Am 9. Dezember 2005 hatte der SPD-Landtagsabgeordnete Heinrich Aller eine Kleine Anfrage zur Unterrichtsversorgung an den Schulen in seinem Wahlkreis gestartet. Hintergrund für Allers Anfrage waren Hinweise von Eltern, Lehrern und Schulträgern, die wiederholt Mängel in der Unterrichtsversorgung an ihren Schulen beklagt hätten. Nun hat das Kultusministerium mit großer Verspätung geantwortet - jedoch weder präzise und vollständig, noch den rechtlichen Grundlagen für Antworten an Abgeordnete entsprechend.

Was Kultusminister Bernd Busemann sich mit der Antwort auf meine Kleine Anfrage im Landtag geleistet hat, ist eine Affront für alle Abgeordneten und eine Brüskierung von Eltern, Schulen und Schulträgern im Wahlkreis. Deshalb werde ich die Verweigerung präziser Antworten auf meine Fragen nach der Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen in Barsinghausen, Gehrden und Seelze prüfen lassen. - das kündigte der Aller an, nachdem ihm jetzt mit Datum 9. Februar 2006 eine Antwort auf seine Kleine Anfrage vom 9. Dezember 2005 vom Kultusminister zugestellt worden ist. Zwischenzeitlich hatte das Kultusministerium sogar um Fristverlängerung gebeten, da, so das Kultusministerium, die differenzierten Fragen erst Mitte Januar beantwortet werden können - die Verlängerungsfrist zum 31.01.2006 wurde jedoch ebenfalls nicht eingehalten.

Präzise beantwortet wurde keine von Allers Fragen: Der Minister beantwortete alle Fragen zur Unterrichtsversorgung der einzelnen Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen, der Gymnasien und Gesamtschulen mit einem Hinweis auf fehlende statistische Unterlagen und der lapidaren Aussage Über die Höhe der Gesamtversorgung am Ende des Schuljahres 2004/2005 und zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 können keine Angaben gemacht werden.

Dabei sei besonders merkwürdig: Der Antrag auf Fristverlängerung (die differenzierten Fragen können erst Mitte Januar beantwortet werden) und dann aber die komplette Ausklammerung der Einzelschulen stehen nach Allers Auffassung im krassen Gegensatz zu einander.

Nach Allers Ansicht habe Busemann jetzt endgültig überreizt. Zur Debatte stehe jetzt auch der Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung, in dem die Auskunftspflicht der Landesregierung gegenüber Mitgliedern des Landtages geregelt ist. Dort heißt es wörtlich (Art. 24 (1), Nds. Verf.): Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.

Zur Vollständigkeit: Zur Beantwortung der Frage Wie hoch war die tatsächliche Unterrichtsversorgung am 29.8.2005? verweist das Ministerium auf eine Anlage, die nicht beigefügt ist und auch sonst nirgendwo einzusehen ist. Stattdessen werden nur pauschale Prozentwerte genannt, die weder für die einzelnen Schulen noch für die einzelnen Städte genau nachvollziehbar sind. Aller kündigte an, dass er die komplette Busemann-Anwort allen allgemein bildenden Schulen seines Wahlkreises zuleiten werde, um doch noch an konkrete Auskünfte heranzukommen.

Die Landtagsabgeordneten dürften sich nicht länger bieten lassen, dass Minister Busemann den einzelnen Schulen einen Maulkorb verpasse, ihnen konkrete Auskünfte über die tatsächliche Unterrichtsversorgung, mangelhafte Bereitstellung von Feuerwehrkräften oder fehlende Fachkräfte untersage und gleichzeitig Abgeordnete mit Antworten aus Stehsatz abspeise. Ein Minister, der nicht aufhöre zu behaupten, an den Schulen gäbe es eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung, müsse sich an seinen eigenen Maßstäben messen lassen, meint Aller.

Es sei symptomatisch für Busemanns Strategie und Öffentlichkeitsarbeit, von konkreten Problemen und nachprüfbaren Fakten mit Allgemeinplätzen und Mätzchen abzulenken. Aller kündigte an, dass er jetzt die Probe aufs Exempel machen werde. Viel spreche dafür, dass Kultusminister Busemann gegen den Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung verstoße.