushalt und Finanzen gegen die Stimmen der Linken und der Grünen beschlossen. Dafür sind im Haushaltsjahr 2010 Barmittel in Höhe von 8 Millionen Euro vorgesehen. Darüber hinaus sollen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 37 Millionen Euro ausgebracht werden, aufgeteilt auf 15 Millionen Euro im Jahr 2011 und 22 Millionen Euro im Jahr 2012.
Die übrigen Positionen des Zahlenwerks will ich hier nicht im Detail vortragen. Sie werden von den Fraktionen sicherlich in der Debatte kommentiert werden. Hinweisen möchte ich aber noch darauf, dass die Fraktion der CDU bei den Beratungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen auf die Feststellung Wert gelegt hat, dass sie das Ziel, künftig ohne Nettoneuverschuldung auszukommen, nicht aufgegeben habe, sondern es schrittweise wieder erreichen wolle. Auch sei ihr fester Wille, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu unterstützen.
Die FDP hat in ähnlicher Weise argumentiert. Auch ihr gehe es im Wesentlichen darum, Steuererleichterungen zu schaffen, um Unternehmen und Privatpersonen zu unterstützen. - Herr Grascha freut sich, dass ich das so hervorhebe. Die Vertreter der SPD-Fraktion sahen sich in ihrer Kritik am Dritten Nachtrag 2009 bestätigt und verwiesen auf die anhängige Klage. Diese Maßnahme habe ausschließlich dazu gedient, Reserven für die Zukunft anzulegen, damit die Koalitionsfraktionen weiterhin ihre Legendenbildung betreiben könnten, dass in Niedersachsen eine solide Haushaltsführung zu beobachten sei.
Die Vertreter der SPD betonten, dass die Vielzahl der Verpflichtungsermächtigungen die Handlungsbedarfe im Jahr 2011 deutlich verstärkten. Sie bezweifelten auch, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz tatsächlich zusätzliches Wachstum bringe, und untermauerten dies mit dem Hinweis auf das Gutachten des Sachverständigenrates.
Für den Vertreter der Fraktion der Linken hat das Zahlenwerk ein völlig anderes Bild ergeben. Seiner Meinung nach rutscht das Land immer tiefer in die roten Zahlen. Die letzten Reserven seien aufgebraucht. Die Hoffnung, dass die Zinsen so niedrig blieben wie bisher, sei eine schlechte Basis für die künftige Finanzpolitik in Niedersachsen. Insgesamt lehne die Fraktion der Linken den Haushaltsantrag ab. Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen argumentierte ähnlich und kündigte für die Beratung im Plenum einen eigenen Änderungsantrag an, wie übrigens auch die beiden anderen Fraktionen der Opposition.
Ich komme nun zu den beiden Gesetzentwürfen. Der Ausschuss hat zu den Gesetzentwürfen die kommunalen Spitzenverbände und den Landesrechnungshof angehört. Ich möchte aus den Stellungnahmen einen Punkt besonders hervorheben: Die kommunalen Spitzenverbände haben darauf hingewiesen, dass sich die Kassenkredite wieder ins Negative entwickelten und dass sich diese Situation angesichts der drohenden Einnahmeverluste in vielen Kommunen noch verschlimmern werde. Zum Entwurf des Haushaltsgesetzes empfiehlt der Ausschuss zwei minimale Änderungen, auf die ich hier nicht näher eingehen will.
Was den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes angeht, möchte ich nur in Stichworten darstellen, welche Punkte angesprochen worden sind. Zum einen ist der kommunale Finanzausgleich und zum anderen das Besoldungsgesetz mit Zulagen für Lehrkräfte zu nennen. Darüber hinaus hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, bei der Besoldungsordnung B einige Veränderungen herbeizuführen, um die Einstufung einiger Leitungsämter bei den Polizeibehörden zu ändern. Zum Brandschutzgesetz ist vorgesehen, Gebühren und Entgelte für Freiwilligenleistungen deutlicher zu klassifizieren, sodass es dort nicht zu Komplikationen kommen kann. Der letzte wichtige Punkt ist eine Änderung des Schulgesetzes hinsichtlich der Finanzhilfeleistungen für Lehrkräfte an Schulen freier Trägerschaft.
Weitere Details erspare ich mir. Ich gehe davon aus, dass diese in den vielen Debattenbeiträgen noch ausgeprägt zur Diskussion gestellt werden. Ich möchte mich abschließend bei allen bedanken, die sich dieses Jahr sehr intensiv mit dem Haus-halt und den Haushaltsberatungen auseinander-setzen mussten. Sie haben eben hier im Plenum zur Kenntnis nehmen können, dass dieser Haushalt unter ganz besonderen Bedingungen diskutiert und letztendlich verabschiedet werden wird. Ich will hier zwar keine Spekulationen in den Raum stellen. Aber ich glaube, der Haushalt wird in wenigen Wochen erneut auf dem Prüfstand stehen.
Ich bedanke mich insbesondere bei den vielen fleißigen Helfern in der Landtagsverwaltung und insbesondere im Finanzministerium, die die Beschlussvorlagen so aufbereitet haben, dass wir heute beratungsfähig sind.
(Beifall)
Im Namen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich Sie, den vorliegenden Beschlussempfehlungen zu den Gesetzentwürfen und zu den Einzelplänen zuzustimmen.

Rede am 29.10.2009 | Entwurf eines Gesetzes zur kostenfreien Beförderung der Schülerinnen und Schüler - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1739

Herr Kollege Seefried, Sie haben eben dargestellt, dass der Kultushaushalt, seit diese glorreiche Koalition Haushaltspolitik macht - - -
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Das war ironisch!)
- Den Beifall an dieser Stelle hatte ich eingeplant. Es geht aber weiter: Sie haben gesagt, dass 1 Milliarde Euro mehr im Kultushaushalt aufgelaufen sei. In diesem Zusammenhang muss ich Sie fragen, ob Ihnen eigentlich klar ist, dass ein großer Teil dieser 1 Milliarde Euro schlicht und einfach Mittel sind, die auf Umbuchungen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpolitik, vom Etat des Sozialministeriums, in den Kultushaushalt zurückzuführen sind. Wenn Sie sich einmal die Mühe machen, das anhand der vergangenen Miplas nachzusehen, werden Sie feststellen, dass ein großer Teil Ihrer Argumentation in sich zusammenbricht.
(Zuruf von Ulf Thiele [CDU])
Wenn Sie dann bedenken, dass sich der Kultushaushalt aufgrund der hohen Anzahl der Beschäftigten im Schulbereich zu einem großen Teil aus Lohn-, Gehalts- und Versorgungslasten zusammensetzt, und Sie die Summe berechnen, die sich aus den Gehaltserhöhungen in 2002/2003 ergibt, dann werden Sie merken, dass ein weiterer großer Teil dieser 1 Milliarde Euro schlicht und einfach der Tatsache geschuldet ist, dass die Bezüge in diesem Bereich gestiegen sind. Sie haben es aber nicht geschafft darzustellen, an welcher Stelle es qualitative Verbesserungen gegeben hat.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Die gibt es ja auch nicht!)
Über diese Verbesserungen haben wir eben geredet. Die Summe verklärt also den Blick für das Konkrete. Vielleicht arbeiten Sie da noch einmal nach.
(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ-NEN und bei der LINKEN - Karl-Heinz Klare [CDU]: Das war bei dir ganz anders! Da war ja gar nichts im Haushalt!)

Rede am 29.10.2009 | Kommunale Haushalte in Not! Stabilisierungsfonds gibt Kommunen Planungssicherheit zurück - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1759

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2010 und in den Folgejahren kommt es für die niedersächsischen Kommunen knüppeldick.
(Heinz Rolfes [CDU]: Für das Land auch!)
Einer der Gründe liegt darin, dass diese Landesregierung, seit sie die Regierung übernommen hat, den Kommunen stiefmütterlich gegenübergetreten ist
(Heinz Rolfes [CDU]: Unglaublich! Das sagt gerade derjenige, der am meisten in den Kassen der Kommunen geräubert hat!)
und dass sie jetzt mithilft, dass die Bundespolitik mit ihren Steuersenkungsprogrammen noch etwas obendrauf setzt, was die Kommunen im Jahr 2010 voll erwischt. Wenn Sie das nicht glauben, meine Damen und Herren von der Koalition, dann empfehle ich Ihnen den Finanzbericht 2009 des Städtetages und die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Haushalt 2010 und zum Haushaltsbegleitgesetz, das Sie ja eingebracht haben. Beide Dokumente beweisen, dass die Situation der niedersächsischen Kommunen im Jahr 2010 durch mehrere Faktoren dramatisch wird - dramatischer als sie schon jetzt ist. Ich verweise auf Ihren Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich 2010.
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Und wie war es vorher?)
Er summiert sich ausweislich der Unterlagen der kommunalen Spitzenverbände inzwischen auf 650 Millionen Euro. Sie sind weg und sollen auch in Zukunft nicht wieder kommen; denn in der mittelfristigen Finanzplanung, Herr Rolfes, schreiben Sie die Auswirkungen der Kürzung der Quote fort.
(Heinz Rolfes [CDU]: Wie viel habt ihr denn damals herausgenommen?)
Zweiter Punkt: Sie sind seit Jahren Rekordhalter bei den Kassenkrediten. Sie stehen mit 4,4 Milliarden Euro zu Buche, steigende Tendenz. Es wird keine Situation beschrieben, sie nachhaltig abzusenken. Sie akzeptieren, dass nach dem Konjunkturprogramm II, das vorübergehend stabilisierend gewirkt hat, in den kommunalen Investitionen der totale Absturz folgen muss, weil die Kommunen nicht mehr investitionsfähig sind. Nach 2011 ist also damit zu rechnen, dass die Kommunen der öffentlichen Nachfrage, insbesondere für mittel- ständische und kleine Unternehmen, nicht mehr nachkommen können und dass damit das, was ich als Absturz beschrieben habe, massiv durchschlagen wird.
Was spielt in diese Situation hinein? - Zum einen spielt hinein, dass die Finanzkrise die Kommunen mit Verzögerung im nächsten Jahr voll treffen wird. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Gewerbesteuer zu nennen, die in vielen Städten und Gemeinden schon jetzt erkennbar ihre Spuren hinterlässt. Die Absenkung der Gewerbesteuer als originäre Einnahmequelle für die Kommunen wird nicht kompensiert. Zum anderen wird der kommunale Finanzausgleich - dies ist erkennbar und auch nachrechenbar - um über 20 % einbrechen. Damit bricht ein weiteres Standbein der kommunalen Finanzen schlicht ein. Die dritte Komponente - dies habe ich gesagt - kommt unmittelbar 2010 und in den Folgejahren aus den steuerpolitischen Beschlüssen der neuen Bundesregierung.
(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Und der alten!)
Fasst man alles zusammen, so stellt man fest, dass 2010 vermutlich das kritischste Jahr für die niedersächsischen Kommunen in der Nachkriegszeit wird. Das, was hier auf einen Schlag weg-bricht, ist nicht ersetzbar und nicht planbar gewesen. Darauf können die Kommunen nicht reagieren.
Aus diesem Grund haben wir unseren Antrag eingebracht, der keine Neuerung ist; darauf weise ich ausdrücklich hin. Sie haben ihn schon einmal abgelehnt in einer Zeit, als wir festgestellt haben, dass die steuer- und einnahmenpolitische Situation Niedersachsens verheerend war. In der Tat war das die Zeit der auslaufenden Vorgängerregierung. Damals sind nämlich die steuerpolitische Entlastungswirkung der Unternehmenssteuer und die Konjunkturkrise mit ähnlichen Ergebnissen, wie wir sie jetzt haben, zusammengetroffen. Wer ehrlich mit einer solchen Situation umgehen möchte, muss für Verstetigung, Verlässlichkeit und kontinuierliches Aufwachsen im Sinne aufgabengerechter Finanzausstattung der Kommunen etwas tun.
(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Ich sage nur: Raubzug durch die Kassen der Kommunen!)
Meine Damen und Herren, das ist in Rheinland-Pfalz mit dem Verstetigungsfonds und mit dem Fonds ansatzweise gelungen. Wir haben dieses Beispiel ausführlich bei der ersten Einbringung dieses Konzeptes dargestellt. Wenn Sie genau hingucken, werden Sie feststellen, dass es uns bei unserem Antrag in dieser Phase im Wesentlichen darum geht, eine Vorablösung für zwei Jahre zu schaffen, nämlich für 2010 und 2011, in denen die Auswirkungen so sind, wie ich sie beschrieben habe, und dann aufsetzend auf diese Lösung den rheinland-pfälzischen Fonds hier in Niedersachsen umzusetzen. Das heißt, es ist genug Zeit, das, was in Rheinland-Pfalz erfolgreich läuft, auf Niedersachsen zu übertragen.
Wir erreichen gleichzeitig, dass mit Blick auf die Angleichung des kommunalen Finanzausgleichs auf der Basis der Vorjahre eine verlässliche Zahl in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt wird, mit der die Kommunen planen können. Das ist jetzt nicht der Fall. Ich sage Ihnen - Sie wissen das genauso wie ich -: Die Plandaten aus der mittelfristigen Finanzplanung sind nicht nur Makulatur, sie sind schlichtweg hinfällig und bieten keinerlei solide Grundlage für das, was die Kommunen an Planungssicherheit brauchen.
(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)
Das, was Sie mit „aufsteigender Tendenz in den kommenden Jahren“ dargestellt haben, ist Wunschdenken und an keiner Stelle abgesichert. Vielmehr wird die kommunale Finanzausstattung im Wesentlichen von der allgemeinen Steuerentwicklung abgeleitet. Da wollen wir Verstetigung. Wir wollen sicherstellen, dass die Kommunen mit wachsenden Aufgaben, die ihnen ja ständig über-tragen werden - das ist auch heute noch so -, und den Folgekosten nicht nur planungs-, sondern auch handlungsfähig bleiben.
Der Korridor, den wir vorgesehen haben und in dem der Fonds funktionieren soll, ist so gestrickt, dass der Fonds in Zeiten schwieriger Finanzlage für die Kommunen einspringt und ihnen die fehlen-den Millionen garantiert. In besseren Haushaltslagen wird der Fonds allerdings wieder aufgestockt und muss dann die Verrechnung mit dem Fonds zulasten des kommunalen Finanzausgleichs wirken. Diese Wirkungsweise ist nicht neu. Sie wird auch in anderen Haushaltszusammenhängen durchaus so praktiziert. In der privaten Wirtschaft - davon gehe ich aus - ist das gang und gäbe. Da Sie diesen Antrag in der Vergangenheit nicht wesentlich unterstützen wollten, meine Damen und Herren, möchte ich in der konkreten Ausgangssituation, in der wir uns befinden, an Sie appellieren: Wir sind noch mitten in einer Haushaltsberatung, die im Dezember abgeschlossen wird. Der Beschluss, den kommunalen Finanzausgleich in Angleichung an die drei Vorjahre mit einem Festbetrag zu versehen, ist durchaus möglich und wäre ein positives Signal für das Jahr 2010. Dies würde den massiven Einbrüchen entgegenwirken, die vorauszusehen sind, und ist deshalb unter dem Strich machbar.
Wir als Sozialdemokraten bieten Ihnen an, mit den anderen Fraktionen in diesem Landtag das Modell Rheinland-Pfalz für Niedersachsen praktikabel zu machen. Erste Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden haben deutlich gemacht, dass sie zwar nicht gejubelt haben, als sie gehört haben, dass wir den Vorschlag machen werden, ihn aber nicht durchweg ablehnen; denn sie erkennen durchaus, dass die Problematik in den Jahren 2010 und 2011 nicht beherrschbar ist, jedenfalls nicht mit kommunalen Mitteln. Wenn der Kommunalminister Schünemann die Kommunen im Regen stehen lässt, wie dies absehbar ist, dann haben wir vor Ort die Probleme, und das Land entzieht sich hier einer wichtigen Verpflichtung, nämlich den Kommunen ausreichend Geld für ihre Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Ich fasse abschließend zusammen: Der Antrag zielt auf drei ganz zentrale Punkte ab: erstens Verlässlichkeit bei den Einnahmen der Kommunen, zweitens Verstetigung und drittens fairer Umgang mit den Kommunen, wenn es darum geht, Zukunft zu planen. In diesem Sinne bitten wir in den Beratungen im Ausschuss erst einmal um Zuhören, dann um Mitwirken und letztlich um Zustimmung. Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)
- Weiterer Wortbeitrag in derselben Debatte -
Herr Kollege Oetjen, unser Problem ist, dass wir nicht genau wissen, an wen wir uns bei der FDP halten sollen. Rheinland-Pfalz hatte eine Koalitionsregierung aus SPD und FDP, als dieser Fonds entwickelt worden ist. Die FDP hatte dabei fröhlich mitgemacht und ihn gut gefunden. Sie, Herr Oetjen, stellen jetzt eine völlig andere Position dar - während in Mecklenburg-Vorpommern die FDP in den Haushaltsberatungen den Antrag gestellt hat, einen solchen Stabilitätsfonds einzurichten. Das heißt also, so ganz falsch kann unsere Idee nicht sein.
Der Antrag beinhaltet die Feststellung, dass das Gebot einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen bei Weitem nicht erfüllt ist. Das lässt sich an der Summe der Kassenkredite fest-machen, die mittlerweile auf eine Rekordhöhe geschnellt sind. Soll das nun das Korrektiv sein, mit dem Sie die Aufs und Abs in der konjunkturellen Entwicklung und damit in der Steuerentwicklung korrigieren wollen? Wohl ja, da das Rekord-hoch der Kassenkredite in die Jahre Ihrer Regierung fällt.
Aber vielleicht kommen wir von diesem Niveau wieder herunter, wenn der Innenminister gleich erklärt, wie er das regeln will. Aber auch da wird es nicht anders möglich sein, als dass sich das Land an dem Modell beteiligt, das in der Vereinbarung, die gerade diskutiert wird, ausgehandelt wird. Das heißt, das Land ist so oder so daran beteiligt, den Kommunen aus der Klemme zu helfen. Wer das wegdiskutiert, der verleugnet letztlich die Krise, in der wir uns befinden.
Wenn Sie genau hingucken, wird deutlich, dass das Rekordhoch beim kommunalen Finanzaus-gleich etwas mit dem Wahltermin zu tun hatte. Der kommunale Finanzausgleich ist in einer Zeit künstlich hochgepusht worden, als dies opportun er-schien. Dieser Weg ist nach meiner Einschätzung genauso falsch wie das künstliche Absenken des kommunalen Finanzausgleiches, das zudem auch noch zum falschen Zeitpunkt stattgefunden hat; denn die Verrechnung wird dazu führen, dass das Minus von 200 Millionen Euro, das jetzt bei den Kommunen landet, genau mit den anderen Krisenelementen zusammentrifft, die ich vorhin beschrieben habe. Das, Herr Oetjen, macht es für die Kommunen so schwierig, ihre Aufgaben, die sehr dicht am Bürger angesiedelt sind, kontinuierlich zu erledigen.
(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Rede am 28.10.2009 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2009 (Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 2009) - Drs. 16/1761

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bode - ich glaube, ich darf das auch im Namen des Haushaltsausschusses sagen -, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl zum Minister! Auf gute Zusammenarbeit!
(Minister Jörg Bode: Vielen Dank!)
Sie kennen ja die Regeln, die bei Haushaltsberatungen gelten. Das muss öffentlich gesagt werden.
(Heiterkeit)
Meine Damen und Herren, in der Drs. 16/1761 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreter der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen an-zunehmen. Der Rechtsausschuss hat seine Mitberatung durchgeführt.
Wie nicht anders zu erwarten, wurden nach der zeitgleichen Einbringung des Dritten Nachtragshaushalts 2009, des Haushalts 2010, der Mipla und des Haushaltsbegleitgesetzes durch den Finanzminister in den anschließenden Beratungen im federführenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen zwischen beiden Gesetzeskomplexen direkte Zusammenhänge hergestellt. Im Zentrum der Diskussion um den Dritten Nachtragshaushalt 2009 standen die Höhe und die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Nettokreditaufnahme.
Meinen Bericht aus den Ausschussberatungen beschränke ich auf eine Zusammenfassung des Diskussionsschwerpunkts: die Höhe der Kreditermächtigung. Die Fraktionen werden - davon gehe ich aus - in der folgenden Debatte ihre Standpunkte detailliert vortragen. Der Gesetzentwurf ist in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 30. September 2009 durch das Finanzministerium eingebracht worden. Der Landesrechnungshof hat dort zu dem Gesetzentwurf ausgeführt, zum Ausgleich des Haushalts 2009 werde nach den Angaben des Finanzministeriums wegen der Steuermindereinnahmen eine Kreditermächtigung von höchstens 1,261 Milliarden Euro benötigt. Eine darüber hinausgehende Kreditermächtigung sei haushaltsrechtlich nicht zulässig; sie könne auch nicht damit begründet werden, dass die Handlungsfähigkeit des Staates und das Ziel der Haushaltskonsolidierung damit mittelfristig gesichert werden sollten. So stehe es jedenfalls in der Gesetzesbegründung.
Es bestünden auch erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geplanten Kreditaufnahme. Der Landesrechnungshof teile nicht die Auffassung der Landesregierung, dass die geplante Nettokreditaufnahme von 2,3 Milliarden Euro, mit der die Grenze nach Artikel 71 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung um 998 Millionen Euro über-schritten werde, angesichts der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts verfassungs-rechtlich zulässig sei. Die hierfür gegebene Begründung trage die Entscheidung nicht. Nach Artikel 71 Satz 3 der Niedersächsischen Verfassung müsse die Kreditaufnahme „zur Abwehr“ der Störung erfolgen. Diese Voraussetzung sei allenfalls hinsichtlich der erwarteten Steuermindereinnahmen von 1,261 Milliarden Euro erfüllt.
Die Landesregierung wies nach diesen Ausführungen darauf hin, dass nach ihrer Auffassung die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nur bei einer Betrachtung, die zwei Jahre umfasse, zu bewältigen sei. In seiner Sitzung am 21. Oktober 2009 befasste sich der Haushaltsausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf und beriet ihn abschließend. Einen in dieser Sitzung von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsvorschlag hat ein Vertreter des Finanzministeriums ausführlich erläutert und ausgeführt, dass es sich um eine sogenannte technische Liste handele. Dieser Änderungsvorschlag ist von der Mehrheit im Haushaltsausschuss inhaltlich unverändert angenommen worden und nun als „Anlage I“ in der Beschlussempfehlung zu finden. Auf diese Liste gehe ich hier nicht näher ein. Sie bezieht sich auf die Ausgabenseite des Haushaltes und wird in der sich anschließenden Debatte von den Fraktionen sicherlich detailliert kommentiert werden.
Unter Bezug auf die Höhe der Kreditermächtigung wies der Vertreter des Ministeriums darauf hin, dass nach letzten Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums Niedersachsen im Dezember einen Betrag von 800 Millionen Euro in den bundesstaatlichen Finanzausgleich einzuzahlen habe und im März 2010 eine Ausgleichszahlung fällig werde, die „periodengerecht“ in das Jahr 2009 gehöre. Er begründete in diesem Zusammenhang umfänglich, warum die Landesregierung der Auffassung ist, einen verfassungskonformen Haushalt vorgelegt zu haben.
Vertreter der Koalitionsfraktionen im Ausschuss schlossen sich den Ausführungen und rechtlichen Einschätzungen der Landesregierung ausdrücklich an. Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen erklärten hingegen übereinstimmend, dass sie lediglich eine Kreditermächtigung in Höhe der Steuerausfälle von 1,261 Milliarden Euro für nach-vollziehbar hielten und die rechtlichen Einschätzungen der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen zur Frage der Recht- und Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushaltes nicht teilten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der Sitzung einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der u. a. eine Reduzierung der Kreditermächtigung auf 1,55 Milliarden Euro vorsieht. Dieser Änderungsvorschlag fand im Ausschuss keine Mehrheit. Damit habe ich ausschließlich den Schwerpunkt der Beratungen im Haushaltsausschuss darge-stellt. Wie eben deutlich geworden ist, sind im Nachhinein weitere Anträge eingegangen, die der Haushaltsausschuss nicht beraten und auch nicht mit einer Empfehlung versehen konnte. Insgesamt bittet der Ausschuss den Landtag, der Empfehlung in der Drs. 16/1761 zu folgen. Schönen Dank.
(Zustimmung bei der SPD und bei der LINKEN)

Rede am 24.09.2009 | Energieeffiziente Rechenzentren - Virtualisierungstechniken für Landeseinrichtungen modellhaft entwickeln, bewerten und nutzen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1219

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich relativ kurz fassen, weil wir wohl übereinstimmend der Meinung sind, dass Annahme empfohlen werden soll. Im Kern möchte ich drei Bemerkungen machen: Erstens. Es gab den Anstoß, den Bereich Virtualisierung zum Thema zu machen und Forschungs- und Entwicklungsergebnisse aus dem universitären Bereich möglichst schnell und gegebenenfalls mit Unterstützung des Landes von der Idee über die Entwicklung hin zur Marktreife zu führen. Das ist ein Beispiel dafür, dass es notwendig ist, Dinge, die in Niedersachsen geboren werden und umgesetzt werden können, immer wieder zu unterstützen. Dies war hier der Fall.
Der Kollege Jüttner hat einen Informationsbesuch auf der CeBIT gemacht. Wir haben ihn begleitet. Die Kolleginnen und Kollegen von OFFIS haben in hervorragender Weise dargestellt, wie man eine Idee so weit vorantreiben kann, dass es im Grunde genommen nur noch um die Frage geht: Wie können wir diese Versuche großtechnisch so darstellen, dass sie wirtschaftlich verwertbar sind? - Davon reden wir sehr häufig. Dies wollen wir in den wirtschaftspolitischen Diskussionen um Innovationen und neue Technologien immer wieder. Deshalb der Antrag der SPD-Fraktion. Dass dieser Antrag in die Beschlussempfehlung des Ausschusses eingeflossen ist, begrüßen wir ausdrücklich. Wir verstehen natürlich auch, dass man manchmal einem Antrag der Opposition nicht so gerne zustimmt. Deshalb haben wir auch nichts dagegen gehabt, drei weitere Punkte darauf zu packen, in denen die Koalitionsfraktionen die Landesregierung um Dinge bitten, die längst getan werden.
Wenn wir uns darauf verständigen, dann sind wir uns doch einig. Wir helfen der Landesregierung, wo es geht, aber erwarten dann allerdings auch, dass die Landesregierung das umsetzt, was wir als Auftrag formuliert haben. Hierbei geht es um ein technologisch wirklich innovatives Verfahren, das klimafreundlich ist, das technologisch fortschrittlich ist und letztlich - das sage ich als Haushälter ausdrücklich - in diesem Lande auch Geld sparen kann, wenn es denn gelingt, Energiekosten zu senken. In dem Sinne bedanke ich mich für die Unterstützung des SPD-Antrages in Form der abgeänderten Beschlussempfehlung.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 28.08.2009 | Bundesratsinitiativen für die Ausweitung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % sowie deren Finanzierung durch Einführung einer Börsenumsatzsteuer - Antrag der Fraktion DIE...

Rede am 28.08.2009 | Bundesratsinitiativen für die Ausweitung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % sowie deren Finanzierung durch Einführung einer Börsenumsatzsteuer - Antrag der Fraktion DIE...

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben ja schon einiges dazu beigetragen, um das Thema Steuern und Haushaltspolitik in Verbindung zu bringen, und haben deutlich gemacht, dass es wohl doch nicht so einfach geht, wie es der Antrag der Linken suggeriert. Herr Kollege Schönecke, der Weltökonom Lafontaine hat nicht 35 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, sondern nach der Begründung zu dem An-trag der Linken in Niedersachsen waren es 70 Milliarden. Wenn wir nun alle zustimmen würden, hätten wir die Staatsverschuldung in zehn Jahren wahrscheinlich abgebaut, könnten die Probleme des Landes Niedersachsen erledigen und gleichzeitig noch viel neues Gutes tun.
(Beifall bei der LINKEN - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist so, wenn Sie unseren Vorschlägen folgen!)
Ich glaube, Herrn Dr. Sohn richtig verstanden zu haben. In dieser Frage hat er sich von Oskar Lafontaine deutlich distanziert, und er glaubt seinem Vorsitzenden nicht mehr. Wir machen das übrigens auch nicht, Herr Dr. Sohn.
(Björn Thümler [CDU]: Sie glauben Ihrem Vorsitzenden auch nicht?)
Nun zu einzelnen Punkten. Erster Punkt. Die Themen Steuerpolitik und Harmonisierung der Steuern in Europa sowie insbesondere das Thema Umsatzsteuer eignen sich nun überhaupt nicht für Schnellschüsse kurz vor der Wahl, wie die Beiträge hier gezeigt haben. Was die Linken aber ganz geschickt gemacht haben - das steht nicht im Antrag, sondern in der dreiseitigen Begründung -, ist, dass sie sich aus dem Internet herausgezogen haben, wann sich verschiedene Personen und Parteien zum Thema Umsatzsteuersenkung geäußert haben, und dann Bündnisse organisiert haben, nämlich einmal für die Arznei-mittel, dann für die Babynahrung oder für die arbeitsintensiven Dienstleistungen. Wenn das alles funktionieren würde, Herr Dr. Sohn, hätten Sie bei fast jedem Punkt eine Koalitionsmehrheit. In dieser Hinsicht stimmt wieder das, was Herr Wenzel gesagt hat: Sie koalieren im Grunde genommen von ganz liberal - FDP - bis hin zu ganz links - Linke. Das wird nicht funktionieren.
Weil das so ist, will ich Ihnen unter Hinweis auf einige Beispiele sagen, dass Sie Dinge, die längst schon bekannt sind, überhaupt nicht mehr angesprochen haben. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer in ihrer jetzigen Form - Sie haben ja diese IWD-Nachricht hoch gehalten - glauben 27 EU-Mitgliedstaaten, die richtige Regelung zu haben. 27 EU-Mitgliedstaaten haben völlig unterschiedliche Regelungen. Dort sind die Regelsteuersätze und die abgesenkten Steuersätze unterschiedlich hoch. Das ganze Umsatzsteuerpaket ist eingebaut in ein Steuersystem aus Einkommensteuer sowie direkten und indirekten Steuern, das insgesamt die Finanzierung der Staatsfinanzen und der Haushalte organisiert. Wenn man das in einen Zusammen-hang stellt, kann man nicht mit so einem Antrag kommen, wie Sie ihn vorgelegt haben. Was Sie hier machen, ist Rosinenpickerei kurz vor der Wahl, um kleine Signale an viele Interessengruppen zu geben in der klaren Gewissheit, dass es so nicht funktioniert. Das ist unseriös. Das tragen wir nicht mit. Deshalb sage ich Ihnen: Dieser Antrag wird auch keine Mehrheit finden.
Zweiter Punkt. Zum Thema arbeitsintensive Dienstleistungen - das müssten Sie wissen, alle-mal, und Leute, die schon länger im Landtag sind auch - ist auf europäischer Ebene eine abgestimmte Modellversuchsreihe durchgeführt worden, mit der geklärt worden ist, ob es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Dienstleistungen, den Preisen für diese Dienstleistungen und der darauf liegenden Umsatzsteuer gibt. Die Auswertung hat ergeben, dass es kaum einen oder überhaupt keinen Zusammenhang zwischen der Höhe der Mehrwertsteuer im Verhältnis zur Schwarzarbeit gibt, und Beschäftigungseffekte gibt es auch nicht. Das ist nachgewiesen worden, und darüber ist im Deutschen Bundestag und auch hier bei uns schon diskutiert worden. Trotzdem kommt dieses Thema in Wahlkampfzeiten immer wieder hoch, weil es Scheinlösungen suggeriert, die in dieser Form gar nicht darstellbar sind.
Dritter Punkt. Zusammenhang mit den Haushalten. - Ich verstehe die FDP überhaupt nicht. Sie haben hier im Landtag zusammen mit der CDU die Mehrheit und müssen den gerade vorgelegten Haushalt zur Deckung bringen. Dieser Haushalt weist eine Rekordverschuldung aus, und der nächste erst recht.
(Reinhold Hilbers [CDU]: Eine Rekordverschuldung hatten Sie!)
Nach der mittelfristigen Finanzplanung, Herr Kollege Hilbers, beläuft sich der Handlungsbedarf schon jetzt auf 3,2 Milliarden Euro. Dann erzählen Sie hier etwas von „Steuersenkungen“, die weit über das hinausgehen, was die 7 % bei der Mehrwertsteuer ausmacht. Das ist überhaupt nicht darstellbar. Deshalb sage ich Ihnen: Die Debatte, die wir führen werden, wird auch die Einnahmeseite mit umfassen müssen; auch über die Umsatzsteuer müssen wir diskutieren. Eine Erhöhung oder eine Absenkung kann nur im Rahmen eines Gesamtkonzepts diskutiert werden. Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen - das geht jetzt in Richtung der Linken als Antragsteller -: In der Tat ist die Börsenumsatzsteuer ein Instrument, das auch die Sozialdemokraten im Wahlprogramm stehen haben, und zwar aus guten Gründen. Die Diskussion hat in Deutschland deshalb ohne große Schwierigkeiten angefangen werden können, weil wir im Rahmen der Maßnahmen zur Regulierung des Finanzmarktes gesagt haben: Eine Börsenumsatzsteuer hat zwei Funktionen.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das haben wir schon vor der Krise gesagt!)
Erstens kann sie helfen, Spekulationen abzudämpfen oder zu verhindern. Dieser eine Aspekt war vor einem halben Jahr noch völlig unstrittig. Inzwischen haben die ersten Spekulanten wieder Oberwasser und finden eine solche Steuer natürlich hinderlich, weil sie die Erträge aus Börsenumsätzen ganz massiv einschränken würde. Zweitens - damit muss man sich einmal gesellschafts-politisch auseinandersetzen - stellt sich die Frage: Macht es eigentlich Sinn, dass ich mit dem Handel von Finanzprodukten mehr verdienen kann als mit der Anlage der Finanzen in der Realwirtschaft, womit Arbeitsplätze entstehen, industrielle Innovationen gefördert werden können und außerdem - was wir regionalpolitisch ja immer fordern - Kapital in die notleidenden Regionen gegeben wird.
Dann habe ich eine Einnahmequelle. Diese wird aber nicht zur Absenkung der Umsatzsteuer genutzt, wie Sie es vorschlagen, sondern sie steht zur Verfügung, um neue Aufgaben zur Überwindung der Krise zu erledigen. Fasst man dies zusammen, meine Damen und Herren, bin ich mir ziemlich sicher, dass der Antrag der Linken in der vorliegenden Form überhaupt nicht ernst gemeint ist. Was er aber erreicht hat, ist, dass sich alle, die sich zur Absenkung der Umsatzsteuer schon einmal geäußert haben, irgendwann auch einmal zu zwei Begriffen verhalten müssen, die ich für zentral halte. Zum einen geht es um die Steuerharmonisierung auf europäischer Ebene. Wenn wir diese Harmonisierung nämlich nicht hinkriegen, dann macht es, Herr Schönecke, überhaupt keinen Sinn, Beispiele aus dem Grenzland heranzuziehen und einen Wettlauf um die Steuerabsenkung nach unten zu organisieren. Dann wäre die sauberste Lösung über alle 27 EU-Staaten hinweg die, überhaupt keine Steuern zu erheben. Das wäre doch eine ideale Sache; dann gäbe es auch keine Probleme mehr hinsichtlich der Vergleiche. Das wollen aber auch Sie nicht, wenn ich es richtig sehe.
Zum anderen ist Steuerharmonisierung aber nicht das alleinige Thema, weil die Systeme insgesamt immer noch zu komplex sind. Allein wir in Deutschland haben das Problem, dass die Sozialabgaben von einigen den Steuerabgaben zugeschlagen werden. Das ist völlig falsch. Wer keine Sozialgesetzgebung, keine sozialen Sicherungssysteme hat, der hat auch keine Probleme bei der Darstellung der kumulierten Wirkung von Steuern und Sozialabgaben gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist eines unserer großen Probleme. Einen Teil dessen, was andere über Steuern finanzieren, finanzieren wir über Umlagesysteme im sozialpolitischen Bereich. Auch das macht die Sache komplizierter.
Damit will ich zum Ausdruck bringen, dass es vielleicht ganz sinnvoll wäre, sich im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer, den Erträgen und der Gegenfinanzierung aus der Umsatzsteuer auch einmal mit der Steuerhinterziehung zu befassen.
(Beifall bei der SPD)
Darüber redet in diesem Zusammenhang überhaupt niemand mehr, und die läppischen 7 Milliarden Euro, die Sie hier angesprochen haben, werden von den Beträgen, die wir aus dem Bereich der Umsatzsteuerhinterziehung kennen, bei Weitem übertroffen. In diesem Bereich stehen 20 Milliarden Euro im Raum. Wenn wir uns darauf ver-ständigen könnten, gemeinsam mit all den anderen europäischen Staaten um uns herum die Steuerhinterziehung in diesem Bereich einzudämmen, dann wäre das eine Aufgabe, auf die wir uns eher einigen könnten als auf Ihren Antrag, der auf der einen Seite ungerechtfertigte Steuersenkungen und auf der anderen Seite eine Gegenfinanzierung im Auge hat, die nur schwer und schon gar nicht kurzfristig zu realisieren ist. Im Ausschuss werden wir darüber noch ausführlicher diskutieren. Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 18.06.2009 | Budgetrecht des Parlaments achten - Nachtragshaushalt 2009 sofort vorlegen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1319

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hilbers, ich empfehle Ihnen die Lektüre der mittelfristigen Finanzplanung zu den Haushaltsjahren 2000, 2001, 2002 und 2003. Dabei werden Sie feststellen, dass die jetzige Landesregierung die damalige Einschätzung der Konjunktur- und Steuerlage exakt so fortgeschrieben hat, wie wir sie gesehen haben, nämlich massive Einbrüche bei gleichbleibenden Ausgaben
(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Ist das jetzt Rechthaberei, oder was?)
und Herausforderungen für Niedersachsen; z. B. BEB. Das alles wissen Sie zwar, aber Sie sagen es nicht. Sie versuchen festzuschreiben, was damals Realität gewesen ist. Aber nun zu der heutigen Debatte: Es muss Sie kalt, aber nicht überraschend erwischt haben, dass die Opposition das einfordert, was Sie zu Beginn der Regierungsübernahme gesagt haben. Sie haben damals gesagt, Sie machten alles klarer, transparenter und besser.
(Reinhold Hilbers [CDU]: Das machen wir doch!)
Was Sie aber machen, ist Intransparenz und Verschleierung. Sie hindern die Opposition daran, tatkräftig an dem Zahlenwerk mitzuarbeiten, das auf den Tisch gelegt werden muss. Das ist genau das Gegenteil von dem Anspruch, den Sie nach außen vertreten. Das - da gebe ich Herrn Wenzel recht - kann Ihnen die Opposition nicht durchgehen lassen.
Das Zweite: Was Sie konsequent und ständig wiederholen, ist die unwahre Behauptung, Sie machten und finanzierten ein groß angelegtes Konjunkturprogramm. Das ist aber Bundesgeld, das kreditfinanziert ist! Das Doppelspiel, das Sie treiben - insbesondere die FDP -, ist, das Geld unter der Firma „Initiative Niedersachsen“ auszugeben - - -

Rede am 13.05.2009 | Eine Region stellt sich vor: Erwartungen aus Niedersachsen an das neue Europäische Parlament - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/888

