Heinrich Aller gibt als Vorsitzender des Haushaltsausschusses Bericht zum Landeshaushalt 2011 ab
Wie in jedem Jahr wird auch diesmal Heinrich Aller in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt und Finanzen die abschließende Haushaltsdebatte eröffnen. Mit seinem Bericht als Ausschussvorsitzender fasst er die Diskussionen zum Landeshaushalt 2011 zusammen und übermittelt dem Landtag damit vormal den Beschlussvorschlag des wichtigen Haushaltsausschusses. Seinen mündlichen Bericht können Sie hier nachlesen.
Mündlicher Bericht zum
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011 - HG 2011 -)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2750
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/3070
Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den Einzelplänen - Drs. 16/3071 bis 16/3084
b) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP – Drs. 16/2771
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen – Drs. 16/3103
Berichterstatter: Abg. Heinrich Aller (SPD)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den soeben genannten Drucksachen empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreter der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen, die Gesetzentwürfe mit Änderungen anzunehmen.
In diesem Jahr standen die Beratungen von Haushaltsentwurf, Haushaltsbegleitgesetz und Mipla ganz unter den Auswirkungen der Finanzkrise, den Konsequenzen aus der Schuldenbremse und den für November erwarteten neuen Eckdaten aus der Steuerschätzung. In der Schlussphase der Beratungen haben sich dabei Mehreinnahmen von 915 Mio. Euro für 2010 und 645 Mio. Euro für 2011 ergeben. Auf diese Änderung haben sich alle im federführenden Ausschuss vertretenen Fraktionen eingestellt, sowohl die Regierungskoalition in ihrem zum letzten Beratungsdurchgang vorgelegten Änderungsvorschlag als auch die Oppositionsfraktionen bei ihren Ankündigungen, für die Schlussabstimmung im Plenum Änderungsanträge vorzulegen.
Bevor ich Ihnen die Änderungsvorschläge des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den beiden Gesetzentwürfen erläutere, möchte ich noch kurz auf die Veränderungen eingehen, die Ihnen der Haushaltsausschuss zu den Einzelplänen und zum Zahlenwerk des Haushalts empfiehlt.
Zur abschließenden Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen legten die Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen einen Änderungsvorschlag vor. Dieser bestand aus einer sogenannten technischen und einer sogenannten politischen Liste.
Die Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen legten bei der Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen wert auf die Feststellung, dass eine solide Haushaltspolitik ein Markenzeichen von CDU und FDP sei. Ziel bleibe es, die weiteren Kreditaufnahmen des Landes jährlich in 350 Mio. Euro-Schritten abzubauen und den Konsolidierungskurs fortzusetzen. Die diesjährige Novembersteuerschätzung zeige zwar eine positive Entwicklung der Steuereinnahmen. Trotzdem lägen die Einnahmeerwartungen weiterhin deutlich unter dem Niveau der Vorjahre. Die Fraktionen von CDU und FDP sähen das Land aber weiter auf einem guten Weg aus der Krise. Möglichst zum Ende der nächsten Wahlperiode solle ein Haushalt ohne neue Schulden vorgelegt werden.
Schwerpunkte der politischen Liste sind:
- finanzielle Ausstattung der niedersächsischen Oberschule +10 Mio. Euro,
- neue Ganztagsschulen +1,95 Mio. Euro,
- Inklusion in der Schule +925.000 Euro,
- gemeinsame Betreuung von Kindern, mit und ohne Behinderung in Kindertagesstätten +700.000 Euro,
- Sprachförderung von Kindern unter drei Jahren +800.000 Euro,
- lebenslanges Lernen +1,2 Mio. Euro,
- Förderung des Landesprogramms Familie mit Zukunft +4 Mio. Euro,
- Sanierung von Landesstraßen +10,5 Mio. Euro,
- Änderung der MiPla für den Landesstraßenbauplafonds +15,5 Mio. Euro,
- Castor Einsatz - Überstundenausgleich der Polizei +500.000 Euro,
- Stellenhebungen bei der niedersächsischen Polizei +1,47 Mio. Euro,
- Modernisierung der Polizeihubschrauberstaffel +14 Mio. Euro.
Weitere Positionen des Zahlenwerks werden von den Fraktionen in der sich anschließenden Debatte sicher noch detailliert kommentiert werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte bereits zu den Beratungen der Einzelpläne im Haushaltsausschuss Änderungsvorschläge vorgelegt. Ihr Ausschussvertreter legte Wert darauf, dass die Änderungen solide - u. a. durch Umschichtungen - finanziert seien. Für die Abstimmung im Plenum kündigte er wegen der Ergebnisse der Steuerschätzungen Veränderungen gegenüber den Entwürfen seiner Fraktion an. Die ursprünglichen Vorschläge dieser Fraktion zu den Einzelplänen hatten im Ausschuss keine Mehrheit gefunden.
Bei der abschließenden Beratung im federführenden Ausschuss bezeichnete der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen als erfreulich. Seine Fraktion habe feststellen können, dass die Koalitionsfraktionen in den gleichen Handlungsfeldern wie die Grünen Handlungsbedarf gesehen hätten. Das helfe seiner Fraktion, die Gegenfinanzierung ihrer Anträge in einigen Punkten zu entlasten. Diese Änderungsanträge sollten zur abschließenden Beratung des Haushalts vorgelegt und bewertet werden.
