Mit einer Kleinen Anfrage hat der SPD-Landtagsabgeordnete Heinrich Aller das „Blitz-Verbot“ aufgegriffen, mit denen die Landesministerien Innen und Wirtschaft, Straßenbehörden die mobile Radarüberwachung „massiv erschwert“. Beklagt wird vor allem der gemeinsame Ministererlass vom 07.10.2010, der den Kommunen er-hebliche Steine in den Weg lege, wenn sie schnell und wirksam gegen Geschwindigkeitsübertretungen tätig werden wollen.

Der Bürgermeister seiner Heimatstadt Seelze und zahlreiche Kommunalpolitiker hätten inzwischen öffentlich beklagt, dass durch diese Anordnung die Straßenverkehrsbehörden immer wieder „unter Druck gerieten“. Öffentlich angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzungen müssten auch eingehalten werden. Das sei unstrittig, dass Verkehrssicherheit und Lärmschutz nicht nur sinnvoll angeordnet, sondern auch durchgesetzt werden müssten. Es sei dringend erforderlich, so Aller, dass Straßenverkehrsbehörden vorbeugend und wirksam durch stationäre und mobile Radarmessungen gegen Raserinnen und Raser vorgehen können.

Der SPD-Landtagsabgeordnete hat in einem Schreiben an den Seelzer Bürgermeister Detlef Schallhorn mitgeteilt, dass er das Problem „Blitzen des fließenden Verkehrs durch die Straßenverkehrsbehörden“ im Landtag zur Sprache gebracht habe. In seiner Anfrage greift Aller nicht nur die aktuelle Kritik auf, sondern hinterfragt auch, ob die so genannten „Abzock-Urteile“ im benachbarten Bundesland NRW bei dem ministeriellen Erlass in Niedersachsen eine Rolle gespielt hätten.

Deutlich spricht sich Heinrich Aller jedoch dafür aus, dass Polizei und Straßenverkehrsbehörden im Interesse einer abgestimmten Vorgehensweise verantwortlich und nachvollziehbar mit der Radarüberwachung umgehen müssten. Blitzen allein helfe auch nicht gegen Raserei und dauernde Geschwindigkeitsübertretungen und damit verbundene unnötige Lärmbelästigung. Deshalb – und das hat der SPD-Abgeordnete und Seelzer Ratsherr in seiner Anfrage und dem Brief an den Bürgermeister deutlich gemacht - seien auch „geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen erforderlich“. Beispiele für geeignete bauliche oder verkehrslenkende Eingriffe in den Verkehrsraum gebe es vielerorts. Auf Dauer seien sie nicht selten wirksamer und wirtschaftlicher als punktuelles und sporadisches Blitzen.