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe darüber nachgedacht, ob ich nach der Rede von Herrn Hogrefe überhaupt noch hierher gehen und reden soll.
(Zuruf von der CDU: Das brauchen Sie ja auch nicht!)
Meine zweite Idee war, den Antrag zu stellen, den Brief, den CDU und FDP allen neu gewählten Abgeordneten des Europaparlaments schicken wollen, um den Debattenbeitrag von Herrn Hogrefe anzureichern, auf dass die Sache wirklich lesenswert werde.
(Beifall bei der SPD)
Am Schluss habe ich entschieden, ich sollte wenigsten zwei, drei Sätze dazu sagen. Es ist Herrn Hogrefe gelungen, den Ministerpräsidenten, der heute sehr bedrückt auf der Regierungsbank saß, zum Lachen zu bringen. Für diese Leistung herzlichen Glückwunsch, Herr Hogrefe!
(Beifall bei der SPD)
Aber das, was Sie gesagt haben, kann so nicht stehenbleiben, vor allen Dingen nicht als Begleitmusik zu einem Antrag, von dem Sie ernsthaft meinen, er müsse hier im Hohen Haus beschlossen und zum Beginn der neuen Wahlperiode allen Abgeordneten im neu gewählten Europäischen Parlament zugeschickt werden. Dieser Versuch, eine gemeinsame Bitte, Anregung und Erwartung des Landes Niedersachsen, dargestellt in Form eines Briefes dieses Landtags, einvernehmlich und in allen Punkten übereinstimmend den neuen Volksvertretern der Europäischen Union zu überreichen, ist schon eine Zumutung an die Oppositionsfraktionen in diesem Landtag, weil hier zwei Dinge miteinander vermischt werden: Die Struktur dieses Briefes, den Sie ja ernsthaft abschicken wollen, zeigt, dass er nichts anderes als ein Sprechzettel für eine Wahlveranstaltung von CDU- und FDP-Abgeordneten ist. So ist er aufgebaut, und dies merkt man auch an den inhaltlichen Fehlleistungen. Der erste Satz ist im Präsens geschrieben. In ihm steht, dass am 7. Juni die Europawahl sei. Das ist eine überraschende Botschaft für die dann gewählten Abgeordneten
(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD und bei der LINKEN)
und macht deutlich, dass dann, wenn der Brief ankommt, all das, was Sie hinterher schreiben, eigentlich schon bekannt sein sollte. Das kommt davon, wenn man Bruchstücke und Versatzstücke aus Reden von Politikern zu einem Brief oder gar zu einem Antrag zusammenschreibt. Alles das holt Sie dann wieder ein. Worauf Sie überhaupt nicht eingehen konnten - das lag offensichtlich an der Abfolge von Tagesordnungspunkten, die wir in diesem Landtag diskutiert haben -, ist die sehr fundierte, harte und von durchaus unterschiedlichen Positionen und Beschlüssen ausgehende Debatte über das soziale Europa, wie wir es uns vorstellen. In einer vor wenigen Wochen in diesem Hause geführten Debatte ist klar geworden, dass sich CDU und FDP, die hier zusammengeschweißt sind und hinsichtlich derer nicht differenziert werden kann, völlig anders als die Oppositionsfraktionen in diesem Landtag verhalten haben. Wo es um die soziale Fortschrittsklausel geht, gibt es völlig unterschiedliche Auffassungen, mindestens, was die Priorität oder das Übergewicht des Sozialen gegenüber den marktradikalen Ansätzen der FDP angeht. Das kann man doch in einem solchen Brief, den man den Abgeordneten zuschicken will, nicht verschweigen.
Es ist ganz gut, dass die Linken noch einen Alternativantrag gestellt haben. Ansonsten wäre dies in diesem Parlament gar nicht deutlich geworden. Gleichwohl muss ich sagen, dass der Antrag der Grünen genau auf Lücke geschrieben ist. Er setzt da an, wo CDU und FDP Platz gelassen haben, wo es also kontrovers werden könnte. Ich zeige das Problem an einem zweiten Beispiel auf: Es ist gut, dass CDU und FDP beschrieben haben, wie es mit der Automobilindustrie in Niedersachsen aussieht. Es gibt im Kern gar keinen Dissens in der Beschreibung, Herr Hogrefe. Wir alle sind froh darüber, dass wir in der Entwicklung Porsche/VW jetzt eine Situation verzeichnen - vielleicht auch nur vorübergehend -, in der VW offensichtlich die dem Unternehmen eigentlich zustehende Position gegenüber Porsche zurückgewinnt.
Wenn all das, was derzeit diskutiert wird, Wirklichkeit würde, wäre es hervorragend für Niedersachsen und den Standort Wolfsburg. Herr Wulff, niemand wird Ihnen absprechen, dass Sie dieser Entwicklung dadurch, dass Sie so gut wie nichts getan haben, etwas Gutes getan haben.
(Widerspruch bei der CDU)
- Nein, das sage ich mit vollem Ernst. Denn die Player sind andere als die Landesregierung. Angesichts von Porsche als dem Mehrheitsaktionär und von VW als einem Unternehmen, an dem Niedersachsen zwar 20 %, aber nicht alles hält, ist es doch vernünftig, dass die Landesregierung in die Rolle des Moderators geht. Wenn es am Ende für das Gesamtkonzept - für die Konzerne, die Arbeitsplätze, die Mitbestimmung und den Erhalt des VW-Gesetzes - gut sein wird, dann kann und wird hier auch niemand meckern. Aber eines ist klar: Die europäische Politik muss dahin gehend beeinflusst werden, dass sie sicherstellt, dass die Hände vom VW-Gesetz gelassen werden. Das ist die europapolitische Forderung, die wir in einem solchen Brief gemeinsam deutlich machen müssen.
(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)
Herr Hogrefe, da wird die Schwäche des Briefes, den Sie schreiben wollen, richtig deutlich. Sie beschreiben einen schönen Zustand. Auch Deutschland und Niedersachsen sind schön; das haben Sie ja ebenfalls in Ihren Brief hineingeschrieben.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist auch richtig!)
Aber der entscheidende Punkt ist: Wir brauchen klare Positionen, um in einem Parlament, in dem 27 unterschiedliche Nationen vertreten sind, Zustimmung für unsere Version einer Beteiligung des Staates an einem wichtigen regionen- und branchenbestimmenden Unternehmen zu erlangen. Das muss man dann auch so schreiben, weil man sonst bei den Politikerinnen und Politikern in Europa falsche Spuren legt.
Der dritte Punkt, warum wir auch inhaltlich gegen dieses Vorgehen sind, betrifft die Energiepolitik. Sie werden hier Zustimmung bekommen, wenn Sie fordern, morgen solle die Sonne scheinen, oder wenn Sie sagen, wir wollten die regenerativen Energien stärker schützen. Darüber wird es keinen Streit geben. Aber wenn Sie die zentrale Frage der Kernenergie und ihrer Wirkung für die zukünftige Energieversorgung dieser Region weglassen, dann legen Sie doch eine völlig falsche Spur. Ein großer Teil der Menschen - zurzeit leider der kleinere Teil in diesem Hause - ist gegen Kernenergie und hat riesige Probleme mit der Endlagerdiskussion. Das ist ein niedersächsisches Problem. Denken Sie nur daran, wie wir in Zukunft mit der Asse und mit Gorleben umgehen werden!
(Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)
Hier so zu tun, als gäbe es diese Probleme gar nicht und als wäre hier alles eitel Sonnenschein, also solar, wäre die falsche Botschaft an die falschen Adressaten.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Deshalb haben wir es in unserem Antrag auch reingeschrieben!)
Deswegen komme ich zu dem messerscharfen Schluss: Es ist besser, wenn unsere Abgeordneten jetzt im Wahlkampf mit ihren verschiedenen Programmen und für die verschiedenen Parteien deutlich machen, mit welchen Positionen sie nach Brüssel gehen, Fraktionen bilden, Mehrheiten und Verbündete suchen und für das, was sie den Menschen in ihren Programmen versprechen, dann auch kämpfen wollen. Dies wäre die ehrliche Form der Auseinandersetzung; dies wäre etwas anderes, als einen Brief an die neu gewählten Abgeordneten zu schreiben, der falsche Spuren legt und zu falschen Rückschlüssen führt, was Niedersachsen wirklich ausmacht. Wenn es dann gelingen sollte, über die Landesvertretung, über unsere Landesregierung und über die Abgeordneten, die über die Grenzen hinaus aktiv sind, unser Niedersachsen vernünftig darzustellen und dabei deutlich zu machen, wo wir Gemeinsamkeiten haben, dann haben Sie uns an Ihrer Seite. Wenn wir vorgeführt und für falsche Dinge einvernommen werden sollen, dann machen wir nicht mit. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN sowie Zustimmung von Enno Hagenah [GRÜNE])

Rede am 13.05.2009 | Mit Europa-Millionen gegen die Krise - Niedersächsisches „Beschleunigungsprogramm“ für Strukturhilfen bis 2013 auflegen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/707

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben einen Änderungsantrag zu unserem eigenen Antrag eingebracht, weil die lange Beratungszeit von Dezember bis heute dazu geführt hat, dass sich die im Ursprungsantrag dargestellte Ausgangslage in einigen Punkten überholt bzw. verändert hat. Richtig und wichtig bleibt aber nach wie vor, dass die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise, deren Existenz im Dezember von der Mehrheit in diesem Haus und von der Landesregierung noch bestritten worden ist, inzwischen voll auf Niedersachsen durchschlägt. Es steht fest, dass Bund, Land und Kommunen erhebliche Probleme bekommen werden. Als wir im Dezember den Ursprungsantrag gestellt haben, ging es u. a. darum, wie man zu günstigen Bedingungen relativ viel Geld für niedersächsische Investitionen und damit für Arbeitsplätze mobilisieren kann. Die Niedersächsische Landesregierung hat unter der Überschrift „niedersächsische Initiative gegen die Krise“ oder so ähnlich
(Ulf Thiele [CDU]: „Initiative Niedersachsen“!)
ein Konjunkturprogramm bzw. Sonderprogramm auf den Weg gebracht. Aber dieses Auf-den-Weg-Bringen war auch fast ihr wichtigster Beitrag; denn das dahinter stehende Geld kommt in Höhe von 920 Millionen Euro vom Bund und in Höhe von über 160 Millionen Euro von den Kommunen. Das Aufstockungsprogramm, das die Landesregierung dazugesetzt hat, ist so etwas wie ein Beschleunigungsprogramm - also im Prinzip Gegenstand des Antrags der SPD -; die Leuchtturmprojekte, die damit in verschiedenen Regionen des Landes errichtet werden sollen, wirken über 2010 und 2011 hinaus.
Unser Antrag befasst sich in erster Linie mit der Frage, was passiert, wenn die Wirkung des Konjunkturprogramms verpufft ist. Spätestens 2011 ist Schluss. Es besteht die Gefahr, dass die Nachwirkungen der Krise zu Investitionsproblemen in den Haushalten des Landes und der Kommunen führen. Die Steuerschätzung wird uns deutlich signalisieren, dass wir erhebliche Probleme bekommen werden, den hohen Investitionsstandard im Land Niedersachsen und in den niedersächsischen Kommunen aufrechtzuerhalten. Das gilt mit Abstrichen natürlich auch für die Privatwirtschaft, sofern es um Fördermittel aus Europa geht.
Deshalb regen wir an, jetzt Projekte und Planungen schubladenreif vorzubereiten, die dann in den Jahren nach 2011 im Interesse des Standortes Niedersachsen für Investitionen und für Arbeit wirken können. Diese Programme - EFRE, ESF, ELER und EFF - sind ausgewiesen. Wer will, kann das im Haushalt des Wirtschaftsministeriums nachlesen. Die Jahrestranchen sind schon heute festgelegt. Wie uns die Landesregierung mehrfach versichert hat, werden sie auch gut abgearbeitet. Aber dass die Notwendigkeit besteht, bereits jetzt Planungen, mit denen sich hinterher Investitionen beschleunigen lassen, schubladenreif zu entwickeln und notfalls auch mit Finanzierungselementen zu hinterlegen, wurde vehement bestritten.
Wer an der Diskussion beteiligt war, musste verblüfft zur Kenntnis nehmen, dass Brüssel in seinen offiziellen Informationen zur Strategie 2010 selbst ausdrücklich unterstrichen hat, dass es im Interesse Europas liegt, die Förderfonds für Beschleunigungsmaßnahmen einzusetzen. Bundestag und Bundesrat haben im Übrigen zugestimmt, dass genau so verfahren werden soll. Nur hier in Niedersachsen haben CDU und FDP den SPD-Antrag in den letzten Monaten nicht nur nicht beschlossen, sondern auch verzögert, weil angeblich alles schon erledigt ist bzw. bereits alles getan wird. Ich verzichte jetzt darauf, aus der Information zu zitieren, die die Staatskanzlei zur Strategie 2010 sowohl dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien als auch dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen gegeben hat.
Ich kann mir aber nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass unser neuer Wirtschaftsminister Herr Rösler ganz im Sinne des SPD-Antrages vor wenigen Tagen ein neues Programm, einen Beteiligungsfonds in der Größenordnung von 70 Millionen Euro aufgelegt hat. Wenn man die Presseinformationen sorgfältig liest, findet man darin Formulierungen, die fast exakt aus dem SPD-Antrag abgeschrieben sein könnten, nämlich: Zugriff auf europäische Mittel in einer Größenordnung von 45 Millionen Euro. Es geht um 45 Millionen Euro EFRE-Mittel, die bisher so nicht vorgesehen waren und die in die kleinen und mittleren Unternehmen hineinwirken sollen - ganz wie man sich das wünscht. Sie werden durch die NBank in einer Größenordnung von 25 Millionen Euro kofinanziert. Das steht auch im SPD-Antrag.
So soll etwas passieren, was den kleinen und mittelständischen Unternehmen in der schwierigen Zeit unmittelbar nach der kritischen Entwicklung in Deutschland Rückendeckung gibt. Wenn man das liest, fragt man sich doch als Antragsteller, warum ein Antrag, der im Kern offensichtlich richtig ist, von den die Regierung tragenden Fraktionen monatelang verzögert und abgelehnt wird, wenn er letztlich doch dazu führt, dass die Regierung das macht, was die SPD angedacht und sich gewünscht hat. Wenn das denn immer so klappt und zum Nutzen von Wirtschaft und Arbeitsplätzen ist, Herr Rösler, dann könnten Sie sogar ab und zu einmal auf Ideen der SPD zurückgreifen. Das täte dem Land gut. Der Landtag könnte breitere Mehrheiten für Ihre Politik finden.
Und unter dem Strich wäre sichergestellt, dass manches Gute in diesem Land passiert. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag der SPD-Fraktion. Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)
- Weiterer Wortbeitrag in derselben Debatte -
Herr Rösler, ein Blick in Ihren eigenen Haushalt 2008 macht klar, dass in den Titelgruppen 67, 68 und 69 Jahrestranchen aus den Förderprogrammen der EU eingestellt sind. Es geht darum – das sage ich auch noch einmal in Richtung der Grünen, der FDP und der CDU -, aus dem von Ihnen hier Skizzierten nicht ein Geheimprogramm der Landesregierung zu machen, sondern transparent darzustellen, wo die Hunderten von Millionen Euro, die bis 2013 fließen, im Angesicht der Krise vorgeplant, also schubladenreif durchgespielt, sinnvoll in die Umsetzung geführt werden können.
(Reinhold Coenen [CDU]: Das hat der Minister doch gesagt!)
Die auch für Niedersachsen kritische Zeit wird beginnen, wenn das Konjunkturpaket II in seiner Wirksamkeit abgelaufen ist. 2010 ist Schluss; 2011 wird abgerechnet. Für die Phase danach droht ein erheblicher Einbruch. Das sagen alle Fachleute. Unser Antrag zielt darauf ab, für diese Zeit vorzuarbeiten. Wie Sie eben selbst gesagt haben, ist Ihr nachgeschobenes 70-Millionen-Euro-Programm genau das, was wir in dieser Situation brauchen. Wir möchten nur, dass der Landtag in diese Entscheidungen einbezogen wird. Bis jetzt haben Sie einen Freibrief für die Folgejahre. Das kann so nicht weitergehen!
(Beifall bei der SPD)

Rede am 27.03.2009 | Europa bewusst machen - Wahlbeteiligung erhöhen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/811

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich auf den SPD-Antrag „Europas Zukunft sozial gestalten - Für eine solidarische Erneuerung Europas“ konzentrieren. Meine Kollegin wird sich zu dem Schwerpunkt „Wahlbeteiligung an der Europawahl“ äußern. Wer die Zeitungen in den letzten Tagen gelesen hat, der muss sich schon fragen, was in der europäischen Politik eigentlich abgeht. Wenn wir ehrlich miteinander umgehen, dann muss uns die Entwicklung in Tschechien nachdenklich gemacht haben. Wir diskutieren hier darüber, wie das soziale Europa gestaltet werden soll. Gleichzeitig müssen wir quasi tatenlos zusehen, wie eine Nation von den 27 in der EU den Lissabon-Vertrag zum Scheitern bringen könnte, wenn sie so weiteragiert.
Ich sage ganz deutlich: Der amtierende Ratspräsident Mirek Topolánek muss begreifen, dass hier keine Einmannshow stattfindet, sondern es geht um die Zukunft Europas. Die Mehrheit der Mitglieder der Europäischen Union und insbesondere wir Deutschen können es uns nicht gefallen lassen, dass je nach Stimmungslage der Schwanz mit dem Hund wedelt. Diese klare Ansage muss auch von der deutschen Regierung in Richtung Tschechien abgesetzt werden - genauso deutlich, wie den Iren gesagt worden ist, sie könnten keinen Sologang fahren.
(Zustimmung bei der SPD - Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Dann lassen Sie doch über den Vertrag abstimmen!)
Ich sage das so deutlich, weil sich die Situation bei der Auseinandersetzung um den Lissabon-Vertrag immer komplizierter entwickelt. Wenn wir uns hier heute auf die soziale Ausgestaltung der Europäischen Union konzentrieren, dann ist das richtig. Ich halte es auf der einen Seite für richtig, dass wir im Kern polarisieren und die unterschiedlichen Positionen deutlich werden, wie sie sich aus der deutschen Innenpolitik auf die Europäische Union übertragen lassen. Auf der anderen Seite macht es die Diskussion nach innen ausgesprochen schwierig: Wir kritisieren andere Nationen, die sich nicht auf eine Linie einigen können, und führen hier um den Kernpunkt der europäischen Politik - wie sozial muss sie sein, damit sie für die Mehrheit der Bevölkerung akzeptabel wird? - auch in diesem Landtag eine Diskussion, bei der es fünf Parteien hinkriegen, immerhin vier unterschiedliche Anträge zur gleichen Sache auf den Weg zu bringen.
Deshalb sage ich für die SPD ganz deutlich: Wir wollen den Lissabon-Vertrag, und wir wollen eine breite Zustimmung für diesen Vertrag in Deutschland. Dass einige rechts oder links oder auch anderswo abspringen, kann man nicht verhindern. Aber wir wollen die breite Zustimmung als Signal für Europa. Wir wollen, dass diese neue Vertragsgrundlage die friedliche, wirtschaftlich starke und vor allem die soziale Weiterentwicklung der Europäischen Union möglich macht. Wir wollen, dass die Europäische Union die Erfahrungen aus der neueren Geschichte Europas, aus der Politikpraxis - da haben wir in Niedersachsen einiges lernen dürfen -, aber auch aus der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise konsequent berücksichtigt.
Gerade deshalb sind wir dafür, dass wir uns hin zu einer europäischen Sozialunion hinentwickeln, die dem Anspruch auf Gleichberechtigung des sozialen Aspektes mit dem, was Wirtschafts- und Währungsunion ausmachen, gerecht wird.
(Beifall bei der SPD)
Deshalb wollen wir, dass das Leitbild einer sozialen Marktwirtschaft - das sage ich sehr deutlich mit der Betonung - nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis umgesetzt wird.
(Zustimmung von Detlef Tanke [SPD])
Präsident Hermann Dinkla:
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Sohn?
Heinrich Aller (SPD):
Noch nicht. Mal sehen, ob ich nachher noch ein bisschen Zeit habe. - Die Tatsache, dass wir in dieser Diskussion kurz vor der Europawahl auch deutlich machen können, wie wichtig die Sozialkomponente in Europa ist, könnte für die Wahlbeteiligung nicht unerheblich sein. Ich glaube, dass mit der Verabschiedung des Lissabon-Vertrages ein wichtiges Signal gegeben wird und eine neue Etappe in der Europadiskussion eingeleitet wird, die die Menschen wieder nachvollziehen können. Das Abwenden von Europa ist hinlänglich bekannt. Wir brauchen so etwas wie ein glaubwürdiges Signal, dass die Europäische Union mehr ist als eine Gemeinschaft für Neoliberale und Marktradikale zur Verbesserung ihrer Kapitalinteressen. Falls uns das nicht gelingt, werden wir einen großen Teil der Menschen auf dem europäischen Weg in die Zukunft nicht mitnehmen können.
Wenn man das so deutlich sagt, dann bleibt die Frage, warum wir in diesem Landtag in vier Anträgen die Formulierungen um die soziale Politik in Europa sehr stark ausdifferenzieren. Wenn man die Anträge genau liest, bleiben eigentlich nur zwei Kernfragen übrig, an denen sich die Unterschiede in der Wahrnehmung der aktuellen Situation und in dem, was man will, deutlich machen lassen. Das eine ist die Frage, ob es zutrifft, dass in der Vergangenheit die Europäische Union Defizite im sozialen Bereich hatte. Anders formuliert: Trifft es tatsächlich zu, dass sich am Markt neoliberales Gedankengut über die bisherige Rechtslage hinaus ausgeprägt hat? - Wenn das stimmt - und wird sind fest davon überzeugt, dass das so ist -, dann muss man auch aus Niedersachsen Flagge zeigen. Dann zwingen uns diese Erfahrungen gewissermaßen sogar, die Wahrheit deutlich anzusprechen, und – damit komme ich zum zweiten Punkt - dann brauchen wir die konkrete Nagelprobe in der Frage, ob es eine soziale Fortschrittsklausel im EU-Primärrecht geben soll, ja oder nein. Wir sind ausdrücklich dafür, weil die Gleichgewichtung anders nicht zu erreichen ist.
(Beifall bei der SPD)
Wer sich dieser Forderung nicht anschließt, der redet zwar über soziale Marktwirtschaft, unterwirft sich in Wirklichkeit aber den Automatismen, die uns bewiesen haben, dass Europa in der Tat von Neoliberalen und Marktradikalen sehr stark missbraucht worden ist, um die Gewichte zu verschieben. Und weil das so ist, sage ich ganz deutlich: Der CDU/FDP-Antrag ist gewissermaßen sogar entlarvend in der Art und Weise, wie er versucht, das soziale Gleichgewicht herbeizuführen.
(Zustimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])
Sie zitieren nicht nur den Artikel 152, Sie interpretieren ihn auch gleich so, wie die CDU ihn gern lesen würde. Das ist die CDU/FDP-Lesart in Niedersachsen. Die interessiert aber niemanden auf europäischer Ebene. Sie müssen damit leben, dass auf der Basis dieses Textes genau das Gegenteil von dem gemacht wird, was Sie den Leuten versuchen zu suggerieren. Deswegen sind wir auch gegen Ihren Antrag.
(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)
Wir sind auch gegen den Antrag der Linken, weil die Linken in ihrem Antrag wieder einmal ihren sozialen Alleinvertretungsanspruch niedergelegt haben. Sie haben in Ihrem Antrag natürlich weggelassen, dass die Linke als Gesamtpartei in Deutschland sogar vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die europäischen Verträge klagt. Wer diese Doppelstrategie nicht durchschaut, der geht den Linken auf den Leim. Das machen wir hier nicht mit. Deshalb lehnen wir auch diesen Antrag ab.
Wir freuen uns, dass die Grünen uns sehr nahe gekommen sind, nicht nur mit der Übernahme von Teilen unserer Überschrift, sondern auch von Teilen des Textes. Aber den Versuch, mit der Arbeitszeitregelung am Ende dann doch noch einen Dealbreaker einzubauen, haben natürlich auch wir bemerkt. Wir finden den Antrag an sich nicht schlecht, werden uns aber wegen dieser kleinen Nickeligkeiten bei der Abstimmung darüber der Stimme enthalten.
Im Großen und Ganzen bin ich der Meinung und auch davon überzeugt, dass der SPD-Antrag am ehesten mehrheitsfähig ist als Signal für die Menschen in diesem Land und nach Europa, und ich bitte deshalb um Zustimmung zum Antrag der SPD. Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 20.02.2009 | Konjunkturprogramm gegen die drohende Wirtschaftskrise in Niedersachsen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/601

Herr Ministerpräsident, Ihnen muss das, was die FDP mit Ihnen veranstaltet hat, wirklich schwer beigekommen sein, dass Sie so massiv in die Bütt gehen. Sie überschlagen sich jetzt hinsichtlich der Endabrechnung mit der vorigen Landesregierung. Einige reden von 3 Milliarden Euro, Sie sind jetzt schon bei 6 Milliarden Euro. Wenn Sie die ganze Wahlperiode saldieren, kommen Sie wahrscheinlich auf 12 Milliarden Euro. Ich werde dieses Spielchen nicht mitmachen.
(Lachen bei der CDU)
Ich weise auf eines hin: Sie machen hier eine Investitionspolitik, die wir mittragen werden, weil in Berlin die Weichen richtig gestellt sind.
(Beifall bei der SPD)
Von Berlin werden 920 Millionen Euro nach Niedersachsen gelenkt, die über eine Nettokreditaufnahme finanziert werden. Sie aber sprechen an dieser Stelle von einer „Initiative Niedersachsen“, die ohne Nettokreditaufnahme auskommt. Bei dieser Initiative kommen Sie fast ohne einen Landesanteil aus, weil der Rest von den Kommunen bezahlt wird, die zum Teil in die Kreditaufnahme gehen müssen. Das ist die richtige Rechnung, und das ist das, was man Ihnen vorwirft.
(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Was habt Ihr denn da für Glanzlichter? Das ist ja schrecklich! Das ist doch Unsinn, was Sie da erzählen!)
Man kann sich nicht wie die FDP wegducken und die Nettokreditaufnahme, wie es Herr Althusmann hier tut, hochrechnen und über sie schimpfen, wenn man sich gleichzeitig lobt, was man mit dem geliehenen Geld in der Krise an richtigen Investitionsschwerpunkten setzen kann.
Erstens. Wenn wir zustimmen, dann tun wir dies, weil die Richtung in Berlin richtig vorgegeben worden ist und Sie nichts anderes als die Umsetzung machen. In diesem Bereich realisieren Sie in der Tat große Teile dessen, was Herr Jüttner und die kommunalen Spitzenverbände gefordert haben,
(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Herr Jüttner hat gar keine Rolle gespielt! Das kann ich Ihnen versichern!)
nämlich die pauschale Durchleitung zu den Kommunen, weil wir dem Kultusministerium nicht zu-getraut hätten, die 200 Millionen Euro vernünftig und in kürzester Frist für Bildungsmaßnahmen umzusetzen. Zweitens. Wir haben gefordert, dass die finanzschwachen Kommunen eine Erleichterung bekommen und ihnen ein Zugriff ermöglicht wird.
Dies steht im Bundesgesetz, und Sie haben 30 Millionen Euro dazugetan. Wir wollen ein bisschen mehr. Dass Sie es letztlich so tun, macht es uns leichter zuzustimmen. Drittens. Wenn Sie heute von einer „Initiative Niedersachsen“ sprechen, dann sage ich ausdrücklich, was es uns leicht gemacht hat, diesem Nachtragshaushalt und nur ihm zuzustimmen: Das sind die pauschale Zuweisung und die Geschwindigkeit, die dazu geführt hat, dass wir dies heute schon verabschieden können, wobei wir mitgeholfen haben
(Zurufe von der CDU)
- diesen Fahrplan hat der Landtag insgesamt beschlossen, was Herr Althusmann und andere auch gelobt haben; dies ist auch vernünftig gewesen, weil das Konjunkturpaket schnell greifen soll - so-wie die richtig gesetzten zusätzlichen Investitionsschwerpunkte. Gleichwohl muss man hinzufügen, dass Letztere die Defizite der Politik der Landesregierung in den letzten Jahren beschreiben, nämlich die Bereiche Hochschule und Krankenhaus.
Am Schluss sage ich eines voraus, Herr Ministerpräsident: Der nächste Nachtragshaushalt kommt bestimmt, weil Sie einen großen Teil der Wahrheiten, die heute bekannt sind, aus guten Gründen in diesem Nachtragshaushalt nicht untergebracht haben. Auch der zusätzliche Ansatz von 20 Millionen Euro ist letztlich über eine globale Minderausgabe finanziert worden, weil Sie keine vernünftige Deckung mehr nachweisen konnten, ohne das Fass erneut aufzumachen. Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)

2008

Rede am 09.12.2008 | Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2009 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2009

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe den mündlichen Bericht über die Beratungen zum Haushalt 2009 und zum Haushaltsbegleitgesetz nach den Beratungen im Haushaltsausschuss ab. Die Beratungsgegenstände, auf die sich mein Bericht bezieht, sind von der Frau Präsidentin bereits genannt worden. Ich möchte darauf hinweisen, dass der mündliche Bericht, den ich hier jetzt abgebe, ohne die Berücksichtigung der Änderungsanträge, die von den Oppositionsfraktionen vorgelegt worden sind, abgegeben werden muss, weil diese erst zur heutigen Beratung beigebracht worden sind.
Bevor ich zu meinem Bericht im Einzelnen komme, möchte ich all denen herzlich danken, die es uns Abgeordneten leicht gemacht haben, die Beratungen in den Fachausschüssen und im Haushaltsausschuss sachlich, fachlich und vor allen Dingen auch im zeitlichen Rahmen so zu bearbeiten, dass wir heute zu einer Beschlussfassung kommen können.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Das gilt namentlich für die Vertreterinnen und Vertreter der Regierung, das gilt aber vor allem für den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und für den Stenografischen Dienst und die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung.
(Beifall)
Festzuhalten ist, dass die Beratungen des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsbegleitgesetzes, aber auch der mittelfristigen Finanzplanung bis zur letzten Sitzung des Haushaltsausschusses unter den Auswirkungen und Einwirkungen der Finanzmarktkrise gelitten haben - gelitten insofern, als wir noch in der letzten Sitzung - aktuell - Beschlüsse haben fassen und haben korrigieren müssen, weil sie so dringlich geworden sind. Die Landesregierung hatte ihre Entwürfe vor der aktuellen Krisensituation auf den Weg gebracht. Deshalb musste diese neue Situation in den Einzelberatungen mit verarbeitet werden.
Die Regierungskoalition von CDU und FDP legt einen Änderungsantrag mit Mehrausgaben in Höhe von knapp 54 Millionen Euro vor. Im Rahmen ihres Antrages übernahm die Regierungskoalition Anpassungen zum Regierungsentwurf als technische Liste. Sie verzichtete ausdrücklich auf wesentliche zusätzliche Ausgaben für ein sogenanntes Konjunkturprogramm. Vielmehr wolle man an dem Ziel der Nettokreditaufnahme Null in 2010 festhalten.
Die drei Oppositionsfraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE hielten der Landesregierung dagegen vor, sie und die Regierungskoalition hätten in Kenntnis der Konsequenzen der Finanzmarktkrise und Rezession keine eigenen zusätzlichen Akzente im Haushalt 2009 und in den Folgejahren zur Dämpfung der negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt vorgelegt. Die Oppositionsfraktionen kündigten bis zu den Schlussberatungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz Änderungsanträge an.
Zugestimmt haben im Rahmen der abschließen-den Beratungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen die Fraktionen von CDU und FDP, SPD und DIE LINKE einer noch kurzfristig eingebrachten Änderung des Haushaltsgesetzes in § 4 Abs. 1. Sie sieht die Bereitstellung eines Rahmens für Bürgschaften und Garantien für die NORD/LB bis zur Höhe von 8,35 Milliarden Euro - ausdrücklich benannt als aus Wettbewerbsgründen im Zuge der übrigen Stützungsaktionen für Banken - vor. Dagegen haben die Grünen gestimmt.
Gegenstand der Beratungen waren im Zusammenhang mit der allgemeinen Debatte der Regierungsentwurf und die sogenannte politische Liste von CDU und FDP, die gemeinsam einen Änderungsantrag vorgelegt hatten. Die technische Liste ist wie in den Jahren zuvor in den Antrag der Regierungskoalition eingearbeitet worden.
Die Vertreter der Koalitionsfraktionen wiesen dar-auf hin, dass der Änderungsvorschlag ein Volumen von rund 53,7 Millionen Euro enthalte. Der Änderungsantrag sei in Mehrausgaben und Mindereinnahmen durch die im Jahr nicht abgeflossenen Mittel aus der Finanzierung des Tiefwasserhafens, beim Digitalfunk sowie aufgrund geringerer Zinsausgaben gedeckt. Sie wiesen ferner darauf hin, dass in dem Änderungsantrag noch keine Veränderungen der Haushaltspolitik enthalten seien, die das Konjunkturprogramm des Bundes beträfen. Es sei noch nicht veranschlagungsreif und deshalb auch nicht darstellbar. Wie das in Niedersachsen künftig aussehen könne, blieb offen. Aufgenommen seien allerdings einige Punkte, etwa im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabenförderung, so-dass in bestimmten Bereichen eine Gegenfinanzierung vorgenommen werden könne, die im Falle des Falles notwendig würde. Zu dem Antrag gehöre ein Stellenhebungsmodell mit einem Volumen von 1,7 Millionen Euro. Damit könnten im Jahr 2009 fast 500 Stellen in den einzelnen Ressorts angehoben werden. Auf eine Darstellung der Einzelpositionen möchte ich hier aus Zeitgründen verzichten. Die umfangreichen Empfehlungen liegen Ihnen im Änderungsantrag der Regierungskoalition vor.
Die Vertreter der Koalitionsfraktionen hoben insbesondere hervor, dass die Nettokreditaufnahme zum siebenten Mal in Folge gesenkt werde. Sie betonten, dass es nach wie vor das Ziel bleibe, für 2010 einen Haushalt ohne zusätzliche neue Schulden aufstellen zu wollen - und dies im Bewusstsein der derzeitigen Wirtschaftslage. Es sei ein großer Erfolg der Landesregierung, die Kreditfinanzierungsquote von 12,8 % im Jahr 2003 auf 1 % gesenkt zu haben.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
- Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nur darauf hinweisen, dass ich hier nicht eine Rede für die CDU und die FDP halte. Vielmehr gebe ich hier einen Bericht über die Ausschussberatungen. Wenn die Oppositionsfraktionen bei den Darstellungen ihrer Beiträge auch klatschen, haben wir eine vorweggenommene Debatte.
Ich komme nun auf die Beiträge der drei Oppositionsfraktionen zu sprechen. Der Vertreter der Fraktion DIE LINKE wies darauf hin, dass es angesichts der derzeitigen Lage aus Sicht seiner Fraktion notwendig sei, einen Haus-halt zur Lösung der dringenden sozialen Probleme und Bildungsprobleme des Landes in Verbindung mit präventiven Maßnahmen zur Abwendung der herannahenden Wirtschaftskrise aufzustellen. Gemessen an diesen Anforderungen seien die Änderungsvorschläge der Regierungskoalition wie auch schon der vorgelegte Haushaltsentwurf der Landesregierung bei Weitem unzureichend. Das ändere nichts daran, dass einige der vorgeschlagenen Änderungen von den Linken mit großem Wohlwollen und mit großer Hochachtung registriert würden. Offensichtlich habe die Koalition auf den außerparlamentarischen Druck vor allem der Bevölkerungs-gruppen reagiert, die sich in der letzten Zeit öffentlich und deutlich für ihre Interessen engagiert hätten. Das ändere allerdings nichts daran, dass keine angemessene Antwort auf die sozialen Probleme und den Bedarf beim Ausbau des Bildungswesens in unserem Land erkennbar sei. Vor allem gebe es - das sei der Hauptkritikpunkt an den Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen - so etwas wie eine Schreckstarre gegenüber der Wirtschaftskrise.
Die Vertreter der SPD-Fraktion wiesen darauf hin, dass die Koalitionsfraktionen ihren Änderungsan-trag unter der Überschrift Schwerpunktsetzung vorgestellt hätten. Dieser Anspruch werde aus Sicht der SPD aber in keiner Weise erfüllt. Der Änderungsantrag ziehe schließlich nur Änderungen in der Größenordnung von 1 % des gesamten Haushaltsvolumens nach sich. Die SPD stellte fest, dass sowohl der Landesregierung als auch den Regierungsfraktionen der Mut fehle, eigene Priori-täten zu setzen. Es fehlten vor allem niedersächsische Initiativen gegen die Krise und gegen die Rezession. Die Kurskorrektur bei der frühkindlichen Erziehung sei darüber hinaus ein Eingeständnis dafür, dass die Landesregierung in diesem Bereich nicht sachgerecht reagiert habe. Die SPD kündigte an, dass sie zur Schlussberatung einen eigenen Antrag vorlegen werde, der Schwerpunkte insbesondere bei der Bekämpfung des Investitionsstaus im Bereich der regenerativen Energien und bei zusätzlichen Initiativen in der Bildungspolitik und für die Landesbediensteten setzen wolle.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass seine Fraktion schon bei Vorlage des Entwurfs zu der Bewertung gekommen sei, dass von der Landesregierung nach einer durchaus von Reformen und Veränderungen ge-prägten ersten Wahlperiode jetzt offensichtlich eine Sabbatzeit eingelegt werde. Die Hoffnung, dass die Regierungskoalition den Haushaltsentwurf deutlich verändern würde, werde enttäuscht. Flickwerk sei das Ergebnis. Nach Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätten wir es gegenwärtig mit drei großen Krisen zu tun. Zum einen sei es die Finanzkrise mit den negativen Folgen für die Wirtschaft. Des Weiteren befinde sich das Land in einer Bildungsmisere. Schließlich sei auch der Kampf gegen den Klimawandel dadurch, dass er ein wenig aus den Schlagzeilen geraten sei, nicht geringer geworden.
(Zustimmung von Miriam Staudte [GRÜNE])
Auch die Grünen kündigten an, dass sie mit einem Änderungsantrag die Diskussion hier im Detail beleben wollten. Zum Abstimmungsverhalten zu den Einzelplänen ist Folgendes festzustellen. Die Einzelpläne des Staatsgerichtshofes und des Landesrechnungshofs sowie der Einzelplan des Landtages sind einstimmig beschlossen worden. Alle übrigen Einzelpläne sind mit der Mehrheit der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken beschlossen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte Sie für damit einverstanden, dass ich Ihnen den Verlauf der Beratungen über das Haushaltsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz in Gänze, so wie der Bericht es vorsieht, nicht vortrage. Ich werde den Bericht in schriftlicher Form aber ergänzend zu dem, was ich hier ausführe, zu Protokoll geben.
Der wichtigste Punkt im Haushaltsgesetz - das will ich hier so ausdeuten - ist die Änderung des § 4 Abs. 1. Es geht dort letztlich um die Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Bürgschaften und Garantien für die NORD/LB. Der Ermächtigungsrahmen musste im Haushaltsgesetz von 1,835 Milliarden Euro auf 2,135 Milliarden Euro erhöht werden. Dahinter steht die Absicht, gemeinsam mit Sachsen-Anhalt dafür zu sorgen, dass der NORD/LB für das Jahr 2009 Bürgschaften und Garantien in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro bereitgestellt werden können. Die entsprechende Summe für Niedersachsen wird im Haushaltsgesetz auch dargestellt. Das habe ich bereits deutlich gemacht.
Zum Haushaltsbegleitgesetz will ich zusammen-fassend Folgendes sagen. Die Änderungsanträge, die dort Auswirkungen haben, betreffen insbesondere das Abgeordnetengesetz, das Finanzausgleichsgesetz und letztlich auch das Glücksspielgesetz. Beim Glücksspielgesetz sind die Lottostiftung, die Stiftung Niedersachsen mit dem ihr übertragenen neuen Förderbereich Kunst und Kultur und die Umweltstiftung betroffen. Ferner ist die Änderung des Brandschutzgesetzes zu erwähnen.
Alle Gesetze, die hier zur Debatte standen, sind in folgender Mehrheitskonstellation verabschiedet worden. Die Regierungskoalition hat alle Änderungen positiv beschieden. Die Oppositionsfraktionen haben bei allen Gesetzesänderungen und Gesetzesvorschlägen dagegen gestimmt.
In der Schlussformel darf ich Ihnen aus der Sicht des Haushaltsausschusses empfehlen, den Haushalt mit seinen Änderungen zu beschließen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall)

Rede am 13.11.2008 | Bundesratsinitiativen für die Absicherung der Konsolidierung des Haushaltes des Landes Niedersachsen durch nachhaltig höhere Steuereinnahmen - Entschließungsantrag DIE LINKE -...

Rede am 13.11.2008 | Bundesratsinitiativen für die Absicherung der Konsolidierung des Haushaltes des Landes Niedersachsen durch nachhaltig höhere Steuereinnahmen - Entschließungsantrag DIE LINKE -...

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich will es kurz machen. Auch wir lehnen den vor-gelegten Antrag ab. Die Debatte hat aber gezeigt, dass wir eine steuerpolitische Diskussion bekommen werden, ob wir es wollen oder nicht, weil wir uns zwischen mehreren Eckpfeilern bewegen, die uns diese Diskussion gewissermaßen von außen aufzwingen.
Herr Dr. Sohn, dieser Antrag ist vor der Finanzmarktkrise geschrieben worden. Das haben Sie hier freundlicherweise nicht erwähnt. Die Wirkungen, die die von Ihnen geforderten steuerlichen Maßnahmen hätten, würden natürlich nicht ausreichen, um die Probleme zu bewältigen, die sich aus der Finanzmarktkrise und ihren Auswirkungen auf die Realwirtschaft ergeben. Sie würden aber auch nicht ausreichen, um die Pläne der Linken, die auf Bundesebene festgeschrieben wurden, auch nur annähernd auszufinanzieren. Den plumpen Versuch, so zu tun, als könnten die drei hier angesprochenen Steuermaßnahmen in ihrer Summe Ihre Politik ausfinanzieren, können Sie sich sofort abschminken. Ich glaube, da folgt Ihnen keiner.
Das Zweite sind die technischen Argumente, die hinsichtlich der Erbschaftsteuer genannt worden sind. Da will ich das unterstreichen, was der Kollege Tanke gesagt hat: Unter den obwaltenden Bedingungen - die Linken haben nichts zu sagen; die FDP ist dagegen; die CDU/CSU ist gespalten; die SPD war die einzige Partei mit einer Linie bei der Erbschaftsteuer; jetzt werden wir von den Grünen unter Berufung auf August Bebel links überholt - fällt es uns schwer, den Kompromiss der Großen Koalition zu verteidigen. Aber für uns zählt das Ergebnis für Niedersachsen. Es sind, bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung, rund 1 Milliarde Euro, die wir nicht hätten, wenn der Kompromiss nicht zustande käme. Deshalb ist für diese Landesregierung entscheidend - das sage ich in Richtung von Herrn Möllring -: Sie muss zustimmen, damit die F-Länder nicht verhindern, dass die Erbschaftsteuer erhalten bleibt und die Mittel fließen können. Das ist die zentrale Botschaft.
(Beifall bei der SPD)
Es tut mir leid, Herr Rickert. Ich bin sehr dafür, dass Sie sich da ducken müssen und als FDP in diesem F-Land Niedersachsen nicht die Richtung bestimmen. Zweitens. Das, was zur Vermögensteuer gesagt worden ist, werden wir neu diskutieren müssen, aber unter anderen Bedingungen, Herr Dr. Sohn. Wir werden uns angesichts der europäischen Bedingungen über Harmonisierung unterhalten müssen. Das heißt, wir werden nicht nur über direkte und indirekte Steuern - über Einkommensteuer oder Mehrwertsteuer - zu reden haben, sondern wir werden uns unter Berücksichtigung der Bedingungen auch um Gemeinsamkeiten bemühen müssen, damit zur Ausfinanzierung der öffentlichen Haushalte und zur Sicherung der Daseins-vorsorge aufgabengerechte Einnahmen erzielt werden.
Zunächst bedarf es der politischen Definition dessen, was wir wollen, und die Steuern folgen sozusagen der Finanzierung. Umgekehrt geht es nicht. Jedenfalls verstehe ich Politik so. Sonst wären die Steuern völlig abgekoppelt von den allgemeinen politischen Debatten, die wir führen.
Zum Schluss möchte ich eine Bemerkung zu dem machen, was hier auch unter Berufung auf August Bebel gesagt worden ist. Ich glaube, alle, die hier ihren Beitrag als Haushalts- und Steuerpolitiker geleistet haben, sind in einem Dilemma. Wir reden immer aus der Sicht der Haushälter über Steuerpolitik, stellen aber fest, dass die Einnahmen, die wir über Steuern erzielen, für unsere Haushalte nicht kontinuierlich berechenbar sind, sodass die Springprozession, wie wir sie jetzt wieder bei der Erbschaftsteuer und der Vermögensteuer oder auch - wie von der Linken gefordert wird - bei der Einkommensteuer haben, letztlich nicht tragfähig ist. Ich glaube, Ziel muss sein, durch einen Mix aus Steuern ein Belastungsmoment für diejenigen zu erzielen, die hinsichtlich der Steuerzahlung leistungsfähig sind, damit wir die Steuergerechtigkeit, die wir ja immer vor uns hertragen, durch ein möglichst einfaches Steuersystem hinbekommen. Bei der Erbschaftsteuer hat sich jetzt wieder gezeigt, dass dann, wenn Lobbyisten die Debatte hinsichtlich des Ergebnisses bestimmen, in der Regel etwas herauskommt, was möglicherweise keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht hat. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen. Aber das, was jetzt produziert worden ist, ist natürlich nicht das Gelbe vom Ei. Wir hätten unsere vier Ziele - Aufkommensneutralität, Bestandsschutz und die beiden anderen, die Herr Tanke genannt hat - auf einfacherem Wege zu erreichen versucht. Nun müssen wir sehen, ob das Verfassungsgericht das mitträgt.
In diesem Sinne: Ablehnung dieses Antrages, aber klares Bekenntnis zur Erbschaftsteuer.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 09.10.2008 | Bundesratsinitiativen für die Absicherung der Konsolidierung des Haushaltes des Landes Niedersachsen durch nachhaltig höhere Steuereinnahmen - Entschließungsantrag DIE LINKE -...

