„Blanken Opportunismus“ hat der SPD-Landtagsabgeordnete Heinrich Aller dem niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann im Zusammenhang mit Forderungen nach einer wirksamen Begrenzung von Dispo- und Überziehungszinsen für Bank- und Sparkassenkunden vorgeworfen. Noch in der Landtagssitzung in der vergangenen Woche hatte der Minister die Debatte zu zwei Anträgen der Fraktionen der SPD und der Linken schweigend von der Regierungsbank aus verfolgt. Mit ihren Entschließungsanträgen hatten die beiden Oppositionsparteien die Bankenpraxis zur Festsetzung von „unerträglich hohen“ Zinsen für Dispo- und Überziehungskrediten aufgegriffen. Busemann beteiligte sich nicht an der Debatte und stimmte aber mit den Fraktionen von CDU und FDP gegen beide Entschließungsanträge der Oppositionsparteien.

Es sei schon ein „Stück aus dem Tollhaus“, wirft der SPD-Politiker dem Justizminister vor, dass er sich im Parlament nicht zumindest mit eigenen Beiträgen an die Seite derer stelle, die die eklatanten Auswüchse bei Zinsen für Dispokredite aufgegriffen hatten. Zum Wochenbeginn jedoch meldete sich Busemann gegenüber einer Tageszeitung mit markigen Sprüchen wie „Sittenwidrigkeitsgrenze bei 18 Prozent“ und Erkenntnissen wie „Gerade die ‚kleinen Leute‘ seien den Banken gegenüber oft machtlos…“ zu Wort.

Aller fordert Busemann nun auf, seinem angeblichen Werben für gesetzliche Regelungen auch Taten folgen zu lassen. Es sei peinlich genug, dass er gemeinsam mit CDU und FDP im Landtag Initiativen von SPD und Linken kommentarlos niedergestimmt habe. Jetzt müsse laut Aller eine niedersächsische Gesetzesinitiative zur Regulierung von angemessenen Zinsen für Dispokredite folgen. „Nach starken Sprüchen muss Busemann jetzt Farbe bekennen!“ erklärte der SPD-Abgeordnete.

Im Antrag der SPD-Fraktion hieß die entsprechende Passage: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf der Bundesebene für eine auf den Referenzzinssatz bezugnehmende gesetzliche Zinsobergrenze für Dispositionskredite einzusetzen, die auch sicherstellt, das Anbieter diese Obergrenze nicht zu ihren Gunsten ausschöpfen können.“ Diese Regelung, darauf hatten die SPD in der Landtagsdebatte Wert gelegt, solle für alle „drei Säulen der deutschen Kreditwirtschaft“, also öffentlich-rechtliche Sparkassen und Landesbanken, Genossenschaftsbanken und private Geschäftsbanken, gelten.