Hier finden Sie alle Redebeiträge von Heinrich Aller im Plenum des Niedersächsischen Landtages in der 15. (2003 - 2008) und 16. Wahlperiode (ab 2008). Die vollständigen Steno-Protokolle der Landtagssitzungen finden Sie direkt beim Niedersächsischen Landtag: http://www.landtag-niedersachsen.de/stenoberichte_wp_16/

2010

Rede am 16. März 2010: Neukonzeption des Plenarbereichs des Niedersächsischen Landtages, Drs. 16/2300

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Tatsache, dass aus der Fraktion der Sozialdemokratie hier so unterschiedliche Meinungsbilder vorgetragen werden, macht deutlich, wie intensiv, wie fachorientiert und wie offen diskutiert worden ist. Deshalb bin ich erst einmal sehr dankbar, dass wir die Abstimmung freigegeben haben und es möglich ist, in diesem Parlament unterschiedliche Positionen in aller Klarheit darzustellen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich stimme für die Variante 1 von Professor Yi und tue dies aus guten Gründen. Diese Gründe wurden von Herrn McAllister - in Bezug auf das Verfahren - und von Herrn Möhrmann - in der sachlichen und fachlichen Begründung - schon gut vorgetragen.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Wenn sich Herr Dr. Sohn und der Chefredakteur der HAZ verbal und inhaltlich verbinden, dann werde ich bei der inhaltlichen Aussage skeptisch.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Einige Punkte des Verfahrens sind für mich aufgrund der Erkenntnisse von 2002/2003 von Anfang an ganz wichtig gewesen: Der erste Punkt: Das Verfahren ist ergebnisorientiert angelegt und gibt dem Landtag die zweite und letzte Chance, einen Landtagsneu- oder -umbau zu organisieren. Sonst braucht er es nie wieder zu versuchen. Ich bin dem Herrn Präsidenten dank-bar, dass es gelungen ist, die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und zeitweise auch der Grünen in diesen konstruktiven Prozess einzubeziehen.

Der zweite Punkt: Das Verfahren ist einvernehmlich mit Kommission, Jury und Wettbewerb auf den Weg gebracht worden und hat in der Bereitstellung von maximal 45 Millionen Euro mit der Verabschiedung des Haushalts 2010 gegipfelt. Da haben die Koalition und die SPD in diesem Punkt zusammengestanden und gesagt: Dies ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen. - Spätestens da hätte sich jeder, der Probleme mit dem weiteren Vorgehen gehabt hätte, melden müssen, Alternativen ansprechen und sagen müssen, was er will.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei der SPD)

Auch da hat sich die Öffentlichkeit noch nicht wesentlich in die Diskussion eingebracht. Nach der Vorlage des Wettbewerbsergebnisses war klar, dass es im Kern nur zwei Alternativen gab. Das war aber in der Kompromissbereitschaft des Wettbewerbs angelegt: Neubau - man sollte nicht immer nur von Abriss reden - oder Teilabriss und Teilrenovierung im Bestand. Über diese bei-den Alternativen war am Ende zwangsläufig zu entscheiden, und zwar nach meiner Einschätzung durch das Parlament. Deshalb ist alles Beiwerk der Debatte zur Seite zu schieben, weil die wesentlichen Kriterien, die als Vorgabe in den Wettbewerb gegeben worden sind, eingehalten wurden. Alle - dafür bin ich Herrn Professor Fingerhuth sehr dankbar -, die in der Kommission dafür gestimmt haben, dass Professor Yi auf Platz 1 gekommen ist, sind ja keine Deppen im Geschäft. Das sind hoch qualifizierte Leute, die mit 14 : 4 abgestimmt haben: Yi auf Platz 1, Gebhardt auf Platz 2. Diesem Votum habe ich mich angeschlossen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Wenn ich die Debatte rückblickend betrachte, stelle ich fest: Kostenrahmen - kein Problem mehr, weil beide Projekte wenigstens gleich teuer würden, das eine mit hohem Risiko belastet. Denkmalschutz - neutralisiert in der Debatte und in der Bewertung durch die jeweiligen Wortmeldungen. Das Letzte, was ich für wichtig halte: Einbindung in das Stadtbild von Hannover. Da folge ich dem Oberbürgermeister voll und ganz und bin dankbar dafür, dass er sich so klar positioniert hat, viel klarer als andere. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Rede am 20. Januar 2010: Privatisierung führt nicht aus der Krise, sondern in die nächste - ÖPP-Vorstellungen der EU stoppen, Drs. 16/2096

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, wie man aus zwei gleichen Papieren so unterschiedliche Ergebnisse herauslesen kann. Herr Hilbers, eines ist doch klar: Wenn ein anderer als die öffentliche Hand Kapital einbringt, dann erwartet er eine Rendite. Diese Rendite muss über die Laufzeit des PPP-Projekts erbracht werden; sonst investiert niemand sein privates Kapital. Der Kapitalertrag muss mindestens so hoch sein, wie er an anderer Stelle erreicht werden könnte.

Damit stehen wir vor dem Kernproblem. Finanziert werden sowohl öffentliche Investitionen als auch PPP letztlich durch den Bürger, durch den Steuerzahler. Deshalb ist der Begriff „Wirtschaftlichkeit“ bei der Beurteilung von PPP-Modellen so entscheidend. Uns hat es eigentlich nicht überrascht, dass im Zusammenhang mit der Krise ein erneuter Vorstoß unternommen wird, PPP-Modelle voranzutreiben.

Das scheinbar harmlose Papier der Europäischen Union mit vielen Seiten ist mir nur deshalb aufgefallen - ich habe dann versucht, das im Haushaltsausschuss zur Debatte zu bringen -, weil darin stand: Wir werden die Strukturhilfemittel möglicherweise so steuern, dass sie nur dann zur Verfügung gestellt werden - entgegen der Aussage „keine Diskriminierung“ -, wenn PPP-Modelle zur Wirkung kommen.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Das steht nicht darin! - Gegenruf von Dr. Man-fred Sohn [LINKE]: Doch!)

So steht es darin. Genau das ist der goldene Zügel, die Steuerung hin zu mehr PPP. Das Zweite ist die Ausweitung des Katalogs für PPP-Modelle weit über den bisher im Mittelpunkt stehenden Baubereich hinaus auf Felder der Beschaffung und der Dienstleistung - ohne Ende, wie Sie feststellen werden, wenn Sie genau hingucken.

Nun war die Frage: Wie bringt sich Niedersachsen mit seinen durchaus positiven Erfahrungen eigentlich in diesen Diskussionsprozess ein? - Das ist eine Kernfrage unseres Anspruchs, an europäischen Entscheidungen mitzuwirken. Der Begriff „Mitteilung“ ist so harmlos, dass man sich kaum etwas Harmloseres vorstellen kann. Da teilt die EU mit: Wir haben da ein paar Ideen; hört euch die einmal an! - Jetzt geht das Verfahren los. Wir alle als Abgeordnete müssen in allen Fachausschüssen aufpassen, wenn solche Mitteilungen an uns weitergereicht werden. Das sind dicke Pakete Papier, die einen ersten Anstoß und eine erste Beteiligung bedeuten. Aber wenn wir nicht aufpassen, ist das Parlament außen vor und hat gar nichts zu sagen.

In diesem Fall haben wir durch Zufall, aber recht-zeitig interveniert. Das Wirtschaftsministerium musste Stellung nehmen. Wir haben sogar recht-zeitig vor der Stellungnahme der Landesregierung - nicht des Parlaments - zu den PPP-Themen die Möglichkeit gehabt, im Haushaltsausschuss zu hinterfragen: Was wollt ihr denn nun eigentlich? Dann ist ein mehrseitiges Papier vorgelegt worden, das im Fazit - da hat Dr. Sohn völlig richtig zitiert - schlicht und einfach sagt: Wir finden das toll. Wir stimmen dem im Großen und Ganzen zu. Wir begleiten das künftig je nach Sachlage. Wenn ein Parlament sich in einer zentralen Frage der Struktur- und der Finanzpolitik des Landes so enteiern lässt, hat es selber Schuld. Deshalb ist es gut, dass wir diesmal zum ersten Mal in dieser Klarheit - - -

Vizepräsident Dieter Möhrmann:
Herr Kollege Aller, ich möchte Sie bitten, den Ausdruck, den Sie eben verwendet haben, noch einmal zu überdenken.

Heinrich Aller (SPD):
Das ist ein Begriff aus der Tiermedizin. Der ist durchaus gängig; den kann man anwenden.

Vizepräsident Dieter Möhrmann:
Herr Kollege, dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Heinrich Aller (SPD):
Oh, danke schön!
(Heiterkeit)
- Gleich kriege ich noch einen.

Es ist unerträglich, dass das Parlament in einer solchen Art und Weise praktisch ausmanövriert wird. Worum geht es? - Wenn Herr Hilbers sagt, wir wollen, dass jeder Einzelfall geprüft und nach Wirtschaftlichkeit beurteilt und entschieden wird, ist das in Ordnung. Warum schreibt die Landesregierung nicht heute schon in ihre Stellungnahme an den Bundesrat und damit nach Europa „Dies ist eine erprobte und in Niedersachsen gewollte Veranstaltung“? Warum prüft die Landesregierung nicht, warum sie sechs Jahre gebraucht hat und ihr erstes und einziges PPP-Projekt, eine Justizvollzugsanstalt, immer noch nicht auf die Reihe gebracht hat?

Der Grund dafür, dass die Landesregierung mit ihrer Justizvollzugsanstalt immer noch nicht weiter ist, liegt darin, dass das Verfahren kompliziert ist, und zwar insbesondere weil der Nachweis erbracht werden muss, dass das PPP-Projekt wirklich günstiger ist als das herkömmliche Verfahren der öffentlichen Bauverwaltung mit öffentlichen Mitteln.

Daran werden doch die Schwächen von PPP ganz deutlich. Die einem Wunschdenken entstammen-den Vorstellungen erweisen sich als nicht erreichbar. Deshalb kündige ich für die SPD an: Wir werden an diesem Beispiel begleitend tätig werden und gucken, wie die Landesregierung bei der europäischen Willensbildung zu einem zentralen Punkt, der die Kommunen, das Land, Deutschland insgesamt und verschiedene Branchen betrifft, weiter vorgehen wird. Herr Klein hat eine Bilanz aus der Bauwirtschaft vorgetragen: 144 Projekte und 4 % der Bausumme nach 15 Jahren aggressiven Lobbyismus für PPP. - Dieses Ergebnis ist relativ schwach. Deshalb braucht man wohl die Unterstützung aus Europa, wie sie jetzt angelegt ist. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

2009

Rede am 17. Dezember 2009: Kommunale Haushalte in Not! Stabilisierungsfonds gibt Kommunen Planungssicherheit zurück, Drs. 16/1759

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag will die SPD-Fraktion den Kommunen in Niedersachsen in einer Notsituation helfen, wie es sie bisher noch nicht gegeben hat. Die makabere Wahrheit ist, dass es den kommunalen Haushalten auf dem Höhepunkt der Krise offensichtlich besser geht als in der Zeit der Bewältigung der Folgen der Krise. Das eigentlich Schlimme ist, dass diese Landesregierung tüchtig mithilft, die Situation zu verschlimmbessern.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, der Tag nach der Verabschiedung des Haushalts ist der Beginn der neuen Haushaltsberatungen. Ich sage voraus: Der erste Nachtrag 2010 wird kommen, muss kommen, insbesondere auch um den Kommunen zu helfen.

(Beifall bei der SPD)

Was hier aufseiten der Mehrheit dieses Hauses bei der Beratung des Konjunkturprogramms II stattgefunden hat, war kaum nachzuvollziehen. Da werden 1 Milliarde Euro fremdes Geld ausgegeben, zu denen diese Landesregierung nichts beigetragen hat. Das ist Geld der Bundesregierung gewesen, schuldenfinanziert, Schulden, die hier insbesondere von der FDP kritisiert worden sind. Das Ganze wird dann betitelt mit der Überschrift „Initiative Niedersachsen“. Meine Damen und Herren, das ist Etikettenschwindel par excellence. Die Kommunen wissen das, die Bürger wissen das. Das Entscheidende aber ist: Die Bedingung, das Geld für die Bekämpfung der kommunalen Krise zur Verfügung zu stellen, war richtig. Das ist auch der Grund dafür, weshalb wir den Antrag gestellt haben, in der Krise über die Einrichtung eines Stabilisierungsfonds zu reden, wie er in Mecklenburg-Vorpommern und jetzt auch in Sachsen-Anhalt mit anderen Mehrheiten als in diesem Haus, in Rheinland-Pfalz aber auch von Sozialdemokraten erfunden, auf den Weg gebracht worden ist.

Wahr ist nämlich, dass in Niedersachsen mit 4,5 Milliarden Euro an Kassenkrediten ein absoluter Rekord erreicht worden ist, wie ihn zuvor kein anderes Bundesland und auch Niedersachsen nicht erreicht hat. Diese Landesregierung hat den Kommunen seit 2005 durch die Veränderung der Verbundquote beim kommunalen Finanzausgleich 660 Millionen Euro weggenommen, um den eigenen Haushalt zu konsolidieren. Sie nennen das sparen, in Wirklichkeit aber bedeutet dies, die Kommunen zum Schuldenmachen zu zwingen.

Jetzt kommt es aber knüppeldick: Im nächsten Jahr und in den Folgejahren werden die Auswirkungen der Krise die kommunalen Haushalte wegen wegbrechender Steuereinnahmen in massive Schwierigkeiten bringen. Obendrauf setzen Sie die Veränderungen des Finanzausgleichsgesetzes. Wenn man die auftretenden Probleme zusammen-rechnet, rechnen die Spitzenverbände mit Einbußen um 20 %. Ein Fünftel der Einnahmen wird bei den Kommunen von einem Jahr aufs andere nicht mehr vorhanden sein. Keine Kommune kann dagegen ansparen oder dagegen anarbeiten. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Ihre Art, mit den Kommunen umzugehen, unerträglich geworden ist.

(Beifall bei der SPD)

Statt in dieser kritischen Situation zu helfen, meine Damen und Herren, wollen Sie einem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zustimmen, das die Kommunen in den nächsten vier Jahren noch einmal eine halbe Milliarde Euro - nach Ihren eigenen Unterlagen 512 Millionen Euro - kosten wird. Es ist wirklich makaber, in einer solchen Situation einer Bundesregierung die Hand zu reichen, um die Kassen der niedersächsischen Kommunen zu plündern.

Meine Damen und Herren, die Kommunen befinden sich in der Zange. Einerseits brechen ihnen die Einnahmen weg, da die Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich plündert und sich beim Konjunkturprogramm II mit fremden Federn schmückt, und andererseits steigen ihre Sozialausgaben dramatisch an. Mithin ist die Handlungsfähigkeit der Kommunen extrem gefährdet. Von einer aufgabengerechten Finanzausstattung kann schon lange keine Rede mehr sein.

Deshalb haben wir den vorliegenden Antrag ein-gebracht. Wir wollen, dass in einer Art Sofortprogramm sichergestellt wird, dass den Kommunen für die Jahre 2010 und 2011 im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs ein Festbetrag in absoluten Werten gewährt wird, dessen Basis der Durchschnitt des Steueraufkommens der Jahre 2006 bis 2008 ist. Das ist Verstetigung, das ist Verlässlichkeit, und das schafft Planbarkeit.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das ist ein neuer Schuldenberg!)

Das bedeutet, dass wir die Diskussion um den Landeshaushalt, die gerade abgebrochen worden ist, allein schon wegen der kommunalen Finanzsituation sofort wiederaufnehmen müssen, um noch in 2010 das nachzuschießen, was die Kommunen tatsächlich brauchen, um handeln zu können: nämlich Geld in den Kassen.

Dieses Sofortprogramm soll uns Zeit verschaffen, in der wir uns Gedanken darüber machen können, wie ein Stabilisierungsfonds auf der Basis des rheinland-pfälzischen Modells gestaltet werden kann. In Rheinland-Pfalz läuft das nämlich sehr erfolgreich. Da hilft es auch nicht, dass das Innenministerium dagegen polemisiert; denn die Argumente, die das Innenministerium zusammengestellt hat, haben zumindest in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die CDU und die FDP nicht davon abhalten können, einen Stabilisierungsfonds auf die Tagesordnung zu setzen.

Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung, Sie müssen sich auch darüber Gedanken machen, wie die Schuldenbremse wirken soll, wenn Sie zwar möglicher-weise den Landeshaushalt annähernd konsolidieren, aber die Kommunen gleichzeitig in die Schul-den treiben. Schließlich hat das Land gegenüber den Kommunen eine Fürsorgepflicht. Nach der Verfassung ist es Ihre Aufgabe, eine finanzielle Mindestausstattung der Kommunen sicherzustellen, damit sie ihre Aufgaben auf Dauer finanzieren können. In dem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

- Weiterer Redebeitrag in derselben Debatte -

Herr Minister, wir sind uns doch einig, dass wir diese Diskussion gar nicht führen müssten, wenn Sie Ihre Rolle als Kommunalminister ordentlich ausüben und dafür sorgen würden, dass die Kommunen aufgabengerecht mit Finanzen ausgestattet werden.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])

Dies tun Sie aber nicht. Vielmehr helfen Sie mit - das habe ich vorhin an mehreren Stellen gesagt -, dass die kommunalen Haushalte geplündert wer-den. Seit 2005 haben Sie 660 Millionen Euro - auch dies steht in den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände - aus dem kommunalen Finanzausgleich herausgeschnitten. Sie werden in den nächsten vier Jahren den Kommunen mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz eine halbe Milliarde Euro wegnehmen. Gleichzeitig fordern Sie in dieser kritischen Zeit, dass sie mehrere Aufgaben zusätzlich erfüllen sollen.

Jetzt zu dem fröhlichen Zitieren aus Rheinland-Pfalz. Ist Ihnen denn bekannt, dass die kommunalen Spitzenverbände mit Macht darauf drängen, dass der Stabilisierungsfonds abgeschafft wird? Das ist mitnichten so. Zwei weitere Bundesländer haben gesagt: Wenn es auch die zweitbeste Lösung ist - Herr Briese, weil wir es nicht gleich hinbekommen, die kommunale Finanzausstattung auf eine neue, solide Grundlage zu stellen -, so müssen wir jetzt doch handeln, und zwar so, wie wir es gesagt haben: mit einem Sofortprogramm für 2010 und 2011 auf Grundlage der Durchschnittswerte von 2006 bis 2008. Dann kann man sich auch über andere Lösungen, u. a. einen Stabilisierungsvertrag, unterhalten.

(Beifall bei der SPD)

Rede am 14. Dezember 2009: Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2010 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2010

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den soeben von der Präsidentin genannten Drucksachen empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreter der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen, die Gesetzentwürfe mit einigen Änderungen anzunehmen. Die das Haushaltsgesetz mitberatenden Fachausschüsse haben sich den Empfehlungen mit gleichem Abstimmungsergebnis angeschlossen. Der beim Haushaltsbegleitgesetz mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich diesem Teil der Empfehlung ebenfalls mit gleichem Abstimmungsergebnis angeschlossen.

Meine Damen und Herren, die Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2010 war durch einige Faktoren geprägt, die zum Teil erheblichen Einfluss auf seine ursprüngliche Fassung hatten und auch noch haben. Ich weise insbesondere darauf hin, dass noch immer nicht klar ist, wie sich die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise sowohl auf die Einnahmen als auch auf die Ausgaben auswirken wird. Die Ergebnisse der Steuerschätzung liegen zwar vor. Wie sie sich auf den Länderfinanzaus-gleich vor allen Dingen im nächsten Jahr auswirken werden, ist aber nicht klar.

Dass wir uns intensiv mit dem Dritten Nachtragshaushalt 2009 auseinandergesetzt haben, ist bekannt. Er wird vor dem Staatsgerichtshof beklagt. Die Steuersenkungspläne, die die neue Bundesregierung mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz verfolgt, sind, wie wir eben gehört haben, ein Problem. Die Eckdaten liegen zwar vor und sind in die Beschlussempfehlung zum Haushaltsplanentwurf eingearbeitet worden. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird aber erst am Freitag im Bundesrat verabschiedet, und die Landesregierung hat angekündigt, dass sie schon im Januar in einer Kabinettsklausur die Finanzplanung für Niedersachsen neu justieren will.

Auch die Initiative der Regierungsfraktionen und der Landesregierung zu dem sogenannten Zukunftsvertrag konnte noch nicht im Detail beraten werden. Vielleicht findet man in den laufenden Beratungen ja eine Lösung, wie den Kommunen im Blick auf ihre Kassenkredite Entlastung verschafft werden könnte. Ein Beschluss dazu liegt jedenfalls noch nicht vor.

Gleichwohl ist festzuhalten, dass sowohl durch die Anträge der Regierungskoalition als auch durch die Landesregierung das Zahlenwerk jeweils aktualisiert worden ist und damit die jeweilige Beratungsgrundlage geschaffen wurde. Bevor ich Ihnen die Änderungsvorschläge des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den beiden Gesetzentwürfen erläutere, möchte ich kurz auf die Veränderungen eingehen, die Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu den Einzelplänen und zum Zahlenwerk des Haushalts empfiehlt.

Zur abschließenden Beratung wurden im Ausschuss für Haushalt und Finanzen zwei Änderungsanträge vorgelegt. Hierbei handelte es sich um den Antrag der Fraktionen der CDU, der FDP und der SPD zu den Kosten der Neukonzeption des Plenarbereichs des Landtages und um einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der aus einer technischen und einer politischen Liste bestand. Ein Vertreter des Finanzministeriums hat das sich aus diesen Anträgen ergebende Deckungserfordernis für den Haushaltsplanentwurf 2010 erläutert:
Aus der sogenannten technischen Liste ergibt sich ein Mehrbedarf von insgesamt 46 Millionen Euro. Wie er sich im Einzelnen zusammensetzt, darauf möchte ich jetzt nicht eingehen; das liegt Ihnen in den Beratungsunterlagen vor. Der Mehrbedarf, der sich aus der sogenannten politischen Liste ergibt, beträgt 19 Millionen Euro. Auch insofern will ich nicht in die Einzelheiten gehen. In die sogenannte technische Liste sind das Ergebnis der Steuerschätzung vom 4. November 2009 sowie die prognostizierten Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes eingearbeitet.

Danach lassen sich die einzelnen Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushalts wie folgt darstellen:

- plus 108 Millionen Euro Mehreinnahmen Steuern (Steuerschätzung),
- minus 245 Millionen Euro Mindereinnahmen aus Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen (Steuerschätzung),
- plus 120 Millionen Euro Mehreinnahmen Förderabgabe,
- minus 264 Millionen Euro Mindereinnahmen Wachstumsbeschleunigungsgesetz,
- plus 126 Millionen Euro Kompensation des Bundes wegen der Kindergelderhöhung,
- plus 25 Millionen Euro Auswirkungen der obigen Positionen auf den kommunalen Finanzausgleich,
- minus 13 Millionen Euro für den Ausgleich zwischen Land und Kommunen wegen der Kindergelderhöhung.

Saldiert, so der Vertreter des Finanzministeriums, ergebe dies einen Betrag von minus 143 Millionen Euro.

Er wies ferner darauf hin, dass die Belastung des Landeshaushalts aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Höhe von netto 135 Millionen Euro durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden solle. Der Hintergrund hier-für sei, dass mit dem Dritten Nachtrag 2009 Rücklagen in Höhe von 745 Millionen Euro durch Kreditermächtigung gebildet worden seien. Davon seien bislang 595 Millionen Euro zur Finanzierung des Haushaltsplanentwurfs 2010 verplant. Mithin stünden noch 150 Millionen Euro Rücklagen zur Verfügung, die allerdings im Planungsjahr 2011 als Deckungsmittel eingeplant seien. Ein vorzeitiges Verbrauchen dieser Rücklage führe insofern zu einem höheren Handlungsbedarf im Jahr 2011.

Im Saldo führten die politische Liste - einschließlich Landtagsneubau - und die technische Liste - ohne Wachstumsbeschleunigungsgesetz, einschließlich Steuerschätzung - zu einem Deckungsbedarf von rund 68 Millionen Euro. Wegen der guten Liquiditätslage im laufenden Jahr 2009 habe die zusätzliche Kreditermächtigung aus dem Dritten Nachtrag 2009 bislang nicht in Anspruch genommen werden müssen. Die deswegen seinerzeit im Haushaltsplanentwurf 2010 veranschlagten Zinsbelastungen von 95 Millionen Euro fielen somit im Jahr 2010 nicht an. Dies geschehe erst im Jahr 2011. Diese Zinsersparnisse sollten zur Deckung der benötigten Mittel herangezogen werden.

Der fraktionsübergreifende Antrag von CDU, FDP und SPD zur Neukonzeption des Plenarbereichs wurde im Ausschuss für Haushalt und Finanzen gegen die Stimmen der Linken und der Grünen beschlossen. Dafür sind im Haushaltsjahr 2010 Barmittel in Höhe von 8 Millionen Euro vorgesehen. Darüber hinaus sollen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 37 Millionen Euro ausgebracht werden, aufgeteilt auf 15 Millionen Euro im Jahr 2011 und 22 Millionen Euro im Jahr 2012.

Die übrigen Positionen des Zahlenwerks will ich hier nicht im Detail vortragen. Sie werden von den Fraktionen sicherlich in der Debatte kommentiert werden. Hinweisen möchte ich aber noch darauf, dass die Fraktion der CDU bei den Beratungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen auf die Feststellung Wert gelegt hat, dass sie das Ziel, künftig ohne Nettoneuverschuldung auszukommen, nicht aufgegeben habe, sondern es schrittweise wieder erreichen wolle. Auch sei ihr fester Wille, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu unterstützen.

Die FDP hat in ähnlicher Weise argumentiert. Auch ihr gehe es im Wesentlichen darum, Steuererleichterungen zu schaffen, um Unternehmen und Privatpersonen zu unterstützen. - Herr Grascha freut sich, dass ich das so hervorhebe. Die Vertreter der SPD-Fraktion sahen sich in ihrer Kritik am Dritten Nachtrag 2009 bestätigt und verwiesen auf die anhängige Klage. Diese Maßnahme habe ausschließlich dazu gedient, Reserven für die Zukunft anzulegen, damit die Koalitionsfraktionen weiterhin ihre Legendenbildung betreiben könnten, dass in Niedersachsen eine solide Haushaltsführung zu beobachten sei.

Die Vertreter der SPD betonten, dass die Vielzahl der Verpflichtungsermächtigungen die Handlungsbedarfe im Jahr 2011 deutlich verstärkten. Sie bezweifelten auch, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz tatsächlich zusätzliches Wachstum bringe, und untermauerten dies mit dem Hinweis auf das Gutachten des Sachverständigenrates.

Für den Vertreter der Fraktion der Linken hat das Zahlenwerk ein völlig anderes Bild ergeben. Seiner Meinung nach rutscht das Land immer tiefer in die roten Zahlen. Die letzten Reserven seien aufgebraucht. Die Hoffnung, dass die Zinsen so niedrig blieben wie bisher, sei eine schlechte Basis für die künftige Finanzpolitik in Niedersachsen. Insgesamt lehne die Fraktion der Linken den Haushaltsantrag ab. Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen argumentierte ähnlich und kündigte für die Beratung im Plenum einen eigenen Änderungsantrag an, wie übrigens auch die beiden anderen Fraktionen der Opposition.

Ich komme nun zu den beiden Gesetzentwürfen. Der Ausschuss hat zu den Gesetzentwürfen die kommunalen Spitzenverbände und den Landesrechnungshof angehört. Ich möchte aus den Stellungnahmen einen Punkt besonders hervorheben: Die kommunalen Spitzenverbände haben darauf hingewiesen, dass sich die Kassenkredite wieder ins Negative entwickelten und dass sich diese Situation angesichts der drohenden Einnahmeverluste in vielen Kommunen noch verschlimmern werde. Zum Entwurf des Haushaltsgesetzes empfiehlt der Ausschuss zwei minimale Änderungen, auf die ich hier nicht näher eingehen will.

Was den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes angeht, möchte ich nur in Stichworten darstellen, welche Punkte angesprochen worden sind. Zum einen ist der kommunale Finanzausgleich und zum anderen das Besoldungsgesetz mit Zulagen für Lehrkräfte zu nennen. Darüber hinaus hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, bei der Besoldungsordnung B einige Veränderungen herbeizuführen, um die Einstufung einiger Leitungsämter bei den Polizeibehörden zu ändern. Zum Brandschutzgesetz ist vorgesehen, Gebühren und Entgelte für Freiwilligenleistungen deutlicher zu klassifizieren, sodass es dort nicht zu Komplikationen kommen kann. Der letzte wichtige Punkt ist eine Änderung des Schulgesetzes hinsichtlich der Finanzhilfeleistungen für Lehrkräfte an Schulen freier Trägerschaft.

Weitere Details erspare ich mir. Ich gehe davon aus, dass diese in den vielen Debattenbeiträgen noch ausgeprägt zur Diskussion gestellt werden. Ich möchte mich abschließend bei allen bedanken, die sich dieses Jahr sehr intensiv mit dem Haus-halt und den Haushaltsberatungen auseinander-setzen mussten. Sie haben eben hier im Plenum zur Kenntnis nehmen können, dass dieser Haushalt unter ganz besonderen Bedingungen diskutiert und letztendlich verabschiedet werden wird. Ich will hier zwar keine Spekulationen in den Raum stellen. Aber ich glaube, der Haushalt wird in wenigen Wochen erneut auf dem Prüfstand stehen.

Ich bedanke mich insbesondere bei den vielen fleißigen Helfern in der Landtagsverwaltung und insbesondere im Finanzministerium, die die Beschlussvorlagen so aufbereitet haben, dass wir heute beratungsfähig sind.

(Beifall)

Im Namen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich Sie, den vorliegenden Beschlussempfehlungen zu den Gesetzentwürfen und zu den Einzelplänen zuzustimmen.

Rede am 29. Oktober 2009: Entwurf eines Gesetzes zur kostenfreien Beförderung der Schülerinnen und Schüler, Drs. 16/1739

Herr Kollege Seefried, Sie haben eben dargestellt, dass der Kultushaushalt, seit diese glorreiche Koalition Haushaltspolitik macht - - -

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Das war ironisch!)

- Den Beifall an dieser Stelle hatte ich eingeplant. Es geht aber weiter: Sie haben gesagt, dass 1 Milliarde Euro mehr im Kultushaushalt aufgelaufen sei. In diesem Zusammenhang muss ich Sie fragen, ob Ihnen eigentlich klar ist, dass ein großer Teil dieser 1 Milliarde Euro schlicht und einfach Mittel sind, die auf Umbuchungen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpolitik, vom Etat des Sozialministeriums, in den Kultushaushalt zurückzuführen sind. Wenn Sie sich einmal die Mühe machen, das anhand der vergangenen Miplas nachzusehen, werden Sie feststellen, dass ein großer Teil Ihrer Argumentation in sich zusammenbricht.

(Zuruf von Ulf Thiele [CDU])

Wenn Sie dann bedenken, dass sich der Kultushaushalt aufgrund der hohen Anzahl der Beschäftigten im Schulbereich zu einem großen Teil aus Lohn-, Gehalts- und Versorgungslasten zusammensetzt, und Sie die Summe berechnen, die sich aus den Gehaltserhöhungen in 2002/2003 ergibt, dann werden Sie merken, dass ein weiterer großer Teil dieser 1 Milliarde Euro schlicht und einfach der Tatsache geschuldet ist, dass die Bezüge in diesem Bereich gestiegen sind. Sie haben es aber nicht geschafft darzustellen, an welcher Stelle es qualitative Verbesserungen gegeben hat.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Die gibt es ja auch nicht!)

Über diese Verbesserungen haben wir eben geredet. Die Summe verklärt also den Blick für das Konkrete. Vielleicht arbeiten Sie da noch einmal nach.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ-NEN und bei der LINKEN - Karl-Heinz Klare [CDU]: Das war bei dir ganz anders! Da war ja gar nichts im Haushalt!)