Rede am 09.10.2008 | Bundesratsinitiativen für die Absicherung der Konsolidierung des Haushaltes des Landes Niedersachsen durch nachhaltig höhere Steuereinnahmen - Entschließungsantrag DIE LINKE -...

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe zugehört und zu verstehen versucht, welche Positionen die einzelnen Rednerinnen und Redner hier jeweils vertreten haben. Wenn ich mich am Ende frage, worüber wir hier eigentlich diskutiert haben, komme ich zu der Auffassung, dass es zwei Ebenen gibt, die in der Diskussion eine Rolle spielen. Die eine Ebene ist die Auseinandersetzung mit dem Antrag der Linken. Die andere Ebene lässt sich mit dem Versuch kennzeichnen, die Grundsätze der Steuerpolitik an drei ausgewählten Themenfeldern darzustellen.
Ich fasse zusammen, was bei mir hängen geblieben ist. Herr Dr. Sohn hat erreicht, was er wollte. Sehr viele haben sich ganz präzise mit dem auseinandergesetzt, was er uns sozusagen als Stöckchen hingehalten hat, um darüberzuspringen. Ich sage ganz deutlich: Ich bin fest davon überzeugt, dass er gar keinen Abstimmungserfolg für diesen Antrag wollte. Er wollte, dass sich die anderen Fraktionen mit den Botschaften der Linken auseinandersetzen, die gesagt haben: In der Not, in der wir uns befinden, Haushaltskonsolidierung konkret am Haushalt 2009 und an der mittelfristigen Finanzplanung darzustellen, brauchen wir ein Ventil, brauchen wir Luft, um darzustellen, wie wir unsere Mehrausgaben finanzieren. So kam er auf Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und Körperschaftsteuer. Einige haben ja etwas dazu gesagt, wie es mit den drei Steuertatbeständen funktioniert.
Wer in der aktuellen Situation aber außer Acht lässt, dass das eigentliche Kampffeld der Erhalt der Erbschaftsteuer ist, und hier über zwei Nebenkriegsschauplätze eine Diskussion führt, muss doch verstehen, dass dieser Landtag ganz im Sinne von Herrn Althusmann Seit an Seit dafür steht, dass die CSU mit ihrem Ziel nicht durchkommt, die Erbschaftsteuer abzuschaffen,
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
dass die FDP in ihre Schranken gewiesen wird und die Erbschaftsteuer nicht abschaffen darf und dass die Vernünftigen hier in diesem Hause - dazu ge-hören, wenn ich das richtig verstanden habe, die CDU, die SPD, die Grünen und, wenn die Summe auch strittig ist, ebenso die Linken - dafür sorgen, dass die Erbschaftsteuer erhalten bleibt. So könnte garantiert werden, dass die Erbschaftsteuer über das Jahr 2008 hinaus, also auch 2009 und in den Folgejahren erhalten bleibt. Das ist der Kern der Auseinandersetzung heute.
Man kann daran messen, ob man es mit dem ernst meint, was in der Bayerischen Verfassung steht. Ich will das ruhig einmal zitieren, weil es durchaus hilfreich ist, bisweilen von den Bayern zu lernen. In Artikel 123 der Bayerischen Verfassung - Allgemeine Besteuerung - steht:
„Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu öffentlichen Lasten heran-zuziehen.“ In der Bayerischen Verfassung steht also, dass die Heranziehung im Verhältnis des Einkommens und des Vermögens erfolgen soll.
(Zustimmung bei der LINKEN)
Weiter heißt es, Verbrauchssteuern und Besitz-steuern müssten zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Erbschaftsteuer die-ne auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen Einzelner zu verhindern. Sie sei nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu gestalten. Außerdem gibt es noch einen Artikel 169 - auch dies sei an die Adresse Andersgläubiger gesagt -, in dem der Mindestlohn ausdrücklich als verfassungskonform dargestellt ist.
(Zustimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])
Was lernen wir daraus? Wir lernen daraus zweierlei. Die CDU und die FDP, die sich hier ja sehr stark gegen Vermögensteuer, gegen Erbschafts-teuer und gegen die Beteiligung dieser besonderen Tatbestände an der Ausfinanzierung eines tragfähigen gesellschaftlichen Systems geäußert haben und gesagt haben, eine solche Beteiligung sei von Übel, müssten doch eine Verfassungsänderung in Bayern anstreben, damit man sich nicht auf die einschlägigen Artikel der Bayerischen Verfassung berufen kann.
(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ-NEN und bei der LINKEN)
In diesem Sinne begeht die CSU eigentlich einen Verfassungsbruch; denn sie weiß, dass es Länder gibt, in denen die Haushalte nicht auskömmlich und nicht ausgeglichen sind. Vielleicht freuen die Linken sich jetzt, dass dies in der Verfassung steht. Herr Dr. Sohn hat Marx und die Bayerische Verfassung möglicherweise zusammengetragen. Herr Dr. Sohn, hinsichtlich Ihres Antrages stellt sich allerdings das Problem, dass Sie Mehrheiten für solche Botschaften brauchen. Obwohl Sie mithilfe der Bayerischen Verfassung und einem grundsoliden Antrag angetreten sind, sind Sie noch nicht einmal über 5 % gekommen. Das ist das eigentliche Problem in der Auseinandersetzung um die Steuerpolitik. Sie ist nicht so einfach, wie Sie es in dem Antrag darstellen. Ich sage das ausdrücklich im Blick auf die Körper-schaftsteuer. Heute Morgen ist bei der Aussprache über die Mündliche Anfrage, als Herr Möllring hier auf ungefähr 50 Fragen Antworten gegeben hat, deutlich geworden, dass Steuern, isoliert betrachtet, sich im Verhältnis zur Haushaltspolitik zwar scheinbar einfach rechnen lassen, indem man Zahlen hinschreibt, die man gern hätte, um Aus-gaben zu tätigen, dass dies aber nicht die Lösung ist, die man sucht.
Herr Dr. Sohn, Sie haben gesagt: Ich will 2,3 Milliarden Euro haben. Davon nehme ich 1 Milliarde Euro aus der Erbschaftsteuer, 700 Millionen Euro aus der Vermögensteuer und 600 Millionen Euro aus der Körperschaftsteuer. Weil ich nicht genau weiß, wie das funktionieren soll, schreibe ich erst einmal die Zahlen hin. Dann habe ich eine ordentliche Summe, die ich dem Volk gegenüber ins Feld führen kann, womit ich Politik gestalte. Dass man über die Körperschaftsteuer aber mindestens im europäischen Zusammenhang diskutieren muss, haben wir doch in der Auseinandersetzung über die Unternehmenssteuern schlechthin und damit auch über die Körperschaftsteuer gelernt. Wenn wir zum seinerzeitigen Zeitpunkt nicht eine Anpassung vorgenommen hätten - möglicherweise kam sie sogar zu spät -, hätte unser Wirtschaftsstandort im Steuerwettbewerb im europäischen Kontext gelitten, und zwar schwer.
(Beifall bei der SPD)
Wir sehen das an der Situation in Irland. Das muss jeder begreifen. Das hat mit scheuem Reh und Steuern gar nichts zu tun. Es geht hier um die Klugheit von Investoren. Sie gehen dorthin, wo sie in der Summe der Vorteile bei einer Ansiedlung am meisten profitieren. Sie schauen dann auch genau auf die steuerlichen Gegebenheiten.
Ich bin deshalb sehr dafür, dass wir uns in der Frage der Steuerharmonisierung in Europa zusammenraufen. Der Steuerwettbewerb in Europa darf nicht zum Nachteil von Deutschland stattfinden. Unter diesem Aspekt werden wir bei einigen Probleme bekommen. Eine solche Schieflage, wie wir sie in Europa mit den hoch entwickelten Industriestaaten auf der einen Seite und den Staaten, die jetzt hinzugekommen sind und in denen die Körperschaftsteuern gegen null gehen, haben, hält eine Volkswirtschaft auf Dauer nicht aus. Deshalb ist das, was Sie vorschlagen - Erhöhung der Körperschaftsteuer, quasi Verdoppelung des Einnahmevolumens -, für den Wirtschaftsstandort Deutschland völlig kontraproduktiv. Dieser Punkt ist deswegen schlichtweg abzulehnen.
Ich will nun etwas zur Frage der Vermögensteuer sagen. Zu dieser Frage braucht mir keiner viel zu erzählen. Die Vermögensteuer ist eine Ländersteuer. Die Bayerische Verfassung hat das ausdrücklich abgesichert. Es wäre normal, wenn die Länder sagten: Wir legen Wert darauf, originäre Landessteuern zu gestalten und zu haben. Ich erinnere mich gut an die Zeit, als der jetzige Bundesfinanzminister Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen war, Sigmar Gabriel Ministerpräsident in Niedersachsen war und ich Finanzminister in Niedersachsen war.
(Ursula Körtner [CDU]: Das war eine schwere Zeit!)
Mancher war damals politisch noch gar nicht auf der Welt; er war allenfalls physisch auf der Welt. In dieser Zeit, als die Not bei den Ländern am größten war, war auch Niedersachsen schlecht dran. Damals waren auch andere Länder schon längst bei verfassungswidrigen Haushalten. Damals hat eine ganze Reihe von Ländern gebettelt, wir mögen doch etwas tun, um die Vermögensteuer wie-der herbeizuschaffen, damit sie einen gewissen Beitrag aus Landessteuern selber generieren können. Es wurde gefragt: Wer macht denn das sinn-vollerweise? Natürlich kam man dann auf die Sozis, weil die Sozis in Berlin regierten. Wir haben daraufhin gemeinsam einen Entwurf erarbeitet. Herr Dr. Sohn, Sie sollten ihn einmal nachlesen; irgendwo wird er zu finden sein. Diesen Entwurf haben wir dann vorgelegt. Das Ergebnis war, dass in dem Moment, als wir die Presseinformation vor-gelegt haben, die Pusher dieses Themas reihen-weise abgesprungen sind und wir allein vor den Fernsehkameras standen. Daraufhin hat Gerhard Schröder gesagt: Wir sind doch nicht bekloppt. Warum sollen wir als Sozialdemokraten das im Bundestag vorantreiben, wenn die anderen Länder das nicht mittragen und es im Bundesrat scheitert? - So viel zu Mehrheiten, Herr Dr. Sohn, die man für die Wiedereinführung von Steuern braucht, die extrem schwierig zu begründen sind.
Herr Rickert, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Bayerische Verfassung recht hat. Wir haben ein Steuersystem nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit. Ich bin sehr dafür, dass diejenigen, die leistungsfähiger als andere sind, in solidarischer Verantwortung gegenüber dem Staat und der Gesellschaft insgesamt mit ihrem Vermögen, mit ihrem Erbe, mit ihrem Einkommen, mit ihren Gewinnen aus Aktien, den Dividenden, und mit den Gewinnen aus den Unternehmen, die sie betreiben, stärker herangezogen werden. An diesem Prinzip sollten wir uns orientieren. Schönen Dank.
(Starker Beifall bei der SPD - Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Rede am 07.10.2008 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2008)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht ist relativ kurz. Er befasst sich mit den Beratungsergebnissen im Haushaltsausschuss. Die Fachausschüsse waren, wie Sie sicherlich wissen, bei der Beratung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes beteiligt. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert mit der üblichen Maßgabe anzunehmen. Mit dieser Empfehlung ist der Ausschuss für Haushalt und Finanzen den Voten der an der Beratung beteiligten Ausschüsse gefolgt.
Zum Zahlenwerk empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, bei fünf Titeln den Barmittelansatz zu verändern. Außerdem sollen zwei neue Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen und drei Haushaltsvermerke neu ausgebracht bzw. geändert werden. Die vorgeschlagenen Modifikationen im Stellenplan sind haushaltsneutral. Eine konkrete Darstellung der Änderungen ist in den entsprechenden Erläuterungen wiederzufinden. Mehrausgaben ergeben sich in Höhe von 660 000 Euro, die durch Minderausgaben in gleicher Höhe in dem jeweiligen Einzelplan gedeckt sind. Die Änderungsvorschläge belasten das Haushaltsjahr 2008 nicht zusätzlich. Sie betreffen die Einzelpläne 03, 05, 06 und 08. Alle anderen Einzelheiten sind in den Erläuterungen umfänglich dargestellt.
In den Beratungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen betonten die Vertreter der Regierungskoalition die Bedeutung von 250 zusätzlichen Stellen für Lehrkräfte, die haushaltsneutral abgesichert würden. Die Einsparauflagen, die anteilig den Einzelplänen zugeschrieben worden sind, seien vertretbar und unter dem Gesichtspunkt der Zielsetzung „Nettokreditaufnahme null“ in 2010 not-wendig. Die Kritik der Oppositionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE richtete sich insbesondere gegen die Auswirkung der kumulierten Wirkungen aus der globalen Minderausgabe des Grundhaushaltes und der zusätzlichen Einsparauflagen für die Ressorts im zweiten Nachtragshaushalt. Durch gezielte Eingriffe in Haushaltsansätze, die noch vor der Landtagswahl per politische Liste durch CDU und FDP öffentlichkeitswirksam erhöht worden seien, würden die genannten Akzente nach der Wahl wieder zurück-geführt. Einen Vorstoß - einer Anregung des Rechnungshofs folgend -, im Zusammenhang mit der Schaffung der 250 zusätzlichen Lehrerstellen ein Konzept für die zukünftige Einstellungspolitik vorzulegen, lehnten CDU und FDP mit Mehrheit ab.
Ich gehe davon aus, dass die Einzelheiten der Beratungen von den Fraktionssprechern noch dargestellt werden, und verzichte deshalb auf weitere Ausführungen. Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU und des Vertreters der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD, des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Vertreters der Fraktion DIE LINKE beschlossen. Ich empfehle aus Sicht des Haushaltsausschusses die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs. Schönen Dank.

Rede am 02.07.2008 | An prominenter Stelle für Europa werben: Umzug des Europäischen Informationszentrums ins Herz niedersächsischer Politik verwirklichen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/187

Rede am 02.07.2008 | An prominenter Stelle für Europa werben: Umzug des Europäischen Informationszentrums ins Herz niedersächsischer Politik verwirklichen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/187

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegen zwei Anträge zum Thema „Verlegung des Standortes des Eiz in das Forum hier am Landtag“ vor. Wenn ich die Anträge richtig lese, dann zielen beide Anträge darauf ab, das Informationszentrum für Europapolitik näher in das Zentrum der Politik zu rücken und damit auch eine direkte Verbindung mit der Arbeit, die wir hier im Landtag für Europa leisten, herzustellen.
Der Antrag, den die SPD auf den Weg gebracht hat, basiert auf einer Empfehlung - so will ich es ausdrücken - des vorigen Präsidiums, das sich ausdrücklich dafür ausgesprochen hat, diese Nähe zum Landtag zu nutzen, weil das Forum seit längerer Zeit fast leer und ungenutzt ist und als Kostenbringer für den Haushalt in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Das Forum ist eine Liegenschaft des Landtages. Wir wollen, dass die Landesregierung das Eiz, das bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, in diese Räumlichkeiten verlegt.
(Beifall bei der SPD)
Nun kann man über diese Auseinandersetzung, die wir seit einiger Zeit auch im Ausschuss führen, lange streiten. Sie ersetzt mit Sicherheit keine fundierte Europapolitik. Sie kann aber im Europawahljahr 2009 ein Signal sein. Wenn der Landtag es will, können wir schon mit dem Haushalt 2009 die Voraussetzungen schaffen, die notwendigen Mittel bereitzustellen. Dabei geht es im Wesentlichen nicht um eine Aufstockung von Personal und die Erhöhung der laufenden Kosten des Eiz, sondern es geht im Wesentlichen in der Tat um die Bereitstellung einer Räumlichkeit, in der Information nicht nur für kleine Gruppen und für Spezialisten, sondern insbesondere für größere Besuchergruppen, für Vorträge und für Öffentlichkeitsarbeit im modernen Stile vorgehalten wird.
(Zustimmung von Silva Seeler [SPD])
Das scheint uns sinnvoll und wirtschaftlich machbar zu sein, weil ein leerstehendes Gebäude dieser Art wie das Forum, so sanierungsbedürftig es ist, im Augenblick das Land und den Landtag Geld kostet und das Eiz in einer Liegenschaft der NORD/LB für die wir Miete zahlen, nur suboptimal untergebracht ist. Wir meinen, dass wir, wenn wir diese Voraussetzungen zusammenführen, Geld sparen, an der richtigen Stelle in eigene Liegenschaften investieren und am Ende ein optimales Umfeld für Europapolitik bekommen.
(Zustimmung von Miriam Staudte [GRÜNE])
Die Rechnungen, die auf unseren Antrag hin vom Staatlichen Baumanagement aufgemacht worden sind, halten wir für wenig zielführend. Nach meiner Einschätzung sind sie darauf angelegt, das Projekt kaputt zu rechnen, weil sie eine Luxusunterbringung unterstellen. Es fehlt völlig die Gegenüberstellung mit anderen Alternativen, und es wird der Aspekt unterschlagen, was man tun muss, wenn das Forum hergerichtet werden soll, um es einer anderen Nutzung als der Unterbringung des Eiz zuzuführen. Das ist unterlassen worden. In der üblichen Art und Weise, wie die Landesregierung derzeit mit Liegenschaften umgeht, wäre auch zu prüfen, was es brächte, wenn man die Liegenschaft verkaufte, wenn man sie schon nicht nutzt.
Dies als Rahmen für das Aufgabenspektrum des Eiz scheint uns Grund genug zu sein, die Nähe des Landtages zu suchen. Dahinter steht aber mehr. Wir diskutieren im Augenblick partei- und fraktionsübergreifend neue Akzente in der Europapolitik, die weit über das hinausgehen, was der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Vergangenheit hat leisten können. Wir wollen zeitnäher in die Diskussion eingreifen und näher an die Entscheidungsprozesse heran, die viel zu lange von der Landesregierung - egal, wer sie gestellt hat - im Wesentlichen allein bestimmt worden sind. Dieser Zweiklang - auf der einen Seite die stärkere Einbindung des Landtages und seiner Gremien in die Europapolitik und auf der anderen Seite eine breitere Öffentlichkeitswirkung für das, was Europa ist - scheint uns zwingend geboten zu sein. Das, was wir in den letzten Monaten und Jahren nach der gescheiterten Verabschiedung der Verfassung und der Abstimmungspleite in Irland hinsichtlich des Vertrages von Lissabon erlebt haben, müsste ein Schuss vor den Bug all derer gewesen sein, die meinen, Europa sei ein Selbstläufer. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir gemeinsam gut daran tun, wenn wir die Voraussetzungen dafür schaffen, die Menschen in dieser Diskussion über Europa mitzunehmen, und dafür auch die notwendigen Einrichtungen schaffen.
(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)
Das haben wir mehrfach gemeinsam beschlossen. Ich erinnere mich an die wichtigen Aussagen, wie wichtig es doch sei, gerade in der Europapolitik und gegenüber Brüssel mit einer Stimme zu sprechen, die auch von Präsidenten in diesem Haus getätigt worden sind. Es wäre hervorragend, wenn es uns gelänge, neben diesen allgemeinen Beschlüssen, die wir hierzu immer fassen, in diesem konkreten Fall der Unterbringung des Eiz sehr schnell und präzise eine wirtschaftliche Lösung zu finden. Diese Lösung heißt: Verlagerung des Eiz vom Aegidientorplatz in das Forum an der Marktkirche. - Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung. Denn dann haben wir auch Möglichkeiten, aus dem Landtag heraus Europa noch besser zu vermitteln.
Als letzten Gedanken lassen Sie mich Folgendes sagen: Die Menschen, die uns hier im Landtag besuchen, hätten dann auch die Chance, viel schneller und viel einfacher ganz nah an Europa zu sein - an einem Informationszentrum, das dem Landtag zugeordnet und in der Nähe der Marktkirche ist. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag. Danke.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 05.06.2008 | Es kann nur einen geben - den Häuserkampf um das Altpapier beenden - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/109

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die FDP will ich hier gar nicht viel reden. Wenn die CDU aber zulässt, dass der Schwanz mit dem Hund wedelt und Herr Dürr in Fragen der Daseinsvorsorge sozusagen für die CDU mitreden kann, dann sage ich: Gute Nacht, liebe Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der CDU.
(Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)
Die FDP hat in den kommunalen Spitzenverbänden so gut wie nichts zu sagen. Die kommunalen Spitzenverbände haben mit ihren guten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern klare Kante gezeigt und gesagt: Hier geht es um öffentliche Daseinsvorsorge. - Herr Wenzel hat völlig recht, wenn er sagt, dass wir es hier mit dem Versuch zu tun haben, in einen Bereich einzubrechen, der klassisch, traditionell und aus guten Gründen bei den Kommunen angesiedelt ist. Dieser Bereich ist selbstverwaltet und gut organisiert. Das gilt auch für die Region Hannover. Herr Dürr, was Sie hier ausgeführt haben, werden wir in gedruckter Form an Bürgerinnen und Bürger, an die Kolleginnen und Kollegen bei aha und auch an die verteilen, die hier nach dem Motto vorgeführt werden sollen, dass ihr Altpapier sonst nicht entsorgt würde.
(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)
An jedem Arbeitstag in der Woche wird in der Region Hannover Papier in Säcken wohlsortiert abgefahren, und zwar unter Berücksichtigung der Gebühren. Wer Rosinenpickerei betreibt und wer im Papierbereich die Erlöse aus der Gesamtrechnung herausnimmt, muss nicht Betriebswirtschaft studiert haben, um zu wissen, dass sich eine Auswirkung bei den Gebühren ergibt. Das ist doch völlig klar. Die Bürger bezahlen weiterhin Gebühren. Das sogenannte umsonst Abfahren des Papiers bringt Erlöse an anderer Stelle. Das bedeutet eine Privatisierung der Erlöse bei der Altpapierbeseitigung. Das bedeutet eine Verlagerung der höheren Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger. Herr Dürr, wer die Leute auf diese Weise für dumm verkauft, verfolgt ein Ziel. Das Ziel ist die Zerschlagung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Man muss ihnen dann im richtigen Moment Kante zeigen. Das gilt auch für den Minister. Das machen wir nicht mit.
(Starker, lang anhaltender Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

2007

Rede am 12.12.2007 | Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2008 - Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2008

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass der mündliche Bericht, den ich jetzt gebe, die Änderungsanträge, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von der SPD-Fraktion vorgelegt worden sind, nicht beinhalten kann.
(David McAllister [CDU]: Die sind heute vorgelegt worden!)
Das ist, Herr Kollege, verabredungsgemäß so auch in den letzten Jahren geschehen.
(David McAllister [CDU]: Schlimm genug!)
Inzwischen liegen die Änderungsanträge vor. Inhaltlich sind sie aber schon in den Debattenbeiträgen im Haushaltsausschuss deutlich geworden. Ich werde mich bemühen, den Bericht relativ kurz zu fassen und die drei Schwerpunkte dieses mündlichen Berichts, nämlich den Haushaltsplan, das Haushaltsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz, hier zusammenfassend vorzutragen, wobei ich darauf hinweise, dass der Haushaltsgesetzentwurf von der Landesregierung und der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes, wie auch in den letzten Jahren üblich, von den Regierungsfraktionen eingebracht worden ist.
Basis für die Schlussdiskussion im Haushaltsausschuss war die sogenannte Technische Liste. Darin ging es um Änderungen, die im Wesentlichen unstrittig diskutiert worden sind, weil sie im Laufe der Beratung von der Landesregierung ergänzend vorgelegt worden waren. Gegenstand der politischen Auseinandersetzung war die sogenannte Politische Liste, die von CDU und FDP gemeinsam als Änderungsantrag vorgelegt wurde.
Wie üblich haben die kommunalen Spitzenverbände nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung in einer Anhörung vor dem Haushaltsausschuss Stellung nehmen können. Die kommunalen Spitzenverbände haben über ihre Arbeitsgemeinschaft deutlich gemacht, dass sie zum Haushaltsbegleitgesetz insbesondere kritisieren, dass die Steuerverbundquote nach wie vor gekürzt sei. Dies gehe auf das Haushaltsbegleitgesetz 2005 zurück. Obwohl eine Korrektur um 75 Millionen Euro stattgefunden habe, fiele weiterhin eine Summe von 100 Millionen Euro zulasten der kommunalen Haushalte aus. Weiterhin monierten die kommunalen Spitzenverbände, dass die Landesregierung im Gegenzug nicht den Versuch unternommen habe, wesentliche Aufgaben der kommunalen Ebene zu reduzieren, um dadurch Haushaltsentlastungen zu erreichen.
Demgegenüber hat die Mehrheit im Haushaltsausschuss, also CDU und FDP, deutlich gemacht, es gebe erhebliche Mehreinnahmen bei den Kommunen zu verzeichnen: Die Kommunen partizipierten an den Steuermehreinnahmen in 2007 und 2008, die in der Größenordnung von 135 Millionen und 103 Millionen Euro zu Buche schlagen, und für das Jahr 2008 erhöhten sich die Zahlungen im kommunalen Finanzausgleich um 25,3 Millionen Euro. Auch die Steuereinnahmen der Kommunen seien im Rahmen der November-Steuerschätzung angepasst worden. Nach der Erhöhung der Steuerverbundquote auf 15,5 % könne nun insgesamt festgestellt werden, dass im Jahr 2007 eine einmalig hohe Gesamtsumme für den kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 3,1 Milliarden Euro zu verzeichnen sei. Im Übrigen bemühe sich die Koalition im Laufe der Jahre, die Vergünstigungen für den kommunalen Bereich ständig zu verbessern.
Zum Zahlenwerk selbst beschränke ich mich im Wesentlichen auf den Gesamtüberblick, um deutlich zu machen, in welchen GrößenordnungenVeränderungen durch die Änderungsanträge - zum einen durch die Technische Liste, zum anderen durch die Politische Liste - zu verzeichnen sind. Für die Politische Liste, also den Änderungsantrag von CDU und FDP, ist insgesamt ein zusätzlicher Deckungsbedarf von 81,2 Millionen Euro entstanden. Steuermehreinnahmen liegen in der Größenordnung von 103,3 Millionen Euro vor, und - das ist aus Sicht der Koalition sehr wichtig - die Nettokreditaufnahme konnte um weitere 50 Millionen Euro auf 550 Millionen Euro abgesenkt werden. Die entsprechenden Deckungsvorschläge sind gemacht worden.
Die Technische Liste - also die vonseiten der Landesregierung vorgenommene Anpassung an die Istentwicklung - leistet einen Deckungsbeitrag von 53,2 Millionen Euro. Die größte Einzelposition in den gesamten Änderungspaketen ist der Minderbedarf an Zinsen in einer Größenordnung von 68,96 Millionen Euro. Die Koalitionsfraktionen bezeichneten ihre Änderungsanträge zusammengefasst als ein Gesamtergebnis, das insbesondere an der Nettokreditaufnahme zu messen sei, die die niedrigste seit 35 Jahren sei. Die Neuverschuldung sei - im Vergleich zu den Ausgangspositionen nach dem Regierungswechsel - insgesamt um rund 85 % gesenkt worden. Dies sei Ergebnis einer konsequenten Haushaltskonsolidierung, die gleichzeitig aber Spielräume eröffnet habe, Schwerpunkte durch Anträge in den Bereichen Wirtschaft und Verkehr, Bildung und Forschung sowie innere Sicherheit und Umwelt zu setzen.
Dieser Darstellung der Regierungskoalition haben beide Oppositionsfraktionen widersprochen. Sie führten in diesem Zusammenhang die Mehreinnahmen durch bundesweite Entwicklungen insbesondere bei der Steuergesetzgebung, durch die Konjunkturentwicklung und die Entwicklung am Arbeitsmarkt an. Darüber hinaus seien erhebliche Verschiebungen in Schattenhaushalte, Privatisierungserlöse und massive Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich in einer Höhe von fast 0,5 Milliarden Euro zu verzeichnen. Rechnet man alle Empfehlungen des Haushaltsausschusses zusammen, so kommt man zu dem Ergebnis, dass das Haushaltsvolumen gegenüber dem Jahr 2007 um 0,9 % sinkt. Die Investitionsquote sinkt von 10,5 % auf 7,6 %.
Zum Abschluss dieses Punktes darf ich Ihnen die Empfehlungen zu den Einzelplänen zur Kenntnis geben. Einstimmig beschlossen wurden die Einzelpläne des Staatsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs. Der Einzelplan des Landtags wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, allerdings bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Alle übrigen Einzelpläne sind mit der Mehrheit der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen beschlossen worden.
Zum Haushaltsgesetz 2008 ist festzustellen, dass insbesondere die Kreditermächtigungsmöglichkeiten neu gefasst worden sind. Der Ermächtigungsrahmen wurde verändert, insbesondere wegen der Krankenhausbaumaßnahmen. Die Absenkung des Ermächtigungsrahmens ist durch die Einstellung des Vorhabens INEOS möglich geworden. Durch die Anfügung einer neuen Nummer bei § 4 Abs. 2 wird die Verbürgung des Fremdmitteleinsatzes bei der JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG ermöglicht; die entsprechenden Umstände im Jahr 2008 sind bekannt.
Lassen Sie mich noch kurz auf das Haushaltsbegleitgesetz eingehen, das von den Regierungsfraktionen auf den Weg gebracht worden ist. In diesem Zusammenhang wird besonders auf den kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlages Bezug genommen. Der Kreis der Empfänger ist vergrößert, und der Betrag ist auf insgesamt 120 Euro angehoben worden. Entsprechende Anpassungen waren erforderlich.
Im Bereich des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes sind die Ansätze durch Regierungskoalition und Regierung verändert worden. Diese sind von den kommunalen Spitzenverbänden in einer kurzfristig eingeschobenen Anhörung strittig gestellt worden. Bis zur Abschlussberatung sollten Koalitionsfraktionen und Oppositionsfraktionen überlegen, ob die Kritik der Spitzenverbände - der Betrag von rund 4,5 Millionen Euro sei zu hoch und solle auf 3,2 Millionen Euro abgesenkt werden - noch berücksichtigt werden kann.
Abschließend möchte ich insgesamt zu den Abstimmungsergebnissen mitteilen, dass die Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP für die Gesetze und Gesetzesänderungen und die Oppositionsfraktionen dagegen gestimmt haben.
Ich darf die Gelegenheit der Beratung des letzten Haushaltes dieser Legislaturperiode und den Vortrag zu den Teilergebnissen und Schlussabstimmungen nutzen, um mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss und in den Fachausschüssen zu bedanken. Trotz der komplizierten Ausgangslage ist es gelungen, den Zeitplan einzuhalten und, wie ich meine, in der Sache hart, aber fair zu diskutieren. Das Ergebnis wird unterschiedlich bewertet; das wird von den Fraktionen sicherlich noch zum Ausdruck gebracht werden. Ich möchte mich aber auch bei denen bedanken, die uns geholfen haben, zu diesem Ergebnis zu kommen, nämlich bei den Vertreterinnen und Vertretern aus den Ministerien, bei unserem Ausschussassistenten Herrn Blum und bei der Protokollführung. Ohne sie wäre das nicht machbar gewesen.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Eine besondere Belastung - das darf man dieses Mal wohl sagen - haben der Landesrechnungshof und insbesondere der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf sich nehmen müssen. Trotzdem wird der Landtag in dieser Sitzung die beiden Gesetzeswerke beschließen.
Ich sage Ihnen zum Schluss noch, wie der Haushaltsausschuss empfohlen hat, abzustimmen. Er hat mit Mehrheit empfohlen, jeweils zuzustimmen. - Ich bedanke mich.
(Beifall bei allen Fraktionen)

Rede am 05.06.2007 | Entwurf eines Gesetzes über die "Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen" - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/3747

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht wird sehr kurz. In der anschließenden Diskussion werden die Details der Beratungen im Ausschuss zum Ausdruck kommen. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit einer Änderung und der üblichen Maßgabe anzunehmen. Der Empfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen entsprechend soll die Neuverschuldung um weitere 350 Millionen Euro herabgesetzt werden.
Bei der Beratung im Ausschuss kamen die Fraktionen überein, auf eine Darstellung der Änderungsanträge zum Zahlenwerk im Rahmen der Berichterstattung zu verzichten. Die politische Auseinandersetzung darüber soll hier im Plenum öffentlich geführt werden. Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung wurde im Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU und des Vertreters der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD und des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, seiner Empfehlung zu folgen und damit den Gesetzentwurf in einer geänderten Fassung anzunehmen.

Rede am 06.03.2007 | Finanzautonomie stärken: Erbschaftssteuer als "Ländersteuer" verfassungskonform gestalten - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 15/3618

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Finanzminister sehr dankbar dafür, dass er den Zusammenhang dargestellt hat, in dem die Erbschaftsteuer diskutiert wird, und die Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil zum Besten gegeben hat. Seine Ausführungen haben deutlich gemacht, warum der Antrag der FDP völlig daneben liegt. Hier wird mithilfe einer Ablenkungsstrategie versucht, den Dissens zwischen den beiden Koalitionspartnern zu verdecken. Herr Möllring hat klargemacht, dass er, eingebunden in die Diskussion in der Großen Koalition, hieran konstruktiv mitarbeiten muss, will oder gar nicht anders kann, und die FDP redet über die Föderalismusreform Teil II, die mit dem aktuellen Thema überhaupt nichts zu tun hat.
(Dr. Philipp Rösler [FDP]: Herr Aller, die Kommission konstituiert sich morgen!)
- Herr Bode wird verstanden haben, dass der Zeitablauf die Koalition hier in Hannover schon in diesem Jahr unter Entscheidungsdruck setzen wird.
Dann muss Farbe bekannt werden, Herr Bode. Wir von der SPD wollen nicht, dass Sie sich bei der Abstimmung wieder enthalten und hinterher kassieren. Es geht um 258 Millionen Euro an Erbschaftsteuern, die im Haushalt 2007 veranschlagt sind. Diese Mittel wollen wir nicht verlieren. Was passiert, wenn man blockiert und aussitzt, sehen wir bei der Vermögensteuer. Bei der Vermögensteuer ist im Jahr 2007 zum ersten Mal eine glatte Null veranschlagt. Das war das Ergebnis einer nicht gegebenen Handlungsfähigkeit der Akteure in einem Bereich, in der eine Landessteuer betroffen ist.
Unser Antrag, der am Donnerstag diskutiert werden soll, zeigt die Eckdaten auf, auf deren Berücksichtigung wir in dem Verfahren, das wir aus Niedersachsen mit beeinflussen wollen, dringen wollen.
(Bernd Althusmann [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)
Vizepräsident Ulrich Biel:
Herr Kollege Aller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Althusmann?
Heinrich Aller (SPD):
Immer - wenn Sie die Zeit seiner Ausführungen von meiner Zeit abziehen; anderenfalls muss ich weiterreden.
Vizepräsident Ulrich Biel:
Herr Aller, nach der neuen Geschäftsordnung ist das nicht mehr der Fall. - Bitte sehr, Herr Althusmann!
Bernd Althusmann (CDU):
Herr Aller, Sie sprachen eben davon, dass die Vermögensteuer im Haushalt des Landes mit null angesetzt sei. Ist Ihnen bekannt, dass seit dem 1. Januar 1997 - dieser Zeitpunkt fällt in die Zeit, als Sie Finanzminister waren - die Vermögensteuer aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Juni 1995 nicht mehr erhoben wird?
Heinrich Aller (SPD):
Das ist mir bekannt. Ich will ja mit Ihrer Hilfe erreichen, dass wir bei der Erbschaftsteuer nicht das gleiche Desaster erleiden, Herr Althusmann.
(Beifall bei der SPD)
Deshalb sind Sie aufgerufen, hier ganz tüchtig mitzuhelfen. Zu dem zweiten Punkt, der hier eine Rolle spielt: Wir reden hier nicht über die Besteuerung von Einfamilienhäusern, sondern wir reden in der Tat, wie Herr Wenzel gesagt hat, über ein Stück Steuergerechtigkeit in diesem Land. Es kann nicht sein, dass Millionenvermögen mit einer Minimalbesteuerung weitervererbt werden, während gleichzeitig die Bruttolöhne von Arbeitnehmern massiv - mit bis zu 35 % - besteuert werden. Das ist ungerecht. Deshalb ist die Erbschaftsteuer ein Stück Substanzbesteuerung, das fester Bestandteil in unserem Steuersystem sein muss.
(Beifall bei der SPD)
Ein dritter Punkt: Wir wollen in der Tat die Chancen, die das Bundesverfassungsgericht eröffnet hat, im unternehmerischen Bereich nutzen, aber nicht ohne Gegenleistung. Das Betriebsübergabeverfahren soll also steuerlich begünstigt werden, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Unternehmen und die Arbeitsplätze am Markt bleiben. Dann kann die Erbschaftsteuer über zehn Jahre in Stufen gestundet bzw. auch erlassen werden. Diese Bedingung - darin bin ich mit Herrn Möllring wohl einig - wird in einem Paket verhandelt werden müssen, in dem einerseits die Bemessungsgrundsätze festgelegt werden und bei dem andererseits das Verfahren nachgeschaltet wird. Da kann es überhaupt kein Vertun geben. Wenn man so verfährt, ist die entscheidende Frage: Wie werden diese Bemessungsgrundsätze definiert? - Herr Bode, das Verfassungsgericht hat gesagt - das ist eine schlichte Erkenntnis -: Was bisher praktiziert worden ist, ist völlig ungerecht gewesen; denn Immobilien, Häuser und Liegenschaften sind günstiger als Geldvermögen weggekommen. Der gemeine Wert ist nichts anderes als der Verkehrswert.
Wir sind nun aufgerufen, dies durchzusetzen. Daran dürfen Sie mitwirken. Dann dürfen Sie auch zustimmen. Am Ende bleibt für uns die Frage, ob Sie bereit sind, einige Dinge, die wir unbedingt für notwendig halten, im künftigen Verfahren konstruktiv zu begleiten, oder ob Sie über einen Seitenweg mithelfen wollen, die Erbschaftsteuer komplett abzuschaffen.
Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang wirklich einmal einen Blick über die Landesgrenzen hinweg, und zwar auch auf andere Länder in Europa, in denen andere Erbschaftsteuerregelungen gelten als bei uns. Wir haben uns beider Erbschaftsteuer im unteren Mittelfeld angesiedelt. In den angelsächsischen Ländern greift die Erbschaftsteuer demgegenüber in wesentlich größerem Umfang. Bei uns wird gesagt, dass die Neuregelung aufkommensneutral sein müsse. Wir gehen davon aus, dass es selbst bei Erfüllung der hier erläuterten Minimalforderung zu Verschiebungen kommen muss, was bedeutet, dass einige mehr, andere vielleicht genauso viel wie bisher und wieder andere weniger zahlen müssen. Es darf aber nicht so sein, Herr Bode, dass Ihre Klientel im Rahmen der Erbschaftsteuerreform noch besser absahnt, als es bisher der Fall ist, und andere dafür die Zeche zahlen.
Herr Bode, ich sage es am Schluss ganz deutlich: Wir sind für eine Erbschaftsteuerneuregelung, die erstens das sehr deutliche Signal setzt, dass Kleinverdiener und Einfamilienhausbesitzer durch die neue Regelung keinen Schaden nehmen, und die zweitens so angelegt ist, dass ein Gleichstand von Geldvermögen, Immobilien und ähnlichen Werten erreicht wird.
Vizepräsident Ulrich Biel:
Herr Abgeordneter Aller, Sie müssen jetzt zum Schluss kommen.
Heinrich Aller (SPD):
Ich bin sofort fertig. - Drittens wollen wir erreichen, dass die Weitergabe des Betriebes nicht zulasten der Arbeitsplätze und der kleinen und mittelständischen Betriebe geht, wie ich dies skizziert habe. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)

2006

Rede am 06.12.2006 | Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2007 - Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2007