Der Vertreter der Fraktion DIE LINKE erklärte, dass die von CDU und FDP vorgeschlagenen Änderungen den aus seiner Sicht unsozialen Haushalt nicht sozialer machten. Deshalb lehne seine Fraktion diese Änderungen ab. Er kündigte für seine Fraktion an, rund 100 bis 200 solide gegenfinanzierte Änderungsanträge zur abschließenden Beratung vorlegen zu wollen.
Die Vertreter der SPD-Fraktion kritisierten, dass es im Haushaltsplanentwurf einige Positionen gäbe, die eher vom Prinzip Hoffnung getragen, als durch seriöse Planungen unterlegt seien. Zum Beispiel seien die Einnahmen aus der Veräußerung von Landesvermögen von 300 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro reduziert, ohne dass bis heute gesagt werden könne, was man eigentlich veräußern möchte.
Die Vertreter der SPD-Fraktion mahnten an, dass man in den nächsten Jahren den Haushaltsplanentwurf deutlich seriöser aufstellen müsse. Sie wiesen darauf hin, dass beim Landesstraßenbau die Ansätze nach wie vor nicht ausreichten, um die Substanz bei den Landesstraßen zu erhalten. Die SPD-Fraktion sei auch der Auffassung, dass einige Positionen überwiegend Symbolpolitik beinhalteten. Wenn beispielsweise das Familienservicebüro jetzt noch über ein Jahr weiterfinanziert werden solle, helfe das vor Ort sicherlich erst einmal weiter. Aber es fehle an der erforderlichen Nachhaltigkeit.
Zur abschließenden Beratung kündigten die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion einen eigenen Änderungsantrag an.
Bei der Beratung des Einzelplans 03 wurde im Ausschuss für Haushalt und Finanzen diskutiert, wie der Datenschutzbeauftragte organisationsmäßig zugeordnet werden solle. Wie Sie aus der Beschlussempfehlung zum Haushalt ersehen können, sollen die zum Datenschutzbeauftragten gehörenden Kapitel und Titel bis auf Weiteres im Einzelplan 03 verbleiben. Im Ausschuss für Haushalt und Finanzen erklärten die Fraktionen, dass zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um den Datenschutzbeauftragten zu einer obersten Landesbehörde zu machen. Der Datenschutzbeauftragte solle einen eigenständigen Einzelplan bekommen.
Ich komme nun zu den beiden Gesetzentwürfen. Sie sind bereits im Plenum besprochen worden, sodass ich deren Inhalte hier nicht darzustellen brauche. Der Ausschuss hat zu den beiden Gesetzentwürfen die kommunalen Spitzenverbände und den Landesrechnungshof angehört.
Den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 empfiehlt ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen im Wesentlichen unverändert anzunehmen. Die Beschlussempfehlung zum Gesetz enthält zum § 1 die übliche Maßgabe und zum § 8 Abs. 3 eine sprachliche Verdeutlichung des Regelungsinhaltes.
Hinsichtlich des Haushaltsbegleitgesetzes schlägt der Ausschuss einige Änderungen bzw. Ergänzungen vor. Die Änderungen zu Artikel 2 sind lediglich klarstellenden Inhalts. Artikel 5 kann gestrichen werden, weil die dort enthaltenen Regelungen bereits im Rahmen der letzten Schulgesetznovelle vom Landtag verabschiedet worden sind.
Die Einfügung des Artikels 7/1 „Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes“ geht auf einen Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen zurück. Mit dieser Änderung wird die Verteilung des Feuerschutzsteueraufkommens zwischen den Kommunen und dem Land neu geregelt. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich im Rahmen einer Anhörung gegen diese Änderung ausgesprochen, weil sie zu ihren Lasten ginge. Dieser Kritik haben sich die Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen angeschlossen und die Änderung abgelehnt.
Mit dem neu eingefügten Artikel 7/2 „Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes“ werden die Fraktionskostenzuschüsse um 1,5 % erhöht. Die Erhöhung dient überwiegend der Deckung der Kosten, die sich aus den zum 1. März 2010 wirksam gewordenen Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst der Länder ergeben haben. Für diese Änderung haben sich die Ausschussmitglieder aller Fraktionen ausgesprochen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war in der Sitzung nicht vertreten.
Die Änderung in Artikel 8 zu dem Termin des In-Kraft-Tretens des Artikels 7 Nr. 1 geht auf einen Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen zurück. Durch das spätere In-Kraft-Treten soll den Gewässerunterhaltungsverbänden mehr Zeit für Verhandlungen mit dem Land über die Übernahme von Unterhaltungsverpflichtungen eingeräumt werden. Die weitere Änderung bezieht sich auf die Regelung zum Abgeordnetengesetz, die zum 1. März 2010 in Kraft treten soll.
Auch in diesem Jahr danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Ministerien und der Landtagsverwaltung für die kompetente Unterstützung bei den Haushaltsberatungen. Damit möchte ich meine kurze Darstellung der vom Ausschuss beschlossenen Änderungen beenden und bitte Sie nun im Namen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, den vorgelegten Beschlussempfehlungen zu den Gesetzentwürfen und zu den Einzelplänen zuzustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.