Rede am 29. Oktober 2009: Kommunale Haushalte in Not! Stabilisierungsfonds gibt Kommunen Planungssicherheit zurück, Drs. 16/1759

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2010 und in den Folgejahren kommt es für die niedersächsischen Kommunen knüppeldick.

(Heinz Rolfes [CDU]: Für das Land auch!)

Einer der Gründe liegt darin, dass diese Landesregierung, seit sie die Regierung übernommen hat, den Kommunen stiefmütterlich gegenübergetreten ist

(Heinz Rolfes [CDU]: Unglaublich! Das sagt gerade derjenige, der am meisten in den Kassen der Kommunen geräubert hat!)

und dass sie jetzt mithilft, dass die Bundespolitik mit ihren Steuersenkungsprogrammen noch etwas obendrauf setzt, was die Kommunen im Jahr 2010 voll erwischt. Wenn Sie das nicht glauben, meine Damen und Herren von der Koalition, dann empfehle ich Ihnen den Finanzbericht 2009 des Städtetages und die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Haushalt 2010 und zum Haushaltsbegleitgesetz, das Sie ja eingebracht haben. Beide Dokumente beweisen, dass die Situation der niedersächsischen Kommunen im Jahr 2010 durch mehrere Faktoren dramatisch wird - dramatischer als sie schon jetzt ist. Ich verweise auf Ihren Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich 2010.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Und wie war es vorher?)

Er summiert sich ausweislich der Unterlagen der kommunalen Spitzenverbände inzwischen auf 650 Millionen Euro. Sie sind weg und sollen auch in Zukunft nicht wieder kommen; denn in der mittelfristigen Finanzplanung, Herr Rolfes, schreiben Sie die Auswirkungen der Kürzung der Quote fort.

(Heinz Rolfes [CDU]: Wie viel habt ihr denn damals herausgenommen?)

Zweiter Punkt: Sie sind seit Jahren Rekordhalter bei den Kassenkrediten. Sie stehen mit 4,4 Milliarden Euro zu Buche, steigende Tendenz. Es wird keine Situation beschrieben, sie nachhaltig abzusenken. Sie akzeptieren, dass nach dem Konjunkturprogramm II, das vorübergehend stabilisierend gewirkt hat, in den kommunalen Investitionen der totale Absturz folgen muss, weil die Kommunen nicht mehr investitionsfähig sind. Nach 2011 ist also damit zu rechnen, dass die Kommunen der öffentlichen Nachfrage, insbesondere für mittel- ständische und kleine Unternehmen, nicht mehr nachkommen können und dass damit das, was ich als Absturz beschrieben habe, massiv durchschlagen wird.

Was spielt in diese Situation hinein? - Zum einen spielt hinein, dass die Finanzkrise die Kommunen mit Verzögerung im nächsten Jahr voll treffen wird. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Gewerbesteuer zu nennen, die in vielen Städten und Gemeinden schon jetzt erkennbar ihre Spuren hinterlässt. Die Absenkung der Gewerbesteuer als originäre Einnahmequelle für die Kommunen wird nicht kompensiert. Zum anderen wird der kommunale Finanzausgleich - dies ist erkennbar und auch nachrechenbar - um über 20 % einbrechen. Damit bricht ein weiteres Standbein der kommunalen Finanzen schlicht ein. Die dritte Komponente - dies habe ich gesagt - kommt unmittelbar 2010 und in den Folgejahren aus den steuerpolitischen Beschlüssen der neuen Bundesregierung.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Und der alten!)

Fasst man alles zusammen, so stellt man fest, dass 2010 vermutlich das kritischste Jahr für die niedersächsischen Kommunen in der Nachkriegszeit wird. Das, was hier auf einen Schlag weg-bricht, ist nicht ersetzbar und nicht planbar gewesen. Darauf können die Kommunen nicht reagieren.

Aus diesem Grund haben wir unseren Antrag eingebracht, der keine Neuerung ist; darauf weise ich ausdrücklich hin. Sie haben ihn schon einmal abgelehnt in einer Zeit, als wir festgestellt haben, dass die steuer- und einnahmenpolitische Situation Niedersachsens verheerend war. In der Tat war das die Zeit der auslaufenden Vorgängerregierung. Damals sind nämlich die steuerpolitische Entlastungswirkung der Unternehmenssteuer und die Konjunkturkrise mit ähnlichen Ergebnissen, wie wir sie jetzt haben, zusammengetroffen. Wer ehrlich mit einer solchen Situation umgehen möchte, muss für Verstetigung, Verlässlichkeit und kontinuierliches Aufwachsen im Sinne aufgabengerechter Finanzausstattung der Kommunen etwas tun.

(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Ich sage nur: Raubzug durch die Kassen der Kommunen!)

Meine Damen und Herren, das ist in Rheinland-Pfalz mit dem Verstetigungsfonds und mit dem Fonds ansatzweise gelungen. Wir haben dieses Beispiel ausführlich bei der ersten Einbringung dieses Konzeptes dargestellt. Wenn Sie genau hingucken, werden Sie feststellen, dass es uns bei unserem Antrag in dieser Phase im Wesentlichen darum geht, eine Vorablösung für zwei Jahre zu schaffen, nämlich für 2010 und 2011, in denen die Auswirkungen so sind, wie ich sie beschrieben habe, und dann aufsetzend auf diese Lösung den rheinland-pfälzischen Fonds hier in Niedersachsen umzusetzen. Das heißt, es ist genug Zeit, das, was in Rheinland-Pfalz erfolgreich läuft, auf Niedersachsen zu übertragen.

Wir erreichen gleichzeitig, dass mit Blick auf die Angleichung des kommunalen Finanzausgleichs auf der Basis der Vorjahre eine verlässliche Zahl in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt wird, mit der die Kommunen planen können. Das ist jetzt nicht der Fall. Ich sage Ihnen - Sie wissen das genauso wie ich -: Die Plandaten aus der mittelfristigen Finanzplanung sind nicht nur Makulatur, sie sind schlichtweg hinfällig und bieten keinerlei solide Grundlage für das, was die Kommunen an Planungssicherheit brauchen.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Das, was Sie mit „aufsteigender Tendenz in den kommenden Jahren“ dargestellt haben, ist Wunschdenken und an keiner Stelle abgesichert. Vielmehr wird die kommunale Finanzausstattung im Wesentlichen von der allgemeinen Steuerentwicklung abgeleitet. Da wollen wir Verstetigung. Wir wollen sicherstellen, dass die Kommunen mit wachsenden Aufgaben, die ihnen ja ständig über-tragen werden - das ist auch heute noch so -, und den Folgekosten nicht nur planungs-, sondern auch handlungsfähig bleiben.

Der Korridor, den wir vorgesehen haben und in dem der Fonds funktionieren soll, ist so gestrickt, dass der Fonds in Zeiten schwieriger Finanzlage für die Kommunen einspringt und ihnen die fehlen-den Millionen garantiert. In besseren Haushaltslagen wird der Fonds allerdings wieder aufgestockt und muss dann die Verrechnung mit dem Fonds zulasten des kommunalen Finanzausgleichs wirken. Diese Wirkungsweise ist nicht neu. Sie wird auch in anderen Haushaltszusammenhängen durchaus so praktiziert. In der privaten Wirtschaft - davon gehe ich aus - ist das gang und gäbe. Da Sie diesen Antrag in der Vergangenheit nicht wesentlich unterstützen wollten, meine Damen und Herren, möchte ich in der konkreten Ausgangssituation, in der wir uns befinden, an Sie appellieren: Wir sind noch mitten in einer Haushaltsberatung, die im Dezember abgeschlossen wird. Der Beschluss, den kommunalen Finanzausgleich in Angleichung an die drei Vorjahre mit einem Festbetrag zu versehen, ist durchaus möglich und wäre ein positives Signal für das Jahr 2010. Dies würde den massiven Einbrüchen entgegenwirken, die vorauszusehen sind, und ist deshalb unter dem Strich machbar.

Wir als Sozialdemokraten bieten Ihnen an, mit den anderen Fraktionen in diesem Landtag das Modell Rheinland-Pfalz für Niedersachsen praktikabel zu machen. Erste Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden haben deutlich gemacht, dass sie zwar nicht gejubelt haben, als sie gehört haben, dass wir den Vorschlag machen werden, ihn aber nicht durchweg ablehnen; denn sie erkennen durchaus, dass die Problematik in den Jahren 2010 und 2011 nicht beherrschbar ist, jedenfalls nicht mit kommunalen Mitteln. Wenn der Kommunalminister Schünemann die Kommunen im Regen stehen lässt, wie dies absehbar ist, dann haben wir vor Ort die Probleme, und das Land entzieht sich hier einer wichtigen Verpflichtung, nämlich den Kommunen ausreichend Geld für ihre Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

Ich fasse abschließend zusammen: Der Antrag zielt auf drei ganz zentrale Punkte ab: erstens Verlässlichkeit bei den Einnahmen der Kommunen, zweitens Verstetigung und drittens fairer Umgang mit den Kommunen, wenn es darum geht, Zukunft zu planen. In diesem Sinne bitten wir in den Beratungen im Ausschuss erst einmal um Zuhören, dann um Mitwirken und letztlich um Zustimmung. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

- Weiterer Wortbeitrag in derselben Debatte -

Herr Kollege Oetjen, unser Problem ist, dass wir nicht genau wissen, an wen wir uns bei der FDP halten sollen. Rheinland-Pfalz hatte eine Koalitionsregierung aus SPD und FDP, als dieser Fonds entwickelt worden ist. Die FDP hatte dabei fröhlich mitgemacht und ihn gut gefunden. Sie, Herr Oetjen, stellen jetzt eine völlig andere Position dar - während in Mecklenburg-Vorpommern die FDP in den Haushaltsberatungen den Antrag gestellt hat, einen solchen Stabilitätsfonds einzurichten. Das heißt also, so ganz falsch kann unsere Idee nicht sein.

Der Antrag beinhaltet die Feststellung, dass das Gebot einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen bei Weitem nicht erfüllt ist. Das lässt sich an der Summe der Kassenkredite fest-machen, die mittlerweile auf eine Rekordhöhe geschnellt sind. Soll das nun das Korrektiv sein, mit dem Sie die Aufs und Abs in der konjunkturellen Entwicklung und damit in der Steuerentwicklung korrigieren wollen? Wohl ja, da das Rekord-hoch der Kassenkredite in die Jahre Ihrer Regierung fällt.

Aber vielleicht kommen wir von diesem Niveau wieder herunter, wenn der Innenminister gleich erklärt, wie er das regeln will. Aber auch da wird es nicht anders möglich sein, als dass sich das Land an dem Modell beteiligt, das in der Vereinbarung, die gerade diskutiert wird, ausgehandelt wird. Das heißt, das Land ist so oder so daran beteiligt, den Kommunen aus der Klemme zu helfen. Wer das wegdiskutiert, der verleugnet letztlich die Krise, in der wir uns befinden.

Wenn Sie genau hingucken, wird deutlich, dass das Rekordhoch beim kommunalen Finanzaus-gleich etwas mit dem Wahltermin zu tun hatte. Der kommunale Finanzausgleich ist in einer Zeit künstlich hochgepusht worden, als dies opportun er-schien. Dieser Weg ist nach meiner Einschätzung genauso falsch wie das künstliche Absenken des kommunalen Finanzausgleiches, das zudem auch noch zum falschen Zeitpunkt stattgefunden hat; denn die Verrechnung wird dazu führen, dass das Minus von 200 Millionen Euro, das jetzt bei den Kommunen landet, genau mit den anderen Krisenelementen zusammentrifft, die ich vorhin beschrieben habe. Das, Herr Oetjen, macht es für die Kommunen so schwierig, ihre Aufgaben, die sehr dicht am Bürger angesiedelt sind, kontinuierlich zu erledigen.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Rede am 28. Oktober 2009: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2009 (Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 2009), i.d.F. Drs. 16/1761

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bode - ich glaube, ich darf das auch im Namen des Haushaltsausschusses sagen -, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl zum Minister! Auf gute Zusammenarbeit!

(Minister Jörg Bode: Vielen Dank!)

Sie kennen ja die Regeln, die bei Haushaltsberatungen gelten. Das muss öffentlich gesagt werden.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, in der Drs. 16/1761 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreter der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen an-zunehmen. Der Rechtsausschuss hat seine Mitberatung durchgeführt.

Wie nicht anders zu erwarten, wurden nach der zeitgleichen Einbringung des Dritten Nachtragshaushalts 2009, des Haushalts 2010, der Mipla und des Haushaltsbegleitgesetzes durch den Finanzminister in den anschließenden Beratungen im federführenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen zwischen beiden Gesetzeskomplexen direkte Zusammenhänge hergestellt. Im Zentrum der Diskussion um den Dritten Nachtragshaushalt 2009 standen die Höhe und die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Nettokreditaufnahme.

Meinen Bericht aus den Ausschussberatungen beschränke ich auf eine Zusammenfassung des Diskussionsschwerpunkts: die Höhe der Kreditermächtigung. Die Fraktionen werden - davon gehe ich aus - in der folgenden Debatte ihre Standpunkte detailliert vortragen. Der Gesetzentwurf ist in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 30. September 2009 durch das Finanzministerium eingebracht worden. Der Landesrechnungshof hat dort zu dem Gesetzentwurf ausgeführt, zum Ausgleich des Haushalts 2009 werde nach den Angaben des Finanzministeriums wegen der Steuermindereinnahmen eine Kreditermächtigung von höchstens 1,261 Milliarden Euro benötigt. Eine darüber hinausgehende Kreditermächtigung sei haushaltsrechtlich nicht zulässig; sie könne auch nicht damit begründet werden, dass die Handlungsfähigkeit des Staates und das Ziel der Haushaltskonsolidierung damit mittelfristig gesichert werden sollten. So stehe es jedenfalls in der Gesetzesbegründung.

Es bestünden auch erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geplanten Kreditaufnahme. Der Landesrechnungshof teile nicht die Auffassung der Landesregierung, dass die geplante Nettokreditaufnahme von 2,3 Milliarden Euro, mit der die Grenze nach Artikel 71 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung um 998 Millionen Euro über-schritten werde, angesichts der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts verfassungs-rechtlich zulässig sei. Die hierfür gegebene Begründung trage die Entscheidung nicht. Nach Artikel 71 Satz 3 der Niedersächsischen Verfassung müsse die Kreditaufnahme „zur Abwehr“ der Störung erfolgen. Diese Voraussetzung sei allenfalls hinsichtlich der erwarteten Steuermindereinnahmen von 1,261 Milliarden Euro erfüllt.

Die Landesregierung wies nach diesen Ausführungen darauf hin, dass nach ihrer Auffassung die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nur bei einer Betrachtung, die zwei Jahre umfasse, zu bewältigen sei. In seiner Sitzung am 21. Oktober 2009 befasste sich der Haushaltsausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf und beriet ihn abschließend. Einen in dieser Sitzung von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsvorschlag hat ein Vertreter des Finanzministeriums ausführlich erläutert und ausgeführt, dass es sich um eine sogenannte technische Liste handele. Dieser Änderungsvorschlag ist von der Mehrheit im Haushaltsausschuss inhaltlich unverändert angenommen worden und nun als „Anlage I“ in der Beschlussempfehlung zu finden. Auf diese Liste gehe ich hier nicht näher ein. Sie bezieht sich auf die Ausgabenseite des Haushaltes und wird in der sich anschließenden Debatte von den Fraktionen sicherlich detailliert kommentiert werden.

Unter Bezug auf die Höhe der Kreditermächtigung wies der Vertreter des Ministeriums darauf hin, dass nach letzten Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums Niedersachsen im Dezember einen Betrag von 800 Millionen Euro in den bundesstaatlichen Finanzausgleich einzuzahlen habe und im März 2010 eine Ausgleichszahlung fällig werde, die „periodengerecht“ in das Jahr 2009 gehöre. Er begründete in diesem Zusammenhang umfänglich, warum die Landesregierung der Auffassung ist, einen verfassungskonformen Haushalt vorgelegt zu haben.

Vertreter der Koalitionsfraktionen im Ausschuss schlossen sich den Ausführungen und rechtlichen Einschätzungen der Landesregierung ausdrücklich an. Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen erklärten hingegen übereinstimmend, dass sie lediglich eine Kreditermächtigung in Höhe der Steuerausfälle von 1,261 Milliarden Euro für nach-vollziehbar hielten und die rechtlichen Einschätzungen der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen zur Frage der Recht- und Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushaltes nicht teilten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der Sitzung einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der u. a. eine Reduzierung der Kreditermächtigung auf 1,55 Milliarden Euro vorsieht. Dieser Änderungsvorschlag fand im Ausschuss keine Mehrheit. Damit habe ich ausschließlich den Schwerpunkt der Beratungen im Haushaltsausschuss darge-stellt. Wie eben deutlich geworden ist, sind im Nachhinein weitere Anträge eingegangen, die der Haushaltsausschuss nicht beraten und auch nicht mit einer Empfehlung versehen konnte. Insgesamt bittet der Ausschuss den Landtag, der Empfehlung in der Drs. 16/1761 zu folgen. Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der LINKEN)

Rede am 24. September 2009: Energieeffiziente Rechenzentren - Virtualisierungstechniken für Landeseinrichtungen modellhaft entwickeln, bewerten und nutzen, Drs. 16/1219

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich relativ kurz fassen, weil wir wohl über-einstimmend der Meinung sind, dass Annahme empfohlen werden soll. Im Kern möchte ich drei Bemerkungen machen: Erstens. Es gab den Anstoß, den Bereich Virtualisierung zum Thema zu machen und Forschungs- und Entwicklungsergebnisse aus dem universitären Bereich möglichst schnell und gegebenenfalls mit Unterstützung des Landes von der Idee über die Entwicklung hin zur Marktreife zu führen. Das ist ein Beispiel dafür, dass es notwendig ist, Dinge, die in Niedersachsen geboren werden und umgesetzt werden können, immer wieder zu unterstützen. Dies war hier der Fall.

Der Kollege Jüttner hat einen Informationsbesuch auf der CeBIT gemacht. Wir haben ihn begleitet. Die Kolleginnen und Kollegen von OFFIS haben in hervorragender Weise dargestellt, wie man eine Idee so weit vorantreiben kann, dass es im Grunde genommen nur noch um die Frage geht: Wie können wir diese Versuche großtechnisch so darstellen, dass sie wirtschaftlich verwertbar sind? - Davon reden wir sehr häufig. Dies wollen wir in den wirtschaftspolitischen Diskussionen um Innovationen und neue Technologien immer wieder. Deshalb der Antrag der SPD-Fraktion. Dass dieser Antrag in die Beschlussempfehlung des Ausschusses eingeflossen ist, begrüßen wir ausdrücklich. Wir verstehen natürlich auch, dass man manchmal einem Antrag der Opposition nicht so gerne zustimmt. Deshalb haben wir auch nichts dagegen gehabt, drei weitere Punkte darauf zu packen, in denen die Koalitionsfraktionen die Landesregierung um Dinge bitten, die längst getan werden.

Wenn wir uns darauf verständigen, dann sind wir uns doch einig. Wir helfen der Landesregierung, wo es geht, aber erwarten dann allerdings auch, dass die Landesregierung das umsetzt, was wir als Auftrag formuliert haben. Hierbei geht es um ein technologisch wirklich innovatives Verfahren, das klimafreundlich ist, das technologisch fortschrittlich ist und letztlich - das sage ich als Haushälter ausdrücklich - in diesem Lande auch Geld sparen kann, wenn es denn gelingt, Energiekosten zu senken. In dem Sinne bedanke ich mich für die Unterstützung des SPD-Antrages in Form der abgeänderten Beschlussempfehlung.

(Beifall bei der SPD)

Rede am 28. August 2009: Bundesratsinitiativen für die Ausweitung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % sowie deren Finanzierung durch Einführung einer Börsenumsatzsteuer, Drs. 16/1486

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben ja schon einiges dazu beigetragen, um das Thema Steuern und Haushaltspolitik in Verbindung zu bringen, und haben deutlich gemacht, dass es wohl doch nicht so einfach geht, wie es der Antrag der Linken suggeriert. Herr Kollege Schönecke, der Weltökonom Lafontaine hat nicht 35 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, sondern nach der Begründung zu dem An-trag der Linken in Niedersachsen waren es 70 Milliarden. Wenn wir nun alle zustimmen würden, hätten wir die Staatsverschuldung in zehn Jahren wahrscheinlich abgebaut, könnten die Probleme des Landes Niedersachsen erledigen und gleichzeitig noch viel neues Gutes tun.

(Beifall bei der LINKEN - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist so, wenn Sie unseren Vorschlägen folgen!)

Ich glaube, Herrn Dr. Sohn richtig verstanden zu haben. In dieser Frage hat er sich von Oskar Lafontaine deutlich distanziert, und er glaubt seinem Vorsitzenden nicht mehr. Wir machen das übrigens auch nicht, Herr Dr. Sohn.

(Björn Thümler [CDU]: Sie glauben Ihrem Vorsitzenden auch nicht?)

Nun zu einzelnen Punkten. Erster Punkt. Die Themen Steuerpolitik und Harmonisierung der Steuern in Europa sowie insbesondere das Thema Umsatzsteuer eignen sich nun überhaupt nicht für Schnellschüsse kurz vor der Wahl, wie die Beiträge hier gezeigt haben. Was die Linken aber ganz geschickt gemacht haben - das steht nicht im Antrag, sondern in der dreiseitigen Begründung -, ist, dass sie sich aus dem Internet herausgezogen haben, wann sich verschiedene Personen und Parteien zum Thema Umsatzsteuersenkung geäußert haben, und dann Bündnisse organisiert haben, nämlich einmal für die Arznei-mittel, dann für die Babynahrung oder für die arbeitsintensiven Dienstleistungen. Wenn das alles funktionieren würde, Herr Dr. Sohn, hätten Sie bei fast jedem Punkt eine Koalitionsmehrheit. In dieser Hinsicht stimmt wieder das, was Herr Wenzel gesagt hat: Sie koalieren im Grunde genommen von ganz liberal - FDP - bis hin zu ganz links - Linke. Das wird nicht funktionieren.

Weil das so ist, will ich Ihnen unter Hinweis auf einige Beispiele sagen, dass Sie Dinge, die längst schon bekannt sind, überhaupt nicht mehr angesprochen haben. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer in ihrer jetzigen Form - Sie haben ja diese IWD-Nachricht hoch gehalten - glauben 27 EU-Mitgliedstaaten, die richtige Regelung zu haben. 27 EU-Mitgliedstaaten haben völlig unterschiedliche Regelungen. Dort sind die Regelsteuersätze und die abgesenkten Steuersätze unterschiedlich hoch. Das ganze Umsatzsteuerpaket ist eingebaut in ein Steuersystem aus Einkommensteuer sowie direkten und indirekten Steuern, das insgesamt die Finanzierung der Staatsfinanzen und der Haushalte organisiert. Wenn man das in einen Zusammen-hang stellt, kann man nicht mit so einem Antrag kommen, wie Sie ihn vorgelegt haben. Was Sie hier machen, ist Rosinenpickerei kurz vor der Wahl, um kleine Signale an viele Interessengruppen zu geben in der klaren Gewissheit, dass es so nicht funktioniert. Das ist unseriös. Das tragen wir nicht mit. Deshalb sage ich Ihnen: Dieser Antrag wird auch keine Mehrheit finden.

Zweiter Punkt. Zum Thema arbeitsintensive Dienstleistungen - das müssten Sie wissen, alle-mal, und Leute, die schon länger im Landtag sind auch - ist auf europäischer Ebene eine abgestimmte Modellversuchsreihe durchgeführt worden, mit der geklärt worden ist, ob es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Dienstleistungen, den Preisen für diese Dienstleistungen und der darauf liegenden Umsatzsteuer gibt. Die Auswertung hat ergeben, dass es kaum einen oder überhaupt keinen Zusammenhang zwischen der Höhe der Mehrwertsteuer im Verhältnis zur Schwarzarbeit gibt, und Beschäftigungseffekte gibt es auch nicht. Das ist nachgewiesen worden, und darüber ist im Deutschen Bundestag und auch hier bei uns schon diskutiert worden. Trotzdem kommt dieses Thema in Wahlkampfzeiten immer wieder hoch, weil es Scheinlösungen suggeriert, die in dieser Form gar nicht darstellbar sind.

Dritter Punkt. Zusammenhang mit den Haushalten. - Ich verstehe die FDP überhaupt nicht. Sie haben hier im Landtag zusammen mit der CDU die Mehrheit und müssen den gerade vorgelegten Haushalt zur Deckung bringen. Dieser Haushalt weist eine Rekordverschuldung aus, und der nächste erst recht.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Eine Rekordverschuldung hatten Sie!)

Nach der mittelfristigen Finanzplanung, Herr Kollege Hilbers, beläuft sich der Handlungsbedarf schon jetzt auf 3,2 Milliarden Euro. Dann erzählen Sie hier etwas von „Steuersenkungen“, die weit über das hinausgehen, was die 7 % bei der Mehr-wertsteuer ausmacht. Das ist überhaupt nicht darstellbar. Deshalb sage ich Ihnen: Die Debatte, die wir führen werden, wird auch die Einnahmeseite mit umfassen müssen; auch über die Umsatzsteuer müssen wir diskutieren. Eine Erhöhung oder eine Absenkung kann nur im Rahmen eines Gesamtkonzepts diskutiert werden. Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen - das geht jetzt in Richtung der Linken als Antragsteller -: In der Tat ist die Börsenumsatzsteuer ein Instrument, das auch die Sozialdemokraten im Wahlprogramm stehen haben, und zwar aus guten Gründen. Die Diskussion hat in Deutschland deshalb ohne große Schwierigkeiten angefangen werden können, weil wir im Rahmen der Maßnahmen zur Regulierung des Finanzmarktes gesagt haben: Eine Börsenumsatzsteuer hat zwei Funktionen.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das haben wir schon vor der Krise gesagt!)

Erstens kann sie helfen, Spekulationen abzudämpfen oder zu verhindern. Dieser eine Aspekt war vor einem halben Jahr noch völlig unstrittig. Inzwischen haben die ersten Spekulanten wieder Oberwasser und finden eine solche Steuer natürlich hinderlich, weil sie die Erträge aus Börsenumsätzen ganz massiv einschränken würde. Zweitens - damit muss man sich einmal gesellschafts-politisch auseinandersetzen - stellt sich die Frage: Macht es eigentlich Sinn, dass ich mit dem Handel von Finanzprodukten mehr verdienen kann als mit der Anlage der Finanzen in der Realwirtschaft, womit Arbeitsplätze entstehen, industrielle Innovationen gefördert werden können und außerdem - was wir regionalpolitisch ja immer fordern - Kapital in die notleidenden Regionen gegeben wird.

Dann habe ich eine Einnahmequelle. Diese wird aber nicht zur Absenkung der Umsatzsteuer ge-nutzt, wie Sie es vorschlagen, sondern sie steht zur Verfügung, um neue Aufgaben zur Überwindung der Krise zu erledigen. Fasst man dies zusammen, meine Damen und Herren, bin ich mir ziemlich sicher, dass der Antrag der Linken in der vorliegenden Form überhaupt nicht ernst gemeint ist. Was er aber erreicht hat, ist, dass sich alle, die sich zur Absenkung der Um-satzsteuer schon einmal geäußert haben, irgend-wann auch einmal zu zwei Begriffen verhalten müssen, die ich für zentral halte. Zum einen geht es um die Steuerharmonisierung auf europäischer Ebene. Wenn wir diese Harmonisierung nämlich nicht hinkriegen, dann macht es, Herr Schönecke, überhaupt keinen Sinn, Beispiele aus dem Grenzland heranzuziehen und einen Wettlauf um die Steuerabsenkung nach unten zu organisieren. Dann wäre die sauberste Lösung über alle 27 EU-Staaten hinweg die, überhaupt keine Steuern zu erheben. Das wäre doch eine ideale Sache; dann gäbe es auch keine Probleme mehr hinsichtlich der Vergleiche. Das wollen aber auch Sie nicht, wenn ich es richtig sehe.

Zum anderen ist Steuerharmonisierung aber nicht das alleinige Thema, weil die Systeme insgesamt immer noch zu komplex sind. Allein wir in Deutschland haben das Problem, dass die Sozialabgaben von einigen den Steuerabgaben zugeschlagen werden. Das ist völlig falsch. Wer keine Sozialgesetzgebung, keine sozialen Sicherungssysteme hat, der hat auch keine Probleme bei der Darstellung der kumulierten Wirkung von Steuern und Sozialabgaben gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist eines unserer großen Probleme. Einen Teil dessen, was andere über Steuern finanzieren, finanzieren wir über Umlagesysteme im sozialpolitischen Bereich. Auch das macht die Sache komplizierter.

Damit will ich zum Ausdruck bringen, dass es viel-leicht ganz sinnvoll wäre, sich im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer, den Erträgen und der Gegenfinanzierung aus der Umsatzsteuer auch ein-mal mit der Steuerhinterziehung zu befassen.

(Beifall bei der SPD)

Darüber redet in diesem Zusammenhang überhaupt niemand mehr, und die läppischen 7 Milliarden Euro, die Sie hier angesprochen haben, werden von den Beträgen, die wir aus dem Bereich der Umsatzsteuerhinterziehung kennen, bei Weitem übertroffen. In diesem Bereich stehen 20 Milliarden Euro im Raum. Wenn wir uns darauf ver-ständigen könnten, gemeinsam mit all den anderen europäischen Staaten um uns herum die Steuerhinterziehung in diesem Bereich einzudämmen, dann wäre das eine Aufgabe, auf die wir uns eher einigen könnten als auf Ihren Antrag, der auf der einen Seite ungerechtfertigte Steuersenkungen und auf der anderen Seite eine Gegenfinanzierung im Auge hat, die nur schwer und schon gar nicht kurzfristig zu realisieren ist. Im Ausschuss werden wir darüber noch ausführlicher diskutieren. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Rede am 18. Juni 2009: Budgetrecht des Parlaments achten - Nachtragshaushalt 2009 sofort vorlegen, Drs. 16/1319

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hilbers, ich empfehle Ihnen die Lektüre der mittelfristigen Finanzplanung zu den Haushaltsjahren 2000, 2001, 2002 und 2003. Dabei werden Sie feststellen, dass die jetzige Landesregierung die damalige Einschätzung der Konjunktur- und Steuerlage exakt so fortgeschrieben hat, wie wir sie gesehen haben, nämlich massive Einbrüche bei gleichbleibenden Ausgaben

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Ist das jetzt Rechthaberei, oder was?)

und Herausforderungen für Niedersachsen; z. B. BEB. Das alles wissen Sie zwar, aber Sie sagen es nicht. Sie versuchen festzuschreiben, was damals Realität gewesen ist. Aber nun zu der heutigen Debatte: Es muss Sie kalt, aber nicht überraschend erwischt haben, dass die Opposition das einfordert, was Sie zu Beginn der Regierungsübernahme gesagt haben. Sie haben damals gesagt, Sie machten alles klarer, transparenter und besser.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Das machen wir doch!)

Was Sie aber machen, ist Intransparenz und Verschleierung. Sie hindern die Opposition daran, tatkräftig an dem Zahlenwerk mitzuarbeiten, das auf den Tisch gelegt werden muss. Das ist genau das Gegenteil von dem Anspruch, den Sie nach außen vertreten. Das - da gebe ich Herrn Wenzel recht - kann Ihnen die Opposition nicht durchgehen lassen.

Das Zweite: Was Sie konsequent und ständig wiederholen, ist die unwahre Behauptung, Sie machten und finanzierten ein groß angelegtes Konjunkturprogramm. Das ist aber Bundesgeld, das kreditfinanziert ist! Das Doppelspiel, das Sie treiben - insbesondere die FDP -, ist, das Geld unter der Firma „Initiative Niedersachsen“ auszugeben - - -

Rede am 13. Mai 2009: Eine Region stellt sich vor: Erwartungen aus Niedersachsen an das neue Europäische Parlament, Drs. 16/888

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe darüber nachgedacht, ob ich nach der Rede von Herrn Hogrefe überhaupt noch hierher gehen und reden soll.

(Zuruf von der CDU: Das brauchen Sie ja auch nicht!)

Meine zweite Idee war, den Antrag zu stellen, den Brief, den CDU und FDP allen neu gewählten Abgeordneten des Europaparlaments schicken wollen, um den Debattenbeitrag von Herrn Hogrefe anzureichern, auf dass die Sache wirklich lesenswert werde.

(Beifall bei der SPD)

Am Schluss habe ich entschieden, ich sollte wenigsten zwei, drei Sätze dazu sagen. Es ist Herrn Hogrefe gelungen, den Ministerpräsidenten, der heute sehr bedrückt auf der Regierungsbank saß, zum Lachen zu bringen. Für diese Leistung herzlichen Glückwunsch, Herr Hogrefe!

(Beifall bei der SPD)

Aber das, was Sie gesagt haben, kann so nicht stehenbleiben, vor allen Dingen nicht als Begleitmusik zu einem Antrag, von dem Sie ernsthaft meinen, er müsse hier im Hohen Haus beschlossen und zum Beginn der neuen Wahlperiode allen Abgeordneten im neu gewählten Europäischen Parlament zugeschickt werden. Dieser Versuch, eine gemeinsame Bitte, Anregung und Erwartung des Landes Niedersachsen, dargestellt in Form eines Briefes dieses Landtags, einvernehmlich und in allen Punkten übereinstimmend den neuen Volksvertretern der Europäischen Union zu überreichen, ist schon eine Zumutung an die Oppositionsfraktionen in diesem Landtag, weil hier zwei Dinge miteinander vermischt werden: Die Struktur dieses Briefes, den Sie ja ernsthaft abschicken wollen, zeigt, dass er nichts anderes als ein Sprechzettel für eine Wahlveranstaltung von CDU- und FDP-Abgeordneten ist. So ist er aufgebaut, und dies merkt man auch an den inhaltlichen Fehlleistungen. Der erste Satz ist im Präsens geschrieben. In ihm steht, dass am 7. Juni die Europawahl sei. Das ist eine überraschende Botschaft für die dann gewählten Abgeordneten

(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD und bei der LINKEN)

und macht deutlich, dass dann, wenn der Brief ankommt, all das, was Sie hinterher schreiben, eigentlich schon bekannt sein sollte. Das kommt davon, wenn man Bruchstücke und Versatzstücke aus Reden von Politikern zu einem Brief oder gar zu einem Antrag zusammenschreibt. Alles das holt Sie dann wieder ein. Worauf Sie überhaupt nicht eingehen konnten - das lag offensichtlich an der Abfolge von Tagesordnungspunkten, die wir in diesem Landtag diskutiert haben -, ist die sehr fundierte, harte und von durchaus unterschiedlichen Positionen und Beschlüssen ausgehende Debatte über das soziale Europa, wie wir es uns vorstellen. In einer vor wenigen Wochen in diesem Hause geführten Debatte ist klar geworden, dass sich CDU und FDP, die hier zusammengeschweißt sind und hinsichtlich derer nicht differenziert werden kann, völlig anders als die Oppositionsfraktionen in diesem Landtag verhalten haben. Wo es um die soziale Fortschrittsklausel geht, gibt es völlig unterschiedliche Auffassungen, mindestens, was die Priorität oder das Übergewicht des Sozialen gegenüber den marktradikalen Ansätzen der FDP angeht. Das kann man doch in einem solchen Brief, den man den Abgeordneten zuschicken will, nicht verschweigen.

Es ist ganz gut, dass die Linken noch einen Alternativantrag gestellt haben. Ansonsten wäre dies in diesem Parlament gar nicht deutlich geworden. Gleichwohl muss ich sagen, dass der Antrag der Grünen genau auf Lücke geschrieben ist. Er setzt da an, wo CDU und FDP Platz gelassen haben, wo es also kontrovers werden könnte. Ich zeige das Problem an einem zweiten Beispiel auf: Es ist gut, dass CDU und FDP beschrieben haben, wie es mit der Automobilindustrie in Niedersachsen aussieht. Es gibt im Kern gar keinen Dissens in der Beschreibung, Herr Hogrefe. Wir alle sind froh darüber, dass wir in der Entwicklung Porsche/VW jetzt eine Situation verzeichnen - vielleicht auch nur vorübergehend -, in der VW offensichtlich die dem Unternehmen eigentlich zustehende Position gegenüber Porsche zurückgewinnt.

Wenn all das, was derzeit diskutiert wird, Wirklichkeit würde, wäre es hervorragend für Niedersachsen und den Standort Wolfsburg. Herr Wulff, niemand wird Ihnen absprechen, dass Sie dieser Entwicklung dadurch, dass Sie so gut wie nichts getan haben, etwas Gutes getan haben.

(Widerspruch bei der CDU)

- Nein, das sage ich mit vollem Ernst. Denn die Player sind andere als die Landesregierung. Angesichts von Porsche als dem Mehrheitsaktionär und von VW als einem Unternehmen, an dem Niedersachsen zwar 20 %, aber nicht alles hält, ist es doch vernünftig, dass die Landesregierung in die Rolle des Moderators geht. Wenn es am Ende für das Gesamtkonzept - für die Konzerne, die Arbeitsplätze, die Mitbestimmung und den Erhalt des VW-Gesetzes - gut sein wird, dann kann und wird hier auch niemand meckern. Aber eines ist klar: Die europäische Politik muss dahin gehend beeinflusst werden, dass sie sicherstellt, dass die Hände vom VW-Gesetz gelassen werden. Das ist die europapolitische Forderung, die wir in einem solchen Brief gemeinsam deutlich machen müssen.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Herr Hogrefe, da wird die Schwäche des Briefes, den Sie schreiben wollen, richtig deutlich. Sie beschreiben einen schönen Zustand. Auch Deutschland und Niedersachsen sind schön; das haben Sie ja ebenfalls in Ihren Brief hineingeschrieben.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist auch richtig!)

Aber der entscheidende Punkt ist: Wir brauchen klare Positionen, um in einem Parlament, in dem 27 unterschiedliche Nationen vertreten sind, Zustimmung für unsere Version einer Beteiligung des Staates an einem wichtigen regionen- und branchenbestimmenden Unternehmen zu erlangen. Das muss man dann auch so schreiben, weil man sonst bei den Politikerinnen und Politikern in Europa falsche Spuren legt.

Der dritte Punkt, warum wir auch inhaltlich gegen dieses Vorgehen sind, betrifft die Energiepolitik. Sie werden hier Zustimmung bekommen, wenn Sie fordern, morgen solle die Sonne scheinen, oder wenn Sie sagen, wir wollten die regenerativen Energien stärker schützen. Darüber wird es keinen Streit geben. Aber wenn Sie die zentrale Frage der Kernenergie und ihrer Wirkung für die zukünftige Energieversorgung dieser Region weglassen, dann legen Sie doch eine völlig falsche Spur. Ein großer Teil der Menschen - zurzeit leider der kleinere Teil in diesem Hause - ist gegen Kernenergie und hat riesige Probleme mit der Endlagerdiskussion. Das ist ein niedersächsisches Problem. Denken Sie nur daran, wie wir in Zukunft mit der Asse und mit Gorleben umgehen werden!

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Hier so zu tun, als gäbe es diese Probleme gar nicht und als wäre hier alles eitel Sonnenschein, also solar, wäre die falsche Botschaft an die falschen Adressaten.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Deshalb haben wir es in unserem Antrag auch reingeschrieben!)

Deswegen komme ich zu dem messerscharfen Schluss: Es ist besser, wenn unsere Abgeordneten jetzt im Wahlkampf mit ihren verschiedenen Programmen und für die verschiedenen Parteien deutlich machen, mit welchen Positionen sie nach Brüssel gehen, Fraktionen bilden, Mehrheiten und Verbündete suchen und für das, was sie den Menschen in ihren Programmen versprechen, dann auch kämpfen wollen. Dies wäre die ehrliche Form der Auseinandersetzung; dies wäre etwas anderes, als einen Brief an die neu gewählten Abgeordneten zu schreiben, der falsche Spuren legt und zu falschen Rückschlüssen führt, was Niedersachsen wirklich ausmacht. Wenn es dann gelingen sollte, über die Landesvertretung, über unsere Landesregierung und über die Abgeordneten, die über die Grenzen hinaus aktiv sind, unser Niedersachsen vernünftig darzustellen und dabei deutlich zu machen, wo wir Gemeinsamkeiten haben, dann haben Sie uns an Ihrer Seite. Wenn wir vorgeführt und für falsche Dinge einvernommen werden sollen, dann machen wir nicht mit. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN sowie Zustimmung von Enno Hagenah [GRÜNE])

Rede am 13. Mai 2009: Mit Europa-Millionen gegen die Krise - Niedersächsisches „Beschleunigungsprogramm“ für Strukturhilfen bis 2013 auflegen, Drs. 16/707

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben einen Änderungsantrag zu unserem eigenen Antrag eingebracht, weil die lange Beratungszeit von Dezember bis heute dazu geführt hat, dass sich die im Ursprungsantrag dargestellte Ausgangslage in einigen Punkten überholt bzw. verändert hat. Richtig und wichtig bleibt aber nach wie vor, dass die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise, deren Existenz im Dezember von der Mehrheit in diesem Haus und von der Landesregierung noch bestritten worden ist, inzwischen voll auf Niedersachsen durchschlägt. Es steht fest, dass Bund, Land und Kommunen erhebliche Probleme bekommen werden. Als wir im Dezember den Ursprungsantrag gestellt haben, ging es u. a. darum, wie man zu günstigen Bedingungen relativ viel Geld für niedersächsische Investitionen und damit für Arbeitsplätze mobilisieren kann. Die Niedersächsische Landesregierung hat unter der Überschrift „niedersächsische Initiative gegen die Krise“ oder so ähnlich

(Ulf Thiele [CDU]: „Initiative Niedersachsen“!)

ein Konjunkturprogramm bzw. Sonderprogramm auf den Weg gebracht. Aber dieses Auf-den-Weg-Bringen war auch fast ihr wichtigster Beitrag; denn das dahinter stehende Geld kommt in Höhe von 920 Millionen Euro vom Bund und in Höhe von über 160 Millionen Euro von den Kommunen. Das Aufstockungsprogramm, das die Landesregierung dazugesetzt hat, ist so etwas wie ein Beschleunigungsprogramm - also im Prinzip Gegenstand des Antrags der SPD -; die Leuchtturmprojekte, die damit in verschiedenen Regionen des Landes errichtet werden sollen, wirken über 2010 und 2011 hinaus.

Unser Antrag befasst sich in erster Linie mit der Frage, was passiert, wenn die Wirkung des Konjunkturprogramms verpufft ist. Spätestens 2011 ist Schluss. Es besteht die Gefahr, dass die Nachwirkungen der Krise zu Investitionsproblemen in den Haushalten des Landes und der Kommunen führen. Die Steuerschätzung wird uns deutlich signalisieren, dass wir erhebliche Probleme bekommen werden, den hohen Investitionsstandard im Land Niedersachsen und in den niedersächsischen Kommunen aufrechtzuerhalten. Das gilt mit Abstrichen natürlich auch für die Privatwirtschaft, sofern es um Fördermittel aus Europa geht.

Deshalb regen wir an, jetzt Projekte und Planungen schubladenreif vorzubereiten, die dann in den Jahren nach 2011 im Interesse des Standortes Niedersachsen für Investitionen und für Arbeit wirken können. Diese Programme - EFRE, ESF, ELER und EFF - sind ausgewiesen. Wer will, kann das im Haushalt des Wirtschaftsministeriums nachlesen. Die Jahrestranchen sind schon heute festgelegt. Wie uns die Landesregierung mehrfach versichert hat, werden sie auch gut abgearbeitet. Aber dass die Notwendigkeit besteht, bereits jetzt Planungen, mit denen sich hinterher Investitionen beschleunigen lassen, schubladenreif zu entwickeln und notfalls auch mit Finanzierungselementen zu hinterlegen, wurde vehement bestritten.

Wer an der Diskussion beteiligt war, musste verblüfft zur Kenntnis nehmen, dass Brüssel in seinen offiziellen Informationen zur Strategie 2010 selbst ausdrücklich unterstrichen hat, dass es im Interesse Europas liegt, die Förderfonds für Beschleunigungsmaßnahmen einzusetzen. Bundestag und Bundesrat haben im Übrigen zugestimmt, dass genau so verfahren werden soll. Nur hier in Niedersachsen haben CDU und FDP den SPD-Antrag in den letzten Monaten nicht nur nicht beschlossen, sondern auch verzögert, weil angeblich alles schon erledigt ist bzw. bereits alles getan wird. Ich verzichte jetzt darauf, aus der Information zu zitieren, die die Staatskanzlei zur Strategie 2010 sowohl dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien als auch dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen gegeben hat.

Ich kann mir aber nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass unser neuer Wirtschaftsminister Herr Rösler ganz im Sinne des SPD-Antrages vor wenigen Tagen ein neues Programm, einen Beteiligungsfonds in der Größenordnung von 70 Millionen Euro aufgelegt hat. Wenn man die Presseinformationen sorgfältig liest, findet man darin Formulierungen, die fast exakt aus dem SPD-Antrag abgeschrieben sein könnten, nämlich: Zugriff auf europäische Mittel in einer Größenordnung von 45 Millionen Euro. Es geht um 45 Millionen Euro EFRE-Mittel, die bisher so nicht vorgesehen waren und die in die kleinen und mittleren Unternehmen hineinwirken sollen - ganz wie man sich das wünscht. Sie werden durch die NBank in einer Größenordnung von 25 Millionen Euro kofinanziert. Das steht auch im SPD-Antrag.

So soll etwas passieren, was den kleinen und mittelständischen Unternehmen in der schwierigen Zeit unmittelbar nach der kritischen Entwicklung in Deutschland Rückendeckung gibt. Wenn man das liest, fragt man sich doch als Antragsteller, warum ein Antrag, der im Kern offensichtlich richtig ist, von den die Regierung tragenden Fraktionen monatelang verzögert und abgelehnt wird, wenn er letztlich doch dazu führt, dass die Regierung das macht, was die SPD angedacht und sich gewünscht hat. Wenn das denn immer so klappt und zum Nutzen von Wirtschaft und Arbeitsplätzen ist, Herr Rösler, dann könnten Sie sogar ab und zu einmal auf Ideen der SPD zurückgreifen. Das täte dem Land gut. Der Landtag könnte breitere Mehrheiten für Ihre Politik finden.

Und unter dem Strich wäre sichergestellt, dass manches Gute in diesem Land passiert. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag der SPD-Fraktion. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

- Weiterer Wortbeitrag in derselben Debatte -

Herr Rösler, ein Blick in Ihren eigenen Haushalt 2008 macht klar, dass in den Titelgruppen 67, 68 und 69 Jahrestranchen aus den Förderprogrammen der EU eingestellt sind. Es geht darum – das sage ich auch noch einmal in Richtung der Grünen, der FDP und der CDU -, aus dem von Ihnen hier Skizzierten nicht ein Geheimprogramm der Landesregierung zu machen, sondern transparent darzustellen, wo die Hunderten von Millionen Euro, die bis 2013 fließen, im Angesicht der Krise vorgeplant, also schubladenreif durchgespielt, sinnvoll in die Umsetzung geführt werden können.

(Reinhold Coenen [CDU]: Das hat der Minister doch gesagt!)

Die auch für Niedersachsen kritische Zeit wird beginnen, wenn das Konjunkturpaket II in seiner Wirksamkeit abgelaufen ist. 2010 ist Schluss; 2011 wird abgerechnet. Für die Phase danach droht ein erheblicher Einbruch. Das sagen alle Fachleute. Unser Antrag zielt darauf ab, für diese Zeit vorzuarbeiten. Wie Sie eben selbst gesagt haben, ist Ihr nachgeschobenes 70-Millionen-Euro-Programm genau das, was wir in dieser Situation brauchen. Wir möchten nur, dass der Landtag in diese Entscheidungen einbezogen wird. Bis jetzt haben Sie einen Freibrief für die Folgejahre. Das kann so nicht weitergehen!

(Beifall bei der SPD)

Rede am 27. März 2009: Europa bewusst machen - Wahlbeteiligung erhöhen, Drs. 16/811

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich auf den SPD-Antrag „Europas Zukunft sozial gestalten - Für eine solidarische Erneuerung Europas“ konzentrieren. Meine Kollegin wird sich zu dem Schwerpunkt „Wahlbeteiligung an der Europawahl“ äußern. Wer die Zeitungen in den letzten Tagen gelesen hat, der muss sich schon fragen, was in der europäischen Politik eigentlich abgeht. Wenn wir ehrlich miteinander umgehen, dann muss uns die Entwicklung in Tschechien nachdenklich gemacht haben. Wir diskutieren hier darüber, wie das soziale Europa gestaltet werden soll. Gleichzeitig müssen wir quasi tatenlos zusehen, wie eine Nation von den 27 in der EU den Lissabon-Vertrag zum Scheitern bringen könnte, wenn sie so weiteragiert.

Ich sage ganz deutlich: Der amtierende Ratspräsident Mirek Topolánek muss begreifen, dass hier keine Einmannshow stattfindet, sondern es geht um die Zukunft Europas. Die Mehrheit der Mitglieder der Europäischen Union und insbesondere wir Deutschen können es uns nicht gefallen lassen, dass je nach Stimmungslage der Schwanz mit dem Hund wedelt. Diese klare Ansage muss auch von der deutschen Regierung in Richtung Tschechien abgesetzt werden - genauso deutlich, wie den Iren gesagt worden ist, sie könnten keinen Sologang fahren.

(Zustimmung bei der SPD - Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Dann lassen Sie doch über den Vertrag abstimmen!)

Ich sage das so deutlich, weil sich die Situation bei der Auseinandersetzung um den Lissabon-Vertrag immer komplizierter entwickelt. Wenn wir uns hier heute auf die soziale Ausgestaltung der Europäischen Union konzentrieren, dann ist das richtig. Ich halte es auf der einen Seite für richtig, dass wir im Kern polarisieren und die unterschiedlichen Positionen deutlich werden, wie sie sich aus der deutschen Innenpolitik auf die Europäische Union übertragen lassen. Auf der anderen Seite macht es die Diskussion nach innen ausgesprochen schwierig: Wir kritisieren andere Nationen, die sich nicht auf eine Linie einigen können, und führen hier um den Kernpunkt der europäischen Politik - wie sozial muss sie sein, damit sie für die Mehrheit der Bevölkerung akzeptabel wird? - auch in diesem Landtag eine Diskussion, bei der es fünf Parteien hinkriegen, immerhin vier unterschiedliche Anträge zur gleichen Sache auf den Weg zu bringen.

Deshalb sage ich für die SPD ganz deutlich: Wir wollen den Lissabon-Vertrag, und wir wollen eine breite Zustimmung für diesen Vertrag in Deutschland. Dass einige rechts oder links oder auch anderswo abspringen, kann man nicht verhindern. Aber wir wollen die breite Zustimmung als Signal für Europa. Wir wollen, dass diese neue Vertragsgrundlage die friedliche, wirtschaftlich starke und vor allem die soziale Weiterentwicklung der Europäischen Union möglich macht. Wir wollen, dass die Europäische Union die Erfahrungen aus der neueren Geschichte Europas, aus der Politikpraxis - da haben wir in Niedersachsen einiges lernen dürfen -, aber auch aus der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise konsequent berücksichtigt.

Gerade deshalb sind wir dafür, dass wir uns hin zu einer europäischen Sozialunion hinentwickeln, die dem Anspruch auf Gleichberechtigung des sozialen Aspektes mit dem, was Wirtschafts- und Währungsunion ausmachen, gerecht wird.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb wollen wir, dass das Leitbild einer sozialen Marktwirtschaft - das sage ich sehr deutlich mit der Betonung - nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis umgesetzt wird.

(Zustimmung von Detlef Tanke [SPD])

Präsident Hermann Dinkla:
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Sohn?

Heinrich Aller (SPD):
Noch nicht. Mal sehen, ob ich nachher noch ein bisschen Zeit habe. - Die Tatsache, dass wir in dieser Diskussion kurz vor der Europawahl auch deutlich machen können, wie wichtig die Sozialkomponente in Europa ist, könnte für die Wahlbeteiligung nicht unerheblich sein. Ich glaube, dass mit der Verabschiedung des Lissabon-Vertrages ein wichtiges Signal gegeben wird und eine neue Etappe in der Europadiskussion eingeleitet wird, die die Menschen wieder nachvollziehen können. Das Abwenden von Europa ist hinlänglich bekannt. Wir brauchen so etwas wie ein glaubwürdiges Signal, dass die Europäische Union mehr ist als eine Gemeinschaft für Neoliberale und Marktradikale zur Verbesserung ihrer Kapitalinteressen. Falls uns das nicht gelingt, werden wir einen großen Teil der Menschen auf dem europäischen Weg in die Zukunft nicht mitnehmen können.

Wenn man das so deutlich sagt, dann bleibt die Frage, warum wir in diesem Landtag in vier Anträgen die Formulierungen um die soziale Politik in Europa sehr stark ausdifferenzieren. Wenn man die Anträge genau liest, bleiben eigentlich nur zwei Kernfragen übrig, an denen sich die Unterschiede in der Wahrnehmung der aktuellen Situation und in dem, was man will, deutlich machen lassen. Das eine ist die Frage, ob es zutrifft, dass in der Vergangenheit die Europäische Union Defizite im sozialen Bereich hatte. Anders formuliert: Trifft es tatsächlich zu, dass sich am Markt neoliberales Gedankengut über die bisherige Rechtslage hinaus ausgeprägt hat? - Wenn das stimmt - und wird sind fest davon überzeugt, dass das so ist -, dann muss man auch aus Niedersachsen Flagge zeigen. Dann zwingen uns diese Erfahrungen gewissermaßen sogar, die Wahrheit deutlich anzusprechen, und – damit komme ich zum zweiten Punkt - dann brauchen wir die konkrete Nagelprobe in der Frage, ob es eine soziale Fortschrittsklausel im EU-Primärrecht geben soll, ja oder nein. Wir sind ausdrücklich dafür, weil die Gleichgewichtung anders nicht zu erreichen ist.

(Beifall bei der SPD)

Wer sich dieser Forderung nicht anschließt, der redet zwar über soziale Marktwirtschaft, unterwirft sich in Wirklichkeit aber den Automatismen, die uns bewiesen haben, dass Europa in der Tat von Neoliberalen und Marktradikalen sehr stark missbraucht worden ist, um die Gewichte zu verschieben. Und weil das so ist, sage ich ganz deutlich: Der CDU/FDP-Antrag ist gewissermaßen sogar entlarvend in der Art und Weise, wie er versucht, das soziale Gleichgewicht herbeizuführen.

(Zustimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])

Sie zitieren nicht nur den Artikel 152, Sie interpretieren ihn auch gleich so, wie die CDU ihn gern lesen würde. Das ist die CDU/FDP-Lesart in Niedersachsen. Die interessiert aber niemanden auf europäischer Ebene. Sie müssen damit leben, dass auf der Basis dieses Textes genau das Gegenteil von dem gemacht wird, was Sie den Leuten versuchen zu suggerieren. Deswegen sind wir auch gegen Ihren Antrag.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Wir sind auch gegen den Antrag der Linken, weil die Linken in ihrem Antrag wieder einmal ihren sozialen Alleinvertretungsanspruch niedergelegt haben. Sie haben in Ihrem Antrag natürlich weggelassen, dass die Linke als Gesamtpartei in Deutschland sogar vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die europäischen Verträge klagt. Wer diese Doppelstrategie nicht durchschaut, der geht den Linken auf den Leim. Das machen wir hier nicht mit. Deshalb lehnen wir auch diesen Antrag ab.

Wir freuen uns, dass die Grünen uns sehr nahe gekommen sind, nicht nur mit der Übernahme von Teilen unserer Überschrift, sondern auch von Teilen des Textes. Aber den Versuch, mit der Arbeitszeitregelung am Ende dann doch noch einen Dealbreaker einzubauen, haben natürlich auch wir bemerkt. Wir finden den Antrag an sich nicht schlecht, werden uns aber wegen dieser kleinen Nickeligkeiten bei der Abstimmung darüber der Stimme enthalten.

Im Großen und Ganzen bin ich der Meinung und auch davon überzeugt, dass der SPD-Antrag am ehesten mehrheitsfähig ist als Signal für die Menschen in diesem Land und nach Europa, und ich bitte deshalb um Zustimmung zum Antrag der SPD. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Rede am 20. Februar 2009: Konjunkturprogramm gegen die drohende Wirtschaftskrise in Niedersachsen, Drs. 16/601

Herr Ministerpräsident, Ihnen muss das, was die FDP mit Ihnen veranstaltet hat, wirklich schwer beigekommen sein, dass Sie so massiv in die Bütt gehen. Sie überschlagen sich jetzt hinsichtlich der Endabrechnung mit der vorigen Landesregierung. Einige reden von 3 Milliarden Euro, Sie sind jetzt schon bei 6 Milliarden Euro. Wenn Sie die ganze Wahlperiode saldieren, kommen Sie wahrscheinlich auf 12 Milliarden Euro. Ich werde dieses Spielchen nicht mitmachen.

(Lachen bei der CDU)

Ich weise auf eines hin: Sie machen hier eine Investitionspolitik, die wir mittragen werden, weil in Berlin die Weichen richtig gestellt sind.

(Beifall bei der SPD)

Von Berlin werden 920 Millionen Euro nach Niedersachsen gelenkt, die über eine Nettokreditaufnahme finanziert werden. Sie aber sprechen an dieser Stelle von einer „Initiative Niedersachsen“, die ohne Nettokreditaufnahme auskommt. Bei dieser Initiative kommen Sie fast ohne einen Landesanteil aus, weil der Rest von den Kommunen bezahlt wird, die zum Teil in die Kreditaufnahme gehen müssen. Das ist die richtige Rechnung, und das ist das, was man Ihnen vorwirft.

(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Was habt Ihr denn da für Glanzlichter? Das ist ja schrecklich! Das ist doch Unsinn, was Sie da er-zählen!)

Man kann sich nicht wie die FDP wegducken und die Nettokreditaufnahme, wie es Herr Althusmann hier tut, hochrechnen und über sie schimpfen, wenn man sich gleichzeitig lobt, was man mit dem geliehenen Geld in der Krise an richtigen Investitionsschwerpunkten setzen kann.

Erstens. Wenn wir zustimmen, dann tun wir dies, weil die Richtung in Berlin richtig vorgegeben worden ist und Sie nichts anderes als die Umsetzung machen. In diesem Bereich realisieren Sie in der Tat große Teile dessen, was Herr Jüttner und die kommunalen Spitzenverbände gefordert haben,

(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Herr Jüttner hat gar keine Rolle gespielt! Das kann ich Ihnen versichern!)

nämlich die pauschale Durchleitung zu den Kommunen, weil wir dem Kultusministerium nicht zu-getraut hätten, die 200 Millionen Euro vernünftig und in kürzester Frist für Bildungsmaßnahmen umzusetzen. Zweitens. Wir haben gefordert, dass die finanzschwachen Kommunen eine Erleichterung bekommen und ihnen ein Zugriff ermöglicht wird.

Dies steht im Bundesgesetz, und Sie haben 30 Millionen Euro dazugetan. Wir wollen ein bisschen mehr. Dass Sie es letztlich so tun, macht es uns leichter zuzustimmen. Drittens. Wenn Sie heute von einer „Initiative Niedersachsen“ sprechen, dann sage ich ausdrücklich, was es uns leicht gemacht hat, diesem Nachtragshaushalt und nur ihm zuzustimmen: Das sind die pauschale Zuweisung und die Geschwindigkeit, die dazu geführt hat, dass wir dies heute schon verabschieden können, wobei wir mitgeholfen haben

(Zurufe von der CDU)

- diesen Fahrplan hat der Landtag insgesamt beschlossen, was Herr Althusmann und andere auch gelobt haben; dies ist auch vernünftig gewesen, weil das Konjunkturpaket schnell greifen soll - so-wie die richtig gesetzten zusätzlichen Investitionsschwerpunkte. Gleichwohl muss man hinzufügen, dass Letztere die Defizite der Politik der Landesregierung in den letzten Jahren beschreiben, nämlich die Bereiche Hochschule und Krankenhaus.

Am Schluss sage ich eines voraus, Herr Ministerpräsident: Der nächste Nachtragshaushalt kommt bestimmt, weil Sie einen großen Teil der Wahrheiten, die heute bekannt sind, aus guten Gründen in diesem Nachtragshaushalt nicht untergebracht haben. Auch der zusätzliche Ansatz von 20 Millionen Euro ist letztlich über eine globale Minderausgabe finanziert worden, weil Sie keine vernünftige Deckung mehr nachweisen konnten, ohne das Fass erneut aufzumachen. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

2008

Rede am 9. Dezember 2008: Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2009 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2009

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe den mündlichen Bericht über die Beratungen zum Haushalt 2009 und zum Haushaltsbegleitgesetz nach den Beratungen im Haushaltsausschuss ab. Die Beratungsgegenstände, auf die sich mein Bericht bezieht, sind von der Frau Präsidentin bereits genannt worden. Ich möchte darauf hinweisen, dass der mündliche Bericht, den ich hier jetzt abgebe, ohne die Berücksichtigung der Änderungsanträge, die von den Oppositionsfraktionen vorgelegt worden sind, abgegeben werden muss, weil diese erst zur heutigen Beratung beigebracht worden sind.

Bevor ich zu meinem Bericht im Einzelnen komme, möchte ich all denen herzlich danken, die es uns Abgeordneten leicht gemacht haben, die Beratungen in den Fachausschüssen und im Haushaltsausschuss sachlich, fachlich und vor allen Dingen auch im zeitlichen Rahmen so zu bearbeiten, dass wir heute zu einer Beschlussfassung kommen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das gilt namentlich für die Vertreterinnen und Vertreter der Regierung, das gilt aber vor allem für den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und für den Stenografischen Dienst und die übrigen Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung.

(Beifall)

Festzuhalten ist, dass die Beratungen des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsbegleitgesetzes, aber auch der mittelfristigen Finanzplanung bis zur letzten Sitzung des Haushaltsausschusses unter den Auswirkungen und Einwirkungen der Finanzmarktkrise gelitten haben - gelitten insofern, als wir noch in der letzten Sitzung - aktuell - Beschlüsse haben fassen und haben korrigieren müssen, weil sie so dringlich geworden sind. Die Landesregierung hatte ihre Entwürfe vor der aktuellen Krisensituation auf den Weg gebracht. Deshalb musste diese neue Situation in den Einzelberatungen mit verarbeitet werden.

Die Regierungskoalition von CDU und FDP legt einen Änderungsantrag mit Mehrausgaben in Höhe von knapp 54 Millionen Euro vor. Im Rahmen ihres Antrages übernahm die Regierungskoalition Anpassungen zum Regierungsentwurf als technische Liste. Sie verzichtete ausdrücklich auf wesentliche zusätzliche Ausgaben für ein sogenanntes Konjunkturprogramm. Vielmehr wolle man an dem Ziel der Nettokreditaufnahme Null in 2010 festhalten.

Die drei Oppositionsfraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE hielten der Landesregierung dagegen vor, sie und die Regierungskoalition hätten in Kenntnis der Konsequenzen der Finanzmarktkrise und Rezession keine eigenen zusätzlichen Akzente im Haushalt 2009 und in den Folgejahren zur Dämpfung der negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt vorgelegt. Die Oppositionsfraktionen kündigten bis zu den Schlussberatungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz Änderungsanträge an.

Zugestimmt haben im Rahmen der abschließen-den Beratungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen die Fraktionen von CDU und FDP, SPD und DIE LINKE einer noch kurzfristig eingebrachten Änderung des Haushaltsgesetzes in § 4 Abs. 1. Sie sieht die Bereitstellung eines Rahmens für Bürgschaften und Garantien für die NORD/LB bis zur Höhe von 8,35 Milliarden Euro - ausdrücklich benannt als aus Wettbewerbsgründen im Zuge der übrigen Stützungsaktionen für Banken - vor. Dagegen haben die Grünen gestimmt.

Gegenstand der Beratungen waren im Zusammenhang mit der allgemeinen Debatte der Regierungsentwurf und die sogenannte politische Liste von CDU und FDP, die gemeinsam einen Änderungsantrag vorgelegt hatten. Die technische Liste ist wie in den Jahren zuvor in den Antrag der Regierungskoalition eingearbeitet worden.

Die Vertreter der Koalitionsfraktionen wiesen dar-auf hin, dass der Änderungsvorschlag ein Volumen von rund 53,7 Millionen Euro enthalte. Der Änderungsantrag sei in Mehrausgaben und Mindereinnahmen durch die im Jahr nicht abgeflossenen Mittel aus der Finanzierung des Tiefwasserhafens, beim Digitalfunk sowie aufgrund geringerer Zinsausgaben gedeckt. Sie wiesen ferner darauf hin, dass in dem Änderungsantrag noch keine Veränderungen der Haushaltspolitik enthalten seien, die das Konjunkturprogramm des Bundes beträfen. Es sei noch nicht veranschlagungsreif und deshalb auch nicht darstellbar. Wie das in Niedersachsen künftig aussehen könne, blieb offen. Aufgenommen seien allerdings einige Punkte, etwa im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabenförderung, so-dass in bestimmten Bereichen eine Gegenfinanzierung vorgenommen werden könne, die im Falle des Falles notwendig würde. Zu dem Antrag gehöre ein Stellenhebungsmodell mit einem Volumen von 1,7 Millionen Euro. Damit könnten im Jahr 2009 fast 500 Stellen in den einzelnen Ressorts angehoben werden. Auf eine Darstellung der Einzelpositionen möchte ich hier aus Zeitgründen verzichten. Die umfangreichen Empfehlungen liegen Ihnen im Änderungsantrag der Regierungskoalition vor.

Die Vertreter der Koalitionsfraktionen hoben insbesondere hervor, dass die Nettokreditaufnahme zum siebenten Mal in Folge gesenkt werde. Sie betonten, dass es nach wie vor das Ziel bleibe, für 2010 einen Haushalt ohne zusätzliche neue Schulden aufstellen zu wollen - und dies im Bewusstsein der derzeitigen Wirtschaftslage. Es sei ein großer Erfolg der Landesregierung, die Kreditfinanzierungsquote von 12,8 % im Jahr 2003 auf 1 % gesenkt zu haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

- Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nur darauf hinweisen, dass ich hier nicht eine Rede für die CDU und die FDP halte. Vielmehr gebe ich hier einen Bericht über die Ausschussberatungen. Wenn die Oppositionsfraktionen bei den Darstellungen ihrer Beiträge auch klatschen, haben wir eine vorweggenommene Debatte.

Ich komme nun auf die Beiträge der drei Oppositionsfraktionen zu sprechen. Der Vertreter der Fraktion DIE LINKE wies darauf hin, dass es angesichts der derzeitigen Lage aus Sicht seiner Fraktion notwendig sei, einen Haus-halt zur Lösung der dringenden sozialen Probleme und Bildungsprobleme des Landes in Verbindung mit präventiven Maßnahmen zur Abwendung der herannahenden Wirtschaftskrise aufzustellen. Gemessen an diesen Anforderungen seien die Änderungsvorschläge der Regierungskoalition wie auch schon der vorgelegte Haushaltsentwurf der Landesregierung bei Weitem unzureichend. Das ändere nichts daran, dass einige der vorgeschlagenen Änderungen von den Linken mit großem Wohlwollen und mit großer Hochachtung registriert würden. Offensichtlich habe die Koalition auf den außerparlamentarischen Druck vor allem der Bevölkerungs-gruppen reagiert, die sich in der letzten Zeit öffentlich und deutlich für ihre Interessen engagiert hätten. Das ändere allerdings nichts daran, dass keine angemessene Antwort auf die sozialen Probleme und den Bedarf beim Ausbau des Bildungswesens in unserem Land erkennbar sei. Vor allem gebe es - das sei der Hauptkritikpunkt an den Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen - so etwas wie eine Schreckstarre gegenüber der Wirtschaftskrise.

Die Vertreter der SPD-Fraktion wiesen darauf hin, dass die Koalitionsfraktionen ihren Änderungsan-trag unter der Überschrift Schwerpunktsetzung vorgestellt hätten. Dieser Anspruch werde aus Sicht der SPD aber in keiner Weise erfüllt. Der Änderungsantrag ziehe schließlich nur Änderungen in der Größenordnung von 1 % des gesamten Haushaltsvolumens nach sich. Die SPD stellte fest, dass sowohl der Landesregierung als auch den Regierungsfraktionen der Mut fehle, eigene Priori-täten zu setzen. Es fehlten vor allem niedersächsische Initiativen gegen die Krise und gegen die Rezession. Die Kurskorrektur bei der frühkindlichen Erziehung sei darüber hinaus ein Eingeständnis dafür, dass die Landesregierung in diesem Bereich nicht sachgerecht reagiert habe. Die SPD kündigte an, dass sie zur Schlussberatung einen eigenen Antrag vorlegen werde, der Schwerpunkte insbesondere bei der Bekämpfung des Investitionsstaus im Bereich der regenerativen Energien und bei zusätzlichen Initiativen in der Bildungspolitik und für die Landesbediensteten setzen wolle.

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass seine Fraktion schon bei Vorlage des Entwurfs zu der Bewertung gekommen sei, dass von der Landesregierung nach einer durchaus von Reformen und Veränderungen ge-prägten ersten Wahlperiode jetzt offensichtlich eine Sabbatzeit eingelegt werde. Die Hoffnung, dass die Regierungskoalition den Haushaltsentwurf deutlich verändern würde, werde enttäuscht. Flickwerk sei das Ergebnis. Nach Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätten wir es gegenwärtig mit drei großen Krisen zu tun. Zum einen sei es die Finanzkrise mit den negativen Folgen für die Wirtschaft. Des Weiteren befinde sich das Land in einer Bildungsmisere. Schließlich sei auch der Kampf gegen den Klimawandel dadurch, dass er ein wenig aus den Schlagzeilen geraten sei, nicht geringer geworden.

(Zustimmung von Miriam Staudte [GRÜNE])

Auch die Grünen kündigten an, dass sie mit einem Änderungsantrag die Diskussion hier im Detail beleben wollten. Zum Abstimmungsverhalten zu den Einzelplänen ist Folgendes festzustellen. Die Einzelpläne des Staatsgerichtshofes und des Landesrechnungshofs sowie der Einzelplan des Landtages sind einstimmig beschlossen worden. Alle übrigen Einzelpläne sind mit der Mehrheit der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken beschlossen worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte Sie für damit einverstanden, dass ich Ihnen den Verlauf der Beratungen über das Haushaltsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz in Gänze, so wie der Bericht es vorsieht, nicht vortrage. Ich werde den Bericht in schriftlicher Form aber ergänzend zu dem, was ich hier ausführe, zu Protokoll geben.

Der wichtigste Punkt im Haushaltsgesetz - das will ich hier so ausdeuten - ist die Änderung des § 4 Abs. 1. Es geht dort letztlich um die Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Bürgschaften und Garantien für die NORD/LB. Der Ermächtigungsrahmen musste im Haushaltsgesetz von 1,835 Milliarden Euro auf 2,135 Milliarden Euro erhöht werden. Dahinter steht die Absicht, gemeinsam mit Sachsen-Anhalt dafür zu sorgen, dass der NORD/LB für das Jahr 2009 Bürgschaften und Garantien in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro bereitgestellt werden können. Die entsprechende Summe für Niedersachsen wird im Haushaltsgesetz auch dar-gestellt. Das habe ich bereits deutlich gemacht.

Zum Haushaltsbegleitgesetz will ich zusammen-fassend Folgendes sagen. Die Änderungsanträge, die dort Auswirkungen haben, betreffen insbesondere das Abgeordnetengesetz, das Finanzausgleichsgesetz und letztlich auch das Glücksspielgesetz. Beim Glücksspielgesetz sind die Lottostiftung, die Stiftung Niedersachsen mit dem ihr übertragenen neuen Förderbereich Kunst und Kultur und die Umweltstiftung betroffen. Ferner ist die Änderung des Brandschutzgesetzes zu erwähnen.

Alle Gesetze, die hier zur Debatte standen, sind in folgender Mehrheitskonstellation verabschiedet worden. Die Regierungskoalition hat alle Änderungen positiv beschieden. Die Oppositionsfraktionen haben bei allen Gesetzesänderungen und Gesetzesvorschlägen dagegen gestimmt.

In der Schlussformel darf ich Ihnen aus der Sicht des Haushaltsausschusses empfehlen, den Haushalt mit seinen Änderungen zu beschließen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Rede am 13. November 2008: Bundesratsinitiativen für die Absicherung der Konsolidierung des Haushaltes des Landes Niedersachsen durch nachhaltig höhere Steuereinnahmen, Drs. 16/501

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich will es kurz machen. Auch wir lehnen den vor-gelegten Antrag ab. Die Debatte hat aber gezeigt, dass wir eine steuerpolitische Diskussion bekommen werden, ob wir es wollen oder nicht, weil wir uns zwischen mehreren Eckpfeilern bewegen, die uns diese Diskussion gewissermaßen von außen aufzwingen.

Herr Dr. Sohn, dieser Antrag ist vor der Finanzmarktkrise geschrieben worden. Das haben Sie hier freundlicherweise nicht erwähnt. Die Wirkungen, die die von Ihnen geforderten steuerlichen Maßnahmen hätten, würden natürlich nicht ausreichen, um die Probleme zu bewältigen, die sich aus der Finanzmarktkrise und ihren Auswirkungen auf die Realwirtschaft ergeben. Sie würden aber auch nicht ausreichen, um die Pläne der Linken, die auf Bundesebene festgeschrieben wurden, auch nur annähernd auszufinanzieren. Den plumpen Versuch, so zu tun, als könnten die drei hier angesprochenen Steuermaßnahmen in ihrer Summe Ihre Politik ausfinanzieren, können Sie sich sofort abschminken. Ich glaube, da folgt Ihnen keiner.

Das Zweite sind die technischen Argumente, die hinsichtlich der Erbschaftsteuer genannt worden sind. Da will ich das unterstreichen, was der Kollege Tanke gesagt hat: Unter den obwaltenden Bedingungen - die Linken haben nichts zu sagen; die FDP ist dagegen; die CDU/CSU ist gespalten; die SPD war die einzige Partei mit einer Linie bei der Erbschaftsteuer; jetzt werden wir von den Grünen unter Berufung auf August Bebel links überholt - fällt es uns schwer, den Kompromiss der Großen Koalition zu verteidigen. Aber für uns zählt das Ergebnis für Niedersachsen. Es sind, bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung, rund 1 Milliarde Euro, die wir nicht hätten, wenn der Kompromiss nicht zustande käme. Deshalb ist für diese Landesregierung entscheidend - das sage ich in Richtung von Herrn Möllring -: Sie muss zustimmen, damit die F-Länder nicht verhindern, dass die Erbschaftsteuer erhalten bleibt und die Mittel fließen können. Das ist die zentrale Botschaft.

(Beifall bei der SPD)

Es tut mir leid, Herr Rickert. Ich bin sehr dafür, dass Sie sich da ducken müssen und als FDP in diesem F-Land Niedersachsen nicht die Richtung bestimmen. Zweitens. Das, was zur Vermögensteuer gesagt worden ist, werden wir neu diskutieren müssen, aber unter anderen Bedingungen, Herr Dr. Sohn. Wir werden uns angesichts der europäischen Bedingungen über Harmonisierung unterhalten müssen. Das heißt, wir werden nicht nur über direkte und indirekte Steuern - über Einkommensteuer oder Mehrwertsteuer - zu reden haben, sondern wir werden uns unter Berücksichtigung der Bedingungen auch um Gemeinsamkeiten bemühen müssen, damit zur Ausfinanzierung der öffentlichen Haushalte und zur Sicherung der Daseins-vorsorge aufgabengerechte Einnahmen erzielt werden.

Zunächst bedarf es der politischen Definition dessen, was wir wollen, und die Steuern folgen sozusagen der Finanzierung. Umgekehrt geht es nicht. Jedenfalls verstehe ich Politik so. Sonst wären die Steuern völlig abgekoppelt von den allgemeinen politischen Debatten, die wir führen.

Zum Schluss möchte ich eine Bemerkung zu dem machen, was hier auch unter Berufung auf August Bebel gesagt worden ist. Ich glaube, alle, die hier ihren Beitrag als Haushalts- und Steuerpolitiker geleistet haben, sind in einem Dilemma. Wir reden immer aus der Sicht der Haushälter über Steuerpolitik, stellen aber fest, dass die Einnahmen, die wir über Steuern erzielen, für unsere Haushalte nicht kontinuierlich berechenbar sind, sodass die Springprozession, wie wir sie jetzt wieder bei der Erbschaftsteuer und der Vermögensteuer oder auch - wie von der Linken gefordert wird - bei der Einkommensteuer haben, letztlich nicht tragfähig ist. Ich glaube, Ziel muss sein, durch einen Mix aus Steuern ein Belastungsmoment für diejenigen zu erzielen, die hinsichtlich der Steuerzahlung leistungsfähig sind, damit wir die Steuergerechtigkeit, die wir ja immer vor uns hertragen, durch ein möglichst einfaches Steuersystem hinbekommen. Bei der Erbschaftsteuer hat sich jetzt wieder gezeigt, dass dann, wenn Lobbyisten die Debatte hinsichtlich des Ergebnisses bestimmen, in der Regel etwas herauskommt, was möglicherweise keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht hat. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen. Aber das, was jetzt produziert worden ist, ist natürlich nicht das Gelbe vom Ei. Wir hätten unsere vier Ziele - Aufkommensneutralität, Bestandsschutz und die beiden anderen, die Herr Tanke genannt hat - auf einfacherem Wege zu erreichen versucht. Nun müssen wir sehen, ob das Verfassungsgericht das mitträgt.

In diesem Sinne: Ablehnung dieses Antrages, aber klares Bekenntnis zur Erbschaftsteuer.

(Beifall bei der SPD)

Rede am 9. Oktober 2008: Bundesratsinitiative für die Absicherung der Konsolidierung des Haushaltes des Landes Nie-dersachsen durch nachhaltig höhere Steuereinnahmen, Drs. 16/501

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe zugehört und zu verstehen versucht, welche Positionen die einzelnen Rednerinnen und Redner hier jeweils vertreten haben. Wenn ich mich am Ende frage, worüber wir hier eigentlich diskutiert haben, komme ich zu der Auffassung, dass es zwei Ebenen gibt, die in der Diskussion eine Rolle spielen. Die eine Ebene ist die Auseinandersetzung mit dem Antrag der Linken. Die andere Ebene lässt sich mit dem Versuch kennzeichnen, die Grundsätze der Steuerpolitik an drei ausgewählten Themenfeldern darzustellen.

Ich fasse zusammen, was bei mir hängen geblieben ist. Herr Dr. Sohn hat erreicht, was er wollte. Sehr viele haben sich ganz präzise mit dem auseinandergesetzt, was er uns sozusagen als Stöckchen hingehalten hat, um darüberzuspringen. Ich sage ganz deutlich: Ich bin fest davon überzeugt, dass er gar keinen Abstimmungserfolg für diesen Antrag wollte. Er wollte, dass sich die anderen Fraktionen mit den Botschaften der Linken auseinandersetzen, die gesagt haben: In der Not, in der wir uns befinden, Haushaltskonsolidierung konkret am Haushalt 2009 und an der mittelfristigen Finanzplanung darzustellen, brauchen wir ein Ventil, brauchen wir Luft, um darzustellen, wie wir unsere Mehrausgaben finanzieren. So kam er auf Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und Körperschaftsteuer. Einige haben ja etwas dazu gesagt, wie es mit den drei Steuertatbeständen funktioniert.

Wer in der aktuellen Situation aber außer Acht lässt, dass das eigentliche Kampffeld der Erhalt der Erbschaftsteuer ist, und hier über zwei Nebenkriegsschauplätze eine Diskussion führt, muss doch verstehen, dass dieser Landtag ganz im Sin-ne von Herrn Althusmann Seit an Seit dafür steht, dass die CSU mit ihrem Ziel nicht durchkommt, die Erbschaftsteuer abzuschaffen,

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

dass die FDP in ihre Schranken gewiesen wird und die Erbschaftsteuer nicht abschaffen darf und dass die Vernünftigen hier in diesem Hause - dazu ge-hören, wenn ich das richtig verstanden habe, die CDU, die SPD, die Grünen und, wenn die Summe auch strittig ist, ebenso die Linken - dafür sorgen, dass die Erbschaftsteuer erhalten bleibt. So könnte garantiert werden, dass die Erbschaftsteuer über das Jahr 2008 hinaus, also auch 2009 und in den Folgejahren erhalten bleibt. Das ist der Kern der Auseinandersetzung heute.

Man kann daran messen, ob man es mit dem ernst meint, was in der Bayerischen Verfassung steht. Ich will das ruhig einmal zitieren, weil es durchaus hilfreich ist, bisweilen von den Bayern zu lernen. In Artikel 123 der Bayerischen Verfassung - Allgemeine Besteuerung - steht:

„Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu öffentlichen Lasten heran-zuziehen.“ In der Bayerischen Verfassung steht also, dass die Heranziehung im Verhältnis des Einkommens und des Vermögens erfolgen soll.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Weiter heißt es, Verbrauchssteuern und Besitz-steuern müssten zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Erbschaftsteuer die-ne auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen Einzelner zu verhindern. Sie sei nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu gestalten. Außerdem gibt es noch einen Artikel 169 - auch dies sei an die Adresse Andersgläubiger gesagt -, in dem der Mindestlohn ausdrücklich als verfassungskonform dargestellt ist.

(Zustimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])

Was lernen wir daraus? Wir lernen daraus zweierlei. Die CDU und die FDP, die sich hier ja sehr stark gegen Vermögensteuer, gegen Erbschafts-teuer und gegen die Beteiligung dieser besonderen Tatbestände an der Ausfinanzierung eines tragfähigen gesellschaftlichen Systems geäußert haben und gesagt haben, eine solche Beteiligung sei von Übel, müssten doch eine Verfassungsänderung in Bayern anstreben, damit man sich nicht auf die einschlägigen Artikel der Bayerischen Verfassung berufen kann.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ-NEN und bei der LINKEN)

In diesem Sinne begeht die CSU eigentlich einen Verfassungsbruch; denn sie weiß, dass es Länder gibt, in denen die Haushalte nicht auskömmlich und nicht ausgeglichen sind. Vielleicht freuen die Linken sich jetzt, dass dies in der Verfassung steht. Herr Dr. Sohn hat Marx und die Bayerische Verfassung möglicherweise zusammengetragen. Herr Dr. Sohn, hinsichtlich Ihres Antrages stellt sich allerdings das Problem, dass Sie Mehrheiten für solche Botschaften brauchen. Obwohl Sie mithilfe der Bayerischen Verfassung und einem grundsoliden Antrag angetreten sind, sind Sie noch nicht einmal über 5 % gekommen. Das ist das eigentliche Problem in der Auseinandersetzung um die Steuerpolitik. Sie ist nicht so einfach, wie Sie es in dem Antrag darstellen. Ich sage das ausdrücklich im Blick auf die Körper-schaftsteuer. Heute Morgen ist bei der Aussprache über die Mündliche Anfrage, als Herr Möllring hier auf ungefähr 50 Fragen Antworten gegeben hat, deutlich geworden, dass Steuern, isoliert betrachtet, sich im Verhältnis zur Haushaltspolitik zwar scheinbar einfach rechnen lassen, indem man Zahlen hinschreibt, die man gern hätte, um Aus-gaben zu tätigen, dass dies aber nicht die Lösung ist, die man sucht.

Herr Dr. Sohn, Sie haben gesagt: Ich will 2,3 Milliarden Euro haben. Davon nehme ich 1 Milliarde Euro aus der Erbschaftsteuer, 700 Millionen Euro aus der Vermögensteuer und 600 Millionen Euro aus der Körperschaftsteuer. Weil ich nicht genau weiß, wie das funktionieren soll, schreibe ich erst einmal die Zahlen hin. Dann habe ich eine ordentliche Summe, die ich dem Volk gegenüber ins Feld führen kann, womit ich Politik gestalte. Dass man über die Körperschaftsteuer aber mindestens im europäischen Zusammenhang diskutieren muss, haben wir doch in der Auseinandersetzung über die Unternehmenssteuern schlechthin und damit auch über die Körperschaftsteuer gelernt. Wenn wir zum seinerzeitigen Zeitpunkt nicht eine Anpassung vorgenommen hätten - möglicherweise kam sie sogar zu spät -, hätte unser Wirtschaftsstandort im Steuerwettbewerb im europäischen Kontext gelitten, und zwar schwer.

(Beifall bei der SPD)

Wir sehen das an der Situation in Irland. Das muss jeder begreifen. Das hat mit scheuem Reh und Steuern gar nichts zu tun. Es geht hier um die Klugheit von Investoren. Sie gehen dorthin, wo sie in der Summe der Vorteile bei einer Ansiedlung am meisten profitieren. Sie schauen dann auch genau auf die steuerlichen Gegebenheiten.

Ich bin deshalb sehr dafür, dass wir uns in der Frage der Steuerharmonisierung in Europa zusammenraufen. Der Steuerwettbewerb in Europa darf nicht zum Nachteil von Deutschland stattfinden. Unter diesem Aspekt werden wir bei einigen Probleme bekommen. Eine solche Schieflage, wie wir sie in Europa mit den hoch entwickelten Industriestaaten auf der einen Seite und den Staaten, die jetzt hinzugekommen sind und in denen die Körperschaftsteuern gegen null gehen, haben, hält eine Volkswirtschaft auf Dauer nicht aus. Deshalb ist das, was Sie vorschlagen - Erhöhung der Körperschaftsteuer, quasi Verdoppelung des Einnahmevolumens -, für den Wirtschaftsstandort Deutschland völlig kontraproduktiv. Dieser Punkt ist deswegen schlichtweg abzulehnen.

Ich will nun etwas zur Frage der Vermögensteuer sagen. Zu dieser Frage braucht mir keiner viel zu erzählen. Die Vermögensteuer ist eine Ländersteuer. Die Bayerische Verfassung hat das ausdrücklich abgesichert. Es wäre normal, wenn die Länder sagten: Wir legen Wert darauf, originäre Landessteuern zu gestalten und zu haben. Ich erinnere mich gut an die Zeit, als der jetzige Bundesfinanzminister Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen war, Sigmar Gabriel Ministerpräsident in Niedersachsen war und ich Finanzminister in Niedersachsen war.

(Ursula Körtner [CDU]: Das war eine schwere Zeit!)

Mancher war damals politisch noch gar nicht auf der Welt; er war allenfalls physisch auf der Welt. In dieser Zeit, als die Not bei den Ländern am größten war, war auch Niedersachsen schlecht dran. Damals waren auch andere Länder schon längst bei verfassungswidrigen Haushalten. Damals hat eine ganze Reihe von Ländern gebettelt, wir mögen doch etwas tun, um die Vermögensteuer wie-der herbeizuschaffen, damit sie einen gewissen Beitrag aus Landessteuern selber generieren können. Es wurde gefragt: Wer macht denn das sinn-vollerweise? Natürlich kam man dann auf die Sozis, weil die Sozis in Berlin regierten. Wir haben daraufhin gemeinsam einen Entwurf erarbeitet. Herr Dr. Sohn, Sie sollten ihn einmal nachlesen; irgendwo wird er zu finden sein. Diesen Entwurf haben wir dann vorgelegt. Das Ergebnis war, dass in dem Moment, als wir die Presseinformation vor-gelegt haben, die Pusher dieses Themas reihen-weise abgesprungen sind und wir allein vor den Fernsehkameras standen. Daraufhin hat Gerhard Schröder gesagt: Wir sind doch nicht bekloppt. Warum sollen wir als Sozialdemokraten das im Bundestag vorantreiben, wenn die anderen Länder das nicht mittragen und es im Bundesrat scheitert? - So viel zu Mehrheiten, Herr Dr. Sohn, die man für die Wiedereinführung von Steuern braucht, die extrem schwierig zu begründen sind.

Herr Rickert, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Bayerische Verfassung recht hat. Wir haben ein Steuersystem nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit. Ich bin sehr dafür, dass diejenigen, die leistungsfähiger als andere sind, in solidarischer Verantwortung gegenüber dem Staat und der Gesellschaft insgesamt mit ihrem Vermögen, mit ihrem Erbe, mit ihrem Einkommen, mit ihren Gewinnen aus Aktien, den Dividenden, und mit den Gewinnen aus den Unternehmen, die sie betreiben, stärker herangezogen werden. An diesem Prinzip sollten wir uns orientieren. Schönen Dank.

(Starker Beifall bei der SPD - Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Rede am 7. Oktober 2008: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2008), Drs. 16/350

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht ist relativ kurz. Er befasst sich mit den Beratungsergebnissen im Haushaltsausschuss. Die Fachausschüsse waren, wie Sie sicherlich wissen, bei der Beratung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes beteiligt. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert mit der üblichen Maßgabe anzunehmen. Mit dieser Empfehlung ist der Ausschuss für Haushalt und Finanzen den Voten der an der Beratung beteiligten Ausschüsse gefolgt.

Zum Zahlenwerk empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, bei fünf Titeln den Barmittelansatz zu verändern. Außerdem sollen zwei neue Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen und drei Haushaltsvermerke neu ausgebracht bzw. geändert werden. Die vorgeschlagenen Modifikationen im Stellenplan sind haushaltsneutral. Eine konkrete Darstellung der Änderungen ist in den entsprechenden Erläuterungen wiederzufinden. Mehrausgaben ergeben sich in Höhe von 660 000 Euro, die durch Minderausgaben in gleicher Höhe in dem jeweiligen Einzelplan gedeckt sind. Die Änderungsvorschläge belasten das Haushaltsjahr 2008 nicht zusätzlich. Sie betreffen die Einzelpläne 03, 05, 06 und 08. Alle anderen Einzelheiten sind in den Erläuterungen umfänglich dargestellt.

In den Beratungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen betonten die Vertreter der Regierungskoalition die Bedeutung von 250 zusätzlichen Stellen für Lehrkräfte, die haushaltsneutral abgesichert würden. Die Einsparauflagen, die anteilig den Einzelplänen zugeschrieben worden sind, seien vertretbar und unter dem Gesichtspunkt der Zielsetzung „Nettokreditaufnahme null“ in 2010 not-wendig. Die Kritik der Oppositionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE richtete sich insbesondere gegen die Auswirkung der kumulierten Wirkungen aus der globalen Minderausgabe des Grundhaushaltes und der zusätzlichen Einsparauflagen für die Ressorts im zweiten Nachtragshaushalt. Durch gezielte Eingriffe in Haushaltsansätze, die noch vor der Landtagswahl per politische Liste durch CDU und FDP öffentlichkeitswirksam erhöht worden seien, würden die genannten Akzente nach der Wahl wieder zurück-geführt. Einen Vorstoß - einer Anregung des Rechnungshofs folgend -, im Zusammenhang mit der Schaffung der 250 zusätzlichen Lehrerstellen ein Konzept für die zukünftige Einstellungspolitik vorzulegen, lehnten CDU und FDP mit Mehrheit ab.

Ich gehe davon aus, dass die Einzelheiten der Beratungen von den Fraktionssprechern noch dargestellt werden, und verzichte deshalb auf weitere Ausführungen. Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU und des Vertreters der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD, des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Vertreters der Fraktion DIE LINKE beschlossen. Ich empfehle aus Sicht des Haushaltsausschusses die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs. Schönen Dank.

Rede am 02.07.08: An prominenter Stelle für Europa werben: Umzug des Europäischen Informationszentrums ins Herz niedersächsischer Politik verwirklichen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/187 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/255 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/316

Rede am 05.06.08: Es kann nur einen geben - den Häuserkampf um das Altpapier beenden - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/109 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/165

2007

Rede am 12.12.07: Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2008 - Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2008

Rede am 05.06.07: Entwurf eines Gesetzes über die "Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen" - Drs. 15/3747

Rede am 06.03.07: Finanzautonomie stärken: Erbschaftssteuer als "Ländersteuer" verfassungskonform gestalten - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 15/3618

2006

Rede am 06.12.06: Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2007 - Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2007

Rede am 12.07.06: Bürgerbeteiligung an der Niedersächsischen Haushaltsplanung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/3005

Rede am 11.07.06: Keine Zerschlagung der Fachhochschule für Rechtspfleger und Verwaltung - Ausbildung von Steuerbeamten auf akademischem Niveau erhalten - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2938 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/3027

Rede am 16.05.06: Mehrwertsteuererhöhung - beschäftigungsfeindlich und sozial ungerecht - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2881

Rede am 24.03.06: Deutschland muss sich am Modellversuch "Reduzierter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen" beteiligen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2716

Rede am 23.02.06: Streit um NORD/LB-Aufsichtsratsposten konstruktiv lösen, Region Braunschweig stärken - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2606

Rede am 25.01.06: WM 2006 als Chance nutzen: Neue Wege gehen und Niedersachsen innovativ präsentieren - Antrag der Fraktion der FDP - Drs.15/2556

2005

Rede am 07.12.05: Wennemer-Kapitalismus - Die soziale Marktwirtschaft steht auf dem Spiel - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2448

Rede am 07.12.05 ­ Nr. 2: Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2006 - Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006

Rede am 05.10.05: Keine neuen Tricksereien im Haushalt - Nicht veranschlagungsreife LKH-Erlöse führen zur Verfassungswidrigkeit des Haushaltsplanentwurfs - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/ 2236

Rede am 14.09.05: Programmierte Wählertäuschung: Christian Wulff muss mit Ehrlichkeit und Offenheit vor die niedersächsischen Wählerinnen und Wähler treten und finanzielle Wirkungen für den Landeshaushalt vor der Bundestagswahl benennen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2010 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/2179

Rede am 23.06.05: Finanzminister verstößt gegen Amtspflichten - Niedersachsen verliert bei Bankenfällen Millionen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1824 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1986

Rede am 18.05.05: Finanzminister verstößt gegen Amtspflichten - Niedersachsen verliert bei Bankenfällen Millionen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1824 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1986

Rede am 20.04.05: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2005 (Nachtragshaushaltsgesetz 2005) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1761 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1810

Rede am 27.01.05: Steuerbetrug bekämpfen, Steuergerechtigkeit herstellen, Finanzämter stärken - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1406 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1647 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1630

2004

Rede am 14.12.04: Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltsgesetz 2005

Rede am 19.11.04: Steuerbetrug bekämpfen, Steuergerechtigkeit herstellen, Finanzämter stärken - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1406

Rede am 17.11.04: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2002 - Anträge der Landesregierung - Drs. 15/665 - Bemerkungen und Denkschrift des Landesrechnungshofs - Drs. 15/1050 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1400

Rede am 24.06.04: Gemeindefinanzreform konsequent fortsetzen - Einnahmen für Kommunen nachhaltig und dauerhaft verstetigen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/961 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1156

Rede am 27.05.04: Kostenfalle Verwaltungsreform? Wirtschaftlichkeits- und Effizienzprüfung vor Entscheidungsfindung setzen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/944 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1054

Rede am 29.04.04: Gerechte Steuerbelastung: Erbschaftssteuer verfassungskonform reformieren - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/933

Rede am 11.03.04: Europawahl am 13. Juni 2004: Europa stärken - Wählen gehen! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/849

Rede am 21.01.04: Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland - Fairen Wettbewerb und Bedürfnisprüfung vertraglich absichern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/486 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/603

2003

Rede am 10.12.03: Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltsgesetz 2004

Rede am 21.11.03: Gemeindefinanzreform: Kommunen schnell und dauerhaft entlasten, Gewerbesteuer als Gemeindewirtschaftsteuer ausbauen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/373 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/536 - Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/577

Rede am 19.09.03: Steueroase Niedersachsen? - Stellenstreichungen auf Kosten der Steuergerechtigkeit - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/384