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe den mündlichen Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den Beratungen über das Haushaltsgesetz 2007 und über das Haushaltsbegleitgesetz ab. Es ist üblich, dass dieser Bericht des Ausschussvorsitzenden den Versuch unternimmt, dreimonatige Beratungen in zehn Minuten zusammenzufassen. Das wird nicht gelingen. Deshalb sage ich gleich vorweg, dass ein großer Teil des Berichtes, der vorbereitet worden ist, zu Protokoll gegeben wird.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Beratungen im Jahre 2006 insbesondere dadurch geprägt waren, dass sich während der laufenden Beratungen einige Rahmendaten für den Haushaltsplan und für das Haushaltsbegleitgesetz massiv geändert haben. Insbesondere weise ich darauf hin, dass nach der Neubildung der Bundesregierung und mit der Anhebung der Mehrwertsteuer erhebliche Mehreinnahmen auf die öffentlichen Haushalte zukommen. Die positive Entwicklung der Steuereinnahmen hat im Laufe des Beratungsverfahrens dazu geführt, dass wir zeitgleich einen Nachtragshaushalt beraten haben. Hinzugekommen ist die Steuerschätzung vom November, was zu alternativen Beurteilungen der Möglichkeiten im Umgang mit der Nettokreditaufnahme geführt hat. Letztlich müssen die steuerpolitischen Beschlüsse des Bundes bezüglich der Entwicklung der Haushalte von Land und Kommunen in Niedersachsen einbezogen werden.
Auf eine Beschreibung der Positionen der einzelnen Fraktionen möchte ich verzichten, da ich davon ausgehe, dass diese im Zentrum der folgenden Debatte stehen werden. Wichtig ist, dass sich der Ausschuss auch dieses Mal darauf verständigt hat, dass die gesamte Beratung und die Abstimmungen auf drei Listen basieren, die wir zur Grundlage der Diskussion im Haushaltsausschuss erklärt haben. Dabei handelt es sich zum einen um die sogenannte politische Liste, die von den Mehrheitsfraktionen vorgelegt worden ist. Hierbei geht es um Änderungsvorschläge in Bezug auf den Regierungsentwurf. Daneben haben wir eine sogenannte technische Liste umfänglich und in Bezug auf das Zahlenwerk kleinteilig beraten, in die aufgenommen wird, welche Veränderungen sich im Laufe des Halbjahres ergeben haben. Wir haben uns über die Fraktionsgrenzen mit einem Stellenhebungsmodell einverstanden erklärt, das in vielen Bereichen der Landesverwaltung Beförderungsmöglichkeiten schafft.
Die Oppositionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben ihre Änderungsanträge, wie schon in den Jahren zuvor, erst zu der abschließenden Beratung des Haushaltes im Plenum eingebracht. Ihnen liegen heute umfangreiche Änderungsanträge vor. Beide Fraktionen haben neben einzelnen Anträgen zur Sache zwei zusammenfassende Anträge - die Sozialdemokraten unter der Überschrift, in Niedersachsen gerechtere Politik zu machen, und die Grünen unter dem Schwerpunkt "Vorrang für Bildung, Verschuldung begrenzen und Klima verbessern" - parallel zu den Haushaltsberatungen vorgelegt. Auch auf diese Anträge werde ich nicht eingehen. Sie werden Gegenstand der Beratungen sein.
Auf der Basis dessen, was in den vergangenen Wochen und Monaten Gegenstand der zum Teil kritischen und harten, aber immer fairen Auseinandersetzung war, gehe ich auf das ein, was die sogenannte politische Liste ausmacht, die von den Fraktionen der CDU und der FDP vertreten worden ist. Die politische Liste hat ein Volumen von 59 Millionen Euro. Gleichzeitig hebt sie auf eine Absenkung der Nettokreditaufnahme um 150 Millionen Euro ab. Die sogenannte technische Liste - Anpassung an die neue Istentwicklung - hat einen Umfang von 52 Millionen Euro.
Erwähnen möchte ich einige Punkte, die auch für die öffentliche Debatte von größerer Bedeutung sind. Dabei geht es um den Erwerb der Anteile an der NBank. Hier wird der Anteil der NORD/LB von 50 Millionen Euro herausgekauft, der sich im Laufe der Jahre einschließlich der Verzinsung auf 54 Millionen Euro erhöht hat. Zum 1. Januar 2008 soll die neue Konstruktion der NBank vollzogen werden. Im Bereich der Gebäude wird der Planet m auf dem Expo-Gelände der Fachhochschule Medien zugeordnet. Aufgrund der Anträge der Fraktionen der FDP und der CDU ist ferner vorgesehen, das Landesbildungszentrum für Blinde mit 2,5 Millionen Euro zu fördern und auszubauen. Die weiteren Positionen, die in den Einzelanträgen der Fraktionen der CDU und der FDP nachzulesen sind, betreffen wesentlich kleinere Beträge, in der Regel weniger als 1 Million Euro. Diese werden sicherlich noch angesprochen. Insgesamt wird ein Betrag von 7,7 Millionen Euro benötigt, um letztlich den Haushaltsausgleich herzustellen.
Wichtig für den Landeshaushalt - das ist eine besondere Einnahme - ist die Entwicklung der Förderabgabe. Im laufenden Jahr ist dieser Betrag von 600 Millionen auf 750 Millionen Euro heraufgesetzt worden. Das ist Teil der Entwicklung des Ölpreises am Weltmarkt. Nicht alles bleibt bei uns - das wissen wir -, aber 10 % bleiben trotz - oder gerade: wegen - des Länderfinanzausgleichs in den Kassen Niedersachsens. Auch die Kommunen partizipieren an dieser Summe.
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Entwicklung des LTS-Vermögens zu richten. Sie wissen, dass das Land die ausstehenden Beträge in einem Bieterverfahren zum Verkauf angeboten hat. Es ist eine Gesamtsumme von 960 Millionen Euro erzielt worden, die fast auf den Punkt genau dem Barwert der Rückflussmittel entspricht, der zugrunde gelegt worden ist. Die Veräußerungserlöse werden ihrerseits als Kapitaleinlage bei der NORD/LB in Höhe von 700 Millionen Euro angelegt, und 135 Millionen dienen der Gesamtdeckung des Haushaltes und zur Abdeckung des Einnahmerestes.
Wenn man die Entwicklung, die ich eben geschildert habe, zugrunde legt, dann ergibt sich, dass der Haushalt insgesamt um 6,5 % ausgeweitet worden ist, was im Vergleich mit den übrigen Landeshaushalten außergewöhnlich viel erscheint. Dies ist jedoch zwei Bilanzveränderungen geschuldet, die zum einen aus der EU-Förderperiode herrühren - durch Überlappungen von Beträgen aus der letzten und der neuen Förderperiode entstehen Überschüsse, die sich im Haushalt niederschlagen - und zum anderen aus der Kapitalerhöhung bei der NORD/LB. Die dann verbleibende Steigerung um 2,43 % gegenüber dem letzten Haushalt begründet das Finanzministerium mit der Verrechnung des kommunalen Finanzausgleichs.
Somit wird dargestellt, dass für den Haushalt im Grunde eine Nullwachstumslinie zu verzeichnen ist. Bezüglich der Abstimmungsergebnisse für diesen Teil des Haushaltes ist festzustellen, dass die Einzelpläne für den Staatsgerichtshof, für den Landesrechnungshof und das Stellenhebungsmodell vom Ausschuss einstimmig beschlossen worden sind. Der Einzelplan 01, also der des Landtages, ist ebenfalls einstimmig - bei Stimmenthaltung durch die Fraktion der Grünen - beschlossen worden. Alle anderen Einzelpläne wurden mit der Mehrheit der Fraktionen der CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen beschlossen.
Zum Haushaltsgesetz nur zwei Bemerkungen: Das Haushaltsgesetz hat eine Anpassung der Nettokreditaufnahme zugrunde gelegt. Im Übrigen geht es auch darum, dass im Haushaltsgesetz die technische Umsetzung der übrigen Beschlüsse stattfindet. Zum Haushaltsbegleitgesetz verweise ich auf den schriftlichen Bericht. Zahlreiche Einzelregelungen, die getroffen worden sind, haben mit der Föderalismusreform zu tun, was man ausdrücklich betonen muss. Hierbei wird erstmals und sehr schnell von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen die Zuständigkeit für die Besoldung umgesetzt. Im Wesentlichen kommen wir hierbei zu der Erkenntnis, dass die Lohn- und Gehaltszuwächse, die hierfür zugrunde gelegt worden sind, nur möglich waren, weil die Zuständigkeit hierfür durch den Föderalismuskompromiss auf die Landesebene verlagert worden ist.
Ein weiterer Punkt, der einen Punkt hinter eine Reihe schwebender Verfahren setzen soll, ist das Kindergeld für Beamte ab dem dritten Kind. Hierbei wird ein Betrag von 400 Euro angesetzt. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass die dazu anhängigen Klagen aus der Welt geschafft werden können. Die Situation insgesamt - im Haushaltsbegleitgesetz geschildert - umfasst auch die Auflösung des Landesjugendamtes und die Folgewirkungen, die damit zu erreichen sind. Über diesen Punkt wurde sehr strittig diskutiert, aber letztendlich wurde er vollzogen.
Im Zusammenhang mit dem Haushaltsbegleitgesetz ist es aus kommunalpolitischer Sicht wichtig, noch zu erwähnen, dass im Bereich des SGB II versucht wird, die vorgeblichen Ungleichgewichte im Bereich der kreisfreien Städte und Landkreise aus der Welt zu schaffen. Hierbei ist mit dem Gesetzentwurf - auf die Monate November und Dezember bezogen - von der Landesregierung ein Weg vorgeschlagen worden, der zwar nicht unkritisch gesehen wird, gleichwohl zur Befriedung beitragen soll.
Ich fasse zusammen. Die Beschlussfassungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz wurden vom Ausschuss mehrheitlich zur Annahme empfohlen. Die Beschlussfassungen, die dann hier stattzufinden haben, basieren - ich muss das sagen - auf einer hervorragenden Zusammenarbeit zwischen den Fachausschüssen, dem Haushaltsausschuss und den vielen Beschäftigten in den Ministerien und in der Landtagsverwaltung. Dafür darf ich mich im Namen des Haushaltsausschusses sehr herzlich bedanken.
(Zustimmung bei allen Fraktionen)
- Da dürfen Sie ruhig klopfen.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Ich bitte im Namen des Haushaltsausschusses um Ihre Zustimmung zu den Drucksachen 3340 bis 3355 und 3377. Im Übrigen wünsche ich im Verlauf der Debatte um die Einzelpläne viel Kondition und am Schluss gute Beschlüsse. - Vielen Dank.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Die komplette Fassung des Berichts gebe ich zu
Protokoll.

Rede am 12.07.2006 | Bürgerbeteiligung an der Niedersächsischen Haushaltsplanung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/3005

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Thema und mit diesem Antrag darf man es sich nicht zu leicht machen. Herr Wenzel, nehmen Sie mir nicht übel, dass ich als Haushaltsausschussvorsitzender diesen Antrag für einigermaßen deplatziert halte; denn er wurde in ein laufendes Verfahren hineingestellt, auf das sich alle vier Fraktionen im Ausschuss gemeinsam verständigt hatten. Wir haben Ihre Anregung aufgenommen. Ich habe dafür gesorgt, dass ein Kollege aus Hamburg vortragen konnte. Wir haben uns die ersten Ergebnisse angehört. Er hat einen sehr soliden Vortrag gehalten. Aber am Ende waren mehr Fragen offen als beantwortet.
Jetzt haben Sie einen Antrag auf den Tisch gelegt und darin das Ergebnis vorweggenommen: Es ist alles wunderbar. - Das ist es mit Sicherheit nicht. Deshalb ist dieser Antrag richtig kontraproduktiv. Wir sind mitten in der Diskussion. Das muss man in dieser Deutlichkeit feststellen. Es geht Ihnen wohl auch gar nicht so sehr um die inhaltliche Auseinandersetzung mit einem neuen Medium in der Haushaltsplanung, sondern wieder einmal um Selbstdarstellung der Grünen: Wir sind die größten Bürgerbeteiliger; wir sind am schnellsten am Ball, wir wollen ganz vorne mitspielen.
(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)
Das aber ist in dieser Frage nun wirklich nicht angebracht. Die Fraktionen haben im Ausschuss gesagt: Wir werden uns mit den Inhalten sehr sorgfältig aufeinander setzen. Wer die Fachliteratur liest und die Dynamik in der Informationsgesellschaft kennt, der wird nicht umhinkommen, festzustellen, dass wichtige Institutionen - angefangen bei der UNO und der Europäischen Union - immer wieder der Faszination des Internets unterliegen und beginnen, es als Medium auch im Diskurs über hoch komplexe politische Zusammenhänge zu propagieren. Da werden Leitungen geschaltet, Netzwerke gebaut und Software benutzt, um Bürgerdialog sogar auf europäischer Ebene zu organisieren. Wenn das geht, bin ich der Auffassung, dass man grundsätzlich auch komplexe Haushaltsfragen interaktiv über das Internet regeln kann. Allerdings müssen die Spielregeln stimmen. Wenn man die Spielregeln nicht vorher sorgfältig festlegt, bekommt das Ganze sehr schnell einen Alibicharakter. Das ist das Schlimmste, was bei Bürgerbeteiligung geschehen kann. Heute Morgen hat Herr Möhrmann die Wendung hinter die Fichte führen benutzt. Es gibt noch andere Worte dafür. Wenn man aber ernsthafte Beteiligung will, muss man den Zugriff auf die Daten und die Interaktion so organisieren, dass die Ergebnisse einen politischen Mehrwert bringen. Wenn dieser politische Mehrwert nicht sichergestellt ist, würde ich mir das angucken, was wir schon haben. In Niedersachsen ist wie in anderen Bundesländern auch und beim Bund sowieso der Zugriff auf die Haushaltsdaten gar nicht das Problem.
Das statistische Material, das im Haushalt und in der Mipla abgefragt werden muss, steht inzwischen zur Verfügung. Weitere Schritte wären die systematische Aufbereitung dieser Daten und der kompetente Zugriff auf sie, dann die Interaktion und die Ergebnisdarlegung. Nur eine Verbreiterung der Basis des Verfahrens bringt noch keine neuen Erkenntnisse. Die Erkenntnisse, die in Hamburg gekommen sind, waren gar nicht neu. Dass die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich zur Konsolidierung bereit sind, war vorher bekannt. Dass die Menschen in der Regel vorschlagen, da zu sparen, wo sie nicht selbst betroffen sind, ist auch bekannt. Dass ganze Bevölkerungsgruppen wegen Nichtzugangs zum Internet aus solchen Prozessen ausgeschlossen sind, ist bedenklich.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Wir können das alles erweitern!)
Wenn ich aber deshalb andere Gruppen wie hier die studentische Vertretung priorisiere, dann habe ich ein Problem. Wenn bei einer Diskussion über den Hamburger Haushalt nicht einmal klar ist, ob das gesamte Hamburger Umland mitspielt, dann ist sogar die Legitimationsbasis hin. Sie sagen zu einem Zeitpunkt, zu dem die Auswertung noch gar nicht vorliegt, das Ganze sei erfolgreich gewesen.
Ich halte das für fahrlässig, Herr Wenzel. Wir sehen die Sache folgendermaßen: Es ist meine persönliche Meinung, dass man auf Dauer die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern auch in Haushaltsfragen nicht wird ausblenden können. Die Frage wird sein, ob sich der Staat, das Parlament, die Regierung aktiv einbringen und selber die Strukturen für eine solche Diskussion bestimmen oder ob man sich sozusagen zum Objekt dieser Veranstaltung machen lässt. Schon heute bekommen wir während der Haushaltsberatungen von allen Seiten wunderbare Vorschläge. Das geht beim Bund der Steuerzahler los und hört bei den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes noch längst nicht auf. Es gibt Wissenschaftler, die uns regelmäßig mit Erkenntnissen bombardieren, zu denen wir selbst nie in der Lage gewesen wären.
Das Problem ist, dass sie erstens meistens falsch sind und ihnen zweitens die demokratische Legitimation fehlt. Am Ende der ganzen Veranstaltung fallen wir immer auf die unvermeidliche Situation zurück, dass der Landtag auf Landesebene und der Rat oder der Kreistag auf kommunaler Ebene letztendlich für die Budgets verantwortlich sind. Das Budgetrecht liegt bei diesem Parlament, nicht einmal bei der Regierung. Deshalb kann es vernünftig sein, dass dieses Parlament den Prozess selber organisiert, um eine breitere Beteiligung neuer Kreise an dieser Diskussion zu erreichen. Ich halte das für denkbar, weil z. B. Kanada mit einem Projekt, das Online Pre-Budgeting heißt, an die Öffentlichkeit gegangen ist. Allerdings hat der kanadische Finanzminister obendrüber ganz groß geschrieben: Dies ist ein konsultatives Verfahren mit keinerlei Anspruch auf Durchsetzbarkeit in der realen Politik. - Dieser klare Hinweis muss vorangestellt werden, damit bei denen, die sich an diesem Planspiel beteiligen, keine falschen Hoffnungen geweckt werden.
Wir von der SPD sind für diese Diskussion offen. Ich lege allerdings Wert darauf, dass wir uns an das halten, was wir im Haushaltsausschuss verabredet haben. Entweder wir machen das alle gemeinsam und einigen uns auf die Kriterien für die interaktive Ausgestaltung dieses Projekts, oder wir geben das Projekt sozusagen in die Zuständigkeit Dritter oder aber auch der Fraktionen. Es hindert beispielsweise niemand die Grünen daran, sich auf diese Art und Weise an die Bürgerinnen und Bürger zu wenden, um ihre Haushaltsalternativen auf eine breitere Basis zu stellen. Es kann interessant werden, wenn die Grünen das alles vorbereiten und mit einer ganz neuen Legitimation in diesen Landtag kommen, weil neben den üblichen Verdächtigen - Lobbyisten - 20 000 oder 30 000 Klicks hinter ihren Änderungsanträgen stehen. Das gilt auch für kommunale Partner; selbstverständlich können sie das machen. Sie machen das inzwischen sogar - ohne dass sie das Internet bemühen - mit so genannten Haushaltsforen, zu denen offen oder durch Zufallsgenerator eingeladen wird. Dann findet vor Ort, sozusagen live, eine Haushaltsberatung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt.
Wir werden diese Diskussion also aufgreifen und stellen vorweg fest: Das Hamburger Modell ist 1 : 1 auf gar keinen Fall auf Niedersachsen übertragbar. Es spricht schon die Stadtstaatfunktion gegen die Flächenstaatfunktion. Wir legen großen Wert darauf, dass klar wird, dass wir in sehr ernstem Umgang mit den Kommunen ein Projekt anfassen würden, das sowohl die Landes- als auch die kommunale Ebene einbezieht; denn es ist unvermeidlich, über die vorhandenen Finanz- und Aufgabenverflechtungen sicherzustellen, dass es in der Debatte kein Durcheinander gibt.
Wir sind ferner davon überzeugt, dass Input - was sowohl die Kosten als auch die innere Ausgestaltung eines solchen Projektes angeht - von großer Bedeutung für das Ergebnis ist. Umso wichtiger ist, eine klare Vorstellung von den möglichen Ergebnissen zu haben, weil davon die Auswertung und die Verwertbarkeit abhängt. Wer das so macht wie in Hamburg und nur bestätigt, was man vorher wusste, hat ein Problem bei der Darstellung dessen, was als Ergebnis herausgekommen ist.
Der letzte Punkt - Herr Wenzel, ich will das so deutlich sagen -: Ich wäre Ihnen sehr dankbar dafür, wenn Sie in den Kreis derer zurückkämen, die gesagt haben: Wir setzen uns sorgfältig mit dem auseinander, was in Hamburg vorgelegt wird und als Ergebnis herauskommt. Wir gucken uns andere Modelle an, beispielsweise Kanada. - Wenn wir uns einigen können, dann ist der Landtag der richtige Ort, ein solches Instrument in die Bürgerbeteiligung einzuführen. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir den Antrag im Rahmen der übrigen Beratung bearbeiten können. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 11.07.2006 | Keine Zerschlagung der Fachhochschule für Rechtspfleger und Verwaltung - Ausbildung von Steuerbeamten auf akademischem Niveau erhalten - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2938

Rede am 11.07.2006 | Keine Zerschlagung der Fachhochschule für Rechtspfleger und Verwaltung - Ausbildung von Steuerbeamten auf akademischem Niveau erhalten - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2938

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vortrag des Ministers hat deutlich gemacht, dass aufgrund der verengten Sichtweise aus dem Blickwinkel des Finanzministeriums schon nicht mehr erkannt wird, was in Niedersachsen los ist. Ich verweise jetzt auf das Niedersachsen Magazin des Beamtenbundes, das das Thema mit den Worten umschreibt: "Fachhochschule - das war einmal".
Ich komme gleich noch einmal auf das zurück, was dort an inhaltlicher Kritik zu lesen ist. Das Polizeiextrablatt aus diesem Monat macht deutlich, dass im Bereich des Innenministers für die Polizei mit ganz anderen Maßstäben und mit einer ganz anderen Begründung darauf hingewiesen wird, dass sich die Ausbildungsgänge von Polizeibeamten deutlich von denen für Steuerbeamte unterscheiden müsse, wobei das Ziel sei, sie sogar mit dem akademischen Grad des Bachelors auszustatten. All dies geschieht innerhalb einer Regierung, innerhalb eines Landes, innerhalb einer Beamtenschaft, also innerhalb von niedersächsischen Beschäftigten. Ich halte das für kurzsichtig und falsch. Deshalb muss der Versuch, per Gesetz eine Akademie zu gründen, aufgegeben werden.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, wir haben die Föderalismusdebatte hinter uns. In dieser Debatte ist auch so etwas wie Wettbewerb ein Thema gewesen. Ich verstehe nicht, warum nicht eine Lösung erreicht wird, die von den Beschäftigten mitgetragen wird. Ich verstehe auch nicht, warum eine Landesregierung, die extra einen Staatssekretär für Staatsmodernisierung hat, nicht über die Landesgrenze hinaus schaut. Wenn man Letzteres täte, würde ganz deutlich, dass es in der Bundesrepublik ganz unterschiedliche Varianten im Bereich der Ausbildung von Steuer- und Finanzbeamten gibt. Trotz eines Beschlusses der Finanzministerkonferenz, doch einheitlich vorzugehen, macht jeder, was er will. Das zeigt auch, dass der niedersächsische Finanzminister nicht in der Lage ist, den gemeinsam gefassten Beschluss nach innen und nach außen durchzusetzen.
Ich halte es für falsch, hier zu behaupten, der Abschluss werde sozusagen im Umfeld dessen bewertet, was der jeweilige Beschäftigte tut. Wenn in Baden-Württemberg versucht wird, den Bachelor für Steuerbeamte einzuführen - dies wird im nächsten Jahr kommen -, dann ist das ein deutliches Signal, dass ein Bundesland offensichtlich sehr wohl begriffen hat, dass eine akademische Abschlussregelung auch für die Qualität der Beschäftigten im eigenen Land wichtig ist. Wenn in Nordrhein-Westfalen seit einiger Zeit nicht mehr im mittleren Dienst, sondern nur noch im gehobenen Dienst ausgebildet wird, so ist das ein Zeichen dafür, dass es Bewegung im gesamten Ausbildungsbereich gibt. Herr Minister, ich bin deshalb sehr dafür, dass Sie von Ihrem sehr dreisten und sehr schnellen Versuch Abstand nehmen, eine Regelung mit der Begründung herbeizuzaubern, das bisherige Verfahren passe nicht in die niedersächsische Hochschullandschaft.
(Beifall bei der SPD)
Wir sind fest davon überzeugt, dass bei einigem guten Willen das, was bisher an Fachhochschule vorhanden ist, verändert und zeitgemäßer gestaltet werden kann, ohne dass man einen Wasserkopf in der Verwaltung produziert und dass man gleichwohl hervorragende Ausbildungsergebnisse zustande bringen kann. Wenn sich die Kommunen entschieden haben, die Ausbildung selbst in die Hand zu nehmen, dann doch nicht, weil sie das unbedingt wollten.
(Zuruf von der CDU: Doch!)
- Herr Kollege, erst hat sich das Land so weit zurückgezogen, dass es fast keine Ausbildungsplätze mehr belegt. Was bleibt denen dann anderes übrig, als zu sagen: Da machen wir es lieber selbst, bevor der Schünemann bei uns dazwischen herumwurstelt, wenn es um die Ausbildung der jungen Nachwuchskräfte geht? - Das ist der eine Teil, der ist erledigt. Der zweite Teil, Herr Innenminister, betrifft die Frage - Sie sind für alle Beamten zuständig, Sie sind ja sozusagen der Beamtenminister der Regierung -, ob Sie es zulassen, dass gespaltene Beschäftigungssituationen bei Steuerbeamten, die in den Finanzämtern - in den jeweiligen, zuständigen OFDs - einen hervorragenden Job machen, und der Polizei auftreten; die Steuerbeamten werden von der Entwicklung bei der Polizei abgetrennt.
Das sieht niemand ein, die Beamtinnen und Beamten sowieso nicht, weil sie sich qualitativ für vergleichbar halten. Nehmen Sie deshalb diesen Gesetzentwurf zurück, und nehmen Sie gemeinsam mit uns einen weiteren Anlauf. Ein weiterer Aspekt, den ich nicht verstehe, ist, dass wir zu Beginn dieser Legislaturperiode gehört haben, dass Herr Meyerding als Sonderstaatssekretär die Aufgabe habe, dort länderübergreifende Strategien zu entwickeln, wo sie sinnvoll sind. Gerade bei dieser Frage - bei Ausbildungskapazitäten, Herr Möllring, Sie haben selbst von 50 Personen in beiden Laufbahnen gesprochen - wäre es angebracht gewesen zu fragen: Warum machen wir keinen Nordverbund im Ausbildungsbereich? Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg arbeiten dabei zusammen, und wir kriegen es nicht einmal hin, diese Nordstaaten so zu bündeln, dass eine vernünftige Auszubildungskapazität für die erkennbar notwendigen Nachwuchskräfte vorgehalten wird. Das ist versäumt worden. Ich finde, an der Stelle wäre es sinnvoll gewesen, nicht zu sagen: Wir machen jetzt ein niedersächsisches Modell, und die anderen werden sich freuen, auf diesen fahrenden Zug aufzuspringen. - Vielmehr wäre es sinnvoll gewesen, mit Nachdruck darauf hinzuarbeiten, dass sich die übrigen Finanzminister in eine gemeinsame Diskussion eingeklinkt hätten.
Fasst man das zusammen, meine Damen und Herren, dann muss man erstens sagen, dass die Finanzministerkonferenz zwar etwas beschlossen hat, sich aber offensichtlich niemand daran hält. Diejenigen, die es sich leisten können und die klug sind - wie Bayern -, die bauen die verwaltungsinterne Ausbildung sogar noch aus. Nordrhein-Westfalen schafft offensichtlich schleichend die mittlere Laufbahn ab, und Baden-Württemberg führt den Bachelor ein. Niedersachsen dequalifiziert die Kolleginnen und Kollegen mit einer Akademie, deren Abschluss eben nicht mit dem vergleichbar ist, was andere Bundesländer produzieren. Damit sind Flexibilität, Mobilität und der Gleichheitsanspruch in der Qualität unterlaufen - da können Sie hier erzählen, was Sie wollen. Deshalb ist dieser Versuch, über ein Akademiegesetz neues Recht zu schaffen, falsch.
Zweitens. Sie sind nicht in der Lage, deutlich zu machen, warum Sie eine Trennung zwischen den Ausbildungsgängen der Polizei - und ihren Abschlüssen - und denen der Steuerverwaltung organisieren. Ich lasse einmal die Bereiche Rechtspflege und Verwaltung außen vor. Bei den beiden ist offenkundig, dass Sie gar nicht den Versuch unternommen haben, die Themen "Fachhochschule" und "Abschluss Bachelor" ernsthaft als gemeinsames Projekt zu diskutieren und über gemeinsames Handeln von Innenminister und Finanzminister zusammenzuführen.
Drittens. Eigentlich finde ich es nicht gut, dass Sie von den Fraktionen der CDU und der FDP verhindert haben, dass wir dieses komplexe Thema im Haushaltsausschuss im Rahmen einer Anhörung sorgfältig vorbereiten konnten. Sie wollten und wollen mit diesem Thema durchkommen. Deshalb werde ich Sie wahrscheinlich ohne Erfolg bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Trotzdem ist er richtig, und vielleicht schaffen Sie es noch, bei Ihrem Redebeitrag umzusteuern. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Rede am 16.05.2006 | Mehrwertsteuererhöhung - beschäftigungsfeindlich und sozial ungerecht - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2881

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde hängt offensichtlich mit dem letzten Tagesordnungspunkt dieser Sitzungswoche zusammen, nämlich dem Antrag der Grünen "Mehrwertsteuererhöhung noch verhindern". In diesem Antrag begründen die Grünen, wie sie sich das ohne Mehrwertsteuererhöhung vorstellen. Der Antrag zeigt ein Szenario auf, das zusammengefasst folgendermaßen lautet: Wir wollen die Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht, wir wollen Subventionsabbau, aber wir wollen mehr Subventionen, indem bei den Lohnnebenkosten ein differenziertes System - mit abgesenkten Lohnnebenkosten - eingeführt wird. Das heißt, Subventionen werden durch Subventionen ersetzt. - Herr Wenzel, das ist ein erneutes Beispiel für Ihre auf Aktualität abgestellte, aber wenig durchdachte Art der Politikpräsentation.
Herr Thiele hat gesagt, es wird nicht gelingen, einen Keil zwischen CDU und FDP zu treiben. Das liegt uns als Sozialdemokraten aber auch völlig fern. Wir finden es nämlich ganz gut, wie sich die beiden hier präsentieren. Aber eines, Herr Thiele, funktioniert nach der Rede von Herrn Rickert natürlich nicht: dass Sie so tun, als wenn Sie sich in der Frage der Mehrwertsteuersituation völlig einig wären.
In Ihrer Koalition sind zwei Welten vereint. Die Öffentlichkeit in Niedersachsen interessiert, ob Sie im Bundesrat zustimmen oder ablehnen. Ich sage Ihnen: Sie können nicht zustimmen, weil Ihnen die kleine Fraktion am Rockzipfel hängt und verhindert, dass Sie Ihre Hand heben. Mithin werden Sie das, was Sie hier eben gesagt haben, in der Praxis nicht umsetzen. Das ist ein Stück Unglaubwürdigkeit in der Debatte. Wir sind da deutlich anders.
(Beifall bei der SPD)
Wir haben vor der Wahl gesagt, wir wollen die Mehrwertsteuererhöhung nicht. Aber jetzt haben wir eine Kombination aus Subventionsabbau und Mehrwertsteuererhöhung unter der Überschrift "konsolidieren, investieren und reformieren". Wer genau hinguckt, der wird feststellen, dass bei der aktuellen Steuerschätzung anders als sonst schon die Mehreinnahmen aus dem Steuerpaket, das die Große Koalition durchsetzen wird, eingeplant sind. Ich freue mich ja, dass inzwischen auch auf der Landesebene akzeptiert wird, dass 8 Milliarden Euro mehr in die Haushalte kommen, dass diese 8 Milliarden Euro auf die Länderhaushalte heruntergebrochen werden und dass die Kommunen schon in eine Gesetzesgrundlage einbezogen werden, die noch gar nicht verabredet ist. Aber wer diese Steuerveränderungen nicht will, Herr Wenzel und die Grünen, der muss auch die Konsequenzen für den Landeshaushalt ziehen.
Der wird akzeptieren müssen, dass die Haushaltskonsolidierung in Niedersachsen nicht so schnell vorangeht. Das gilt auch für den Finanzminister, der gesagt hat, trotz der Mehreinnahmen, die jetzt eingehen, wird es in Niedersachsen nach wie vor einen Handlungsbedarf von 500 Millionen Euro und für den mittleren Zeitraum, der jetzt noch gilt, von insgesamt 1 Milliarde Euro geben. Daran werden wir uns abarbeiten müssen. Und was macht der, der dieses Steuerpaket nicht trägt? - Damit meine ich Herrn Rickert und die FDP. Sie werden wahrscheinlich mit einem eigenen Haushaltsantrag in die Beratungen gehen, um deutlich zu machen, dass das anders geht. Herr Rickert, wissen Sie, was Sie sind? - Sie sind ein Trittbrettfahrer. Erst reden Sie hier gegen die Mehrwertsteuererhöhung, aber dann kassieren Sie das Geld ein und geben es in Niedersachsen wie wieder aus. Das ist unehrlich, das ist unsauber argumentiert. So geht es nicht.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Widerspruch von der FDP)
Ich sage Ihnen, was passieren muss - und der Finanzminister wird so oder ähnlich handeln, wenn er vernünftig ist -: Erstens muss ein Teil der Mehreinnahmen, die in Niedersachsen ankommen, sofort an die Kommunen durchgereicht werden, damit diese wieder investitionsfähig werden. Wer mit der Mehrwertsteuererhöhung nicht auch gleichzeitig dafür sorgt, dass Investitionen wieder möglich werden und Vermögensverzehr aufhört, versündigt sich an dem, was wir in Niedersachsen als Beitrag zum Arbeitsmarkt und zu Aufträgen leisten können.
Zweitens muss weiter konsolidiert werden. - Das sehen wir genauso. Drittens müssen wir die notwendigen Investitionen in die Bildung und hier insbesondere in die frühkindliche Erziehung unverzüglich in Angriff nehmen. Viertens muss ein Teil dieses Geldes mittelfristig zur Verfügung gestellt werden, um das Verhältnis zum öffentlichen Dienst wieder auf eine gesunde Grundlage zu stellen. Das, was hier in den letzten Jahren unter dieser Landesregierung passiert ist, ist Vertrauensbruch und Ausbeutung im Bereich des öffentlichen Dienstes. Das kann so nicht weitergehen. - Schönen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 24.03.2006 | Deutschland muss sich am Modellversuch "Reduzierter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen" beteiligen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2716

Rede am 24.03.2006 | Deutschland muss sich am Modellversuch "Reduzierter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen" beteiligen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2716

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind uns sicherlich darüber einig, dass die beste Lösung wäre: überhaupt keine Steuern, aber ein leistungsfähiger Staat. - Diese Strategie, Herr Hirche, geht jedoch leider nicht auf.
Ich möchte Ihren Erinnerungen ein bisschen nachhelfen. Als Sie mit der CDU unter Herrn Kohl in Bonn koaliert haben, hat Ihre Koalition die Chance, in Europa die entsprechenden Initiativen zu unterstützen, nicht genutzt. Rot-Grün hat das später aus Überzeugung nicht gemacht.
Jetzt haben die Grünen hier einen Antrag gestellt. Was diesen Antrag betrifft, bin ich mit Ihnen einig, Herr Hirche: Das ist blanker Opportunismus. Sie können sicher sein, meine Damen und Herren von den Grünen, dass Ihre Initiative schon hier im Landtag abgelehnt wird und in Berlin ohnehin keine Chance hat. - Die Geschwindigkeit, mit der die Grünen angesichts der veränderten Mehrheitsverhältnisse nun Kurskorrekturen vornehmen, ist im Übrigen beachtlich, Herr Hagenah; dies muss man einfach feststellen.
(Beifall bei der SPD)
Darüber hinaus möchte ich deutlich machen: Ich finde es nicht in Ordnung, wie Sie mit den vorhandenen Unterlagen und mit der Auswertung dieser Modellversuche umgehen. Sie haben einige Zahlen herausgenommen und sie in Ihrer Begründung als Beispiel für angeblich positive Effekte bei den beiden Zielvorgaben Bekämpfung der Schwarzarbeit einerseits und Schaffung neuer Arbeitsplätze andererseits genannt.
In der zusammenfassenden Bewertung dieser Untersuchung heißt es jedoch klipp und klar: Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit gibt es keinen Effekt, und bei der Schaffung neuer Arbeitsplätzen gibt es keinen nachweislichen Effekt. Es heißt dort ferner: Die Strategie, die jetzt von der Bundesregierung, also der großen Koalition, angelegt worden ist, ist wesentlich vernünftiger, weil damit direkte Entlastungsmerkmale geschaffen werden, die Mitnahmeeffekte, wie sie bei der pauschalen Absenkung des Mehrwertsteuersatzes aufgekommen wären, weitgehend vermeiden. - So viel zum Grundsätzlichen.
Was ist nun aber das eigentliche Problem Ihres Antrages? - Herr Hagenah, Sie kommen mit Ihrem Antrag wenige Tage vor der Ausschlussfrist. Das ist Ihr gutes Recht. Aber wir haben nicht das Problem, unsere Position ändern zu müssen. Als Finanzminister habe ich den Verbänden seinerzeit offen gesagt, dass ich diese Regelung für falsch halte. Die SPD hat diese Auffassung in Bonn und Berlin immer vertreten. In diesem Hause ist die Situation aber offensichtlich ein bisschen verwirrend.
Ich weise auf die Mündliche Anfrage hin, die heute Morgen von der Landesregierung beantwortet worden ist. Herr Hirche, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie sich in Ihrer Rede gerade relativ eng an den Antworttext gehalten haben, macht er doch deutlich, in welchem Dilemma die Parteien CDU und FDP in diesem Hause stecken. Die Grünen sind fein raus, weil sie - das kann man, glaube ich, so sagen - jetzt im Grunde die FDP-Rolle übernehmen. Sie haben klipp und klar gesagt: Wir stellen uns hinter die Verbände und fordern den reduzierten Mehrwertsteuersatz.
Die Antwort der Landesregierung lautet: Das, was die da in Berlin machen, entspricht in Analyse und Therapie sehr genau dem, was aus den Modellversuchen anderer europäischer Länder empfohlen wird, nämlich nicht den reduzierten Mehrwertsteuersatz zu nehmen, sondern die Summen, die dahinterstehen, für gezielte Maßnahmen einzusetzen. Namentlich sind in der Antwort der Landesregierung aufgeführt: die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit für haushaltsnahe Dienstleistungen um Handwerkerleistungen und Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person sowie die Anhebung der Umsatzgrenze bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten in den alten Bundesländern von 125 000 Euro auf 250 000 Euro zur Steigerung der Liquidität kleinerer und mittlerer Unternehmen. Das sind Operationen, die unter dem Strich gegen Schwarzarbeit wirken und in zweiter Linie im Hinblick auf die Arbeitsplätze bessere Erfolge versprechen als das, was Sie mit der pauschalen Absenkung erreichen wollen.
Der zweite Punkt. Die Eingrenzung auf wenige Bereiche - vom Schuster bis zum Fensterputzer - gibt natürlich keinen Aufschluss darüber, welche wirtschaftlich relevanten Effekte erzielt werden können. Auch das wissen Sie natürlich. Dies wird bei der Auswertung der Versuche in anderen europäischen Ländern ganz deutlich herausgearbeitet.
In der Situation, in der wir uns heute befinden, kann ich also zwei wichtige Aussagen treffen:
Erstens. Die Kanzlerin Frau Merkel hat klipp und klar gesagt, dass die Bundesregierung in dieser Frage nicht aktiv wird. Damit sind CDU/CSU und SPD in einem Boot. - Das ist Situation auf Bundesebene.
Zweitens. Das Problem der Landesebene - zwischen CDU und FDP - kann der Landtag nicht lösen. Die Frage wird sein, wie Sie sich nachher in der Abstimmung verhalten. Ich gehe nämlich davon aus - ohne Weissager zu sein -, dass die Grünen sofortige Abstimmung beantragen, weil das in der Logik des Antrages liegt. Wenn überhaupt noch etwas bewegt werden soll, muss der Antrag heute beschlossen werden, Herr Hirche muss die Entschließung unter den Arm nehmen, nach Berlin rennen und dort erklären, dass der Niedersächsische Landtag - mächtig, wie er ist, mit FDP und CDU an der Seite - diesen verminderten Mehrwertsteuersatz will. Dies wird aber nicht funktionieren; denn die SPD unterstützt die Grünen zwar in dem Wunsch nach sofortiger Abstimmung, wird allerdings bei der Abstimmung über den Antrag gegenteilig votieren: Wir werden den Antrag nämlich ablehnen.
Die Fraktionen von CDU und FDP werden heute auf Vertagung drängen. Dies ist nichts anderes als eine Beerdigung erster Klasse, um sich den Rücken freizuhalten und um in der Sache keine Aussage treffen zu müssen. Die CDU möchte sich wegen der Situation in Berlin nicht festlegen, und die FDP freut sich darüber, dass sie sich nicht festlegen kann, weil die CDU verhindert, dass heute sofort abgestimmt wird.
Diese Situation in diesem Hause ist auch ein Signal nach Berlin: Handlungsunfähigkeit der Landesregierung, Position der Grünen radikal verändert; die einzige Linie, die einigermaßen stimmig bleibt, ist die der SPD.
(Lachen bei der CDU und bei der FDP - Beifall bei der SPD)
Ich will Ihnen auch deutlich sagen, warum ich der festen Überzeugung bin, dass die Position der SPD richtig ist. Das stimmt mit einer Passage der Antwort der Landesregierung überein. Der Finanzminister hat nämlich deutlich gesagt, dass das, was in Berlin zurzeit schon Beschlusslage ist und auch in der Koalitionsvereinbarung der großen Koalition festgelegt ist, die eine Summe ist, die in Rede steht. Die Summe der drei Maßnahmen, die ich eben genannt habe, sind 2,5 Milliarden Euro. Das sind fixe Verluste auf der Einnahmeseite der staatlichen Haushalte. Das, was Herr Hagenah gegengerechnet hat, sind hypothetische Einnahmen, die nach der Auswertung der Modellversuche in das Nirvana abgeschrieben werden müssen,
(Enno Hagenah [GRÜNE]: 3 % der Schwarzarbeit, diese Hochrechnung ist so seriös wie nur was!)
weil sie real gar nicht erzielbar sind, Herr Kollege, da die Mitnahmeeffekte und die Subventionstatbestände einen wesentlich größeren Umfang haben als der Effekt, den Sie hier in den Raum gestellt haben.
Es bleibt der Punkt: Wie rücke ich der Schwarzarbeit zuleibe? - Erst einmal müssen wir uns darauf verständigen, nicht nur über die hohen Summen zu lamentieren, die angeblich der Volkswirtschaft verloren gehen. Wir sollten uns vielmehr darüber einig werden, dass die Verluste im Wesentlichen aufseiten der Steuern und der Sozialabgaben liegen. Innerhalb des Wirtschaftskreislaufes wird natürlich eine Menge bewegt, nicht nur an Löhnen und Gehältern sowie an Rechnungen, die bezahlt werden, sondern es werden auch Leistungen erbracht, und es werden Investitionen getätigt, nur eben vorbei an unseren staatlichen Sicherungssystemen, von den steuerfinanzierten Leistungen bis hin zu den Leistungen der Sozialversicherungen.
Es wäre schon ganz schön, wenn sich dieser Landtag wenigstens darauf verständigen könnte, dass Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt ist, sondern mit strategisch angelegter Steuerhinterziehung gleichzusetzen ist. Was da betrieben wird, wirkt gesellschaftsschädlich. Dazu gehören immer zwei. Meiner Meinung nach ist ganz eindeutig der Auftraggeber der Verursacher. Denn wenn niemand einen Auftrag gibt, kann auch niemand einen Auftrag zur Schwarzarbeit annehmen.
(Enno Hagenah [GRÜNE]: Eine Mitschuld des Steuergesetzgebers ist aber auch dabei!)
Damit ist für mich relativ klar, welcher Ansatz gewählt werden muss und in welchen Bereichen die Kontrollen konsequent weitergeführt werden müssen.
Ich will ausdrücklich den Herrn Finanzminister loben, der zusammen mit Einrichtungen des Bundes, insbesondere des Zolls, Maßnahmen weiterentwickelt hat, die Schwarzarbeit da massiv bekämpfen, wo sie offenkundig wird. Für mich ist völlig klar, dass bei dieser Bekämpfung zwei Gruppen mit ins Boot müssen: die Verbände, die genau wissen, wo ihre Mitglieder im Bereich Schwarzarbeit tätig sind, und die Gewerkschaften, die sehr genau wissen, auf welchen Baustellen, in welchen Gewerken und bei welchen Handwerks- und Dienstleistungen Schwarzarbeit im großen Stil abgewickelt wird. Mit diesen Kenntnissen kann man staatlich intervenieren. Man muss kein Geld für Mitnahmeeffekte und falsch platzierte Subventionen ausgeben.
Von daher ist über diesen Antrag nach meiner Einschätzung heute abzustimmen. Aus Sicht der SPD ist er abzulehnen, damit ein klares Votum in Richtung Berlin gegeben werden kann. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 23.02.2006 | Streit um NORD/LB-Aufsichtsratsposten konstruktiv lösen, Region Braunschweig stärken - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2606

Herr Präsident, ich bedanke mich für das Kompliment. Bei dem "alter" würde ich allerdings eine kleine Einschränkung machen. Und dass ich ein Hase bin - Aber Spaß beiseite! Ich sehe jetzt Herrn Althusmann nicht. Ich wollte mich auf Herrn Althusmann beziehen und nicht Stellung zu dem nehmen, was im Übrigen gesagt worden ist.
Herr Althusmann hat wohl wörtlich geäußert, ich hätte bei den Verhandlungen mit der Berliner Bank, als es um die Fusion bzw. die Übernahme ging, 1 Milliarde DM in den Sand gesetzt. Dies weise ich schärfstens zurück. Ich traue mir eine Menge zu, aber als Einzelperson 1 Milliarde DM in einem solch komplizierten Sachverhalt sozusagen zu vergeuden, schaffe ich beim besten Willen nicht.
(Ulf Thiele [CDU]: Sie haben im Landeshaushalt noch mehr geschafft!)
Dies alles waren einstimmige Beschlüsse des Aufsichtsrates, der die Verhandlungen des Vorstandes, der sie im Wesentlichen geführt hat, unterstützt hat.
(Hans Peter Thul [CDU]: Haben Sie denn dagegen gestimmt?)
- Ganz im Gegenteil! Wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie mitbekommen, dass ich ausdrücklich gesagt habe, es waren einstimmige Beschlüsse des Aufsichtsrates gewesen, die diese Konzeption unterstützt haben.
(Zurufe von der CDU)
- Frau Weyberg, ich sage es Ihnen auch noch, weil Herr Althusmann nicht da ist.
Vizepräsident Ulrich Biel:
Herr Aller, dies ist eine persönliche Erklärung!
Heinrich Aller (SPD):
Ich stelle fest: Weder eine Einzelperson noch ein einzelnes Mitglied des Aufsichtsrates, also auch nicht ich, sondern der gesamte Aufsichtsrat hat diese Beschlussfassung und diese Strategie unterstützt. - So viel zur Korrektur. Mehr brauche ich zu Herrn Althusmann nicht auszuführen.
(Zustimmung bei der SPD - Heidrun Merk [SPD]: Entschuldigen muss er sich! - Bernd Althusmann [CDU]: Sie waren damals Finanzminister! - Unruhe)

Rede am 25.01.2006 | WM 2006 als Chance nutzen: Neue Wege gehen und Niedersachsen innovativ präsentieren - Antrag der Fraktion der FDP - Drs.15/2556

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestern - 136 Tage, 7 Stunden und 25 Minuten vor Beginn der Weltmeisterschaft - habe ich bei dem WM-Beauftragten der Stadt Hannover, Herrn Timaeus, angerufen, und gefragt: Was könnte hinter dieser Überschrift verborgen sein, was uns verborgen geblieben ist? Die FDP kündigt hier an: Chancen nutzen, innovativ sein, Niedersachsen verkaufen - und das 135 Tage vor der WM. Wir waren wirklich gespannt, was heute auf den Tisch kommt.
Frau Kuhlo, Herr Albrecht, das war grandios. Hoffentlich hört das draußen in der Welt niemand, hoffentlich liest niemand nach, was Sie hier vorgetragen haben. Bei diesen Mätzchen, die Sie hier um ein Weltereignis gemacht haben, das unter dem Motto "Freunde zu Gast in Deutschland" läuft, muss man sich doch fragen, was hier eben bei diesem Punkt der Aktuellen Stunde eigentlich los war. Wir haben vermutet, Sie würden versuchen, dieses Thema als innovative Chance zu nutzen und über das Vehikel Weltmeisterschaft einen nachhaltigen Technologiesprung für Deutschland, für Niedersachsen zu reklamieren.
Dann habe ich heute Morgen in der Neuen Presse schon alles lesen können, was Herr Albrecht hier eben vorgelesen hat. Das Kabinett hat gestern schon beschlossen, dass es eine Verordnung erlassen wird. Die Landesmedienanstalt hat sich dieser Tage vorgenommen, die Ausschreibung vorzubereiten, um noch rechtzeitig vor der WM zu entscheiden, welches System zum Tragen kommen soll. Bei dem ganzen System werden aber nur wenige Multiplikatoren in der Lage sein, mit speziellen Telefonen die übertragenen Bilder zu verfolgen. - Dies ist die Art und Weise, wie sich diese Landesregierung auf das Weltereignis WM vorbereitet.
Wenn die Stadt Hannover, wenn die alte Landesregierung so verfahren wäre wie Sie, Herr Hirche, im Technologiebereich, wie die Staatskanzlei im Marketing Niedersachsens für diese Weltmeisterschaft oder wie die anderen Ressorts, die für Sicherheit und andere Aspekte zuständig sind, wäre es ein Desaster in der Sportregion Hannover, ein Desaster für den Standort Hannover. Dann hätten wir nämlich nicht das Stadion, Herr Albrecht,
(Joachim Albrecht [CDU]: Da war die SPD in Hannover dagegen!)
von dem Sie gesprochen haben, das mit der alten Landesregierung und den Partnern der Stadt in den Zustand gebracht worden ist
(Joachim Albrecht [CDU]: Aber nur der Oberbürgermeister war dafür! Die gesamte SPD-Fraktion war dagegen!)
und das heute hervorragende Noten bekommt. Dann hätten wir nicht die Vorplanungen für die Meile vom Bahnhof zum Landtag für die 30 Tage der Weltmeisterschaft, in denen gezeigt wird, dass der Austragungsstandort Hannover zu einem Weltereignis einlädt. Dann hätten wir nicht das Fest mit der Großbildleinwand auf dem Waterlooplatz, wo 20 000 Menschen in einem Umfeld zuschauen können, das der Sache auch würdig ist.
Ich bin sehr in Ihrer Meinung - da gibt es überhaupt keinen Streit -, dass auch in anderen Regionen Niedersachsen Großbildleinwände aufgestellt werden können, damit so etwas zeitgleich passieren kann. Aber das heute, 135 Tage vor dem Beginn, zum Thema zu machen und dann noch in einer Aktuellen Stunde, darüber kann man nur lachen. Das ist Tagesgeschäft für jedes Ressort,
(Beifall bei der SPD)
das sich auf diese Veranstaltung vorzubereiten hat. Hier so zu tun, als ob das genial sei und für die Zukunft Erkenntnisse bringe - das ist schon ein Missbrauch der Weltmeisterschaft 2006.
(Zurufe von Ulrike Kuhlo [FDP] und Dr. Philipp Rösler [FDP])
Ich fasse zusammen - ganz einfach -: Alle, die verantwortlich gehandelt haben, haben ihren Job gemacht.
(Ulrike Kuhlo [FDP]: Sie haben es nicht verstanden!)
Die FDP hat ziemlich spät mitgekriegt, dass eine Weltmeisterschaft stattfindet, und hat 135 Tage vorher ein Thema für die Aktuelle Stunde beantragt, weil es ja wirklich so aktuell ist. Die CDU hat versucht, etwas dazu zu sagen, aber da war nichts Neues dabei. Wir sind froh, dass die Hannoveraner ihren Job gemacht haben, dass die alte Landesregierung ihren Job gemacht hat. Ich lobe Beckenbauer selten. Fußball konnte er, Marketing kann er. Auch hierbei hat er einen guten Job gemacht, zusammen mit Bundeskanzler Gerhard Schröder, als er die Weltmeisterschaft nach Deutschland geholt hat.
(Beifall bei der SPD - Lachen bei der CDU und bei der FDP)

2005

Rede am 07.12.2005 | Wennemer-Kapitalismus - Die soziale Marktwirtschaft steht auf dem Spiel - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2448

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es muss in diesem Haus aufgefallen sein, dass Herr Matthiesen von der SPD und von den Grünen in diesem Haus hervorragenden Beifall erhalten hat.
(Zurufe von der CDU: Von uns auch!)
Es muss der Landesregierung auch aufgefallen sein, dass Herr Matthiesen als Mitglied der CDU und der CDA gesprochen hat. Es wäre gut gewesen, wenn er das, was er hier gesagt hat, frühzeitig und genauso wie Herr Lenz und ich Herrn Wulff und Herrn Hirche gesagt hätte und wenn die Landesregierung das dem Vorstand der Conti vor dem 21. gesagt hätte, was er heute gesagt hat.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Ich stelle fest: Sie haben das Problem, was hier eine Rolle spielt, zu spät, zu schlaff, und wahrscheinlich auch zu unterwürfig bewertet.
(Norbert Böhlke [CDU]: Kommen Sie doch einmal zur Sache! - Weitere Zurufe von der CDU)
Herr Hirche, Sie haben einen Begriff aufgriffen, der uns Sorge macht: der so genannte Dominoeffekt. Wenn sich Herr Wennemer nach den Reaktionen, die aus der Region, die aus der Politik, die aus den Gewerkschaften, die aus der Belegschaft gekommen sind, noch erdreistet zu sagen, der gesamt Standort sei in Gefahr - das ist aber nur der Anfang -, dann muss die Politik geschlossen und parteiübergreifend - infofern bin ich Herrn Matthiesen dankbar - Flagge zeigen. Die Landesregierung muss mit den guten Argumenten, die hier angeführt worden sind, antreten, um die Pkw-Reifenproduktion als ein sichtbares Beispiel dafür, dass der Dominoeffekt nicht eintreten soll, hier zu halten.
(Zuruf von Heinz Rolfes [CDU])
Deshalb mein zweiter Appell: Eine Arbeitsteilung nach dem Motto "die CDA sagt das Gute fürs Herz, aber die Regierung ruft zur Sorgfalt und Zurückhaltung auf,
(Zuruf von Heinz Rolfes [CDU])
und im Übrigen - so die FDP - lassen wir das Unternehmen handeln" funktioniert in diesem Fall nicht. Es geht um mehr.
(Zuruf von Heinz Rolfes [CDU] - Gegenruf von Karin Stief-Kreihe [SPD]: Mensch, halt deinen Mund!)
Deshalb ist die politische Debatte nicht zu Ende. Sie haben hier eindeutig erlebt, wie ein betriebliches Bündnis von der Unternehmensführung einseitig aufgekündigt werden kann bzw. aufgekündigt wird. Das ist mehr als ein Vertrauensbruch - das sage ich ganz deutlich -, das ist eine Kriegserklärung an die Tarifautonomie. Es ist gut, dass die große Koalition festgelegt hat, dass dieses Spielchen nicht der Grundsatz der kooperativen Leitung von Unternehmen in Deutschland sein soll. Insofern äußere ich die herzliche Bitte: Dieser Landtag muss im Sinne dessen, was hier von den Rednern und auch - ich sage das ausdrücklich, Herr Ministerpräsident - von der Landesregierung in aller Klarheit gesagt wird, geschlossen antreten!
Ich setze meine Hoffnung jetzt auf den Aufsichtsrat, das sage ich ganz deutlich. Er muss Herrn Wennemer zur Ordnung rufen. Er muss Kurskorrekturen durchsetzen. Ansonsten hätten wir diskutiert und bewiesen, dass Politik im Ernstfall doch nur der zweite Sieger sein kann. Das wäre schrecklich für den Standort. Das wäre schrecklich für die Beschäftigten. - Schönen Dank.
(Lebhafter Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Rede am 07.12.2005 | Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2006 - Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte Sie damit einverstanden, dass ich den mündlichen Bericht deutlich gegenüber dem abkürze, was mir schriftlich vorliegt, um ein bisschen Zeit einzusparen. Ich weise aber darauf hin, dass der schriftliche Bericht alle Einzelheiten beinhalten wird.
Wie es in diesem Hause guter Brauch ist, trage ich die Berichte zum Haushaltsgesetz, zum Haushaltsplan und zum Haushaltsbegleitgesetz zusammen vor. Ich beginne mit dem Bericht zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs im Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Alle Fraktionen haben sich damit einverstanden erklärt, auf eine grundsätzliche Aussprache zu verzichten, da die Standpunkte der Fraktionen in der ersten Beratung im Plenum schon hinreichend dargestellt worden sind.
Zum Zahlenwerk schlägt Ihnen der Haushaltsausschuss umfangreiche Veränderungen vor, die Sie in dem Gesamtüberblick zur Kenntnis bekommen haben. Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass zwei Listen Gegenstand der abschließenden Beratung im Haushaltsausschuss waren: eine so genannte politische Liste der Koalitionsfraktionen und eine technische Liste, in der die Aktualisierungen vorgenommen worden sind; sie stellt die Entwicklung seit der Vorlage des Regierungsentwurfs dar. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich mit diesem Verfahren einverstanden erklärt. Allerdings haben sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere durch die technische Liste Veränderungen eingetreten seien, die zunächst verarbeitet werden müssten, um sie dann für die eigenen Anträge zur Beratungsgrundlage zu machen. Das wird allein dadurch deutlich, dass beim Ansatz der Förderabgabe 215 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen verbucht worden sind, was 39 Millionen Euro zusätzlich für den Landeshaushalt ausmacht.
Im Einzelnen sind zu den Einzelplänen aus der so genannten politischen Liste beispielsweise folgende Positionen zur Abstimmung gestellt worden: Im Einzelplan des Innenministeriums werden 145 000 Euro für die Einstellung von zusätzlichen Polizeianwärtern zur Verfügung gestellt. Außerdem soll die Beförderungssituation in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes verbessert werden. In den Bereichen Polizei, Finanzämter und Justiz sollen im gehobenen Dienst Stellenhebungen vorgenommen werden. Ferner sind weitere Stellenhebungen vorgesehen. Ich erspare mir die Einzeldarstellungen.
Es erscheint mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass in dem so genannten politischen Antrag Mittel zur Begleitung der Maßnahmen während der Fußballweltmeisterschaft 2006 vorgesehen werden; das sind 370 000 Euro. Die Maßnahmen der Landeshauptstadt Hannover - einer der Veranstaltungsorte - zur Gefahrenabwehr sollen in einer Größenordnung von 600 000 Euro unterstützt werden. Bei den Ansätzen im Einzelplan 05 handelt es sich im Wesentlichen um kleinere Beträge. Es ist wichtig, folgende Positionen herauszuheben: Es sind 250 000 Euro für die Palliativmedizin - ein neuer Ansatz - und 100 000 Euro für die Schuldnerberatung für benachteiligte Jugendliche vorgesehen.
Ich gehe davon aus, dass die weiteren Einzeltitel in den Beratungen zu den Einzelplänen von den Fraktionen dargestellt werden. Im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums soll der Ansatz für den Bau von Radwegen um 3 Millionen Euro erhöht werden. Auch die Landesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes werden durch Umschichtungen aufgestockt.
Die weitere Diskussion hat ergeben, dass in einem Einzelfall Maßnahmen für ein Polizeidienstgebäude in Buchholz mit 300 000 Euro veranschlagt worden sind. Das ist wegen der besonderen Dringlichkeit im Hochbaubereich so dargestellt worden. Die Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP haben in einer zusammenfassenden Wertung des eigenen Antrags darauf hingewiesen, dass ihr Änderungsantrag 31 Millionen Euro haushaltsneutral umschichte. Sie bezeichneten den Haushalt 2006 als Ausweis einer Politik mit Augenmaß, die nur das umsetze, was finanziell machbar, nötig und möglich sei. Für die Fraktion der SPD hat der Vertreter deutlich gemacht, dass seine Fraktion die in der Plenardebatte geäußerte Kritik am Haushaltsplanentwurf insbesondere im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit aufrechterhalte. Daran habe sich auch durch den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, der einige Veränderungen gebracht habe, nichts geändert. Es wurde angekündigt, dass die SPD-Fraktion zur Schlussberatung einen Änderungsantrag vorlegen werde, der zur Finanzierung besondere Akzente ausweisen und ebenfalls auf eine weitergehende Neuverschuldung verzichten werde.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ebenfalls auf die Verfassungswidrigkeit abgehoben und deutlich gemacht, dass seine Fraktion ihren Änderungsantrag auf das aktualisierte Zahlenwerk der technischen Liste abstellen werde. Er kündigte einen ausführlichen Antrag für die Schlussberatung an, der Hinweise auf die Erreichung der Verfassungskonformität geben solle. Die Einzelpläne zum Staatsgerichtshof und Landesrechnungshof - darauf will ich ausdrücklich hinweisen - sind einstimmig beschlossen worden, ebenso der Einzelplan 01 - Landtag -, bei dem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei Punkte ausgenommen hat, die die Bereitstellung von Bauunterhaltungsmitteln und die Mittel für die IuKTechnik betrafen.
Die übrigen Einzelpläne sind mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen gebilligt worden. Ich komme zur Einzelberatung zum Haushaltsbegleitgesetz und werde mich dabei auf wenige Punkte konzentrieren, wobei der Abschnitt, der sich mit den Studiengebühren befasst, besonders wichtig ist. Dazu ist zusammenfassend darzustellen, dass die Beschlussempfehlung von den Fraktionen der CDU und der FDP getragen wird und die Fraktionen der SPD und der Grünen dagegen gestimmt haben.
Zu der so genannten Stiftungsschule, die mit Artikel 5/1 eingerichtet werden sollte, möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Artikel nach langer Diskussion auch im Fachausschuss zurückgezogen worden ist. Diese Form der Schule soll, wenn überhaupt, in einem gesonderten Gesetz verabschiedet werden.
Meine Damen und Herren, ich halte Sie für damit einverstanden, dass ich mich bezüglich des Haushaltsbegleitgesetzes auf diese beiden Punkte beschränke. Ich komme in meinem mündlichen Bericht zur Abschlussempfehlung, die der Haushaltsausschuss vorlegt. Ich möchte zunächst deutlich machen, dass wir In Bezug auf die LTS grundsätzlich Einverständnis darüber erzielt, dass Neuregelungen notwendig sind. Der Rechnungshof hat seine üblichen Kritikpunkte aufrechterhalten. Aber um die Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten, geht es gar nicht anders, als auch bei der Wohnraumförderung die Wohnungsbauförderdarlehen um ein Jahr zu verlängern. Die abschließende Empfehlung des Ausschusses für diesen umfangreichen Haushalt möchte ich nicht vortragen, ohne mich vorher bei allen zu bedanken, die konstruktiv an den Beratungen mitgewirkt haben. Das gilt für die Fachausschüsse, die zugearbeitet haben, und auch für die Arbeit im Haushaltsausschuss. Nicht vergessen möchte ich die Kolleginnen und Kollegen aus den Ressorts, die fachkundig zur Seite gestanden haben, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Namens und im Auftrag des federführenden Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich um Ihre Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen in der Drucksache 2391 zum Haushaltsgesetz 2006 und in der Drucksache 2431 zum Haushaltsbegleitgesetz. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Die komplette Fassung des schriftlichen Berichts
gebe ich zu Protokoll.

Rede am 05.10.2005 | Keine neuen Tricksereien im Haushalt - Nicht veranschlagungsreife LKH-Erlöse führen zur Verfassungswidrigkeit des Haushaltsplanentwurfs - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/...

Rede am 05.10.2005 | Keine neuen Tricksereien im Haushalt - Nicht veranschlagungsreife LKH-Erlöse führen zur Verfassungswidrigkeit des Haushaltsplanentwurfs - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/...

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe die Debatte beim vorigen Tagesordnungspunkt sehr sorgfältig verfolgt und festgestellt, dass vonseiten der Regierung mindestens drei Varianten zum Thema "Veräußerungserlöse Landeskrankenhäuser" vorgetragen worden sind. Das Wundersame an der Debatte ist, dass Frau von der Leyen von der Juli-Beschlussfassung im Kabinett zunächst abgerückt ist, indem sie durch öffentliche Äußerungen des Staatssekretärs bis heute - so auch kürzlich im Sozialausschuss - mehrere Kurven und im Slalom gefahren ist, und bei einem Ergebnis wieder angekommen ist, das ich so zusammenfassen muss: Sie ist sicher, dass privatisiert wird, egal, was andere noch an Ergebnissen herausfinden.
(Beifall bei der SPD)
Das ist eine gute Ansage an die FDP und die CDU. Das wirft natürlich die Frage auf, was eigentlich die Lenkungsgruppe machen soll, die ja eingerichtet worden ist, um die vielen offenen Fragen, die noch im Raum stehen, fachmännisch und fachfraulich zu begleiten. Frau von der Leyen, wir werden uns im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt, zu dem ich jetzt spreche, auf der Bühne dieses Landtages sicherlich wiedersehen; denn wir sind fest davon überzeugt, dass alle öffentlichen Äußerungen - einschließlich der Presseinformation nach der Kabinettsklausur zum Haushalt 2006 - unterschiedliche Ergebnisse präsentiert haben und viele von ihnen nachhaltig begründen, dass die angenommenen Einnahmen in Höhe von 100 Millionen Euro nicht etatreif gewesen sind. Sie haben 100 Millionen Euro veranschlagt, von denen wir sicher annehmen, dass sie bei Kapitel 12 30 Titel 133 11 nicht hätten veranschlagt werden dürfen, weil sie nicht veranschlagungsfähig gewesen sind.
(Beifall bei der SPD)
Dafür spricht eine Reihe von Fakten, die ich auf den Tisch legen werde. Der entscheidende Punkt ist aber nur mittelbar das Thema Landeskrankenhäuser. Diese 100 Millionen Euro sollen aus der Veräußerung der zehn Landeskrankenhäuser generiert werden. Wer die nach der Kabinettsklausur herausgegebene Presseinformation genau gelesen hat, der konnte entnehmen, dass darin gesagt worden ist, dass man sich natürlich nicht so ganz sicher sei, wie viel herauskomme, weil man noch gar nicht wisse, wie der Veräußerungsprozess voranschreiten werde.
Deshalb ist klar: Diese Landesregierung verstößt mit der Vorlage des Haushaltsplans 2006 gegen den Grundsatz des Haushaltsausgleichs nach Artikel 65 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung und vor allem auch gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit nach Artikel 65 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung. Diese beiden Verstöße zusammen machen es eigentlich unmöglich, 100 Millionen Euro auf der Einnahmeseite zu veranschlagen. Damit ist der Haushaltsausgleich nicht hergestellt.
Das ist eine einfache Feststellung. Was ist die Konsequenz? Die Konsequenz ist: Die Landesregierung und nur die Landesregierung ist verpflichtet, den eigenen Etatentwurf nachzubessern und für 100 Millionen Euro nachprüfbare und solide Finanzierungsgrundlagen auf den Tisch des Hauses zu legen.
(Beifall bei der SPD)
Da Ihnen das von uns schon im Haushaltsausschuss vorgetragen worden ist und die Mehrheit im Haushaltsausschuss mit Händen und Füßen verhindert hat, dass es einen Mehrheitsbeschluss in Richtung Landesregierung gäbe, sind wir in den Landtag gegangen, um diese Diskussion öffentlich zu führen; denn es geht nicht an, meine Damen und Herren von der Koalition, dass Sie mit Mehrheit Falsches zur Wahrheit und Unrichtiges zum Richtigen beschließen. Das funktioniert nicht. Das funktioniert auch im Haushaltsrecht nicht. Selbst wenn Sie es beschlössen, würden Sie damit den Verfassungsauftrag der Landesregierung, die Bringeschuld zu erfüllen, nämlich eine Ergänzungsvorlage oder eine Haushaltskorrektur vorzulegen, nicht außer Kraft setzen. Sie können Ihrer Landesregierung mit dem Mehrheitsbeschluss an dieser Stelle nicht helfen; denn nur die Landesregierung ist für die Einbringung des Haushaltsgesetzes 2006 zuständig.
Diese Vorgehensweise der beiden Mehrheitsfraktionen macht auch deutlich, in welchem Verhältnis sie zur Landesregierung stehen. Es ist eine Art Vasallentreue. Sie haben keinen Bewegungsspielraum. Sie werden der Landesregierung bei der Veräußerung der Landeskrankenhäuser folgen müssen, egal, was Sie hier noch reden und an Ablenkungsmanövern vortragen. Wir diskutieren heute über den Haushaltsansatz. Sie wissen, dass diese Vorgehensweise inzwischen möglicherweise Methode hat. Beim Haushalt 2004 - die Liste habe ich, Herr Althusmann; Sie können sich ruhig freuen -
(Bernd Althusmann [CDU]: Ich freue mich jetzt schon!)
hat Herr Möllring diese Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Veräußerung von Domänen in der Größenordnung von 152 Millionen Euro verfolgt, durch die er einen Ausgleich im Haushaltsplanentwurf herbeigeführt hat. Die Opposition aus SPD und Grünen hat dieses Vorgehen massiv kritisiert. Damals hat die Landesregierung, insbesondere Herr Möllring, nicht aufgehört zu wiederholen, die Klosterkammer stünde Gewehr bei Fuß und würde gewissermaßen auf Zuruf 152 Millionen Euro auf den Tisch des Finanzministers blättern, womit der Haushalt ausgeglichen sei. Dieser Domänendeal ist geplatzt. Der Haushalt war, bezogen auf diesen Punkt, natürlich nicht ausgeglichen. Nur günstige Umstände haben verhindert, dass das so publik geworden ist, wie es eigentlich öffentlich hätte werden müssen. Sie stehen also irgendwie an der Seite, neben und hinter der Landesregierung.
Die Rechtsexperten der Landesregierung wissen wie Sie, dass Haushaltsausgleich bedeutet, hinreichend wahr und hinreichend sicher darzulegen, wie die Einnahmeseite aussieht. Die Liste, über die sich Herr Althusmann jetzt so freut und die angelegt worden ist, um Maßnahmen zum Haushaltsausgleich von 1997 bis 2005 aufzulisten, hat den Vorteil, dass sie - wenn er sie denn vorträgt - erstmals sehr präzise deutlich macht, welche Konsolidierungsmaßnahmen die Vorgängerregierungen ergriffen haben, um Maßnahmen zum Haushaltsausgleich durchzusetzen, die damals von Ihrer Seite des Hauses massiv bekämpft worden sind, weil sie offensichtlich nicht in Ihr Konzept passten.
(Beifall bei der SPD)
Ich darf daran erinnern, Herr Althusmann - das steht in dieser Liste gar nicht drin -: Die Auflösung der NFG seinerzeit war verbunden mit der Tatsache, dass die EXPO-Schuld in zehn Jahren getilgt werden sollte.
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Das gibt er alles zu!)
Da wurde von der Opposition und vom Landesrechnungshof Druck ausgeübt. Der damalige Finanzminister - den kenne ich ganz gut - hat sich diesem Druck der Opposition gebeugt und hat die Tilgung auf zehn Jahresraten verteilt.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das war ein Fehler, Heiner! Auf die darf man nicht hören!)
Diese Landesregierung hat als Erstes diese Tilgung auf zehn Jahre herausgenommen und auf die Ewigkeit gestreckt. Das ist ein Teil der Haushaltskonsolidierung der Nachfolgeregierung. Wenn Sie die Diskussion um diese Liste aufmachen wollen, so können Sie sich darauf verlassen, dass ich mich an mehrere Dinge erinnere, die in der Liste stehen.
Aber es ist eigentlich viel komplizierter. Vielleicht geht es auch um etwas anderes. Es könnte ja sein, dass Ihnen bewusst geworden ist, dass die Senkung der Nettokreditaufnahme um 350 Millionen Euro und die Botschaft "Hurra, wir sparen!" inzwischen problematisch geworden sind, weil einige Leute begriffen haben, was Sie da machen. Ich nenne Ihnen einmal vier Punkte, die bei Ihnen inzwischen unter die Haut gehen. Man merkt das bei Diskussionen mit Kollegen im Wahlkreis. Man merkt das bei Reaktionen von Betroffenen.
Die erste Geschichte wird Sie bei der Frage einholen, wie Sie sich in der Vergangenheit im Bundesrat verhalten haben, wenn es um Subventionsabbau ging. Da werden die nächsten Wochen noch wundersame Ergebnisse bringen, Herr Althusmann. Beim Subventionsabbau haben Sie gemauert. Das hat das Land viele hundert Millionen gekostet; das steht fest. Das ist ein Teil der Debatte, die wir führen.
Der zweite ist, dass inzwischen auch klar geworden ist, dass Sie mit der HanBG so etwas wie einen Schuldennebenhaushalt entwickelt haben,
(Beifall bei der SPD)
der inzwischen mehr an Volumen umfasst, als Sie in drei Raten à 350 Millionen Euro zwecks Abbau der Nettokreditaufnahme erreicht haben. Das ist nicht ungeschickt, weil es nicht so transparent ist. Deshalb ist das - so würde ich einmal sagen - eine Schattenwirtschaft à la CDU und FDP in der niedersächsischen Haushaltspolitik.
(Beifall bei der SPD)
Dass Sie den Kommunen in den Jahren 2005 und 2006 361 Millionen Euro wegnehmen, um Ihren Haushalt auszugleichen, ist auch transparent geworden. Das merken die Kämmerer; das merken die Kommunalpolitiker.
Dass Sie das Budgetrecht des Landtages über die globale Minderausgabe inzwischen in einer Art unterlaufen, wie es bisher nicht da gewesen ist, ist auch klar. Ich kann den Fachleuten aus den Fraktionen nur empfehlen: Guckt euch mal die Liste an unter dem Thema: Vergleich GMA - das ist die globale Minderausgabe -, veranschlagt und erreicht. Ich nenne Ihnen drei Bereiche, die mich besonders geärgert haben; denn ich erinnere mich, dass wir bei der letzten Haushaltsberatung in diesem Landtag zwischen den Fraktionen gerungen, aber manchmal auch gemeinsam gesagt haben, wo Themenschwerpunkte sind.
Durch die globale Minderausgabe wird beim Sport um 1 Million Euro gekürzt; im Bereich der Kinder und Jugendarbeit, bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und bei der Familienförderung werden neun Titel in einer Größenordnung von 16 000 bis 168 000 Euro weggeräumt, Frau von der Leyen. In der Wirtschaftsförderung wird ausgerechnet der ökologische Teil um 2,7 Millionen Euro gekürzt. Das alles gehört in das Paket: 100 Millionen Euro veranschlagt, aber eigentlich gar nicht veranschlagungsreif. - Deshalb wird man sich Gedanken darüber machen müssen, wie man mit dem vorbereiteten Landeskrankenhausdeal umgeht.
Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen der CDU und der FDP in die Tatsache eingeweiht waren, dass diese 100 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2006 nicht kommen werden. Das ist eine abgemachte Sache. Durch den Druck und die Diskussionen über die Landeskrankenhäuser wird jetzt plötzlich genauer hingesehen, und die beiden Fraktionen entfernen sich in einem Tempo von der Position der Landesregierung, dass sie ihr nicht helfen, sondern verschlimmbessern.
Deshalb zitiere ich - wenn ich das darf, ich weiß gar nicht, ob ich das darf - die Äußerung der Sozialministerin. In ihrer Einbringungsrede zum Haushalt 2006, die vermutlich auch veröffentlicht wurde, steht:
"Haushaltsmäßig wirkt sich dieser Beschluss" - das ist der Trägerbeschluss - "im Einzelplan 05 nicht aus, da Ausschreibung und Trägerwechsel erst im Laufe des nächsten Jahres anstehen." - Das ist 2006. - "Da somit die "Etatreife" noch nicht gegeben ist, bleibt im Einzelplan 05 alles beim Alten, das heißt, die Landeskrankenhäuser werden weiterhin im gewohnten Umfang im Sozialhaushalt aufgeführt."
Das klingt relativ harmlos, "nicht etatreif" heißt aber, dass 100 Millionen Euro nicht da sind. Wenn 100 Millionen Euro nicht da sind, dann müssen alle Häuser - einschließlich des Sozialministeriums - wieder Beiträge zur Haushaltskonsolidierung, zum Haushaltsausgleich leisten.
Aber es kommt noch besser. Im Protokoll steht:
"Nicht richtig ist, dass für die Landeskrankenhäuser ein Erlösertrag von 100 Millionen Euro erwartet wird. Im Gegenteil, ich glaube, es ist jetzt mehrere Male gesagt worden, dass es alle
Veräußerungen betrifft." - Das betrifft Kapitel 13 20, da sind noch andere Einnahmen aufgeführt. - "Diese Summe von 100 Millionen Euro stimmt mit Sicherheit nicht." Nun könnte Frau von der Leyen ja meinen, es wäre mehr; dann hätte der Haushaltsansatz erhöht werden müssen. Da sie aber eher davon ausgeht, dass die 100 Millionen Euro nach unten korrigiert werden,
(Anneliese Zachow [CDU]: Steht das auch im Protokoll?)
ist der Haushalt nicht ausgeglichen. Das haben wir die ganze Zeit gesagt.
(Beifall bei der SPD)
Damit komme ich zum Fazit. Meine Damen und Herren, die Konsequenz ist relativ einfach: Die Landesregierung hat einen Haushalt vorgelegt, der ungefähr um 100 Millionen Euro - das ist die Angabe des Finanzministeriums - unterfinanziert ist. Wenn er um 100 Millionen Euro unterfinanziert ist, dann ist die Landesregierung in der Pflicht, diese Unterfinanzierung auszuräumen. Ein Instrument dafür ist die Ergänzungsvorlage. Die Landesregierung - das hat der Minister mündlich und wörtlich erklärt - weigert sich, diese Ergänzungsvorlage vorzulegen. CDU und FDP halten sie nicht für notwendig. Fasst man das zusammen, ist das Ergebnis relativ einfach: CDU und FDP werden beschließen, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Damit ist die Landesregierung aber nicht aus der Bringschuld entlassen, die 100 Millionen Euro solide zu finanzieren, damit diesem hohen Hause ein verfassungskonformer Haushalt zur Beratung vorgelegt werden kann. Das ist die Quintessenz dessen, was ich gesagt habe. Dazu können CDU und FDP sagen, was sie wollen. Die Landesregierung ist in einer Situation, in der sie 100 Millionen Euro gedeckt nachliefern muss. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Im Anschluss Redebeitrag zur Geschäftsordnung:
Heinrich Aller (SPD):
Frau Präsidentin, schönen Dank. Ich will deutlich machen, dass ich zweimal zitiert habe: zum einen aus dem Redemanuskript - das ist wohl unproblematisch gewesen - und zum anderen aus einem Redebeitrag der Ministerin im Ausschuss. Das ist wohl nicht zulässig gewesen. Daher nehme ich die entsprechende Sanktion dafür in Kauf. - Ich will es klar sagen: Ich habe zweimal zitiert. Es waren unterschiedliche Fundstellen. Damit dürfte das klar sein.
Herr Möllring, Sie sind ein Künstler im Darstellen von Zahlen. Das ist inzwischen deutlich geworden.
(Beifall bei der CDU)
Aber was Sie noch besser können, ist, Zahlen so darzustellen, dass ihr Wahrheitsgehalt hinterher nicht mehr vorhanden ist.
(Beifall bei der SPD)
Als Sie das mit den 838 Millionen Euro gesagt haben, haben Sie vergessen zu erklären, dass nach Abzug LTS und NORD/LB nur noch 125 Millionen Euro für die restlichen Einnahmen, die Sie generieren wollen, übrig bleiben. Diesen Betrag hat Ihr Haus unverbindlich verbindlich genannt. Den Löwenanteil - um die 100 Millionen Euro - soll der Erlös aus dem Verkauf der Landeskrankenhäuser ausmachen; dem haben die Regierungsmitglieder auch nicht widersprochen. Deshalb reden wir in einem geheimen Markt ganz offen über eine Größenordnung von 100 Millionen Euro, und alle sind überrascht, dass Sie die Zahl geheim halten wollen.
(Beifall bei der SPD)
Genau um diese 100 Millionen Euro geht es. Diese müssten Sie unter der Voraussetzung decken - da sind wir politisch anderer Meinung als Sie -, dass Sie diese nicht erzielen, jedenfalls nicht einstellen können, weil sie nicht hinreichend etatreif sind. In dieser Richtung hat uns der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst fundstellentechnisch unterstützt und uns gesagt: Die Ausgeglichenheit des Haushaltes ist Verpflichtung.
(Reinhold Coenen [CDU]: Geben Sie das doch einmal her!)
- Wieso? Sie können doch selbst in die Verfassung gucken. Das steht in Artikel 65; ich habe es Ihnen vorhin vorgelesen. Das gilt auch für die Haushaltswahrheit. Es ist nun - Herr Rickert, das ist der entscheidende Punkt - Sache der Landesregierung, bevor der Landtag überhaupt anfängt zu beraten, einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der ausgeglichen ist und in dem Datenmaterial, das er beinhaltet, entsprechend wahr dargestellt worden ist. Um diesen einen Punkt geht es. Darin sind wir unterschiedlicher Auffassung. Sie sagen, Sie legen keine Ergänzungsvorlage vor. Die CDU und die FDP beschließen, der Antrag wird abgelehnt. Damit haben wir eine Geschäftsgrundlage, die deutlich macht, dass CDU und FDP ihr Budgetrecht nicht wahrnehmen wollen. Das kann man zwar hinnehmen, aber dadurch werden Sie von Ihrer Aufgabe, den Haushalt ausgeglichen vorzulegen, nicht erlöst.
Das ist der entscheidende Punkt. Um diesen geht es heute. Darüber stimmen wir ab. Eines haben wir gelernt: Die 152 Millionen Euro Erlös aus dem Verkauf der Domänen haben Sie hier genauso vehement und nonchalant vorgetragen: so als ob sie schon im Haushalt drin seien. Aber leider hat die Klosterkammer die 152 Millionen Euro nicht auf den Tisch gelegt. Sie haben Glück gehabt, dass Sie durch andere Umstände - Stichwort "NORD/LB" -, die Haushaltslücke, die am Ende des Jahres 2004 aufgetreten ist - - -
(Glocke der Präsidentin)
- Hier stehen noch 2:50 Minuten!
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Die sind im Minus.
Heinrich Aller (SPD):
Ach so. Das steht hier nicht.
(Heiterkeit)
Vielleicht lässt sich die Anzeige von schwarze auf rote Zahlen umstellen, damit man das auch haushaltstechnisch sieht.
Der entscheidende Lernprozess, den wir bei Herrn Möllring durchgemacht haben, war, dass Sie diese 152 Millionen Euro damals genauso nonchalant in den Haushalt eingestellt haben wie jetzt diese 100 Millionen Euro. Das wollen wir nicht wieder erleben. Deshalb stellen wir die Forderung nach Ausgleich bei Vorlage.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 14.09.2005 | Programmierte Wählertäuschung: Christian Wulff muss mit Ehrlichkeit und Offenheit vor die niedersächsischen Wählerinnen und Wähler treten und finanzielle Wirkungen für den Land...

Rede am 14.09.2005 | Programmierte Wählertäuschung: Christian Wulff muss mit Ehrlichkeit und Offenheit vor die niedersächsischen Wählerinnen und Wähler treten und finanzielle Wirkungen für den Land...

