Nach einem Hinweis vom Elternrat der Janusz-Korczak-Schule in Springe hat Heinrich Aller das Thema Medikamentengabe und Sondenernährung bei Förderschülern vor den Landtag gebracht. Mit einer sogenannten „Kleinen Anfrage“ wandte sich der SPD-Politiker an die niedersächsische Kultusministerin Heister-Neumann, damit in der Sache für alle Beteiligten endlich Klarheit herrscht. Die Antwort des Ministeriums ist nun ernüchternd: Eine Lösung sei auf absehbare Zeit nicht in Sicht.

„Die Landesregierung drückt sich um klare Aussagen herum“, meint Aller. Die Ministerin ordnet in ihrer Antwort die Medikamentengabe dem „außerschulischen und damit unversicherten Verantwortungsbereich“ zu, damit läge die alleinige Verantwortung bei den Eltern. Damit entfällt nach geltender Rechtslage jede Amtspflicht zur Medikamentengabe und Sondenernährung durch Lehrkräfte. Wenn Lehrerinnen und Lehrer allerdings dennoch auf freiwilliger Basis solche Leistungen erbringen, haften sie im Schadensfall als Privatpersonen.

„Die Lebensrealität ist doch so: Eltern, deren Kinder tagsüber Förderschulen besuchen, erwarten, dass die gesundheitliche Sicherheit der Kinder jederzeit gewährleistet wird. Gerade dann, wenn sie berufstätig sind, besteht doch keine Möglichkeit dauerhaft die Ernährungsversorgung und die Gabe von Medikamenten sicherzustellen. Und wenn es dann Lehrkräfte trotzdem tun, begeben sie sich in eine rechtliche Grauzone.“, sagt der Landtagsabgeordnete Heinrich Aller. Zwar hat das Kultusministerium angekündigt, beim Unfallversicherungsverband auf eine Mitversicherung der Lehrkräfte für diese Fälle hinzuwirken – erreicht wurde bisher aber nichts.

Erschwerend käme laut Aller hinzu, dass die Landesregierung keine Kenntnis über die Anzahl der Kinder in Niedersachsen zur Verfügung hat, die auf eine besondere gesundheitliche Versorgung angewiesen sind. Und auch in der Ausbildung werden Lehrkräfte zwar theoretisch geschult, eine praktische Vorbildung im Bereich der Gesundheitspflege finde aber nicht statt.

Der Blick in andere Bundesländer liefert in dieser schwierigen Frage ein unübersichtliches Bild: Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung, nahezu alle Länder regeln diesen Bereich des Schullebens unterschiedlich – mit direkten Konsequenzen für Eltern, Schüler und Lehrkräfte. „Einzig Nordrhein-Westfalen hat die notwendige Nahrungs- und Medikamentenversorgung in Förderschulen rechtlich abgesichert, hier gelten diese Tätigkeiten als Bereich der innerschulischen Verantwortung – Lehrkräfte sind dementsprechend unfallversicherungsrechtlich abgesichert. Diesem Beispiel sollte auch die niedersächsische Landesregierung folgen und endlich Rechtssicherheit für die Lehrkräfte schaffen. Viel wichtiger ist aber: Es geht hier um die gesundheitliche Sicherheit der Schülerinnen und Schüler – die ist unverzichtbar. Die Ministerin Heister-Neumann muss nun endlich handeln!“, fordert der SPD-Landtagsabgeordnete Heinrich Aller.

Hier finden Sie den kompletten Text der Anfrage und die Antwort der Landesregierung: