Große Mehrheit für Landtagsbeschluss zum Erbbaurecht Aller: Klosterkammer soll Signale aus dem Parlament richtig deuten - Moratorium bei strittigen Verträgen akzeptieren
Der Landtag hat mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Grünen einen gemeinsamen Antrag zum Erbbaurecht verabschiedet. „Das ist vor allem ein deutliches Signal an die Klosterkammer. Wir wollen, dass das Instrument Erbbaurecht „sozial und vorhersehbar“ praktiziert wird“, betont der SPD-Landtagsabgeordnete Heinrich Aller den Landtagsbeschluss in der vergangenen Woche.
Der Kompromiss geht auf einen Entschließungsantrag der SPD zurück, der Proteste von Erbbaurechtsnehmern aufgegriffen hatte, die sich mit Petitionen an die Parlamente gewandt hatten. Aller begrüßte, dass es nach zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen mit den Betroffenen aus verschiedenen Teilen Niedersachsens - unter anderem auch aus Barsinghausen und Wennigsen - zu einem breit getragenen Antrag gekommen ist - in diesem seien die Anträge von SPD, CDU und Argumente der Petenten zusammengeführt worden. Eingeflossen seien auch die Erkenntnisse aus einer Anhörung des Haushaltsausschusses des Landtages, bei der die Klosterkammer und Fachleute zu Wort gekommen sind. In der Anhörung sei noch einmal die komplexe Sach- und Rechtslage im Erbbaurecht allgemein und unter den Bedingungen der Klosterkammer deutlich geworden. Sie bewirtschaftet im Interesse des Landes über 16.000 Erbbaurechtsverträge.
Mit einem „5-Punkte-Katalog“ hat der Landtag jetzt unter der Überschrift „Erbbaurechte sozial und vorhersehbar gestalten“ die zentralen Kritikpunkte verschiedener Initiativen aufgegriffen. Eine wichtige Forderung der SPD sei ein Moratorium bei rund 300 anhängigen Vertragsstreitigkeiten. Er gehe davon aus, so der SPD-Politiker, dass der Landtag einen wichtigen Schritt zur Lösung von Einzelfällen und einer grundsätzlichen Überprüfung des Erbbaurechts getan habe. So ziele der Antrag auch auf das Geschäftsgebaren der Klosterkammer als niedersächsische Einrichtung und auf die allgemeine Rechtslage – z.B. für den kommunalen Bereich. Für Initiativen zur Überarbeitung des Erbbaurechts im Sinne zeitgemäßer Rechtsgrundlagen müsse das Land den Weg über den Bundesrat beschreiten, meint Aller. Er gehe davon aus, dass das Thema Erbbaurecht in diesem Sinne erneut auf die Tagesordnung kommen werde.