Frau Präsidentin! Ich möchte zunächst noch kurz auf die Ausführungen von Herrn Althusmann eingehen. Es ist tatsächlich so, dass die Mipla nur Planungscharakter und informativen Charakter hat. Einen Haushalt können Sie immer nur dann beschließen, wenn er von der Regierung vorgelegt und vom Landtag dann beraten worden ist. Das ist nichts Überraschendes.
(Bernd Althusmann [CDU]: Nein, Sie hätten es im Haushaltsjahr 2002 absichern können!)
Auch Ihre Planungen aus dem letzten Jahr werden durch den jetzigen Haushalt korrigiert. Das ist das übliche Verfahren. Versuchen Sie also bitte nicht, das, was Herr Jüttner hier dargestellt hat, in das Gegenteil zu verkehren.
(Beifall bei der SPD)
Meine Damen und Herren, mit dem Antrag betreffend programmierte Wählertäuschung haben wir im Mai ein Thema aufgegriffen, das mit Blick auf die Bundestagswahl neu in die Debatte gekommen ist. Es geht um die Mehrwertsteuererhöhung, die damals bekannt geworden ist. Was damals nicht erkennbar war, ist, dass Herr Kirchhof durch Frau Merkel als neue Variante in die steuerpolitische Debatte eingeführt werden sollte. Unser Ziel war es, dass die Landesregierung aus ihrer Sicht darstellt, wie sich die Mehrwertsteuererhöhung auswirken könnte und wie sich vor allen Dingen auch das steuerpolitische Gesamtkonzept der schwarzgelben Möchtegernregierung in der Wirklichkeit entwickeln könnte. Die Fragen, die wir aufgeworfen haben, sind alle nicht beantwortet worden. Die Antworten wären sicherlich auf das Interesse der Niedersachsen gestoßen. Heute können wir feststellen, dass in Bezug auf den Komplex Mehrwertsteuer überhaupt keine Antwort gegeben worden ist. Ich habe bisher von Herrn Möllring lediglich die Meldung gehört, man könnte die Auswirkungen nur richtig beurteilen, wenn ein Gesamtkonzept für die Steuern vorläge.
Nun könnte man annehmen, dass diese Landesregierung und die Fraktionen der FDP und CDU im Landtag, die ja mit dem Anspruch von mehr Ehrlichkeit, mehr Offenheit und mehr Transparenz angetreten sind, diesem Gedanken kurz vor der Wahl auch nachgegangen wären. Dem ist nicht so.
Es ist nicht dargestellt worden, wie sich die unterschiedlichen Aspekte von Subventionsabbau, Mehrwertsteuerkomponente und Kopfpauschale, die wir aufgegriffen haben, auf den niedersächsischen Haushalt auswirken würden und welche Effekte sich insbesondere in der mittelfristigen Finanzplanung ergeben würden, Herr Althusmann. Es steht also fest: Die Diskussion, die wir heute führen, ist eher spekulativ. Sie muss sich aber an dem ausrichten, was Sie im Wahlkampf dargestellt haben.
Zunächst zur Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer soll - so habe ich es verstanden - von der CDU um 2 % erhöht werden. Die FDP hat gesagt: Das kommt nicht in die Tüte. Deshalb ist zu diesem Thema folgerichtig auch keine Antwort von dieser Landesregierung zu erwarten. FDP und CDU könnten wahrscheinlich gar nicht übereinkommen, wenn es um eine konkrete Aussage über die Effekte auf Bundesebene und Landesebene geht.
Herr Möllring hat sich nun aber ganz kurzfristig geäußert und gesagt, das Aufkommen aus der Mehrwertsteuererhöhung, wenn sie denn käme, müsste natürlich dem Bund zufließen, weil die Lohnnebenkosten gesenkt werden müssten. Damit wären in diesem Bereich die Haushaltseffekte gleich null. Hier hat die Landesregierung wieder das getan, was sie beim Subventionsabbau getan hat: Sie hat schon Signale ausgesendet, die gegen den Landeshaushalt gerichtet sind.
(Zuruf von Heinz Rolfes [CDU])
- Herr Rolfes, man muss insofern davon ausgehen, dass die Mehrwertsteuer um mehr als 2 % erhöht werden muss, damit sich überhaupt ein Effekt für den Landeshaushalt ergibt. Wir wollen die Mehrwertsteuer gar nicht erhöhen, Herr Rolfes. Sie aber wollen es tun, dann aber sozusagen nichts für das Land abholen. Das ist der eigentliche Widersinn Ihrer Veranstaltung.
Nimmt man das, was zurzeit auf dem Tisch liegt, dann ergibt sich - darauf ist in der Haushaltsdebatte eben schon hingewiesen worden -, dass die Mehrwertsteuererhöhung dreifach negativ zu beurteilen ist. Zum einen trifft sie voll die kleinen Leute, die keine Steuererleichterungen oder Lohnnebenkostenabsenkungen für sich reklamieren können. Wir haben es ausgerechnet: Eine Familie mit zwei Kindern würde rund 3 500 Euro verlieren, eine Krankenschwester 475 Euro und ein Rentnerehepaar 324 Euro. Das sind richtige Nettoverluste.
Das ist Umverteilung pur, weil ein Besserverdienender gleichzeitig rund 4 000 Euro mehr zur Verfügung hätte. Das wissen Sie, aber Sie leugnen es dennoch.
(Heinz Rolfes [CDU]: Sie sind zwar Lehrer, aber Mathe gehört wohl nicht dazu!)
Zweitens müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass das, was Frau Merkel und Herr Kauder noch vor wenigen Wochen gesagt haben, nämlich dass die Mehrwertsteuererhöhung Gift für die Konjunktur sei, tatsächlich richtig ist. Wenn Frau Merkel und Herr Kauder Recht haben, muss man das hier auch festhalten. Warum Frau Merkel die Kurve hin zur Mehrwertsteuererhöhung gekriegt hat, ist aber klar: Alle politischen Versprechungen - bis hin zur Kopfpauschale - sind nicht durchfinanziert und stehen deshalb auch nicht als echte politische Alternativen zur Debatte. Deshalb die Mehrwertsteuererhöhung und der Versuch, durch den Kahlschlag bei den Steuerfreibeträgen, bei den Zulagen für Schicht-, Wochenend- und Sonntagstätigkeiten sowie bei der Pendlerpauschale die Gegenfinanzierung für das zu erreichen, was Sie im Programm zur Senkung des Spitzensteuersatzes dargestellt haben.
Fasst man diese Elemente zusammen, stehen Sie von CDU und FDP in Niedersachsen vor der etwas prekären Frage: Wie verhält sich das steuerpolitische Konzept der CDU eigentlich zu dem, was Kirchhof gesagt hat? Und wie verhält sich das steuerpolitische Konzept der CDU zu dem der FDP und zu Kirchhof? Nach meinem Dafürhalten ist das ein Gebräu aus steuerpolitischen Ansätzen, Herr Möllring, aber auf gar keinen Fall ein Gesamtkonzept für eine vernünftige Steuerpolitik im Lande.
(Beifall bei der SPD)
Sie verunsichern die Menschen. Sie verunsichern die Wirtschaft. Dadurch machen Sie den Wirtschaftsstandort Deutschland madig auch für die Sicht von außen.
Nimmt man das zusammen, meine Damen und Herren, dann würde ich heute folgende Bilanz ziehen: Diese Landesregierung hat sich entweder nicht getraut, die Zahlen offen zu legen - das kann man verstehen -, oder sie hat es nicht gekonnt, wegen des Dissenses zwischen FDP und CDU. Ich glaube, sie hat es auch nicht gewollt, weil sie vor der Wahl nicht auf Zahlen festgenagelt werden möchte, die nach der Wahl mit dem verglichen werden, was dann auf den Tisch kommt.
Nun gehe ich davon aus, dass Sie die Wahl nicht gewinnen. Aber wenn das Schlimmste einträte und Sie gewönnen, dann stünde das Thema Mehrwertsteuer von heute auf morgen wieder auf der Tagesordnung, und Sie müssten sich dann mit den Gegenargumenten auseinander setzen.
Was für diese Landesregierung aber viel schlimmer ist - das sage ich auch mit Blick auf das, was der Kollege Wenzel hier ausgeführt hat -, ist: Wenn dabei herauskommt, dass Sie auch bei den Steuersubventionen wieder eine Kehrtwende machen, dann muss man Ihnen vorhalten, dass Sie in den vergangenen Jahren bewusst und vorsätzlich auf Erleichterungen im Landeshaushalt verzichtet haben, die eine Schuldenaufnahme in Niedersachsen und massive Einschnitte in soziale Programme nicht notwendig gemacht hätten.
Wie Sie es drehen und wenden, Herr Rolfes: Sie haben seit Mai die Hosen gestrichen voll, den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land die Wahrheit zu sagen, und Sie werden das natürlich auch fünf Tage vor der Wahl nicht tun.
(Beifall bei der SPD)
Nach dem 18. werden wir Sie Punkt für Punkt anhand der Dinge auszählen, die Sie heute nicht kommentieren und auch nicht darstellen wollen.
(Heinz Rolfes [CDU]: Wo ist denn der Haushalt der Bundesregierung?)
- Es geht nicht um den Haushalt der Bundesregierung. Es geht um das, was diese Landesregierung als Anspruch formuliert hat: Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz. In allen drei Punkten haben Sie versagt.
(Beifall bei der SPD)
Der von der FDP hier eingeführte Freiheitsbegriff hat nur dazu geführt, dass Sie die Debatten über den Landeshaushalt von Wahrheit und Klarheit befreien wollen. Das, meine Damen und Herren, ist Ihnen allerdings gelungen.
(Beifall bei der SPD)
Weiterer Redebeitrag zum Tagesordnungspunkt:
Herr Rolfes, ich will nicht über die langen Gesichter reden, sondern drei Punkte ansprechen: Erstens. Lesen Sie doch einmal die Passage nach, in der Sie Herrn Eichel angegriffen haben. Sie haben gesagt, dass er seinen Haushalt durch Veräußerungserlöse ausgeglichen hat.
(Zuruf von der CDU: Hat er doch!)
Dann sehen Sie sich einmal das gleiche Kapitel im Landeshaushalt an. Dann haben Sie über die Schuldenaufnahme geredet. Vergleichen Sie bitte einmal das, was Eichel macht, mit dem, was diese Landesregierung macht. Und wenn Sie nun einen dicken Strich darunter machen, werden Sie feststellen, dass der Anteil der Veräußerungserlöse in Niedersachsen höher ist als im Bund.
(Heinz Rolfes [CDU]: Nein!)
Bei der Nettokreditaufnahme sind wir unter dieser Regierung inzwischen sogar Spitzenreiter, und das werden wir nach Ihrer mittelfristigen Finanzplanung auch bleiben. Zweitens. Die Anfrage, die wir im Juni gestellt haben, betraf die Auswirkungen der Kopfpauschale auf den Landeshaushalt. Diese Umrechnung - die Hälfte, ein Zehntel und dann runtergerechnet auf unseren Landeshaushalt - muss irgendwo ihre Entsprechung im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung haben. Dafür gibt es keine Deckung, also müssen Sie die Steuerdebatte auf sich wirken lassen.
Drittens haben wir beim Subventionsabbau über die Eigenheimzulage geredet. Ich sage Ihnen voraus, dass das, was Herr Wenzel und was wir angekündigt haben, eintreffen wird. Sie haben sich im Bundesrat konsequent, wiederholt und vorsätzlich geweigert, beim Steuersubventionsabbau mitzuhelfen und damit dem Landeshaushalt zu helfen.
(Zuruf von Reinhold Hilbers [CDU])
Wenn Sie das jetzt mit ähnlichen Argumenten tun, dann geben Sie nachträglich zu, dass Sie damals eine falsche Politik gemacht haben - zulasten und gegen die Interessen des Landes Niedersachsen.
Das ist eine ganz wichtige Aussage für die kommenden Diskussionen, möglicherweise auch vor dem Staatsgerichtshof. Herr Rolfes, weil Sie sich ja immer so sozial geben:
(Reinhold Hilbers [CDU]: Er ist sozial!)
31,5 Millionen Menschen zahlen zwar die Mehrwertsteuererhöhung um zwei Prozentpunkte nach Ihrem Muster mit, aber haben keinerlei Entlastung bei den Lohnnebenkosten.
(Vizepräsidentin Silva Seeler übernimmt den Vorsitz)
Das ist die entscheidende Botschaft, die Sie selber hätten bringen können. Sie verschweigen sie aber, deshalb ist es nichts mit Ehrlichkeit und Offenheit dieser beiden Koalitionsfraktionen.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 23.06.2005 | Finanzminister verstößt gegen Amtspflichten - Niedersachsen verliert bei Bankenfällen Millionen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1824

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion ist überschrieben mit "Finanzminister verstößt gegen Amtspflichten - Niedersachsen verliert bei Bankenfällen Millionen". Beide Teilüberschriften entsprechen der Wahrheit. Ich werde das an wenigen Beispielen nachweisen. Auf eine Kleine Anfrage vor wenigen Wochen zum gleichen Thema hat Finanzminister Möllring geantwortet:
Die Niedersächsische Landesregierung hat keine Veranlassung, den Gesetzesvollzug in anderen Ländern zu hinterfragen bzw. auf etwaige Maßnahmen hinzuwirken. - Das war die Antwort auf die Frage, ob es im Zusammenhang mit den Bankenfällen sein könne, dass nicht alle so korrekt, effizient und gut in den Bankenfällen den Steuerhinterziehern auf die Schliche gekommen sind und den entsprechenden Beitrag im Länderverbund geleistet haben, die hinterzogenen Steuern für die Staatskasse zu mobilisieren. Herr Möllring hat also gesagt: Es gibt überhaupt keine Veranlassung, sich aufzuregen, und tun werde ich auch nichts. - So heißt das auf Hochdeutsch.
Ich zitiere jetzt aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs zu 2004. Er schreibt: Die Finanzbehörden der Länder haben anonyme - unter Mithilfe von Banken vorgenommene - Kapitalübertragungen ins Ausland - die so genannten Bankenfälle - unterschiedlich bearbeitet und ungenügend aufgeklärt. Dadurch haben sie mehr als 2,6 Milliarden Euro Steuerausfälle verursacht. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Rechts- und Fachaufsicht nicht entsprechend wahrgenommen. - Das ist die Botschaft des Bundesrechnungshofs. Sie hat zwei wichtige Aussagen. Die eine ist: Offensichtlich ist doch das richtig, was wir in der Kleinen Anfrage vermutet haben, dass in den 16 Bundesländern in Fragen der Bankenfälle unterschiedlich intensiv ermittelt und vollzogen worden ist. Die zweite - wichtigere - Botschaft ist aber, dass 2,6 Milliarden Euro dem Staat durch die Lappen gegangen sein sollen. Das ist der Skandal, der hinter diesem Antrag der SPD-Fraktion steht, Herr Möllring. Das ist das, was der Bundesrechnungshof Ihnen ins Stammbuch schreibt.
(Beifall bei der SPD)
Wir sind nicht bereit, tatenlos zuzusehen, wenn die Finanzministerkonferenz bei den Möglichkeiten, die sich im Laufe der Jahre ergeben haben, gemeinsam auch den Bundesfinanzminister davon zu überzeugen, dass es bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung einheitliche Vorgehensweisen geben muss, den Ball einfach hin und her schiebt und die Dinge durch Zeitablauf erledigt werden. Tatsächlich hat Niedersachsen hervorragende Arbeit geleistet.
(Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Herr Möllring, das möchte ich durchaus auch für die Zeit konzedieren, in der Sie im Amt sind. Die Vorarbeiten waren da. Die Verschlüsselungsmethoden sind geknackt worden, und Monat für Monat sind durch hervorragend qualifizierte Beamtinnen und Beamte die Mittel hereingekommen. Niedersachsen hat inzwischen einen Deckungsbeitrag von 690 Millionen Euro in die Kassen gebracht. Der entscheidende Punkt, auf den ich hinweisen möchte -
Vizepräsident Ulrich Biel:
Einen Augenblick, bitte. - Herr Bode, wir hätten nichts dagegen, wenn sich Ihre Mitarbeiterin hinstellt oder Sie mit ihr hinausgehen.
(Björn Thümler [CDU]: Das ist nicht seine! Das ist unsere!)
Herr Aller, bitte!
Heinrich Aller (SPD):
Wenn man die im Laufe der Zeit deutlich gewordenen Zahlen vergleicht, stellt man fest, dass Bayern in dem Zeitraum, in dem das arme Niedersachsen über 500 Millionen Euro aus Steuerhinterziehungen eingefahren hat, 311 Millionen Euro in die Kasse gebracht hat. Das um 50 % bevölkerungsreichere Bayern bringt deutlich weniger Steuern in die Kasse als das ärmere Flächenland Niedersachsen. Das muss einen Finanzminister eigentlich stutzig machen. Da spricht einiges dafür, dass nicht mit gleicher Elle gemessen wird. Das Gleiche gilt für die Frage, wann die Strafverfolgungsbehörden tätig geworden sind: in Bayern rund 3 000-mal und in Niedersachsen im gleichen Zeitraum 15 000 Zugriffe. Das macht deutlich, dass auch hier offensichtlich mit unterschiedlicher Elle verfahren wird. Wenn sich das dann in 2,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen insgesamt auswirkt, dann kann ein armes Land wie Niedersachsen nicht tatenlos zusehen, wie die reicheren Bundesländer ihrer Verpflichtung in der Solidarität der Länder nicht nachkommen.
Ich habe nur wenige Zahlen genannt, weil der Finanzminister in Niedersachsen erklärt hat, die Vergleichsmaterialien, die wir haben, seien vertraulich zu behandeln. Ich halte das für ein Unding. Wenn ich im Internet und im Bericht des Bundesrechnungshofs nachgucke, finde ich überall Zahlen, die hier in Niedersachsen plötzlich für vertraulich erklärt werden, aber das Handwerkszeug dafür sind, den Nachweis zu erbringen, dass dieser Finanzminister offensichtlich billigend in Kauf genommen hat, dass Niedersachsens Anteil aus diesen 690 Millionen Euro, aber auch aus dem, was im Übrigen beigebracht worden ist, überproportional bei den Ländern bleibt, die finanzstärker sind und ihrer Pflicht nicht nachkommen.
Ich sage das so deutlich, weil Niedersachsen, wenn man das halbwegs nachrechnen und über die Faustregeln bestimmen will, weit über 100 Millionen Euro aus dieser Operation Bankenfälle verloren gehen, die von den anderen Bundesländern nicht in der nötigen Konsequenz verfolgt worden sind.
Ich weiß sehr wohl, dass jetzt gesagt wird: Waren Sie nicht Finanzminister zu der Zeit, als das losgegangen ist? - Da gebe ich Ihnen Recht. Ich war Finanzminister. Aber wir haben aus Niedersachsen Mehrheiten gegen den Widerstand des Bundes und gegen den Widerstand anderer Bundesländer geschmiedet und haben ein Gesetz durchgesetzt, um die Aufbewahrungsfrist für Beweismaterial zu verlängern. Nur so war es überhaupt möglich, an die Milliarden heranzukommen, die hinterzogen worden sind. Gegen den Widerstand einiger Bundesländer ist das Tableau erstellt worden, das es erstmals in dieser Zeit möglich gemacht hat, auch den Bayern Zahlen abzuverlangen, die sie nicht auf den Tisch legen wollten. Das Ergebnis ist offensichtlich, dass Bayern im Konzert der Bundesländer so etwas wie eine steuerpolitische Oase ist und die Steuerzahler pflegt, ob es die Wirtschaft, Private oder Steuerhinterzieher sind. Das kann so nicht sein.
(Beifall bei der SPD)
Das Steuerrecht ist in der Bundesrepublik einheitlich zu vollziehen. Das muss sich letztendlich auch am Zahlenwerk deutlich machen. Wir haben also gesagt: Finanzminister, leg die Zahlen offen, diskutier mit uns über die Schwachstellen, die bei den Bankenfällen aufgetreten sind, erarbeite mit uns zusammen Möglichkeiten, im föderalen Aufbau der Steuerverwaltung Lösungen zu finden, dass in Bayern wie in Mecklenburg- Vorpommern, aber auch in Niedersachsen nach den gleichen Methoden die Steuern erhoben, festgesetzt und vollzogen werden!
Der Finanzminister hat gesagt: Es gibt keinen Handlungsbedarf! - Wenn es bei 2,6 Milliarden Euro zulasten der Bundes- und Länderkassen keinen Handlungsbedarf gibt, dann lebt dieser Finanzminister in einer völlig verkehrten Welt. Deshalb wollen wir ihn rügen und auffordern, die Zahlen und Fakten auf den Tisch zu legen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Rede am 18.05.2005 | Finanzminister verstößt gegen Amtspflichten - Niedersachsen verliert bei Bankenfällen Millionen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1824

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe zuerst kurz den Bericht für den Haushaltsausschuss ab und werde anschließend für die SPD-Fraktion sprechen. Der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen schlägt Ihnen vor, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen und damit auch die verfassungsrechtlich erforderliche Zustimmung zu dem vorliegenden Staatsvertrag zu geben. Über diese Empfehlung bestand in den Ausschussberatungen auch in dem mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen weitestgehend Einigkeit.
Finanzminister Möllring hat den direkt überwiesenen Gesetzentwurf in den federführenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebracht und dabei die einzelnen Rechtsänderungen im Staatsvertrag dargestellt und erläutert. Die Neufassung des Staatsvertrages ist erforderlich geworden, weil das Land Mecklenburg-Vorpommern als Träger der Norddeutschen Landesbank ausscheidet. Außerdem sollen mit dem neuen Staatsvertrag die Organisationsgrundlagen der Bank an die geänderten Rahmenbedingungen im Bankensektor angepasst werden. Schließlich werden einige organisatorische Vorschriften aus dem Staatsvertrag herausgenommen, die künftig nur noch in der Satzung enthalten sein sollen.
Diese Regelungstechnik ermöglicht den Trägern der Bank einen flexibleren Umgang mit den betreffenden Regelungen, schränkt allerdings die Möglichkeiten der parlamentarischen Einflussnahme auf diese Regelungen ein. Finanzminister Möllring hat dies damit begründet, dass sich die bisherige Regelungstechnik in den Verhandlungen über das Ausscheiden des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht bewährt habe.
Wegen der weiteren, in den Ausschussberatungen nicht umstrittenen Einzelheiten nehme ich auf die amtliche Begründung des Gesetzentwurfes und des Staatsvertrages Bezug. Namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und damit auch zum Staatsvertrag.
Ich kann hier für die SPD-Fraktion nahtlos anschließen und weise darauf hin, dass die direkte Überweisung an den Haushaltsausschuss und die Tatsache, dass der Staatsvertrag in den Details nicht wie andere Gesetzentwürfe ausführlich beraten worden ist, nicht falsch interpretiert werden darf. Alle Fraktionen waren und sind sich der Tatsache bewusst, dass mit dem 19. Juli 2005 für das öffentlich-rechtliche Bank- und Kreditwesen eine neue Zeit anbricht. Es war deshalb richtig und wichtig, dass auch in Niedersachsen hinsichtlich der Themen Novellierung des Sparkassenrechts und der Neupositionierung der NORD/LB im Grundsatz über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg eine übereinstimmende Bewertung, Beratung und dann auch Beschlussfassung erfolgt ist.
Ich habe bereits bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts für die SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass wir trotz aller Kritikpunkte im Detail - ich nenne hier nur das Stichwort Schattenhaushalte - daran mitgewirkt haben, die NORD/LB für die Zukunft fit zu machen.
Vier übergeordnete Gesichtspunkte haben dabei eine Rolle gespielt und spielen jetzt auch bei dem Staatsvertrag eine Rolle. Der erste Gesichtspunkt ist, dass wir klar und deutlich sagen, dass wir zum Dreisäulenmodell der deutschen Bankenlandschaft stehen. Wir wollen auch nach dem 19. Juli 2005 in Deutschland ein starkes und wettbewerbsfähiges öffentlich-rechtliches Kreditwesen. Wir wollen, dass die Landesbanken und Sparkassen sich bei den dynamischen Entwicklungen auf den regionalen Märkten als öffentlich-rechtliche Institutionen positionieren und auch behaupten können. Wir wollen nicht - das sage ich ausdrücklich -, dass die Marktorientierung und die Rating-Agenturen mit ihren Vorgaben das Maß aller Dinge sind. Dabei ist allen Beteiligten zu Beginn der Beratungen klar gewesen, dass das Ziel sein musste, die NORD/LB so aufzustellen, dass es ein A-Rating ermöglichte.
Unser Respekt gilt deshalb all denen, die seit dem Aushandeln des Kompromisses zwischen Deutschland und der EU an der Vorbereitung zur Neustrukturierung der NORD/LB und letztlich an der Vorlage des Staatsvertrages mitgewirkt haben. Das war gute Arbeit. Sonst wäre das A-Rating nicht zustande gekommen.
(Zustimmung bei der SPD)
Das Sparkassengesetz, das Geschäftsmodell und jetzt der Staatsvertrag zeigen, dass die Öffentlichen als Träger der NORD/LB verlässliche Partner sind und im Zusammenspiel mit der Bank auch in Zukunft die Voraussetzung dafür schaffen wollen, dass eine Landesbank in unserer Region tätig sein kann.
Ich bedauere ausdrücklich, dass Mecklenburg-Vorpommern aus diesem Konzert ausgeschieden ist. Eine norddeutsche Lösung war in sich schlüssig. Umso wichtiger ist es aber, dass Mecklenburg-Vorpommern die NORD/LB weiter als Sparkassen-Zentralbank behalten wird.
In der jetzigen Situation begegnen sich die Sparkassenverbände und die beiden Länder in der NORD/LB auf Augenhöhe. Die Trägerstruktur ist entsprechend den Anteilsbeteiligungen aufgebaut. Damit ist ein gleichmäßiges Anteilsverhältnis hergestellt. Das Geschäftsmodell, die Satzung und der Staatsvertrag unterstreichen, dass die Zusammenführung von Sparkasseninteressen und der Interessen der beiden Länder deutlich machen, dass es mehr als eine Notgemeinschaft oder, wie andere sagen, ein Zweckbündnis zur Aufrechterhaltung des öffentlich-rechtlichen Bankenwesens in dieser Region ist. Die NORD/LB ist - im Gegenteil - mit den Sparkassen zusammen das logisch-strategische Bündnis von Partnern, die sich auch in Zukunft in einem umkämpften Bankenmarkt behaupten wollen.
Tatsache ist aber auch, dass die Kunden bestimmen werden, ob die Struktur der Bank, ob die Produkte der Bank, ob die Arbeit der Bank im Interesse der öffentlichen Träger erfolgreich sein wird. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass Herr Wulff bei seinem Besuch in China deutlich gemacht hat, dass die NORD/LB Auslandsdependancen in den Märkten der Zukunft braucht, in denen niedersächsische Unternehmen bzw. norddeutsche Unternehmen tätig sind.
Das gilt insbesondere auch für den Mittelstand. Das war nicht immer so. Umso wichtiger ist die klare Ansage von Herrn Wulff bei seinem Besuch in China. Das wurde noch einmal von Herrn Dr. Rehm, dem Vorstandsvorsitzenden, unterstützt.
Durch den Staatsvertrag werden insgesamt sieben wichtige Bereiche neu geregelt. Ich will nicht auf alle hinweisen. Aber mir ist es schon wichtig, deutlich zu machen, dass, auch wenn Beleihung Platz greifen sollte, die Möglichkeiten des öffentlichrechtlichen Auftrages nicht eingeschränkt werden. Ich weise darauf hin, dass bei der Verkleinerung des Aufsichtsrates die Verhältnisse zwischen Sparkassen und Ländern, zwischen den einzelnen Gruppen so geregelt sind, dass sie repräsentativ im Aufsichtsrat vertreten sein werden. Ich glaube, die Kapitalstimmrechte so zu organisieren, wie ich schon dargestellt habe, macht unter dem Strich auch Sinn.
Wenn man darauf verweist, dass von der Aufgabenorientierung hin zur Marktorientierung die NORD/LB neu aufgestellt wird, dann ist das sicherlich richtig. Aber wir müssen als Träger, insbesondere auch als Land Niedersachsen, Wert darauf legen, dass die Unterstützung, die durch das Land derzeit gewährt worden ist und in Zukunft gewährleistet sein wird, als Einbahnregelung natürlich nicht funktioniert. Wir haben auch Erwartungen an die NORD/LB. Ich sage ganz ausdrücklich: Aus der Sicht der SPD geht es im Wesentlichen darum, dass die Konsolidierungsmaßnahmen, die jetzt stattfinden, kontinuierlich und mit Augenmaß weitergeführt werden - nach innen, was die Bankstruktur angeht, aber auch nach außen, was die Platzierung im Markt angeht. Da wird es ganz wichtig sein, dass im Verbund mit der S-Gruppe die notwendigen Schritte abgesprochen sind.
Wir gehen davon aus, dass die faire Partnerschaft zu den KMU - also zu den kleinen und mittleren Unternehmen -, die die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Banken bisher ausgezeichnet hat, aufrechterhalten bleibt und die Begleitung in ausländische Märkte verstärkt fortgesetzt wird. Wir erwarten, dass im Umgang mit dem qualifizierten und motivierten Personal die Zusammenarbeit auf der Vertrauensbasis weitergeführt wird, wie das bisher der Fall gewesen ist. Das Personal ist das größte und wichtigste Asset, das die Bank hat. Wenn es erfolgreich arbeitet, ist die Bank erfolgreich.
Wenn die Bank erfolgreich ist, erfüllt sie aus der Sicht des Landes ihren Zweck. Die Rolle der Regionalbank NORD/LB auch im Verhältnis zu den öffentlichen Händen, zu den Kunden aus dem Bereich der Kommunen und des Landes kann man nur unterstreichen. Letztlich - das ist ja kein Geheimnis - wird es darum gehen, nach der Konsolidierungsphase der NORD/LB die Augen offen zu halten, ob es Kooperationen oder eine weiterführende Zusammenarbeit mit anderen Landesbanken, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zu geben hat. Fasst man das zusammen -
Vizepräsidentin Silva Seeler:
Herr Aller, Ihre Redezeit ist abgelaufen!
Heinrich Aller (SPD):
Ich bin am Ende meiner Rede. - Fasst man das zusammen, dann kann man sagen: Die Arbeit, die jetzt investiert worden ist, hat sich gelohnt. Sie hat Geld, Zeit und letztlich auch Kraft gekostet. Wir wünschen, dass sich die NORD/LB jetzt wieder auf das Geschäft konzentrieren kann. Dem Staatsvertrag geben wir unsere Zustimmung. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und von Klaus Rickert [FDP])

Rede am 20.04.2005 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2005 (Nachtragshaushaltsgesetz 2005) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1761

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion wird dem Nachtragshaushalt zustimmen. Herr Althusmann, wir können trennen zwischen dem, was haushälterisch zu bewerten ist, und dem, was hier für die Landesbank getan werden muss. Deshalb auch in Richtung von Herrn Wenzel: Wenn man schon dagegen stimmt, dann muss man das, was man an Kritik anbringt, in einen Änderungsantrag kleiden und zur Abstimmung stellen.
(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)
Nach außen ständig den kritischen Mahner zu organisieren, dann aber die Konsequenzen für das eigene Handeln nicht zu ziehen, ist das eine, was mir im Rahmen der Debatte um die NORD/LB nicht gefällt.
(David McAllister [CDU]: Eine Blamage nach der anderen!)
Im Haushaltsausschuss ist das wesentlich entspannter diskutiert worden, wohl weil kein Publikum da ist. Das ist der richtige Weg. Was hier über die Maßnahmen zur Stützung der Position der NORD/LB in einem umkämpften Bankenmarkt diskutiert wird, wird beobachtet und auch bewertet, nicht zuletzt von den am Marktgeschehen Teilhabenden, aber auch von den Rating-Agenturen.
Deshalb unsere Unterstützung für diese Maßnahme, weil wir gezwungen sind, bis zum 19. Juli konkrete Ergebnisse auf den Tisch zu legen. Wir alle wissen, dass dann Anstaltslast und Gewährträgerhaftung nicht mehr existieren und sich NORD/LB und Sparkassen im Markt unter völlig veränderten Bedingungen bewegen müssen. Deshalb ist es wohl vernünftig, dass man an der einen Stelle breite Mehrheiten organisiert und an der anderen Stelle durchaus kritikfähig bleibt. Ich komme gleich noch auf die Haushaltsthematik zu sprechen.
Herr Althusmann, bisweilen fordern sie von der Opposition einen Ruck. Es wäre vielleicht gar nicht schlecht, wenn Sie zur Kenntnis nähmen, dass ein Stück mehr Haushaltswahrheit und -klarheit im Rahmen von Schattenhaushalten auch Ihnen gut anstünde.
(Beifall bei der SPD)
Allerdings müssten Sie dann vielleicht die Legendenbildung um die Nettokreditaufnahme und die Höhe des Gesamthaushaltes revidieren. Es fällt manchmal schwer, die Wahrheit zu sagen. Das muss aber an dieser Stelle vielleicht einmal angedeutet werden.
(Bernd Althusmann [CDU]: Die Wahrheit ist konkret!)
Mit diesem Beschluss - das ist wohl der entscheidende Punkt - bewegen wir nur 604 Millionen Euro von dem Gesamtpaket, das hier vom Minister dargestellt worden ist. Ich begrüße durchaus, dass der Minister von Anfang an gesagt hat, da, wo es notwendig ist, wird der Landtag an den Entscheidungen beteiligt. Das ist hier der Fall. Deshalb auch die Zustimmung.
Dies ist ein wichtiger Baustein, ohne den das Gesamtgefüge nicht funktionieren würde. Das Paket, das mit den Sparkassen zusammen und den Trägern geschnürt worden ist, ist so, dass man insgesamt die Botschaft aussenden kann: Die NORD/LB ist für die Zeit nach dem 19. Juli gewappnet. - Das ist die wichtigste Botschaft, die von hier ausgehen muss.
Die neue Welt, in die wir einsteigen, wird auch von dem Geschäftsmodell geprägt, das die NORD/LB in sich und mit den fünf Trägern verabredet hat. Da macht es Sinn, etwas zu Mecklenburg-Vorpommern zu sagen, das aus dem Sechserklub ausgeschieden ist. Ich bedaure das sehr, weil es strategisch sicherlich vernünftiger gewesen wäre, wenn die drei Bundesländer beieinander geblieben wären.
Es wäre mit Sicherheit für die Strukturpolitik in Mecklenburg-Vorpommern auch nicht falsch gewesen, wenn sie sich der öffentlich-rechtlichen Norddeutschen Landesbank bedient hätte. Hinterher zu weinen hat keinen Zweck. Wir sind in der Situation, dass wir jetzt mit den Sparkassen als stärkeren Partnern die Agreements treffen müssen. Das, was hier skizziert worden ist, stimmt und ist stimmig. Dass es ein Schattenhaushalt ist, brauchen wir hier nicht vertieft zu diskutieren, Herr Althusmann und alle, die hier versuchen, ihn wegzureden.
Tatsache ist, dass die Schuldenaufnahme bei der HanBG stattfindet und damit nicht im Landeshaushalt auftaucht. Damit sind auch die statistischen Werte hinterher bei dem Haushalt 2006 intensiv zu diskutieren. Wir werden uns in den Darstellungen der Mipla darüber auseinander setzen müssen.
Es gibt einen zweiten wichtigen Punkt, den ich ansprechen möchte. Durch die Herausnahme des LTS-Kapitals aus der NORD/LB wird auch der Wohnungsbau tangiert. Wir werden sehr sorgfältig darauf achten, dass der Wohnungsbau, die Städtebauförderung oder auch die Stadtsanierung durch diese Operation nicht unter die Räder kommen.
(Beifall bei der SPD)
Ich nehme den Minister und auch Ministerin von der Leyen beim Wort, dass wir im Zusammenhang mit dem Haushalt 2006 zwei Dinge genau abgleichen müssen: Das eine ist die Ansage von Frau von der Leyen, die gesagt hat, die Städtebauförderung und die Stadtsanierung seien in 2005 nur ausgesetzt. Das heißt auf Hochdeutsch: In 2006 werden sie wieder eingesetzt. Das ist die eine Botschaft.
Die Zweite ist: Der Wohnungsbau kann durch die Herausnahme und die Rückflüsse in die LTS nicht unter die Räder kommen. Der Wohnungsbau muss dann auf andere Weise finanziert werden. Hierzu sprechen wir uns dann bei den Haushaltsberatungen 2006 wieder.
(Beifall bei der SPD)
Bei der Zusammenfassung der Prioritäten, die wir mit dieser Entscheidung über den Nachtragshaushalt verbinden, sind an dieser Stelle einige Dinge zu benennen, die auch in Richtung NORD/LB und der Partner des Niedersächsischen Landtages bei der Banken- und Sparkassenstruktur nicht unwichtig sind. Das ist z. B. die Neustrukturierung der Bank. Dazu werden wir den Staatsvertrag auf den Tisch bekommen. Wir werden ihn beraten und mit breiter Mehrheit - davon gehe ich aus - hier beschließen.
Wichtig ist, dass sich das klare Profil, das die NORD/LB durch diese Diskussion entwickelt, auch im Marketing, in der Darstellung nach außen und im täglichen Bankgeschäft auszahlt. Genau das interessiert nämlich uns als Träger. Wir wollen hinterher eine Dividende sehen und nicht nur darüber diskutieren. Die Höhe der Dividende hängt vom Erfolg der NORD/LB ab. Das, was in Bezug auf die Zahl der Mitarbeiter und die Konsolidierungsmaßnahmen gesagt wurde - insbesondere Herr Althusmann hat das angesprochen -, halte ich für wichtig; denn die Konsolidierung nach innen muss einhergehen mit einer Konsolidierung der Profile der Landesbanken insgesamt und des öffentlich-rechtlichen Kreditwesens, weil der Druck auf diesen Teil unserer Bankenlandschaft anhalten wird. Die Marktanteile der Sparkassen und der Landesbanken sind den Wettbewerbern ein Dorn im Auge. Das, was wir mit dem Verlust der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung durchlitten haben, ist allen noch in guter Erinnerung. Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass es nicht nur um Verteidigung geht, sondern auch um strategische Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Kreditwesens. Ich kann nur davon ausgehen, dass die NORD/LB ihre Rolle gegenüber den KMU, den öffentlichen Partnern und letztlich auch den Städten und Gemeinden so weiterverfolgt, wie das bisher gewesen ist.
Die SPD-Fraktion wird Ihrem Nachtragshaushalt zustimmen - ohne Wenn und Aber -, weil wir diese Maßnahme für die Landesbank, die wir im Markt stark und europafest sehen wollen, sehr begrüßen. Wir werden die offenen Fragen, die sich aus dieser Operation ergeben, zum Haushalt 2006 zu gegebener Zeit und mit der nötigen Sorgfalt wieder aufgreifen. Ich hoffe, dabei wird die Einstimmigkeit in der Sache Wohnungsbau, Städtebauförderung und Stadtsanierung/Soziale Stadt genauso herzustellen sein, Herr Althusmann, wie es heute bei der NORD/LB ist. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 27.01.2005 | Steuerbetrug bekämpfen, Steuergerechtigkeit herstellen, Finanzämter stärken - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1406

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Möllring hat hier zwei Punkte angesprochen, die aufgrund des Übergangs der Zuständigkeit von mir auf ihn eine Rolle spielen. Ich möchte sie an dieser Stelle noch einmal kurz aufgreifen. Zum einen geht es dabei um die Bankenfälle, Herr Möllring. Ich glaube, wir beide können sagen: Das Ergebnis in Niedersachsen kann sich sehen lassen, vor allem im Vergleich zu den übrigen 15 Bundesländern.
Entscheidend aber ist: Niedersachsen liegt gemessen an der Finanz- und Steuerstärke im Vergleich zu anderen Bundesländern ganz vorn. Wenn Sie das so bestätigen, bleibt die Frage: Warum liegen andere finanz- und steuerstarke Bundesländer im Hinblick auf die Aufklärung einer gemeinsam verabredeten Problematik bei den Bankenfällen hinter uns? Denn Eines ist klar: Jeden Euro, den wir im Verhältnis mehr eingenommen haben, führen wir zu 90 % an die anderen Bundesländer ab, die offensichtlich zurückhaltender gewesen sind. Ich habe erwartet, dass dieses Problem aufgegriffen wird, weil es von mir in der Übergangsphase thematisiert worden ist. Es kann nicht sein, dass ein Thema, das gleichermaßen für wichtig erachtet worden ist und das bundesweit - so verabredet - mit gleichen Mitteln und mit Erfolg bekämpft werden soll, in den einzelnen Bundesländern letztendlich aber zu völlig unterschiedliche Ergebnisse führt. Ich wäre dankbar, wenn Sie diese Frage noch einmal aufgreifen und dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen berichten würden, warum das nicht stattgefunden hat.
Zu Ihrem zweiten Punkt, zur Task Force. Das ist möglicherweise doch ein Hinweis darauf, Herr Möllring, dass man Kräfte bündeln muss, wenn ein Problem im Raum steht, das eine fachspezifische Gruppe innerhalb der Steuerverwaltung allein nicht lösen kann. Wir haben es in Niedersachsen gemacht. Offensichtlich mit großem Erfolg, insbesondere bei der Prävention, weil die Wirkung einer solchen Task Force, wenn sie erfolgreich arbeitet, natürlich unübersehbar ist. Gleiches gilt für die Aufklärung. Das ist etwas, was man mit Blick auf den Antrag der Grünen schlechthin nicht zurückweisen kann. Dort, wo unterschiedliche Formen der Administration von Steuerrecht stattfinden, muss um eines gleichmäßigen Ergebnisses willen und im Interesse des Erfolges sichergestellt sein, dass ein hohes Maß an Übereinstimmung besteht; denn sonst gibt es Ausweichtendenzen. Die Betroffenen weichen aus in diejenigen Bundesländer, in denen mit weniger Effizienz gearbeitet wird. In diesem Sinne bin ich dafür, dass wir das Ergebnis der Anhörung zum Umsatzsteuerbetrug ernst nehmen.
Ich glaube, im Grundsatz gibt es zwischen den Fraktionen hier im Landtag keine Meinungsunterschiede darüber, dass wir Steuergerechtigkeit haben und den Steuerbetrug massiv bekämpfen wollen. Wenn es um die Details geht, wird es schon komplizierter. Wie schwierig es ist, bundeseinheitlich ein erkanntes Problem zu einer vernünftigen Lösung zu bringen, erkennt man daran, dass wir erstens das übergeordnete Thema der Steuerrechtsvereinfachung trotz allen guten Willens nicht hinkriegen und zweitens bei der IT-Plattform Fiskus nach erheblichen Geburtswehen nicht besonders schnell vorankommen. Das sind Dinge, die wir eigentlich, wenn sie im föderalen System nicht funktionieren, um des Ergebnisses willen, nämlich Steuergerechtigkeit und Fairness in der Steuerverwaltung durchzusetzen, gemeinsam anpacken müssen.
Dabei bieten sich eine Zusammenarbeit und eine verstärkte Koordinierung über die Bundesebene an. Anderes geht es nicht; das hat die Vergangenheit gezeigt. Das gilt natürlich insbesondere, wenn wir uns über Steuerausfälle von rund 20 Milliarden Euro auseinander setzen.
(Bernd Althusmann [CDU]: Was denn? Brutto?)
Wenn die Summe in dieser Größenordnung um 1 oder 2 Milliarden Euro differiert, dann ist das nicht der Punkt. Aber 20 Milliarden Euro von 138 Milliarden Euro, die wir einnehmen, sind ein Hinweis darauf, dass Handlungsbedarf besteht, dem zügig Rechnung getragen werden muss. Die SPD-Fraktion hat nach den Anhörungen, die dazu auf Bundesebene stattgefunden haben, ein Drei-Punkte-Programm aufgelegt und will dann auch in dieser Schrittfolge vorangehen. Ich stimme mit Ihnen überein: Einiges, was geregelt werden muss und sehr schnell geregelt werden kann, ist nicht steuerrechtlicher Art, sondern gehört schlicht und einfach zum Strafrecht und Strafprozessrecht.
Es kann einfach nicht sein, dass Steuerbetrügereien, Steuerhinterziehung weiterhin als Bagatelldelikte oder Kavaliersdelikte behandelt werden. Der Schaden, der gesamtgesellschaftlich, betriebswirtschaftlich, aber auch bei Privatpersonen eintritt, ist so groß, dass schwere Kriminalität - ja: Organisierte Kriminalität - nicht zu übersehen ist. An dieser Stelle muss angesetzt werden. Das ist nun einmal eine Aufgabe, die bundesweit erledigt werden muss. Ich würde mir wünschen, dass uns die Niedersächsische Landesregierung dabei unterstützen würde, die entsprechenden Gesetzesänderungen sehr schnell herbeizuführen.
Ferner brauchen wir - ich unterstütze das, was Herr Wenzel gesagt hat - mehr Koordination, mehr Durchschaubarkeit der Netzwerke innerhalb der Steuerverwaltung. Das Finanzverwaltungsgesetz ist das eine; aber wir brauchen Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um Netzwerke aufzubauen und um der Organisierten Kriminalität bei Steuerhinterziehungen entgegentreten zu können.
Letztlich - das wird mittelfristig unvermeidbar sein - muss wahrscheinlich ein Systemwechsel bei der Umsatzsteuer angestrebt werden. Das ist kompliziert. Das werden wir in Deutschland alleine nicht organisieren können. Deshalb ist das auf der mittelfristigen Zeitschiene eine Aufgabe, die von den Ländern unter Mitwirkung und Federführung des Bundes vorangetrieben werden muss. Diese europäische Lösung muss insbesondere im Bereich den Karussellgeschäften einen Riegel vorschieben.
Fasst man das zusammen, dann ist unser Änderungsantrag, den wir nachgereicht haben, die schlüssige Konsequenz aus dem, was die Grünen vorgelegt haben. Wir konnten uns auf keinen gemeinsamen Antrag einigen; das liegt in der Natur der Sache. Aber vom Abstimmungsverfahren her ist, meine ich, klar: Wer hier einige Dinge gemeinsam voranbringen will, der muss dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen, weil er realitätsnah ist, weil er die Schrittfolgen deutlich kenntlich macht, die einzuhalten sind, und im Ergebnis dazu führt, dass wir durch Bekämpfung des Steuerbetruges mehr Steuergerechtigkeit erreichen.
Beides zusammen ist sinnvoll, weil es die Steuern in die Kassen des Bundes, der Länder und der Kommunen bringt, die dem Staat zustehen. Bisweilen brauchten wir über Steuererhöhung nicht zu reden, weil wir die Steuern in die Kassen bekommen könnten, die dem Staat legal zustehen. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)

2004

Rede am 14.12.2004 | Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltsgesetz 2005

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Präsident hat soeben vorgelesen, zu welchen Tagesordnungspunkten ich den Bericht des Haushaltsausschusses abgeben werde. Ich habe ihn so zusammengefasst, dass er den Fraktionen genügend Spiel lässt, die Inhalte in Breite zu diskutieren. Abweichend von der üblichen Praxis, bei der der Dank an die Beteiligten am Schluss ausgesprochen wird, möchte ich den Dank diesmal meinen Ausführungen voranstellen und hiermit an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und des Landesrechnungshofs richten, die die Beratungen im Haushaltsausschuss hervorragend begleitet haben. Sonst wären wir bei dem engen Zeitplan wahrscheinlich nicht durchgekommen. Der gleiche Dank geht an die Vertreter der Ressorts, die sachkundig und fachkundig Rede und Antwort gestanden haben, und an die mitberatenden Ausschüsse, die dafür gesorgt haben, dass wir im Zeitplan bleiben konnten.
Meine Damen und Herren, wie es in diesem Hause Brauch ist, trage ich die Berichte zum Haushaltsgesetz, zum Haushaltsplan und zum Haushaltsbegleitgesetz zusammen vor. Ich beginne mit dem Bericht zum Haushaltsgesetz 2005. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen, das Haushaltsgesetz mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist mehrheitlich - mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP und gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - beschlossen worden.
Zum Haushaltsgesetz enthält die Beschlussempfehlung nur wenige Änderungen: Im Hinblick auf das so genannte Bepackungsverbot ist in § 14 Absatz 3 - neben einer Betragsanpassung, die aus einem veränderten Haushaltsansatz folgt - der Bezug zum Haushaltsjahr 2005 klargestellt worden. § 8 ist gänzlich gestrichen und in das Haushaltsbegleitgesetz verschoben worden. Der Ausschuss ist damit einer gemeinsamen Anregung des Landesrechnungshofs und des GBD gefolgt. § 7 Absatz 3 enthält nun - ebenfalls auf Anregung des Landesrechnungshofs - eine zusätzliche Klarstellung, dass der Personalabbau im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung Vorrang hat vor den in Absatz 3 Satz 2 angesprochenen Möglichkeiten der Personalausweitung. Schließlich ist § 10 um einen Absatz 3 ergänzt worden, der das Finanzministerium ermächtigt, zur Deckung ressortspezifischer Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Verkauf landeseigener Liegenschaften Mittel des Sondervermögens "Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen" in Anspruch zu nehmen.
Ich gehe nun über zum Haushaltsplanentwurf. Bei der Beratung des Haushaltsplanentwurfs im Ausschuss für Haushalt und Finanzen sind die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen übereingekommen, auf eine grundsätzliche haushalts- und finanzpolitische Debatte zu verzichten, da die Standpunkte der Fraktionen dazu ohnehin bekannt und während der ersten Beratung im Plenum hinreichend ausgetauscht worden seien. Zum Zahlenwerk schlägt Ihnen der Haushaltsausschuss umfangreiche Veränderungen vor. Ich beschränke mich hier auf einen Gesamtüberblick.
Zur Beratung im Haushaltsausschuss legten die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP drei Listen vor: eine so genannte politische Liste, die CDU und FDP vorgelegt haben, eine technische Liste und eine Liste zur Verwaltungsmodernisierung, die die beiden Fraktionen übernommen haben. Die Empfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen sind dementsprechend aufgebaut. In der Verwaltungsmodernisierungsliste sind im Wesentlichen die haushalterischen Folgen der Auflösung der Bezirksregierungen abgebildet. Nach den Darstellungen der Vertreter des Finanzministeriums im Haushaltsausschuss stellt die technische Liste den Änderungsbedarf dar, den die Landesregierung u. a. aufgrund der Beratungen im Haushaltsausschuss noch sieht. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um folgende Ansatzveränderungen: Im Einzelplan des Ministeriums für Inneres und Sport verringert sich der Ansatz für den Polizeieinsatz während der Castor-Transporte um 2,4 Millionen Euro. Im Einzelplan des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit wird der Entlastungsbetrag an die Kommunen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hartz IV aufgrund aktualisierter Berechnungen um 15 Millionen Euro auf 105 Millionen Euro erhöht. Hierzu haben die Vertreter der SPD-Fraktion die Ausbringung eines besonderen Haushaltsvermerks beantragt, der sicherstellt, dass die Zahlungen an die Kommunen auf jeden Fall geleistet werden.
Im Einzelplan des Kultusministeriums wird im Zusammenhang mit dem Investitionsprogramm des Bundes für Ganztagsschulen eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 167,8 Millionen Euro für die Zuweisung für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände ausgebracht. Die Finanzhilfeleistungen des Landes verringern sich durch die mit Artikel 11 des Haushaltsbegleitgesetzes 2005 vorgenommene Änderung des § 150 Abs. 7 Niedersächsisches Schulgesetz nicht um 6,4 Millionen Euro, sondern nur um 2,566 Millionen Euro. Weiterhin sollen die Ansätze für die Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Lehrerinnen und Lehrer um 20 Millionen Euro verstärkt werden. Im Zuge des Budget-Controllings haben Finanzministerium und Kultusministerium festgestellt, dass durch die Inanspruchnahme der Altersteilzeit das Budget schon im laufenden Haushaltsjahr aller Voraussicht nach nicht ausreichen werde. Die Ansatzerhöhung sichert die vom Kultusministerium vorgesehene Stellenbesetzung ab.
Im Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird der Ansatz für Zuweisungen des Bundes für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs um 14,7 Millionen Euro reduziert. Entgegen der ursprünglichen Anmeldung hat der Bund im GVFG-Bundesprogramm deutlich weniger Mittel für Niedersachsen vorgesehen. Im Einzelplan des Justizministeriums sind die Folgeänderungen aus der Kündigung des Vertrags mit Bremen über die Unterbringung von niedersächsischen Gefangenen in bremischen Gefängnissen und die Rücknahme der bisher in Bremen untergebrachten Gefangenen in die Jugendanstalt Hameln dargestellt.
Die technische Liste zum Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - enthält Ansatzveränderungen zur Nachversicherung für aus dem Landesdienst ausscheidende Bedienstete, eine Erstattung an die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft zum Ausgleich des Verlustsaldos von Zinsaufwand und Dividendenerträgen sowie die haushaltswirtschaftliche Darstellung der Teilkommunalisierung des Staatsbades Bad Nenndorf. Der Einnahmeansatz für die Entnahme aus dem Landesliegenschaftsfonds - Unterabteilung Agrarstrukturfonds - soll um 5,7 Millionen Euro erhöht werden. Veranschlagt werden die Entschädigungszahlungen aus der Übereignung der Luneplate an Bremen. Aufgrund aktualisierter Berechnungen konnte der Ansatz für Darlehen des sonstigen inländischen Kreditmarktes ebenfalls korrigiert werden.
Zu der so genannten politischen Liste haben die Vertreter der CDU-Fraktion ausgeführt, dass sie durch einzelne Veränderungen des Haushaltsplanentwurfs sowie durch das Haushaltsbegleitgesetz Schwerpunkte in den Bereichen Bildung, Wirtschaft und innerer Sicherheit setzen wollten. Für den Landeshaushalt 2005 sollen nach ihrer Darstellung daher folgende politische Akzente gesetzt werden: Erhöhung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft um 1 Million Euro, Bereitstellung von 1 Million Euro Landesmittel für das Bundesprogramm Ganztagsschulen - die Bundesmittel betragen 9 Millionen Euro -, Erhöhung der Mittel für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung um 1,9 Millionen Euro, Erhöhung der Mittel für die Werftenhilfe um 0,7 Millionen Euro, dazu die zusätzliche Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2 Millionen Euro zur Gegenfinanzierung der Wettbewerbshilfe des Bundes, Bereitstellung von 131 Stellen im gehobenen Dienst zur Vollendung der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei, Einführung einer zusätzlichen Sonderzuwendung für Beamte der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 8 in Höhe von 300 Euro pro Jahr, sodass sich für diese Personen eine Erhöhung der Sonderzuwendung auf insgesamt 420 Euro ergibt, Investitionen in die Gedenkstätte Bergen- Belsen durch Ausbringung eines Ansatzes von 2,7 Millionen Euro für den Ausbau der Gedenkstätte und von 200 000 Euro für die Gedenkfeier zum 60. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen am 17. April 2005, Reduzierung der Kürzung der Mittel für den Landesportbund und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege von jeweils 11 % auf jeweils 10 %, Reduzierung der Kürzungen bei den Beratungs- und Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt von 80 000 Euro auf 50 000 Euro sowie die Neuregelung des Landesblindengeldes. Blinde erhalten künftig von Geburt an bis zum 27. Lebensjahr ein Landesblindengeld von 300 Euro pro Monat. Darüber hinaus werden 3 Millionen Euro für Härtefälle bereitgestellt.
Der Vertreter der SPD-Fraktion hat in einer Reihe von Einzelpunkten Änderungen angekündigt und die vom Herrn Präsidenten bereits dargestellten Änderungsanträge im Haushaltsausschuss zur Diskussion gestellt. Sie stehen heute zur Abstimmung. Der eigentliche Haushaltsantrag der SPD-Fraktion werde folgende Schwerpunkte setzen: Zahlung eines Weihnachtsgeldes in Höhe von 50 % für Beamte der Besoldungsgruppen bis A 10, Umsetzung des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Landesblindenverband erarbeiteten Kompromisses zum Landesblindengeld, Verminderung der Kürzung der Mittel für die Bauunterhaltung, Erhalt der Landeszentrale für politische Bildung, Finanzierung der Sprachförderung in Kindertagesstätten und der Hausaufgabenhilfe, Verbesserung bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sowie Erhöhung der Mittel für die Wettbewerbshilfen für Seeschiffswerften.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ebenfalls einen Änderungsantrag seiner Fraktion angekündigt. Seine Fraktion werde vorschlagen, für Beamte bis Besoldungsgruppe A 9 - gehobener Dienst - das Weihnachtsgeld zu erhalten. Gegenfinanziert werden solle dies mit einer Reduzierung der Beihilfeleistungen. Des Weiteren kündigte er einen Entschließungsantrag zum Thema Subventionsabbau und Bekämpfung der Steuerhinterziehung an. Das Fazit der Grünen lautet, dass der Haushalt die Neuverschuldung nicht senkt, sondern erhöht.
Zum Schluss darf ich Ihnen das Abstimmungsergebnis im Einzelnen vortragen. In der Abstimmung über die Einzelpläne hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Einzelpläne des Staatsgerichtshofs, des Landesrechnungshofs und des Landtages einstimmig beschlossen. Die übrigen Einzelpläne hat der Ausschuss gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD und den Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebilligt. Bei den Änderungen aus der technischen Liste und der Liste zur Verwaltungsmodernisierung hat sich der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthalten.
Zu dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2005 hat der Ausschuss vor allem die Artikel 4, Änderungen des Niedersächsischen Beamtengesetzes, und 5, Änderungen des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes, erörtert. Wegen der knappen Zeit gebe ich die weiteren Punkte zu Protokoll und bedanke mich für Ihr Interesse.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Rede am 19.11.2004 | Steuerbetrug bekämpfen, Steuergerechtigkeit herstellen, Finanzämter stärken - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1406

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wäre fatal, wenn sich insbesondere die Haushälter und die für die Steuerpolitik zuständigen Mitglieder der Landtage, des Bundestages und von mir aus auch der europäischen Ebene in die Flicken darüber bekämen, wie man sinnvollerweise Steuergerechtigkeit und Steuerrecht praktisch umsetzt. Es kann eigentlich nur so gehen, dass sich alle einig sind, dass der Gesetzgeber, wenn er Steuerrecht geschaffen hat, auch dafür sorgt, dass die entsprechenden Gesetze durchgesetzt werden können.
Deshalb halte ich überhaupt nichts davon, wie es sich eben dargestellt hat, dass man versucht, sich durch Schuldzuweisungen den Pelz mehr oder weniger rein zu waschen und die Folgen, die dann negativ ausschlagen, den anderen in die Stammbücher zu schreiben.
(Beifall bei der SPD - Zuruf von Helmut
Dammann-Tamke [CDU])
Ich kann aus meiner fünfjährigen Tätigkeit als Finanzminister und meiner Tätigkeit jetzt im Finanzausschuss sagen: Diejenigen, die da zusammen sind, arbeiten - unabhängig von der parteipolitischen Zugehörigkeit - konsequent auf Ziele hin, wie sie eben von Herrn Wenzel gefordert worden sind. Das Problem ist nicht, dass man nicht will, sondern das Problem ist, dass man zum Teil nicht kann. Dann darf man allerdings die Frage stellen, woran das liegt.
Der erste Punkt, Herr Wenzel, ist - das sage ich auch zu diesem Antrag -, dass man möglicherweise durch punktuelle Veranstaltungen immer wieder mal eine Diskussion um Steuerrecht, um Steuergerechtigkeit und auch um Steuerverwaltung beginnt, dass aber eine in sich konsistente, auf Erfolg angelegte Diskussion derzeit nicht organisierbar ist. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen; Herr Dammann-Tamke hat sie angesprochen. Wir sind europäisch erweitert, wir haben in Europa ein unterschiedliches Steuerrecht, und wir haben Wettbewerbssituationen, die auch durch das Steuerrecht initiiert werden. Das ist eines der großen, zentralen Probleme, denen wir uns alle stellen müssen.
Gleichwohl haben wir ein nationales Steuerrecht und auch nationale Möglichkeiten, Aktivitäten zu entwickeln. Dieser Antrag zielt, so wie er gestellt ist - das sieht man, wenn man genauer hinschaut -, selbstverständlich auf Wirkung ab. Er greift ein aktuelles Thema, die Umsatzsteuer, auf, und er greift ein Thema in Niedersachsen auf - das ist zulässig -, nämlich den Personalabbau im Rahmen des Haushalts 2005. Ich werde auch etwas dazu sagen. Das Entscheidende bei der Diskussion, die wir vorantreiben müssen, ist aber, dass wir in Deutschland zunehmend merken, dass die föderale Struktur der Steuerverwaltung ein Problem darstellt, das andere in dieser Form nicht haben. Sie haben möglicherweise andere Probleme. Aber wir haben ein Problem, indem wir das Steuerrecht in Bundestag und Bundesrat gemeinsam verabschieden und gleichzeitig die Verwaltung auf die Bundesländer verlagert haben. Es ist eindeutig so - da gibt es überhaupt kein Vertun -, dass offensichtlich ein Zusammenhang zwischen der Ausstattung der Steuer- und Finanzverwaltung und den Ergebnissen, die in den jeweiligen unterschiedlichen Steuerarten beigebracht werden, besteht. Es ist unstrittig, dass aus der Betriebsprüfung relativ wenig käme, wenn man keinen Betriebsprüfer einstellen würde. Deshalb ist der Umkehrschluss zulässig, den Herr Wenzel gemacht hat, indem er gesagt hat: Wenn wir eine entsprechende Personalausstattung - mit den entsprechenden Sachmitteln hinterlegt - einsetzen, dann sind der Erfolg und die beigebrachte Steuer wesentlich höher, als wenn wir das nicht täten. Das heißt, wir müssen uns länderübergreifend darauf verständigen, in diesen Bereichen vergleichbare Bedingungen zu schaffen, weil sonst Steuervermeidungsstrategien in Wirtschaftsförderung illegaler Art ausarten.
Deshalb stelle ich folgende erste Forderung nach wie vor auf: Es kann nicht sein, dass die Finanz- und Steuerverwaltung in der Bundesrepublik zwar 16-mal exekutiert wird, aber den gleichen Sachverhalt mit völlig unterschiedlichem Personalbesatz, unterschiedlicher Intensität und unterschiedlicher sächlicher Ausstattung bearbeitet. Das ist Aufgabe der Finanzminister. Dazu kann Herr Möllring vielleicht auch vor dem Hintergrund der Bankenfälle einiges sagen. Die Bankenfälle, die von Herrn Wenzel angesprochen worden sind, sind ein Beispiel, wie ein Thema erkannt worden ist. In der Finanzministerkonferenz ist zusammen mit dem Bundesfinanzminister beschlossen worden, diese besondere Form der Steuerhinterziehung gemeinsam anzugehen. Wir haben speziell dafür das Gesetz verändert, um die Aufbewahrungspflichten für Beweismaterial zu verlängern. Alles das war noch einheitlich, aber die Umsetzung dessen, was wir wollten, hat in Niedersachsen Ergebnisse gebracht, Herr Möllring, die sich sehen lassen können. Ich sage das ausdrücklich. Den größeren Teil dazu habe ich beigetragen.
(Zuruf von der CDU: Ja?)
- Ja! - Immerhin sind das rund 1,2 Milliarden DM, also gut 600 Millionen Euro, die wir als Steuermehreinnahmen verbucht haben, auch weil einige Leute strafrechtlich verfolgt worden sind. Ich sage das so deutlich. Aber wenn man das niedersächsische Ergebnis in Relation zu den Ergebnissen anderer Bundesländer - das wäre jetzt interessant - setzt, dann ist die Frage aufzuwerfen, warum Niedersachsen als so armes und standortbenachteiligtes Land mit einem so hervorragenden Ergebnis bei der Steuerfahndung herauskommt, während andere Länder, von denen wir wissen, dass sie einen ganz anderen Wirtschafts- und Finanzbesatz haben als Niedersachsen, mit relativ bescheidenen Ergebnissen in dieser Statistik auftauchen. Das wäre ein Indiz dafür, was Herr Wenzel vermutet, dass unterschiedliche Personal- und Sachausstattung bei Verwerfungen bei der Beitreibung von Steuern eine Rolle spielen können.
Herr Wenzel, Sie haben in Ihrem Antrag vier Punkte angesprochen. Davon sind zwei in der Tat nur dann zu realisieren, wenn es durch Initiativen über den Bundesrat zu Aktivitäten auf Bundesebene käme. Hier ist auch über Frau Hendricks gesprochen worden, die eingefordert hat, dass die Bundesländer im Bereich der Umsatzsteuer an einem Strang ziehen. Sich dem zu widersetzen, wäre aus Sicht der Steuerbehörden blanker Irrsinn. Das wird auch niemand offen tun. Aber wir werden uns überlegen müssen, dass nach einer ganzen Anzahl verschiedener Anläufe offensichtlich festzustellen ist, dass die Umsatzsteuer nicht den eigentlich zu erwartenden Zuwachs hat. Das heißt auch, dass zumindest der Verdacht, dass durch Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Bereich der Umsatzsteuer erhebliche Milliarden an die Seite gezogen werden, geäußert werden muss. Dieser Betrug darf so nicht weitergehen.
(Bernd Althusmann [CDU]: Das sagt auch keiner!)
Deshalb darf auch nicht - Herr Althusmann, auch durch Zwischenrufe darf man das nicht tun - der Eindruck entstehen,
(Bernd Althusmann [CDU]: Ich habe genau das Gegenteil gesagt!)
dass durch Zentralisierung oder zentral bereitgestellte Mittel und Personal bessere Ergebnisse erzielt werden könnten. Das darf man nicht verhindern, wenn alle anderen Maßnahmen bisher versagt haben. Deshalb ist der Weg in diese Richtung richtig, und ich unterstütze an der Stelle vom Grundsatz her das, was Herr Wenzel gesagt hat. Ferner können wir uns nicht darum herumdrücken, dass wir uns auch in Niedersachsen Gedanken machen müssen, wie die Steuerverwaltung ausgestattet werden soll.
(Bernd Althusmann [CDU]: Da spricht der Richtige!)
Herr Althusmann hat ja nie geglaubt, dass das Projekt Finanzamt 2003 erfolgreich sein und Ergebnisse bringen könne, die in Niedersachsen die Arbeit der Finanzämter verbessern und das Personal zufriedener machen könnten. Inzwischen zeigt sich, dass eine Reihe dieser von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erarbeiteten Ergebnisse von Herrn Möllring umgesetzt wird. Ich finde das gut, weil dadurch die Leistungsfähigkeit unserer Finanzämter gesteigert wird. Erfahrungen, die wir machen, dürfen ohne weiteres in anderen Bundesländern eingesetzt werden.
Ich gehe noch weiter: Es macht Sinn, dass wir - Deutschland - uns in Europa schlau machen, z. B. in Nachbarländern wie Holland, die ganz andere Steuertechniken mit z. T. hervorragenden Ergebnissen einsetzen. Wir müssen auch erreichen, dass die aufwändigen Nachforschungen, das Hinterherlaufen hinter den Steuern, durch moderne Methoden in der Technik oder das, was man auf Englisch "compliance" nennt, in Angriff genommen werden.
Ich meine, dass nur durch gut qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl, durch technisch hervorragende Ausstattung, die mit dem Schritt hält, was auf der anderen Seite - auf der der Steuerpflichtigen - auch eingesetzt wird, und durch eine grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Nachbarländern sowie auf außereuropäischer Ebene die gewünschten Erfolge erzielt werden können. Bezüglich des konkreten Sachverhalts, der von Ihnen, Herr Wenzel, in Punkt 3 angesprochen worden ist - die Frage der Personalausstattung in der Steuerverwaltung -, sage ich für die SPD-Fraktion: Wir werden die Fraktionen der CDU und der FDP auf den Prüfstand stellen. Wir werden bei den Haushaltsberatungen einen Antrag einbringen, der die Übernahme des ausgebildeten Nachwuchses beinhaltet. Dann werden Sie zeigen müssen, ob Sie hier Ihre stereotype Antwort - die Rotstift- Politik - geben oder ob Sie, weil es sachlich begründet ist, mit uns stimmen und wir in diesem Punkt eine Kurskorrektur vornehmen. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Bernd Althusmann [CDU]: Wir beseitigen die Probleme, die Sie uns bereitet haben!)

Rede am 17.11.2004 | Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2002 - Anträge der Landesregierung - Drs. 15/665 - Bemerkungen und Denkschrift des Landesrechnungshofs - Drs. 15/1050 - Beschlussempfehl...

Rede am 17.11.2004 | Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2002 - Anträge der Landesregierung - Drs. 15/665 - Bemerkungen und Denkschrift des Landesrechnungshofs - Drs. 15/1050 - Beschlussempfehl...

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der soeben von dem Herrn Präsidenten genannten Drucksache hat Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen seine Beschlussempfehlung zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2002 vorgelegt.
Der Ausschuss empfiehlt, die Landesregierung, den Präsidenten des Landtages und den Präsidenten des Staatsgerichtshofs für die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2002 zu entlasten und die dazu vorliegenden Bemerkungen und die Denkschriften des Landesrechnungshofs insoweit für erledigt zu erklären, als sich aus dem Bericht des Haushaltsausschusses nichts anderes ergibt.
(David McAllister [CDU]: Sind Sie nicht befangen, Herr Aller?)
Außerdem enthalten die Empfehlungen die Bitte an die Landesregierung, die Feststellungen und Bemerkungen in dem Bericht des Haushaltsausschusses zu beachten und dem Landtag über die eingeleiteten Maßnahmen zu bestimmten Zeitpunkten zu berichten.
(Heinz Rolfes [CDU]: Wer war im Jahre 2002 Finanzminister?)
- Herr Rolfes, falls Sie sich nicht daran erinnern: Das war ich.
(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)
Des Weiteren sollen die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2002 nachträglich gebilligt werden. - Ich hätte nicht gedacht, dass Sie so vergesslich sind. Der Landesrechnungshof hat die Haushaltsrechnung wieder zeitnah geprüft und dem Landtag frühzeitig seine Denkschrift vorgelegt. Vom Unterausschuss "Prüfung der Haushaltsrechnungen" wurde die Denkschrift sehr eingehend beraten. Zu allen wesentlichen Sachverhalten hat der Unterausschuss Empfehlungen ausgearbeitet und in einem Bericht zusammengefasst, der die Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen bildete. Der überwiegende Teil der darin enthaltenen Empfehlungen wurde im Unterausschuss einstimmig beschlossen. Nennen möchte ich die Empfehlungen, die gegen die Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion im Unterausschuss beschlossen worden sind. Es handelt sich dabei um folgende:
- Sicherheitsrisiken im Haushaltsvollzugssystem,
- Registerführung bei den Amtsgerichten,
- Einwilligung in überplanmäßige Ausgaben im Rahmen des Programms n-21 "Schulen in Niedersachsen online" ohne Begründung,
- die Kosten der so genannten zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei,
- Höhe der Entschädigung für Rufbereitschaft
und
- unzulässige Projektförderung eines Vereins zur Abwendung der Insolvenz.
Bei der Beschlussfassung über die Empfehlung zur zweckwidrigen Verwendung von Mitteln des Hochschulprogramms III enthielten sich die Vertreter der SPD-Fraktion der Stimme. Auf die Diskussion zu den einzelnen Empfehlungen möchte ich nicht eingehen. Es würde den für die Beratung vorgesehenen Zeitraum sprengen. Erlauben Sie mir daher, dass ich auf den sehr umfangreichen Bericht des Haushaltsausschusses verweise. Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung ist im Haushaltsausschuss, Herr Rolfes, einstimmig beschlossen worden. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, seiner Empfehlung zu folgen. Ich möchte meinen Bericht schließen und ausdrücklich noch darauf hinweisen, dass der Haushaltsausschuss und - davon gehe ich aus - das ganze Haus dem Landesrechnungshof und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ressorts für die Zuarbeit herzlich danken. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 24.06.2004 | Gemeindefinanzreform konsequent fortsetzen - Einnahmen für Kommunen nachhaltig und dauerhaft verstetigen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/961

Herr Althusmann, kennen Sie den Unterschied zwischen Ihren Reden von heute und von vor zwei Jahren? Es gibt keinen Unterschied in der Sache, aber es gibt einen Unterschied im Hinblick auf den Adressaten. Vor zwei Jahren haben Sie die Landesregierung aufgefordert, alles Mögliche zu tun und vor allen Dingen ihre Aufgabe im Hinblick auf die Finanzausstattung der Gemeinden wahrzunehmen.
Der Kollege hat eben darauf hingewiesen, dass die kommunalen Spitzenverbände Ihnen etwas in das Stammbuch geschrieben haben. Sie haben einen Antrag gestellt, in dem alle, aber auch alle Verantwortlichkeit in Richtung Bonn abgeschoben worden ist
(David McAllister [CDU]: Die Bundeshauptstadt ist Berlin!)
und die Niedersächsische Landesregierung, die Sie ja maßgeblich mitbestimmen können, praktisch von allem Unsinn freigesprochen worden ist, der hier im Lande passiert. Es ist ein Skandal, Herr Althusmann, dass Sie mit Ihrer Rede von gestern heute Politik machen wollen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Das eigentlich Schöne an der Geschichte ist, dass sich Ihre Kronzeugen von gestern heute in Kontinuität gegen Sie wenden. Eben ist aus dem vierseitigen Schreiben zitiert worden, das auch Ihnen vorliegt und im Innenausschuss Gegenstand der Beratungen war. Ich frage mich, warum Sie nicht mit einem einzigen Wort auf dieses Schreiben der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens eingegangen sind.
(Bernd Althusmann [CDU]: Das habe ich doch gesagt! Das stimmt doch gar nicht!)
Das ist ein Affront gegen die Kommunen in Niedersachsen, das ist ein Affront gegen die kommunalen Spitzenverbände, weil sie offiziell gefragt worden sind, was sie von diesem Antrag halten. Sie haben gesagt: nichts, aber auch gar nichts, weil er nicht weiterführt.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Bernd Althusmann [CDU]: Das stimmt nicht! Sie wissen auch, dass es nicht stimmt!)
Das ist die Quintessenz aus dieser Diskussion. Deshalb haben Sie hier heute einen so vehementen Auftritt in Richtung Berlin hingelegt. Sie vergessen dabei, Herr Kollege, dass in der Kommission, die Finanzminister Eichel einberufen hat, auch die CDU, die Wirtschaft und die kommunalen Spitzenverbände vertreten waren. Sie wollten in der Vergangenheit nicht wahrhaben, dass es ein Konzept zur Stabilisierung, Verstetigung und Verbesserung der kommunalen Finanzen gab, allerdings
auf der Grundlage einer Gewerbesteuer mit verbreiterter Basis. Die Realisierung haben Sie als CDU/CSU und die FDP verhindert,
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
weil Sie sich aus ordnungspolitischen Gründen in eine Politik verrannt haben, die nichts anderes als eine Steuererhöhungspolitik für die Lohn- und Einkommensteuerzahler in den Städten und Gemeinden ist. Das ist die Botschaft, die Ihrem Redebeitrag heute zu entnehmen war.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Nimmt man das wörtlich, was von dem Kollegen heute gesagt worden ist und was in dem vierseitigen Schreiben der Spitzenverbände steht, so wird man an den jetzigen Innenminister Schünemann erinnert, der noch im Januar 2003 kurz vor dem Regierungswechsel gesagt hat, in Niedersachsen zeige die Uhr fünf nach zwölf, was die kommunalen Finanzen angeht. Wir sind jetzt 16 Monate weiter, Herr Kollege. Sie haben die Zahlen genannt. Die Situation ist schlimmer geworden.
(Bernd Althusmann [CDU]: Wir haben auch die dafür Verantwortlichen benannt!)
Sie, die ein Handeln nach dem Konnexitätsprinzip gefordert haben, die ein Vetorecht für die Kommunen gefordert haben, wie es der Innenminister getan hat, die Konsultationsmöglichkeiten gefordert haben, haben nichts, aber auch gar nichts in dieser Richtung innerhalb von 16 Monaten umgesetzt. Dabei sollte es in den ersten 100 Tagen passieren.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - David McAllister [CDU]: Sie hatten 13 Jahre Zeit und haben nichts getan! Wo sind Ihre bundespolitischen Initiativen?)
Diesen Wortbruch, Herr McAllister, werden wir in diesem Lande in jedem Rat und in jedem Kreistag begründet vortragen,
(David McAllister [CDU]: Schämen Sie sich doch für das, was Sie da reden!)
weil die Strategie, die dahintersteht, durchsichtig ist. Sie schieben jeden Tag neue Aufgaben und neue Ausgaben in die Haushalte der Kommunen und vermeiden deshalb das Konnexitätsprinzip.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Stimmen Sie dem Antrag der SPD doch zu, dann wäre das Problem erledigt. Aber nein, Sie machen eine Schulreform und drücken den Kommunen die Investitionskosten auf.
(David McAllister [CDU]: Schade um die Redezeit!)
Sie machen eine Verwaltungsreform mit getürkten Zahlen, und am Ende werden die Kommunen die Aufgaben auszuführen haben, aber nicht das notwendige Geld haben.
Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo:
Herr Aller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Althusmann?
Heinrich Aller (SPD):
Er hat vorhin schon lange geredet. Er kann sich noch einmal melden. - Sie machen eine Reform nach der anderen und überwälzen indirekt Aufgaben auf die Kommunen. Die sozialen Konflikte werden vor Ort ausgetragen werden. Sie schaffen die Lernmittelfreiheit ab, sie schaffen die Hausaufgabenhilfe ab, und jetzt sind Sie dabei, auch die Sprachförderung in den Kindergärten infrage zu stellen. Das alles sind doch Dinge, die Sie abbauen und die bei den Kommunen sofort als Problem wieder auftauchen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, wenn Sie von Konnexität in Richtung Berlin reden, sage ich Ihnen: Fangen Sie in Niedersachsen an, und legen Sie die Karten auf den Tisch.
(David McAllister [CDU]: Das sagen Sie als ehemaliger Finanzminister? Das wäre doch Ihr Job gewesen!)
Sie haben dieses Haus hier belogen, indem Sie gesagt haben: Nächsten Monat sind wir fertig.
(Lebhafter Widerspruch bei der CDU - Zuruf von der CDU: Jetzt reicht es! -Weitere Zurufe von der CDU - Glocke der Präsidentin)
Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo:
Herr Aller, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf für den Vorwurf, dass der Kollege gelogen hat.
(Beifall bei der CDU - Zuruf von der CDU: Wir wissen, dass Sie sich nicht benehmen können! Das ist ein unglaublicher Vorgang!)
Heinrich Aller (SPD):
Dann wiederhole ich eben die Wahrheit: Die Mehrheit in diesem Hause hat angekündigt, vor der Sommerpause ein Gesetz zur Konnexität vorzulegen. Diese Zusage ist nicht eingehalten worden. Dafür hat die deutsche Sprache eine Bezeichnung, die ich hier nicht verwenden darf, die aber jeder kennt.
(Beifall bei der SPD)
Meine Damen und Herren, was Sie hier praktizieren, ist Arroganz der Macht. Die Kommunen werden Ihnen das nicht durchgehen lassen.
(Zuruf von Heinz Rolfes [CDU])
Meine Damen und Herren und Herr Rolfes, wir sind ausgesprochen dankbar, dass Sie diesen Antrag nicht zurückgezogen haben. Wir werde ihn in unsere Handakten nehmen zusammen mit dem Schreiben der kommunalen Spitzenverbände, und wir werden in der Diskussion vor Ort dieses Urteil, das Ihnen in die Akten geschrieben worden ist, immer wieder vortragen. Ich wiederhole: Vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht - so sagen die kommunalen Spitzenverbände - schnelles und konkretes Handeln in Berlin, aber vor allen Dingen aber auch in Niedersachsen, gefordert. Die Fortsetzung des Austausches von Positionen, der bereits in der Gemeindefinanzkommission 2002/2003 - das war die, die Herr Althusmann angesprochen hat - keine Verbesserungen gebracht hat, die ist nicht notwendig.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist so überflüssig wie ein Kropf. Ziehen Sie ihn zurück. Dann müssen wir nicht über ihn abstimmen. Wenn wir über ihn abstimmen müssen, dann lehnen wir ihn ab. - Schönen Dank.
(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Rede am 27.05.2004 | Kostenfalle Verwaltungsreform? Wirtschaftlichkeits- und Effizienzprüfung vor Entscheidungsfindung setzen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/944

Ich möchte zwei Bemerkungen machen. Zum einen möchte ich zu dem Thema Bilanz von Stellen Stellung nehmen. Herr Schünemann, Sie müssen in sich schlüssig argumentieren. Wenn Sie der damaligen Regierung vorwerfen, dass sie in zwei Stellenabbauprogrammen 12 500 Stellen in Abgang gestellt hat und dagegen knapp 10 000 Stellen aufgebaut hat, dann müssen Sie sagen, welche Stellen aufgebaut worden sind. In der Tat sind - das hat uns der Staatsmodernisierer bestätigt - von den 12 500 Stellen inzwischen tatsächlich weit über 11 000 weg, und das Geld ist in der Kasse dieser Landesregierung. Das ist die Wahrheit. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
(Beifall bei der SPD)
Wenn Sie gegen diese Stellen Einstellungen im Lehrerbereich rechnen, die damals in der Tat zusätzlich vorgenommen worden sind - auch mit den Grünen zusammen -,
(Reinhold Coenen [CDU]: Ohne Kostendeckung!)
dann gebietet die Logik, dass Sie in Ihrer jetzigen Programmatik zu den 6 743 Stellen, die Sie abbauen wollen, die immer wieder zitierten 2 500 Lehrerstellen und die 1 000 Polizeibeamtenstellen hinzuzählen. Denn dann müssen Sie am Ende 9 243 Stellen abbauen und nicht 6 743.
(Beifall bei der SPD)
Das ist der gerechte und richtige Vergleich, der immer wieder geklittert wird. Deshalb war mein Zwischenruf berechtigt, wenn auch die Wortwahl - das will ich ausdrücklich zugestehen - nicht ganz zutreffend war.
(Bernd Althusmann [CDU]: Kennen Sie den Begriff "Fluktuation"? - Zuruf von der CDU: Aber unanständig!)
Sie sind kein Bilanzfälscher, das nehme ich zurück. Aber Sie betreiben Bilanzfälscherei.
(Beifall bei der SPD - Zurufe von der CDU)
Zweiter Punkt: Wer in diesem Zusammenhang eine Verwaltungsreform hochlobt und dabei immer wieder betont, es werde eine Verwaltungsebene herausgenommen, der muss deutlich sagen, wo die künftigen Aufgaben angelagert sind. Wollen Sie die Regierungsebene, wollen Sie die Ministerien aufblähen,
(Reinhold Coenen [CDU]: Er begreift es nicht! Das haben Sie immer noch nicht verstanden!)
oder wollen Sie verstärkt auf die kommunale Ebene abwälzen?
Vizepräsidentin Silva Seeler:
Herr Aller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jüttner?
(Bernd Althusmann [CDU]: Jetzt fragen sie sich schon gegenseitig!)
Heinrich Aller (SPD):
Aber ja!
Wolfgang Jüttner (SPD):
Herr Aller, sind Sie mit mir der Meinung, dass das Thema so wichtig ist, dass der Ministerpräsident gut beraten wäre, anwesend zu sein und nicht eine sachfremde Veranstaltung außerhalb des Plenarsaals zu besuchen?
(Beifall bei der SPD - Zurufe von der CDU)
Heinrich Aller (SPD):
Herr Kollege Jüttner, ich fände es zumindest anständig, wenn der Ministerpräsident bei einem Kernstück seiner so genannten Reformpolitik im Plenum wäre und nicht draußen in der Lobby irgendwelche Verträge unterschreibt.
Vizepräsidentin Silva Seeler:
Herr Aller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Althusmann?
Heinrich Aller (SPD):
Wenn das nicht auf meine Zeit angerechnet wird, immer. Das muss ja auch sinnvoll sein.
Bernd Althusmann (CDU):
Herr Aller, halten Sie es nicht für anständig, dass derjenige, der in den letzten dreizehn oder zumindest in drei Jahren seiner Regierungszeit für die Verwaltungsreform in Niedersachsen die Verantwortung getragen hat, hier im Plenarsaal wäre und vielleicht nicht bei der Friedrich-Ebert-Stiftung?
(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Heinrich Aller (SPD):
Der kleine Unterschied zwischen beiden Sachverhalten ist: Für die SPD-Fraktion rede jetzt ich, und das ist Qualität genug. Bei Ihnen ist das -
(Beifall bei der SPD - Lachen bei der CDU und bei der FDP - Christian Dürr [FDP]: Das war deutlich, danke schön! - Unruhe)
Vizepräsidentin Silva Seeler:
Meine Damen und Herren, bitte seien Sie etwas ruhiger, damit wir fortfahren können.
Heinrich Aller (SPD):
Um es auf den Punkt zu bringen, Herr Schünemann: Sie machen eine Verwaltungsreform auf der horizontalen Ebene. Sie nehmen eine Verwaltungsebene heraus. Sie haben betont, die Aufgaben müssen verlagert werden. Dann müssen Sie endlich einmal Farbe bekennen, ob Sie die Regierungsebene und damit die Ebene der Ministerien stärken und damit aufblähen wollen oder ob Sie massiv kommunalisieren wollen. Wenn Sie massiv kommunalisieren wollen, dann ist diese Verwaltungsreform der direkte Weg in eine Kreisreform - da beißt die Maus keinen Faden ab -,
(Reinhold Coenen [CDU]: Herr Aller, wovon reden Sie?)
weil Sie nicht Lüchow-Dannenberg und Wittmund mit den gleichen Aufgaben betrauen können wie beispielsweise die Region Hannover. An der Stelle sind Sie unehrlich. Die Verwaltungsreform, so wie Sie sie hier produzieren, ist auch kein sauber durchdachtes Konzept.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 29.04.2004 | Gerechte Steuerbelastung: Erbschaftssteuer verfassungskonform reformieren - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/933

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vorteil des Antrages der Grünen ist, dass er in die Ausschüsse verlagert wird und wir dort vielleicht ein bisschen sachbezogener diskutieren können als hier.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Ich sage in Richtung Finanzminister: Es war schon enttäuschend, dass er sich seit der Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion vom Februar sozusagen nicht weiterentwickelt hat, bei der auf konkret gestellte Fragen nicht eine vernünftige Antwort zustande gekommen ist. Es war allenfalls die Botschaft zu vernehmen: Wir sagen nichts, wir wissen nichts und wir können nichts. Dafür brauche ich kein ganzes Ministerium. Die Auseinandersetzung, die wir hier führen, ist gesellschaftspolitisch deshalb wichtig - das hat man eben bei den Einlassungen der CDU und FDP gemerkt -, weil es auch um die Frage der Steuergerechtigkeit geht. Wenn man Gutachten richtig liest, kann man feststellen, dass gerade in den angloamerikanischen Systemen, die Sie so abfeiern, die Besteuerung von Grundeigentum und die Besteuerung von Erbschaften in einer ganz anderen Größenordnung erfolgt als hier. Das müsste in Ihren Augen ja blanker Sozialismus und Dirigismus sein. Diese Argumentation ist für deutsche Verhältnisse unerträglich.
Ein zweiter Punkt. Alle statistischen Grundlagen, die wir haben, weisen nach, dass Deutschland erstens, gemessen an den direkten und indirekten Steuern, kein Hochsteuerland ist - es ist eine Mär, die diesbezüglich erzählt wird - und dass es zweitens völlig richtig ist, dass wir bei der Erbschaftsteuer am Ende der Skala unter vergleichbaren Ländern liegen. Wer das nicht zur Kenntnis nehmen will, dem muss man ideologische Hintergedanken unterstellen. Das tue ich hiermit.
(Beifall bei der SPD)
Drittens geht es um einen Sachverhalt, den der Finanzminister zur Kenntnis nehmen muss. Wir haben als Landespolitiker einmal billigend in Kauf genommen, dass durch eine Ersatzregelung, die angedeutet war, die Ausfälle bei der Vermögensteuer durch die Mehreinnahmen bei der Erbschaftsteuer und die Mehreinnahmen bei der Grunderwerbsteuer nicht nur kompensiert, sondern leicht überkompensiert werden sollten. Das Ergebnis ist in der Mipla dieser Landesregierung nachzulesen: Das Aufkommen aus der Vermögensteuer wird am Ende dieser Legislaturperiode bei null liegen. Die Zuwächse bei der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer werden, über alles gerechnet, nicht einmal die Hälfte dessen zurückbringen, was wir bei der Vermögensteuer verloren haben. Das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie in Ihrer steuerpolitischen Debatte als Doktrin in Bezug auf die künftige Zuständigkeit der eher selbstständig handelnden Bundesländer immer wieder vor sich hertragen. Wenn die Länder mehr Verantwortung übernehmen sollen, dann sollten sie doch bitte schön in der Phase, in der sie ständig verfassungswidrige Haushalte produzieren, Herr Möllring, den Beitrag nicht so extrem überinterpretieren, dass sie sogar noch auf die Erbschaftsteuer verzichten können, weil sonst der Beifall von denen, die profitieren, noch größer ist, aber der negative Beifall von der Opposition in diesem Hause draußen möglicherweise nicht gehört wird.
(Zuruf von der CDU: Den negativen Beifall möchte ich einmal hören!)
Der Witz bei der Sache ist: Wenn Sie billigend in Kauf nehmen - so muss ich Sie interpretieren -, Kollegin Weyberg, dass es am besten wäre, die Erbschaftsteuer abzuschaffen, dann können Sie sich auch hier hinstellen und sagen: Wir brauchen auf das Urteil des Bundesfinanzhofes keine Rücksicht zu nehmen. Sie könnten dann auch sagen: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil interessiert uns nicht. - Dann ist die Debatte vorbei. Sie können das dann mit Mehrheit beschließen. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie entscheiden, ob Sie bei der Erbschaftsteuer weniger heraushaben wollen, ob Sie ungefähr das Gleiche heraushaben wollen oder ob Sie mehr heraushaben wollen. Egal, wie Sie sich entscheiden: Sie werden sich nicht vor einer konkreten Auseinandersetzung erstens um die Höhe der Einnahmen, die erzielt werden sollen, und zweitens - das ist der entscheidende Punkt - um die Freibeträge sowohl im betrieblichen Bereich als auch im Eigenheimbereich drücken können. Drittens müssen Sie sich schließlich noch mit den Tarifen auseinander setzen. Ich werfe dieser Landesregierung sowie der FDP und der CDU vor, dass sie sich nicht über ein eigenes niedersächsisches Konzept einigen können. Sie gucken zu, wie man sich in Bayern und Rheinland-Pfalz in der Frage der Grundbesteuerung und wie man sich in Schleswig-Holstein in der Frage der Erbschaftsteuer, der Schenkungsteuer und der Grundbesteuerung auseinander setzt. Sie werden auf der Zuschauerbank möglicherweise erleben, dass Sie Lösungen hinterherlaufen, die Sie gar nicht haben wollen. Dafür werden Sie als Regierungsfraktionen und als Regierung in diesem Lande nicht bezahlt.
(Zustimmung bei der SPD)
Die Bürgerinnen und Bürger und auch der Landtag haben einen Anspruch darauf, dass sich diese Landesregierung in zentralen Fragen erklärt. Ich habe vorhin bereits gesagt, dass eine dieser Fragen eine gesellschaftspolitische Frage ist. Über die Nichtdurchsetzbarkeit der Vermögensteuer haben sich einige wahnsinnig gefreut. In der Frage der Erbschaftsteuer geht es nun auch um eine gesellschaftspolitische Auseinandersetzung über die gerechte Verteilung von Lasten und Belastungen in diesem Staat.
Wenn Sie die Auseinandersetzung in Schleswig-Holstein verfolgen und auch das Gutachten richtig lesen - Sie haben offensichtlich nur die Zusammenfassung des Gutachtens und dabei dann auch noch den falschen Punkt gelesen -, werden Sie feststellen, dass Deutschland im Bereich der Besteuerung von Erbschaften in mittlerer Größenordnung hervorragend abschneidet und nur in der Spitze im internationalen Vergleich eine etwas höhere Belastung stattfindet. Genau diese Art der Diskussion, die Sie führen, macht es in dieser Gesellschaft so extrem schwierig, als Haushaltspolitikerin, die Sie sind, als Steuerpolitikerin, die Sie ebenfalls sind, und letztlich als Interessenvertreterin gegenüber den unterschiedlichen sozialen Gruppen in diesem Lande glaubwürdig zu sein.
Fasst man all dies zusammen, ist Folgendes völlig klar. Erstens. Im Landeshaushalt können wir nicht auf die Einnahmen verzichten, die wir bei der Grunderwerbsteuer ausgewiesen haben, und wir können schon gar nicht auf das verzichten, was auf der Seite der Erbschaftsteuer angesetzt ist. Wenn der Finanzminister meint, er könne darauf verzichten, dann möge er das vor diesem Hause sagen. Er müsste seinen künftigen Haushalt dann um mindestens 80 Millionen geringer veranschlagen, wenn er nur die CDU-Beschlüsse, die augenblicklich zu Papier gebracht werden, umsetzen will. Wenn es in die Richtung gehen sollte, auf Steuern zu verzichten, weil wir diejenigen, die eigentlich Erbschaftsteuer zahlen sollten, durch unsere Finanzbehörden sowieso nicht erwischen, dann wäre das die Kapitulation vor denen, die flexibel, mobil und auch wirtschaftsschädlich den Standort Deutschland benutzen, um hier Geld zu verdienen, die Steuern nach außen zu tragen oder zu hinterziehen.
Ich erinnere an das Beispiel Müller. Seitdem schmeckt mir nur noch Joghurt von anderen Firmen. Ich sage das ganz deutlich. Den Müller-Joghurt kann ich nicht mehr verdauen.
(Beifall bei der SPD)
Wer diesen Staat nutzt, um Subventionen abzustauben, und dann, wenn er sie in der Tasche hat, sein Vermögen nach draußen trägt, damit er keine Erbschaftsteuer zahlt, handelt im Übermaß gesellschaftsschädigend.
(Beifall bei der SPD)
Das ist ein schlechtes Beispiel für diese Gesellschaft, weil dadurch die Steuermoral in diesem Lande untergraben wird. Ich möchte Sie ganz herzlich auffordern, Frau Weyberg, weil ich wirklich
(Bernd Althusmann [CDU]: Ich möchte Ihnen eine Frage stellen!)
- Ja, bitte! Fragen Sie, wenn Sie können. - Frau Präsidentin, der junge Mann möchte mich etwas fragen.
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Herzlichen Dank. - Herr Althusmann, bitte schön!
Bernd Althusmann (CDU):
Sehr geehrter Herr Aller, Sie waren als Finanzminister für die Steuerschätzung und für den Haus halt verantwortlich. Am 14. November 2002 haben Sie eine Presseerklärung herausgegeben und für Niedersachsen aufgrund der Änderung der Erbschaftsteuer und der Vermögensteuer ein Mehraufkommen von rund 1,5 Milliarden Euro bis 2006 erwartet. Halten Sie an dieser Sache noch fest, und glauben Sie auch heute noch an Ihre eigenen Aussagen?
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Herr Aller!
Heinrich Aller (SPD):
Die tatsächlichen Zahlen haben uns wirklich überholt. Das gilt auch für den jetzigen Finanzminister.
(Zurufe von der CDU)
Herr Althusmann, wenn ich es richtig sehe, haben Sie vor weniger als drei oder vier Monaten erklärt, Sie hätten eine saubere mittelfristige Finanzplanung vorgelegt, die in sich schlüssig und in die Zukunft gerichtet sei und die Neuverschuldung in absehbarer Zeit sogar auf null herunterfahren werde - in ungefähr 30 Jahren. Wenn ich das richtig interpretiere, ist ein Baustein dieser mittelfristigen Finanzplanung die regelmäßige Einnahme aus der Erbschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer.
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Herr Aller, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?
Heinrich Aller (SPD):
Zunächst einmal muss ich diese Frage ja beantworten. - Darf ich weiterreden? - Wenn die Erbschaftsteuer und die Grunderwerbsteuer feste Bestandteile Ihrer mittelfristigen Finanzplanung sind, dann wird eine der Aufgaben darin bestehen, erstens bei der Neufassung des Bewertungsgesetzes und zweitens bei der Neugestaltung der Erbschaftsteuer darauf zu achten, dass nicht weniger, sondern genauso viel in die Kassen kommt, wie es von Ihnen jetzt prognostiziert worden ist. Gibt es noch weitere Fragen?
(Glocke der Präsidentin)
Vizepräsidentin Astrid Vockert:
Sie haben noch 14 Sekunden.
Heinrich Aller (SPD):
Dann kann ich auch keine weiteren Zusatzfragen mehr annehmen. Zum Schluss - klingeln Sie mich hier ab - will ich wenigstens noch Folgendes sagen, Frau Weyberg und Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition: Wenn schon die Landesregierung und der Finanzminister nicht bereit sind, in diesem Hause eine sachbezogene Diskussion zu führen, dann bitte ich Sie, sich dann, wenn dieser Antrag im Ausschuss beraten wird, dafür einzusetzen, dass die Pros und Kontras im Rahmen einer Anhörung sauber auf den Tisch gelegt werden. Sie werden feststellen, dass unsere Argumente und die der Grünen zu diesem Haushalt und zu der Steuergerechtigkeit in diesem Lande unter dem Strich
die besseren Positionen darstellen. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 11.03.2004 | Europawahl am 13. Juni 2004: Europa stärken - Wählen gehen! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/849

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn das, was in der Überschrift dieses Antrags steht, vom Landtag gemeinsam getragen würde, dann wäre das schon etwas. Das wäre einmal das Zeichen, im Vorfeld der Europawahl gemeinsam und überparteilich aufzutreten, und dann das Signal, die Wahlbeteiligung so hoch wie möglich zu bekommen. Das wäre sicherlich eine Botschaft - wenn sie denn gelänge -, um die Europawahl in diesem Jahr mit den 25 Nationen in ein besonderes Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Der Antrag ist deshalb auf die Motivation zur Stimmabgabe ausgerichtet. Wir wollen die Voraussetzungen sichergestellt wissen, dass diejenigen, die erstmals an der Wahl teilnehmen, auch die Modalitäten kennen.
Wenn es gelänge, die Wahlbeteiligung über 50 % zu führen, also auf eine Höhe, die wir schon einmal erreicht haben, dann wäre der Negativtrend bei der Wahlbeteiligung gebrochen. Der gemeinsame Aufruf, den wir anstreben, soll noch einmal dokumentieren, dass sich dieser Landtag hinter ein starkes Europa stellt, und zwar über die Parteigrenzen hinweg. Bei dieser Formulierung macht es auch Sinn, dass sich alle Fraktionen hinter dieses Petitum stellen. Wir sind natürlich offen für Beratungen im Ausschuss, weil wir Bausteine zusammensetzen müssen, um diesen Aufruf noch zu unterfüttern. Wichtig ist aber, dass wir die Ausgangslage schonungslos diskutieren und offen legen. Dabei ist es nicht unwichtig, einmal zurückzuschauen und zu sehen, wie sich die Wahlbeteiligung denn in den letzten Jahren entwickelt hat. Ich gehe nur auf die Jahre 1994 und 1999 zurück und stelle fest, dass genau im umgekehrten Verhältnis dazu, wie die Bedeutung europäischer Entscheidungen gewachsen ist, die Wahlbeteiligung auch in Deutschland dramatisch eingebrochen ist. 1994 hatten wir noch 52,7 % abgegebene Stimmen; das waren mehr als 3 Millionen. 1999 ist die Wahlbeteiligung in Niedersachsen auf 44,2 % gesunken; es waren nur noch 2 613 000 Stimmen. Wenn man das einmal zusammen beurteilt, muss man feststellen, dass wir bei einer steigenden Zahl der Wählerinnen und Wähler rund eine halbe Million Stimmen, d. h. positive Aussagen für Europa, verloren haben.
Bei der bevorstehenden Europawahl am 13. Juni 2004 werden wir mehr als 6,2 Millionen Wahlberechtigte haben. Es ist in diesem Jahr nicht unwichtig, dass die Anzahl der so genannten nichtdeutschen Unionsbürgerinnen und -bürger - so werden die bezeichnet - mehr als 130 000 betragen wird. In dieser Zahl sind allerdings viele nicht enthalten, die eine Doppelpass-Situation vorweisen können. Insbesondere die Deutschen, die mit einem deutschen Pass hergekommen sind, fallen natürlich nicht unter den Begriff "Ausländer", werden aber gleichwohl Probleme mit dem Verständnis des deutschen und erst recht des europäischen Wahlsystems haben.
Bei den nichtdeutschen Wahlberechtigten ist es nicht unwichtig, darauf hinzuweisen, dass infolge der Erweiterung um zehn Staaten rund 31 000 zusätzliche Wähler an die Wahlurnen gebeten werden. Der größte Teil dieser Wähler - mehr als 20 000 - kommt aus Polen. Damit kein Zweifel aufkommt, meine Damen und Herren: Der Aufruf oder der Appell, wie wir ihn gerne hätten, soll sich natürlich vorrangig an die deutschen Wählerinnen und Wähler richten, die das Gros derer ausmachen, die am 13. Juni an die Urnen gebeten werden.
Die Tatsache, dass bei ihnen die Wahlbeteiligung so drastisch eingebrochen ist, macht es nach unserer Auffassung notwendig, demonstrativ darauf hinzuweisen, dass es in Deutschland ein überparteiliches Interesse geben muss, die Wahlbeteiligung wieder nach oben zu wenden, weil eine Abkehr von der europäischen Wahl in eine Antistimmung gegen Europa uminterpretiert werden könnte. Dieses Feld darf man nicht für diejenigen frei machen, die in den letzten Jahren immer wieder versucht haben, die europäische Integration schwarz zu malen und negativ zu beurteilen.
(Beifall bei der SPD)
Wenn man positiv herausstellen will, dass wir in den letzten Jahren gemeinsam dafür gestritten haben, dass der Europagedanke unterstützt wird, dann ist das mit Sicherheit an Einrichtungen wie dem EIZ festzumachen, das sich in den letzten Jahren in der Vermittlung des europäischen Gedankens hervorragend bewährt hat. Es hat mit dem Internet-Auftritt, der dort vorgehalten wird, erheblich zur Information der Bürgerinnen und Bürger beigetragen. Die Europawoche, die für den 1. bis 9. Mai vorgesehen ist, ist eine Chance auch für Abgeordnete, sich im Dialog mit Schulen, Organisationen oder auch vor Ort dafür einzusetzen, dass die Wahlbeteiligung steigt. Entscheidend scheint mir aber zu sein, dass wir nicht vergessen, dass Europa immer auch einen internationalen Ansatz in sich birgt: 25 Nationen, aufgerufen zur Wahl in Deutschland. Das macht es für einige, die aus dem Ausland zu uns gekommen sind, schwierig, zu begreifen, dass sie in Deutschland für Europa wählen sollen und dass sie die Parteien, die sie in ihren Heimatländern gerne wählen würden, auf dem deutschen Wahlzettel gar nicht finden. Der Weg, die Stimme über die Konsulate oder die Botschaften abzugeben, ist ausgesprochen kompliziert.
Das wird auch dadurch nicht wesentlich einfacher, dass in den Vorschriften, die inzwischen veröffentlicht worden sind und die auch im Internet nachzulesen sind, klar herausgestellt wird, wie man sich in eine Wahlliste einzutragen hat und dass der 23. Mai der Ausschlusstermin ist. Es muss also deutlich vor dem eigentlichen Wahltermin klargestellt werden, ob man seine Stimme in Deutschland oder im Heimatland abgibt.
Ein besonderes niedersächsisches Problem, wenn man auch lokale Aktivitäten über den Landtag vorantreiben will, sind nach meiner Einschätzung die Ballungsräume: Ungefähr die Hälfte der wahlberechtigten ausländischen Bürgerinnen und Bürger wohnt in acht Ballungsgebieten; 30 000 allein in der Region Hannover mit einem entsprechend hohen Anteil an nichtdeutschen, also polnischen Bürgerinnen und Bürgern.
Wenn man sich überlegt, was neben dem Appell, der hier angesprochen worden ist, vom Landtag auf den Weg gebracht werden könnte, kommt man zu einer ganzen Reihe von Vorstellungen. Ganz im Zentrum sollte meiner Meinung nach die Aufgabe des gesamten Landtages stehen, sich aktiv einzusetzen und beispielsweise, solange die Sperrfristen in den Schulen nicht greifen, über die jüngere Generation auch die Eltern und die Großeltern anzusprechen, die möglicherweise erhebliche Schwierigkeiten haben, mit den örtlich veranlassten Informationen zurechtzukommen. Die Europäische Woche des EIZ ist hier sicherlich angezeigt. Fasst man das zusammen, dann meine ich, dass das Verständnis für zusätzliche europäische Aktivitäten in diesem Landtag ausgesprochen groß ist. Wenn man dem rundblick glauben darf, so haben auch die Landeskabinette von Thüringen und Niedersachsen inzwischen beschlossen, die Europaaktivitäten der für Europa zuständigen Zentren, also der EIZ, zusammenzulegen. Am 8. und 9. Mai soll auf der Wartburg aus Anlass der EU-Osterweiterung ein Fest gefeiert werden, wie es in diesem Artikel heißt. Das ist ein Zeichen dafür, dass wir eine breite Basis dafür herstellen können, dass wir gemeinsam die europäische Idee und den Wahltermin 13. Juni noch einmal durch einen Kraftakt nach vorne bringen können. Es sind nur noch drei Monate Zeit, um etwas auf die Beine zu stellen. Für die ausländischen Mitbürgerinnen und -bürger läuft die Anmeldefrist am 23. Mai ab, und dann müssen sie sich erklärt haben, ob sie hier in Niedersachsen, im Konsulat oder an anderer Stelle ihre Stimme abgeben.
Wenn das unsere gemeinsame Aufgabe ist und wir uns schnell einigen können, dann bin ich sicher, dass wir noch die eine oder andere Aktivität aus dem Landtag heraus unternehmen und mit Unterstützung der Landesregierung auf den Weg bringen können. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung für diesen Antrag. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Rede am 21.01.2004 | Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland - Fairen Wettbewerb und Bedürfnisprüfung vertraglich absichern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/486

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich meine, wir können die Beratung relativ kurz machen, weil das Thema in absehbarer Zeit erneut auf die Tagesordnung kommen wird, wenn der Staatsvertrag beraten wird. Wir werden - das sage ich gleich vorweg - die Beschlussempfehlung des Ausschusses aus zwei Gründen ablehnen. Einmal aufgrund der verfahrenstechnischen Fragestellung.
Der SPD-Antrag - das können Sie ihm leicht entnehmen - wurde im Oktober gestellt und hatte zum Ziel, dass die Inhalte des Staatsvertrages von den Gremien des Landtages rechtzeitig hätten beraten werden können. Das hat die Mehrheit im Ausschuss abgelehnt. Das kennen wir; das haben wir heute wieder mehrfach erlebt. Die kürzeste Fassung der Argumentation heißt neuerdings: Ende der Durchsage. Das werden wir bei solchen Diskussionen nicht hinnehmen, zumal die Enquete-Kommission der letzten Wahlperiode sehr deutlich gesagt hat, wie mit Staatsverträgen umgegangen werden soll. Wenn die CDU-Fraktion - jetzt unterstützt durch die FDP-Fraktion - verhindern will, dass inhaltliche Diskussionen, auch zu Staatsverträgen, stattfinden, dann haben wir dazu eine Meinung und werden diese auch immer wieder vertreten: So, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, geht es nicht. Deshalb lehnen wir diese Beschlussempfehlung ab.
Der zweite Grund: Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Frage, wie das Lotteriewesen künftig organisiert werden soll, wird bei dem Gegenstand der Debatte in einem zentralen Punkt betroffen, nämlich bei der Regionalisierung der Erträge aus dem Lotteriewesen. Wir halten es vom Grundsatz her für richtig, dass der Lottoblock insgesamt Sorge dafür tragen muss, dass keine Rosinenpickerei insofern stattfindet, als einige Bundesländer durch besondere Spielformen oder Spielorganisationen - ich mache jetzt keine Reklame für Anbieter - besondere Erträge an sich ziehen und das zum Nachteil der benachbarten Länder Wirkung zeigt.
Von daher ist der Ansatz, die Regionalisierung zu regeln, richtig. Wir gehen davon aus, dass das vereinbarte Verfahren durch die entsprechenden Abrechnungsmethoden hinreichend fair ist. Tatsache ist aber auch - das wird insbesondere klar, wenn man die Veröffentlichungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft aus diesen Tagen sieht, dass es hier um unglaubliche Summen in Milliardenhöhe geht, ungefähr 5 Milliarden Spielerträge für die öffentlichen Haushalte -, dass es Begehrlichkeiten in der Privatwirtschaft gibt, die immer wieder versucht, in einen in Deutschland ordnungspolitisch vernünftig geregelten Markt einzubrechen.
Wir sagen: Lotteriegeschäft darf keine Ware werden, die man im Bereich des Glückspiels frei handelt, und setzen deshalb voraus, dass der Staatsvertrag Sorge dafür trägt, dass öffentlich eine Bedürfnisfeststellung stattfindet, die sicherstellt, dass das Glücksspiel nicht kommerzialisiert wird und dass private Gewinne nicht an die Stelle von Erträgen treten, die in die gesellschaftliche Aufgabenerledigung zurückfließen. Das heißt also unter dem Strich: Nach der Ausschüttung bleiben natürlich Verfahrens- und Bearbeitungskosten. Aber der übrige Ertrag geht mittels Konzessionsabgabe und Steuern zu Recht zurück in die öffentliche Verfügbarkeit.
Ich sage: Wenn wir diese zusätzlichen Millionen in Niedersachsen nicht hätten, dann sähe es im Bereich der Sozialpolitik, dann sähe es im Bereich des Sports schlimm aus, dann sähe es in der Umweltpolitik schlimm aus, und dann sähe es in der Frauenpolitik schlimm aus. Deshalb sind wir sehr dafür, dass wir uns in der Fortsetzung der Auseinandersetzung die Inhalte des Staatsvertrages sehr genau darauf angucken, ob die Kriterien, die wir aufgestellt haben, tatsächlich eingehalten werden.
Dabei wissen wir ganz genau, dass wir an dem Staatsvertrag, den wir jetzt zusammen mit dem Zustimmungsgesetz auf dem Tisch liegen haben, grundsätzlich nichts mehr ändern können. Deshalb unsere herzliche Bitte, wenigstens in den Debatten klar zum Ausdruck zu bringen, dass sich der Landtag über die Prinzipien, nach denen Glücksspiel in Deutschland zu organisieren ist, und auch darüber einig ist, dass ein Einbruch in die bewährten Strukturen, die wir über Jahrzehnte hinweg aufgebaut haben, verhindert werden muss.
Genauso stehen wir dafür gerade, dass Glücksspiel nicht zur Ware verkommt und nicht über Einzelhandelsketten und andere Anbieter parallel zum staatlich konzessionierten Glücksspiel auf den Markt drängt. In diesem Sinne fasse ich noch einmal zusammen: Wir lehnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab, weil die Regierungsmehrheit verhindert hat, dass in der Sache über den Staatsvertrag geredet werden konnte. Wir lehnen die Beschlussempfehlung außerdem deshalb ab, weil die von mir soeben erwähnten Kriterien nicht diskutiert werden konnten mit dem Ziel, die FDP- und die CDU-Fraktion zu inhaltlichen Aussagen zu bewegen. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)

2003

Rede am 10.12.2003 | Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltsgesetz 2004

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte Sie damit einverstanden, dass ich den Bericht auf drei wesentliche Teile komprimiere. Im ersten Teil werde ich kurz auf die Änderungen des Haushaltsgesetzes 2004 eingehen. Der zweite Teil wird sich mit dem Haushaltsplan und dem Zahlenwerk befassen. Im dritten Teil gehe ich auf das Haushaltsbegleitgesetz ein.
In der Drucksache 630 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.
Die grundsätzlichen Streitpunkte zum Haushalt 2004 sind solche, die an die Haushaltsplanung anknüpfen. Ich werde sie in diesem Zusammenhang ansprechen. Zum eigentlichen Haushaltsgesetz möchte ich nur einige wichtige Diskussionspunkte und die Änderungen ansprechen, die über rein redaktionelle Änderungen hinausgehen.
Zu § 3 - Kreditermächtigungen - hat der Landesrechnungshof geltend gemacht, dass sowohl die Ausgaben zur fortgesetzten Finanzierung der Wohnungsbauförderung und der BAföG-Finanzierung durch das so genannte Bankenmodell als auch die Ausgaben zur erstmals ab dem Haushaltsjahr 2004 geplanten Städtebau- und Krankenhausfinanzierung nach diesem Modell durch die Niedersächsische Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen im Landeshaushalt veranschlagt werden müssten. Da dies nicht geschehe, würden die Ansätze des Landeshaushalts künstlich reduziert und der Grundsatz der Vollständigkeit des Haushalts verletzt. Es bedürfe auch einer gesetzlichen Kreditermächtigung für die Kreditaufnahme der Landestreuhandstelle. Die Oppositionsfraktionen kritisierten in diesem Zusammenhang die Verschiebung von ganzen Finanzierungsblöcken in so genannte Schattenhaushalte. Der Haushaltsausschuss ist übereingekommen, diesen Fragen, die ja grundsätzliche Bedeutung haben, weiter nachzugehen, allerdings losgelöst von der aktuellen Behandlung des Haushaltsgesetzes 2004.
In § 5 Abs. 1 ist aufgrund eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen ein neuer Satz 1/1 eingefügt worden. Er reagiert auf das Ende des bisherigen Verfahrens der kostenfreien Ausleihe der an den Schulen eingeführten Lernmittel und ermöglicht die kostenlose Weiternutzung der vorhandenen Lernmittelbestände. Die Änderung des § 8 Abs. 3 Satz 2 greift eine Kritik des Landesrechnungshofs auf. Im Haushaltsausschuss hat es Einigkeit darüber gegeben, dass mit der Ergänzung gewährleistet ist, dass durch eine Ausweitung des Beschäftigungsvolumens keine Belastungen für künftige Haushalte entstehen dürfen.
Die Beschlussempfehlung sieht auf Anregung des Landesrechnungshofs vor, § 11 Abs. 3 zu streichen. Für die Regelung gibt es nach Umsetzung des Hochschuloptimierungskonzepts insgesamt keinen Bedarf mehr. § 15 Abs. 1 ist aufgrund eines mit dem Landesrechnungshof abgestimmten Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen neu gefasst worden. Die ursprüngliche Ermächtigung kann entfallen, weil mit dem Haushaltsplanentwurf 2004 die Zuschüsse an Träger von Heilerziehungspflege- und Heilerziehungshilfeschulen zur Herstellung der Schulgeldfreiheit geregelt werden. An ihre Stelle tritt für die genannten Bereiche eine Ermächtigung zur Gewährung von Zuwendungen nach Maßgabe des Haushalts.
§ 15 Abs. 4 wurde gestrichen, sodass es hinsichtlich des Sonderprogramms zur Wirtschaftsförderung des Landes Niedersachsen bei der bisherigen Regelung bleibt. Sie finden schließlich in Nummer 6 der Allgemeinen Bestimmungen 2004 einen neuen Absatz 2. Dabei handelt es sich um die haushaltsrechtliche Umsetzung der Änderung des § 80 b Abs. 1 NBG, wonach ab dem 1. Januar 2004 Altersteilzeit nur noch zum Abbau von Personalüberhängen gewährt wird.
So weit meine Ausführungen zum Haushaltsgesetz. Ich komme jetzt zum Haushaltsplan und zum Zahlenwerk.
Bei der Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen sind die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen übereingekommen, auf eine grundsätzliche haushalts- und finanzpolitische Debatte zu verzichten, da die Standpunkte der Fraktionen weitestgehend bekannt und im Plenum hinreichend ausgetauscht worden seien und im Verlauf dieser Debatte auch noch vorgetragen werden. Zum Zahlenwerk schlägt Ihnen der Haushaltsausschuss sowohl auf der Ausgabenseite als auch für die Einnahmen und Verpflichtungsermächtigungen umfangreiche Veränderungen vor. Ich beschränke mich hier auf einen Gesamtüberblick.
Die Veränderungen im Zahlenwerk führen zu einem Minus von 441 Millionen Euro. Das Haushaltsvolumen sinkt gegenüber dem des Vorjahres um 2 %. Die Empfehlungen des Haushaltsausschusses zum Zahlenwerk möchte ich Ihnen im Einzelnen nicht erläutern. Das würde einfach den Zeitrahmen sprengen. Ich erlaube mir daher, auf die Erläuterungen in den Empfehlungen hinzuweisen. Ich gehe davon aus, dass die Vertreter der Oppositionsfraktionen die inzwischen verteilten Vorlagen im Plenum erläutern werden.
Dies gilt auch für die kontroversen Auffassungen über die Tragfähigkeit der mittelfristigen Finanzplanung 2003 - 2007 nach der November-Steuerschätzung und über die von den Regierungsfraktionen in das Verfahren eingebrachte Ergänzungsvorlage zur Kompensation der erneuten Steuerausfälle.
In diesem Zusammenhang muss ich aber die grundsätzliche Kritik des Landesrechnungshofs wenigstens anreißen: Der Landesrechnungshof hat zwar die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung durch Regierung und Mehrheitsfraktionen begrüßt, aber den verfassungskonformen Haushalt ausdrücklich angemahnt, strukturelle Maßnahmen zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung gefordert, Schatten- und Nebenhaushalte gerügt, Haushaltsrisiken durch unrealistische Ansätze kritisiert und schließlich angemahnt, die vom Landesrechnungshof aufgezeigten Einsparpotenziale zu nutzen.
Erwähnen möchte ich auch den Antrag der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion, der zum Ziel hatte, die Landesregierung aufzufordern, den Entwurf des Haushaltsplans 2004 zurückzuziehen und eine erneute Vorlage vorzulegen. Ich erspare mir die Debatte und den Bericht dazu, weil heute Morgen im Rahmen der Geschäftsordnungsdebatte sehr ausführlich auf diesen Sachverhalt hingewiesen worden ist. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass im Ausschuss Einigkeit darüber bestand, dass in der gegenwärtigen Situation durchaus beobachtet werden muss, wann und ob die Voraussetzungen für einen Nachtragshaushalt gegeben sind. Es wurde allgemein anmerkt, dass man sich bemühen werde, auf dem Wege der Zusammenarbeit dringend notwendige Abstimmungen im Bereich der Konsolidierungsmaßnahmen herbeizuführen.
Insgesamt wurde aber der Antrag der SPD-Fraktion mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen von CDU und FDP im Ausschuss gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Zum Abschluss meines Berichts zum Haushaltsplan darf ich Ihnen das Abstimmungsergebnis zu den Einzelplänen bekannt geben. In der Abstimmung über die Einzelpläne hat der Haushaltausschuss die Einzelpläne des Staatsgerichtshofes, des Landesrechnungshofs und des Landtags einstimmig beschlossen. Gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Opposition wurden die übrigen Einzelpläne von den Vertreterinnen und Vertreter der CDU- und der FDP-Fraktion beschlossen.
Den letzten Teil meines Berichts, betreffend das Haushaltsbegleitgesetz, gebe ich komplett zu Protokoll. Es ist darin eine Reihe von Artikeln angesprochen, die sicherlich auch im Zentrum der Debatte im Rahmen der Haushaltsberatungen heute und in den weiteren Tagen deutlich gemacht werden. Ich möchte mich zum Schluss im Namen des Haushaltsausschusses beim Landesrechnungshof sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und des GBD und der Ressorts der Landesregierung bedanken. Sie haben die Beratungen stets qualifiziert begleitet. Das will ich insbesondere für die kritische Situation nach der Steuerschätzung hervorheben, als innerhalb kürzester Frist neue Vorlagen gefertigt werden mussten. Bei den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bedanke ich mich dafür, dass in der Sache durchaus hart, aber grundsätzlich fair und immer zielorientiert gearbeitet worden ist. So weit mein Bericht. Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)

Rede am 21.11.2003 | Gemeindefinanzreform: Kommunen schnell und dauerhaft entlasten, Gewerbesteuer als Gemeindewirtschaftsteuer ausbauen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/373

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass die Mehrheit im Ausschuss empfohlen hat, die Anträge von SPD und Grünen sowie den gemeinsamen Änderungsantrag abzulehnen, ist aus der Sicht der Kommunen und aus der Sicht von SPD und Grünen überhaupt nicht verständlich.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Dies ist ein Schlag gegen die Interessen der Kommunen in Niedersachsen. Das ist aber auch eine sehr schofelige Angelegenheit,
(Zurufe von der CDU: Schofelige?)
wenn man sich vor Augen führt, was der jetzige Innenminister und damalige innenpolitische Sprecher der CDU noch wenige Tage vor der Landtagswahl, also vor wenigen Monaten, hier alles aufgezählt hat, was man machen müsse, um die Situation der niedersächsischen Kommunen zu verbessern.
(Reinhold Coenen [CDU]: Das müssen Sie gerade sagen!)
Vieles von dem, was er damals gefordert hat, ist in dem Antrag von SPD und Grünen enthalten. Wenn Sie dem nicht zustimmen, geben Sie der Landesregierung einen Freibrief dafür, eine vernünftige Kompromisslösung zu boykottieren, die im Bund erreicht worden ist und die ausdrücklich die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände gefunden hat.
(Reinhold Coenen [CDU]: Gegen die Wand gefahren!)
Ich sage das deshalb, Herr Kollege, weil Herr Schünemann zehn Tage vor der Landtagswahl ein Vetorecht der Kommunen in Bezug auf Entscheidungen gefordert hat, die gegen die Interessen der Kommunen gerichtet sind. Hier haben die Kommunen gesagt, wohin die Reise gehen soll. Sie aber nehmen das Vetorecht in Anspruch, um die Erfüllung der Forderung der Kommunen zu verhindern. Das ist der eigentliche Skandal, was die vorliegende Beschlussempfehlung angeht.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Worum geht es? Seit Einbringung des Antrages der SPD-Fraktion ist der von Bundesfinanzminister Eichel vorgelegte Gesetzentwurf aufgrund intensiver Diskussionen mit der SPD-Bundestagsfraktion, aber auch aus den Landesbereichen und den Kommunen so verändert worden, dass nunmehr ein Vorschlag zur Abstimmung steht, dessen Verwirklichung den Kommunen innerhalb kürzester Frist 3 Milliarden Euro in die Kassen bringen würde. Nimmt man die Lösung in Bezug auf die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe hinzu, dann stehen den Kommunen rund 5 Milliarden Euro ins Haus.
Sie jedoch würden durch Ihre Blockadehaltung im Bundesrat verhindern, dass dieses Geld fließt. Das muss verhindert werden. Deshalb appelliere ich insbesondere an die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der CDU-Fraktion, dem heute vorliegenden Antrag zuzustimmen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Tun Sie das nicht, dann werden Sie ertragen müssen, dass man Sie überall im Land fragt, warum sich andere CDU-Kommunalpolitikerinnen und -Kommunalpolitiker in Deutschland massiv hinter die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände gestellt haben, insbesondere die Oberbürgermeisterin von Frankfurt, Frau Roth, die immer wieder sagt: CDU, blockiere bitte dieses Gesetz nicht. Wir brauchen dringend die Milliarden, die mit der Gemeindefinanzreform auf den Weg gebracht werden.
Die Gemeindefinanzreform entwickelt die Gewerbesteuer weiter zu einer Gemeindewirtschaftsteuer, und das ist richtig so. Die Freiberufler werden einbezogen. Das ist eine vernünftige Regelung, durch die dafür gesorgt wird, dass die Basis für die Steuererhebung verbreitert wird. Gleichzeitig aber werden die mittelständische Wirtschaft und die Freiberufler nicht übermäßig belastet, weil bis zu einem Grenzwert von 400 Punkten beim Hebesatz eine Verrechnung mit der Einkommensteuer stattfindet.
Gleichwohl - das ist das Ziel der Veranstaltung - wird das Gemeindewirtschaftsteueraufkommen bei den Kommunen verbleiben, wo es anfällt. Das ist von uns so gewollt und das ist auch richtig so. Sie selbst haben die Absenkung der Gewerbesteuerumlage damals von 30 % auf 20 % gefordert. Umgesetzt werden soll eine Absenkung von 28 auf 20 %. Diese schnelle und unkonventionelle Lösung geht auch auf die Forderung von Herrn Schünemann zurück, die hiermit umgesetzt wird. Wenn Sie gegen den Antrag stimmen, dann wird sie von Ihnen jedoch abgelehnt. Das ist widersinnig und entspricht nicht einer vernünftigen Haltung in Bezug auf die Interessenlage der Kommunen.
(Zustimmung bei der SPD)
Deshalb appelliere ich nochmals an die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der CDU-Fraktion: Lassen Sie sich nicht von der FDP an die Kandare nehmen, die nach meiner Einschätzung in der Kommunalpolitik nicht so verankert ist wie andere Parteien in diesem Haus.
(Beifall bei der SPD)
Sorgen Sie bitte dafür, dass hier nicht der Schwanz mit dem Hund wackelt. Helfen Sie mit, dass die Kompromisslösung auf den Weg gebracht werden kann. Wenn sich das Plenum nicht mehrheitlich darauf verständigt, der Landesregierung auf den Weg zu helfen, dann sind Sie in die taktischen Spielchen der CDU und der FDP auf der Bundesebene eingebunden. Deren Entscheidungen aber sind exakt gegen die Interessen der niedersächsischen Gemeinden gerichtet. Sie würden dann auch dagegen stimmen, dass die Schlupflöcher geschlossen werden, die dazu geführt haben, dass die Gewerbesteuer ausgehöhlt worden ist.
Sie würden dagegen stimmen, dass den Freiberuflern kein materieller Schaden entsteht, solange die Gewerbesteuer vor Ort 400 Punkte nicht überschreitet. Sie würden auch dagegen stimmen, dass die Freibeträge, die jetzt mit 25 000 Euro bzw. 35 000 Euro festgelegt werden, in vernünftiger Weise angewendet werden. Der entscheidende Punkt ist aber - das sage ich noch einmal in aller Deutlichkeit -: Die schnelle Umsetzung dieses Gesetzes, das hier von der SPD und von den Grünen unterstützt wird, sorgt dafür, dass die Gewerbesteuer, so wie es in der Verfassung verankert ist, eine Steuer bleibt, die wirtschaftsbezogen ist und durch die kommunalen Hebesätze beeinflusst werden kann.
Diese entscheidende Fragestellung macht auch deutlich, wo der eigentliche Konflikt liegt. Sie wollen die frühere Gewerbesteuer abschaffen und die Umwandlung in eine Gemeindewirtschaftsteuer verhindern, weil Sie diese rund 50 Milliarden DM bzw. 25 Milliarden Euro aus dem wirtschaftsbezogenen Kreislauf nehmen und in die Einkommensteuer überführen wollen, und zwar bei zusätzlichen Hebesatzrechten bei den Kommunen. Gerade das wollen die Kommunen aus guten Gründen nicht. Und auch wir sagen Nein zu diesem Weg, den Sie einschlagen wollen.
Deshalb noch einmal mein Appell: Sorgen Sie zusammen mit Ihren Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern dafür, dass der Antrag von SPD und Grünen in diesem Haus eine Mehrheit bekommt, damit die Landesregierung für den Bundesrat und den Vermittlungsausschuss auf den richtigen Weg geführt wird. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Rede am 19.09.2003 | Steueroase Niedersachsen? - Stellenstreichungen auf Kosten der Steuergerechtigkeit - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/384

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich es richtig gesehen habe, dann läuft diese Diskussion wohl unter dem FDP-Motto "Neue Freiheit". Das heißt, Gesetze des Staates werden nicht mehr mit Personal so bedient, dass sie auch durchgesetzt werden können. Insbesondere im Steuerrecht ist das schlicht und einfach Verlust und Verzicht auf Einnahmen. Wir reden über die Konsolidierung von Haushalten, und dazu gehört das Beibringen von Einnahmen genau so wie das Konsolidieren der Haushalte auf der Ausgabenseite. Diesem Grundsatz folgen Sie hier nicht.
(Beifall bei der SPD)
Der Finanzminister, der hier ja hinreichend zitiert worden ist, und der Fraktionsgeschäftsführer, der mehrfach zitiert worden ist, begründen, dass Personal in der Steuerverwaltung abgebaut werden kann. Damit widersprechen Sie aber Ihren ursprünglichen Erkenntnissen nach Verstetigung der Einstellung des Personals, nach einer vernünftigen Personalplanung, Frau Kollegin, auch unter dem Eindruck der Einführung von EDV und vor allen Dingen der dann schrittweisen Überqualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung.
Hier wird in zwei Fällen massiv gegen diese Grundprinzipien verstoßen. Erstens. Das sorgfältig austarierte Personal an Anwärtern wird nicht voll übernommen, obwohl es dringend notwendig wäre, sie einzustellen und auf die frei werdenden Stellen einzuweisen, damit sie im Zuge ihrer Qualifizierung dort ankommen, wo sie gebraucht werden, nämlich bei der Betriebsprüfung und bei einem qualifizierten Innendienst. Das verhindern Sie mit Ihrer Politik. Das ist völlig sicher, und daran führt auch kein Weg vorbei.
(Beifall bei der SPD)
Das Zweite ist das falsche Signal für die Steuerlandschaft. Sie machen deutlich, dass Sie Personal auf der Einnahmeseite der Behörden abbauen, damit auf die Durchsetzung von Steuergerechtigkeit verzichten und damit die präventive Wirkung von Steuerpolitik außer Kraft setzen. Wenn das Schule macht, wenn man also begründen kann, mit Haushaltsentwicklungen jedes Personal aus der Verwaltung herauszudiskutieren, dann denkt man auch nicht mehr über rentierliches Personal nach.
Es ist aber bisher das Wesen der Steuerverwaltung und der Finanzverwaltung, dass sie das Geld verdienen, das andere Ressorts ausgeben können, und zwar auf der Basis geltenden Rechts. Dabei wird keine Steuerhinterziehung zur Grundlage gemacht, sondern es wird das durchgesetzt, was der Staat als Maßnahmen beschlossen hat. Hier ziehen Sie bei dem zurück, was der Staat zu tun hat. Das ist aber das falsche Signal.
(Beifall bei der SPD)